MANNHEIM
VGH entscheidet - Prostitutionsstätten dürfen in Baden-Württemberg ab 12. Oktober öffnen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das generelle Verbot von Prostitution in der Corona-Pandemie gekippt. Die Mannheimer Richter gaben damit einem Eilantrag einer Bordellbetreiberin aus Karlsruhe statt. Mit dem Beschluss wird das Betriebsverbot ab dem 12. Oktober vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen: 1 S 1871/20).
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-...aesig-100.html
Kurze Erwähnung in den Landesnachrichten (19:30 - 20:00) auf SWR. Neutral. Keine Erwähnung in der ARD-tagesschau um 20:00.