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04.02.2015, 22:26
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# 1
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Mitglied seit 17.01.2013
Beiträge: 710
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Neues Prostitutionsgesetz - Gesetzentwurf - Bundesweite Kondompflicht
Gesetz zur Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang für Freier
Von Ann-Katrin Müller
Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben - ebenso wenig wie Zwangsuntersuchungen.
Berlin - Monatelang haben sie gestritten, gestern Abend stundenlang getagt. Nun haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD über die letzten Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist dafür zuständig, wollte aber sichergehen, dass die Union ihren Gesetzentwurf dann auch mitträgt.
Unter anderem soll nun die Kondompflicht bundesweit in Bordellen eingeführt werden - der SPIEGEL hatte bereits im August über dieses Vorhaben berichtet. Allerdings sollen dabei nicht die Sexarbeiterinnen bestraft werden, sondern nur die Freier. Wie die Kontrolle funktionieren soll und welche Sanktionen es geben soll, sollen die Länder frei entscheiden können.
Frauen- und Prosituiertenverbände sowie viele SPD-Politiker hatten eine Kondompflicht bis zuletzt kritisiert, da dabei immer nur die Sexarbeiterinnen bestraft würden. Dies könne man am Beispiel Bayern sehen, wo nur sie und nicht die Freier mit Zwangsgeldern belangt werden. Ansonsten gibt es bislang nur im Saarland eine Kondompflicht, sie wird dort allerdings nicht kontrolliert.
Schon im August hatte es Gespräche gegeben, man einigte sich auf eine Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine Betriebsstättenerlaubnis für Bordellbetreiber - ebenso wie auf das Verbot von Flatrate-Sex, Gangbang-Partys und Werbung für ungeschützten Verkehr.
Doch bis zuletzt waren vor allem drei Punkte strittig. So wollte die Union ein Mindestalter einführen, erst ab 21 Jahren hätte man demnach als Prostitutierte arbeiten dürfen. Dieses sogenannte Mindestalter wird es nicht geben, heißt es bei Teilnehmern der gestrigen Sitzung, allerdings soll es für die 18- bis 21-Jährigen demnächst besondere Auflagen geben. So soll ihre Anmeldung als Prosituierte immer nur für ein Jahr gelten, außerdem sollen sie alle sechs Monate zur medizinischen Beratung müssen, nicht nur einmal im Jahr wie ältere Prostituierte.
Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung, womit der sogenannte Bockschein wieder eingeführt worden wäre, sollen Prostituierte nun alle zwölf Monate zu einer "medizinischen Beratung" gehen, eine Untersuchung ist nicht notwendig.
Nur wenn ein Arzt eine solche Beratung bestätigt, kann sich eine Prostituierte künftig anmelden, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Sie muss allerdings nicht bei einem Gynäkologen stattfinden, wie von der CSU gefordert, sondern kann auch bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt stattfinden.
https://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1016671.html
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
27.11.2015, 21:16
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# 172
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Der mühsam zwischen SPD und CDU/CSU ausgehandelte Entwurf für ein „Prostituiertenschutzgesetz“ ist vom Tisch. Neuer Streit in der Großen Koalition scheint programmiert.
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„In der ursprünglichen Fassung wird es für das Gesetz aus unserem Ministerium keine Zustimmung geben“, sagte Staatssekretär Ralf Kleindiek laut Medienberichten. Sollte die Union nicht zu Änderungen bereit sein, werde das Gesetz nicht kommen.
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https://magazin.hiv/2015/11/27/famili...nschutzgesetz/
Anmeldepflicht und Strafen sollen aber bestehen bleiben.
Kritischer und objektiver Beitrag:
https://www.huffingtonpost.de/sonja-d...b_8660638.html
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23.11.2015, 11:46
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# 171
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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Zuständigkeit
Die Ablehnung ist auch rechtlich relevant. Denn ein Bundesgesetz, das die Länder verpflichtet, neue Dienstleistungen anzubieten, etwa eine Gesundheitsberatung für Prostituierte, benötigt die Zustimmung des Bundesrats – die derzeit zweifelhaft ist. Die Koalition wäre deshalb gut beraten, rechtzeitig mit den Landesministerinnen zu verhandeln. Barbara Steffens ist durchaus kompromissbereit. Eine Genehmigungspflicht für Bordelle würde sie mittragen, wenn zugleich auf Anmeldepflicht und Zwangsberatung für Prostituierte verzichtet wird.
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Ich glaube den Punkt muss man noch anders beleuchten. Natürlich ist die Zustimmung der Länder notwendig, wenn der Bund den Ländern mit einem Gesetz Kosten aufbürden will.
Noch wichtiger erscheint mir aber etwas anderes Grundlegendes, was auch in den letzten Artikel stand: nämlich der Punkt der Zuständigkeit.
Alle Fragen der Prostitution werden derzeit von den Ländern und Kommunen individuell geregelt. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, dass der Bund hier fürsorglich eingreift, weil das Thema Ländersache ist.Genauso ist es ja beim Betreuungsgeld gewesen.
D.h. selbst wenn dieses Gesetz durch den Bundesrat kommt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit das Verfassungsgericht das Gesetz zurückweisen wegen Nichtzuständigkeit des Bundes.
