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Alt  04.10.2016, 13:22   # 350
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Kurz möchte ich mich zu diesem doch sehr komplexen Thema zu Wort melden.

Im schönen Bayernland sind ja etliche neu gefasste Regelungen bereits seit geraumer Zeit Usus.

Was wird sich ab dem 2. Halbjahr des kommenden Jahres verändern?

Die Ausführung (in der Praxis) bzw. die Umsetzung wurde elegant in den Aufgabenbereich der einzelnen Bundesländer "abgewälzt". Nach dem Motto............."dann macht mal schön!"

Man möge sich vor Augen führen, welch bürokratischer Aufwand und vor allem welch damit verbundene Kostenfaktor damit einhergeht.
Ob das bis zum Stichtag umsetzbar ist, wage ich zu bezweifeln.

In anderen Themenbereichen, mit denen die öffentliche Verwaltung in diesen Tagen im Lade betraut ist, sieht man ja, wie schwerfällig der Verwaltungsapparat ist

Ich habe in letzter Zeit gewissermaßen "hinter vorgehaltener Hand" immer öfter mitbekommen, daß viele Dienstleisterinnen mit dem Gedanken spielen, der Bundesrepublik den Rücken zu kehren.

Man möchte nicht diesem "Registrierungswahn" ausgeliefert sein.
Inwieweit dies eintreten wird, müssen wir abwarten.

Die einzelnen Betreiber werden sich Gedanken darüber machen müssen, inwieweit sie die Unterbringung der Damen organisieren, wenn diese nicht mehr in ihren "Arbeitszimmern" nächtigen dürfen.
Insbesondere kleinere Häuser werden hier vor ein großes Problem gestellt.

Zwar gibt es in diesem Gesetzesabschnitt eine "kann-Vorschrift", worin eine Ausnahmeregelung angesprochen wird.
Ich glaube aber nicht daran, daß diese auch umgesetzt werden wird.

Denn Ziel ist es, und das macht insbesondere Dachau seit Jahren geltend, das Prostitutionsgewerbe herunterzufahren.
Große Clubs werden davon nach meinem Dafürhalten weniger betroffen sein.
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Danke von