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Alt  17.07.2003, 08:56   # 11
soiled Dove
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soiled Dove ist offline
minderjährig

habe ich gefunden

Bis zum 14. Geburtstag gilt man als Kind, jede sexuelle Handlung gilt nach § 176 STGB als Kindesmißbrauch und wird mit Gefängnis bis zu 10 Jahren bestraft. Dazu zählt übrigens schon, einem Kind Pornos zu zeigen!



Zwischen 14 und 16 Jahren gilt § 182 STGB . Wer also bespielsweise mit einer 15-Jährigen Sex hat, macht sich strafbar, wenn er volljährig ist und sie sich in einer Zwangslage befindet, oder er schon mindestens 21 ist und und dabei ihre "fehlende Fähigkeit (...) zur sexuellen Selbstbestimmung" ausnutzt und zusätzlich ein "Antrag auf Stafverfolgung" (sprich Anzeige gegen ihn) gestellt wird.
In beiden Fällen kann das Gericht aber auf eine Bestrafung verzichten, wenn "bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist". Das Beispielverhältnis wäre also gerichtlich zu prüfen, falls jemand den Mann anzeigen würde.
Im Extremfall (wenn er sie z.B. durch Erpressung ins Bett gekriegt hat) kann er mit Knast bis zu 5 Jahren bestraft werden, bei einer richtigen Beziehung wird das Gericht wohl von einer Strafe absehen.



ab 16 Jahren gibts dann keine gesetzlichen Verbote mehr (abgesehen natürlich von sexuellen Handlungen mit Schutzbefohlenen, Vergewaltigung, Inzest etc.)


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Der gute Ruf einer Frau beruht auf dem Schweigen mehrerer Männer

Maurice Chevalier
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