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Alt  14.05.2019, 06:29   # 50
birne1000
 
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Beiträge: 111


birne1000 ist offline
@wusch: nettes bild

ja die beweisproblematik.. du hast nicht ganz unrecht. aber wie immer wird man vor zivilgerichten einen vergleich abschliessen, sprich die sdl zahlt die hälfte zurück, ansonsten erfolgt kostenaufhebung. kein richter nervt sich mit beweisaufnahme in solchen fällen, sondern macht den parteien eindringlich klar, dass es vernünftig ist sich zu vergleichen, ansonsten verliert der vergleichsunwillige.

sprich die anwälte beider seiten werden einen vergleich sofort zustimmen und machen profit. die sdl muss ihren anwalt voll bezahlen, wobei der ihr eine vergleichsgebühr zusätzlich neben den üblichen gebühren berechnet.
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Danke von