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Alt  07.08.2017, 23:06   # 437
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Sag mal.................willst Du es nicht verstehen?

Eine EU-Ausländerin benötigt k e i n e Arbeitserlaubnis in Deutschland !!!

Ich habe versucht, dies wirklich sachlich klarzustellen.
Wenn Du es nicht verstehen möchtest ist mir das schnurzpiep egal............
Es ist mein täglich Brot, mich mit derlei Problemen auseinanderzusetzen..............

Und wenn Du die rechtlichen Grundlagen für meine Behauptung haben möchtest............dann gerne per PN.
Aber vorher überweist Du mir ein Honorar für Rechtsberatung................

Das Honorar kannst Du Dir sparen, denn es ist alles im Netz nachzulesen. Wenn man nur wollte.............

Freizügigkeit gibt keinen Anspruch auf Arbeitserlaubnis. Rechtlich sind das zwei völlig unterschiedliche Dinge
Das ist nicht die Quellenangabe für Deine Behauptung, die ich mir vorgestellt habe.




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Danke von