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Alt  09.07.2017, 16:20   # 566
poppei
im Unruhestand
 
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poppei ist gerade online
Dresscode Atlantis

Für 80€ Eintritt ist es auch schon sehr knapp, wenn man noch den Bademantel des Gastes hinterher waschen muss.
@Latinas: ich denke das hat einfach etwas mit Gewinnmaximierung zu tun.
Das ist wie in jedem Betrieb, da wird nach Einsparpotenzial gesucht und meist auch gefunden.
Der einzelne Bademantel macht den Kohl mit Sicherheit nicht fett, aber wenn in der Summe am Monatsende 90 Maschinen Wäsche (siehe Beispielrechnung) eingespart sind, ist das, denke ich, eine ganz schöne Summe, über die es sich lohnt nachzudenken, vom Umweltschutz mal ganz abgesehen.

Wie auch immer, ich habe mich am Samstag für die Allgemeinheit geopfert und bin ins Atlantis aufgebrochen, um zu testen, ob die Stimmung unter dem neuen Dresscode leidet.

Vorab sei gesagt, dass am Samstag im Atlantis so wenig los war, wie ich es noch nie erlebt habe.
Teilweise waren nur 4-5 Gäste anwesend und auch nur deutlich weniger Mädels (wegen Urlaub) als sonst.

Einzelne Herren aus der Strassenklamottenfraktion waren auch anwesend, fielen aber trotz des wenigen Betriebs eigentlich gar nicht auf, da sie mit ihrer Auserwählten meist zügig ins Zimmer gingen
und danach meist ebenso zügig wieder weg waren.
Ob sich das genauso verhält, wenn ordentlich was los ist, kann ich persönlich so jetzt nicht abzuschätzen.

Aber auch die Dame am Eingang und eines der Mädels meinten, das ganze Thema gestalte sich momentan noch sehr überschaubar. Sogar an Tagen an denen der Laden brummt, so wie am vergangenen Freitag.

Mit der gestrigen Erfahrung würde ich sagen, erst mal vorsichtige Entwarnung.
Nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird...
Mal sehen wie sich das weiter entwickelt.

Die wenigen Leute, die sich nicht umgezogen haben, haben mich persönlich nicht gestört, zumal als Rückzugsort immer noch die Wellnessabteilung dienen kann, da dürfen die Jungs von der Strassenklamottenfraktion nämlich nicht rein.
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Viele Grüße

Poppei



...und immer schön Kondome verwenden !

Denn, denkt daran, es gibt viele Krankheiten, aber nur eine Gesundheit.

Bei jeder Schilderung einer sexuellen Interaktion darf davon ausgegangen werden, dass der §32 Abs. 1 des ProstSchG (Verwendung von Kondomen) zur Anwendung gekommen ist, auch wenn dies nicht explizit erwähnt ist.
Fragen nach in Deutschland ungesetzlichen Praktiken (z.B. AO) werden deshalb auch grundsätzlich nicht beantwortet.

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