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Alt  13.10.2018, 15:31   # 176
Vigoleis
 
Mitglied seit 10.01.2018

Beiträge: 43


Vigoleis ist gerade online
Klartext?

Meine Quelle ist der komplette Gesetzestext und daraus wurde korrekt zitiert, die letzte Fassung des Gesetzesentwurfs, wie er im Ende Mai 2016 von der Kanzlerin an den Präsident des Bundestags eingereicht und, wie wir wissen, per 01.07.2017 verabschiedet wurde.
Das Dokument ist unter Drucksache 18/8556 entsprechend zu finden und umfasst etwas mehr als 100 Seiten, siehe Anlagen.
Was die zitierst, ist nicht der Gesetzestext sondern die Begründung des Gesetzestextes. Das ergibt sich schon aus dem Anschreiben der Bundeskanzlerin. Das sieht man auch in den im Text vorgenommenen Referenzen auf BGH-Urteile. Üblicherweise werden in Gesetzestexten keine Gerichtsurteile zitiert.


Den reinen Gesetzestext kannst Du z.B. bei www.gesetze-im-internet.de nachschauen.
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