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Alt  23.10.2016, 20:13   # 352
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Und woran erkenne ich jetzt konkret eine Zwangsprostituierte?
gar nicht, das ändert sich durch das Gesetz ja auch nicht.

Also
- wenn die Frau traurig ist und oder sich bei dir ausheult,
- du merkst, dass irgendjemand sie zusammenscheißt, damit sie mit dir ins Zimmer geht,
- sie geschlagen wird in deinem Beisein oder einige blaue Flecken an Armen oder Beinen hat

--> dann solltest du sie nicht ficken, sonst du kriegst Problem.

aber wenn du mit einer vögeln willst, die z.B. aus Bulgarien kommt, dort nur 200€ im Monat verdient, aber für 2 Kinder sorgen muss und deshalb in D mit Prostitution Geld verdienen will, dann kriegst du ebenfalls Problem, weil sie sich höchstwahrscheinlich in einer "persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage" befindet, "die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist" und du sie dadurch ausnutzt, dass du sie vögelst.

--> dann solltest du sie nicht ficken, sonst du könntest kriegen Problem.

Frage: Darf man dann mit Frauen nicht mehr vögeln, für die die wirtschaftliche Zwangslage wohl immer zutreffen wird ? Oder ab welcher erfickten Einkommengröße gilt dann die Zwangslage nicht mehr ?

Das Ganze ist sowas von bescheuert formuliert, wenn man das so wie oben interpretiert, darf man zukünftig eigentlich mit niemandem mehr vögeln, die Geld benötigt, egal woher sie kommt.
Und diejenigen die Geld genug haben, werden das nicht tun.

Ich will ja gar nicht sagen, das das nicht gut gemeint ist, aber so ist das Kacke.
Niemand von uns will mit Zwangsprostitutierten vögeln, da hat keiner Spaß daran. Die meisten Tipps kamen in der Vergangenheit sogar von den Freiern und trotzdem so kranke Unterstellungen. Die Konsequenz wird sein, kein Freier wird mehr was sagen, weil ihm das einfach zu heiß ist.

(eigentlich falscher Thread, weil Freierbestrafung und nicht P-Schutzgesetz)
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Danke von