Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt  27.01.2018, 12:11   # 1317
woland
Huren-Genießer
 
Benutzerbild von woland
 
Mitglied seit 27.02.2003

Beiträge: 2.826


woland ist offline
"Religionsfreiheit"

Das Profil eines Arbeitnehmers muss natürlich zum AG passen, das sei unbestritten. Aber wie weit geht das?

Die Kirche bezieht in dieses Profil Ehefrau und Kinder mit ein. Wenn z.B. die Ehefrau oder die Kinder nicht getauft sind oder wenn ein 2. Mal geheiratet wird, so sind das nach Meinung der meisten kirchlichen Rechtsgelehrten Kündigungsgründe gegen den getauften Mitarbeiter, auch wenn das dem geltenden Recht in D und Europa widerspricht. Was ist mit Institutionen, die zwar von der Kirche geleitet werden, aber vom Staat finanziert werden (der nicht Kirchensteuer zahlende Chefarzt u.dgl.).

Die Kirchen und noch mehr die Mullahs mischen sich halt gern ins Privatleben ein bis unter die Bettdecke, wobei "einmischen" noch das mildeste Wort dafür ist. Wer hier gehorcht, gehorcht auch sonst der religiösen Obrigkeit.

Soviel dazu, wie bei uns "Religionsfreiheit" gelebt wird.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
Antwort erstellen         
Danke von