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Alt  17.04.2016, 16:08   # 196
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Zitat von Jan Sommer
Es wird auch nach Mitte 2017 noch GangBangs und ähnliches geben, weil es genug Leute gibt, die das wollen bzw. ihr Geld damit verdienen.
Wenn du den Gesetzesentwurf gelesen hättest, wüsstest du das Gangbangs gar nicht verboten werden sollen. Dieses betrifft nur sog. "Rape-Gangbags. Gesetzentwurf Seite 85, frag mich nicht, wo es sowas gibt, GangBangs sind für mich nix...
Nicht erlaubnisfähig sind daher – unabhängig davon, ob einzelne Beteiligte sich ggf. auf solche Bedingungen einlassen würden – beispielsweise kommerzielle Angebote wie sog. „(Rape-)Gang-Bang“- Veranstaltungen, bei denen einer Vielzahl sogenannter Freier gegen ein Eintrittsgeld parallel oder in enger zeitlicher Folge die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten oder einem Prostituierten eingeräumt wird und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden;
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