von IncognitoNM: Ich habe sie dann zwar auch noch in verschiedenen Stellungen durchgefickt, aber so richtig gefallen hat es mir nicht. Sie will halt nicht. Zwangsprostitution lässt Grüßen. 4 -
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@incognitoNM (NieMaulhaulten)
Wenn etwas darauf hingedeutet und Du dich trotzdem an ihr vergriffen hast, hast Du dich übrigens strafbar gemacht
Zu beweisen, dass man davon gewusst hat, stell ich mir schwierig vor. Ein Geständnis wie in diesem Fall erleichtert aber die Arbeit der Staatsanwaltschaft ungemein.
Eine Selbstanzeige würde sich bestimmt strafmildernd auswirken, deine Vorstrafen und eine schlechte Bewertung des Mädels sicher nicht
Denk mal drüber nach...
...oder denk überhaupt mal nach !!!