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Alt  04.11.2020, 15:35   # 47
Herbert48
 
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Beiträge: 196


Herbert48 ist offline
Die Erbringung sexueller Dienstleistungen in der eigenen Wohnung wird von der Erlaubnispflicht des Prostituiertenschutzgesetzes nicht umfasst und ist daher auch nicht durch die Coronaverordnung untersagt.
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Danke von