Inzwischen ist dieser Paragraph weggefallen, Frauen können sich ab 18 Jahren gem. §3 ProstSchG anmelden.
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Der Unterschied ist wohl nur, daß für Frauen ab 21 die Erlaubnis für zwei Jahre erteilt werden kann, für Frauen unter 21 nur für ein Jahr und für unter 18 gar nicht.
Früher war das aber genau so, wie von lusthansa beschrieben. Ich hatte selber mal eine 18jährige, die erzählte mir, sie hätten sie für zwei Tage nach Berlin geschickt (oder wo anders, weiß ich nicht mehr), damit sie in Bayern arbeiten konnte.