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Alt  17.07.2003, 09:21   # 12
Filtertüte
Mathe-Masochist
 
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Mitglied seit 13.04.2003

Beiträge: 3.668


Filtertüte ist offline
Habe mir gerade den §182 ($182 hab ich nicht gefunden ) durchgelesen.
Alles ganz schön schwammig und uneindeutig formuliert. Ab wann befindet sie sich in einer Zwangslage, und wann nicht? Wann und wie nutzt man eine "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" aus, bzw. wie wird diese definiert und woran erkennt man(n) sie? Und bei welchem Verhalten ist das Unrecht der Tat gering?
Fazit: Als Erwachsener läßt man lieber die Finger von einer 14- oder 15-jährigen.
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Ich bin ganz meiner Meinung.
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