Artikel 73 GG regelt, wann der Bund ausschließlich zuständig ist:
https://www.bundestag.de/bundestag/a..._07/245138#073
Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung Artikel 74 " hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht."
Zwar wird seitens des Familienministeriums die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung betont, weil die Situation im Bereich der Prostitution so schlimm geworden ist, die aufgeführten Argumente werden einer Überprüfung jedoch kaum standhalten, sind sie doch eher moralischer Natur.
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22.11.2015, 20:14
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# 170
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Mitglied seit 20.04.2009
Beiträge: 947
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nette fußnote aus dem gutachten der juristinnen (ziff 9):
Gender Pay Gap und ungleiche Verteilung von Sorgearbeit führen in Deutschland dazu, dass das klassische Familienernährermodell noch weit verbreitet ist. Die Entgrenzung des vom ProstSchG erfassten Personenkreises könnte das Diktum von Mary Wollstonecraft aus dem Jahr 1790 wieder aufleben lassen: „Marriage is legal prostitution.“ (in etwa: „Die Ehe ist legale Prostitution.“) Es erscheint aber mindestens untunlich, jede Intimbeziehung ab einer bestimmten Einkommensdifferenz zu überprüfen.
klasse, wie die den gesetzentwurf zerreissen
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22.11.2015, 18:37
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# 169
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Wieso Politiker haben doch ihr Ziel erreicht Prostitution geht zurück (offiziell) und sie ziehen aus der Stadt in Randgebiete.
Wie es den Frauen dabei geht ist den doch schei...egal!
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22.11.2015, 15:23
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# 167
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Ich glaube es gibt unzählige Berufe, wo man sich Fragen kann, warum macht der oder die das? Aber es steht einem nicht zu darüber zu urteilen und der Staat hat sich aus solchen Lebensentscheidungen gefälligst raus zu halten!
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22.11.2015, 00:37
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# 166
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Huren-Genießer
Mitglied seit 27.02.2003
Beiträge: 2.841
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Eine DL sagte mal ganz vertraulich zu mir: "Wir haben doch alle einen Knacks".
Aber so wie die wichtigtuerische Psychologin und Emmaautorin und Dr. Ingeborg Kraus hatte sie es sicher nicht gemeint. Die meisten Mädels wissen sehr wohl, was sie tun.
Genauso gut könnte man fragen, aufgrund welchen Traumas jemand Lehrer geworden ist - und bräuchte nicht lang zu suchen!
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
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21.11.2015, 23:13
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# 165
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Mitglied seit 07.03.2004
Beiträge: 1.217
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Wird das wieder ein weiches Gesetz
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und das ist auch gut so!
Wer ein Bordell oder Ähnliches betreibt, braucht künftig eine Erlaubnis, die er aber nur bekommt, wenn er als "zuverlässig" gilt und nicht einschlägig vorbestraft ist. Das sieht das geplante Prostituiertenschutzgesetz der Großen Koalition vor
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Finde ich persönlich voll ok. Hier (in Berlin) haben es da wirklich einige übertrieben...
Besonders gespannt bin ich aber immer noch für die dann entgültige Definition von GangBang- und FlatrateSex.
und dann bitte aber auch detailliert.
Bin ziemlich sicher bei Ländermitsprache die Regelung für Berlin die "weichgespülteste" von allen sein wird. Hier kommen schon ganze Touriegruppen direkt von London mit RyanAir rüber, feiern in den Clubs und schon zu Mauerzeiten war hier die Hauptstadt der Laster...
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20.11.2015, 21:04
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# 164
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Mitglied seit 22.10.2011
Beiträge: 5.141
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BZ
Wird das wieder ein weiches Gesetz
Länder und Liebesdienste
Bundesrat kann beim geplanten Prostituierten-Schutzgesetz mitbestimmen – das ist eine Chance.
Prostitution ist ein heißes Eisen in der Koalition. Über ein Jahr wurde um einen Kompromiss gerungen, der jüngst in einen Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) mündete. Doch nun wollen auch noch grüne Landesministerinnen mitreden, weil das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig sei.
Wer ein Bordell oder Ähnliches betreibt, braucht künftig eine Erlaubnis, die er aber nur bekommt, wenn er als "zuverlässig" gilt und nicht einschlägig vorbestraft ist. Das sieht das geplante Prostituiertenschutzgesetz der Großen Koalition vor.
Außerdem sollen sich Prostituierte künftig vor der Arbeitsaufnahme bei den Behörden anmelden müssen. Die Anmeldung gilt zwei Jahre, aber nur für bestimmte Orte. Eine reisende Prostituierte muss sich deshalb an jedem Ort neu anmelden. Die Anmeldebescheinigung muss bei der Arbeit mitgeführt werden. Außerdem müssen Prostituierte künftig jährlich eine Gesundheitsberatung absolvieren. Anmelde- und Beratungspflicht dienen dazu, mit den Frauen ins Gespräch zu kommen.
Das klingt wie ein Kompromiss, weit ab von den missionarischen Versuchen, sexuelle Dienstleistungen oder die Nachfrage danach völlig zu verbieten. Dennoch ist der Plan wohl eher kontraproduktiv, denn viele Prostituierte werden versuchen, die Anmeldepflicht zu umgehen, warnen Selbsthilfegruppen.
Wenn sich Sexarbeiterinnen bei Behörden outen müssen, gefährde das ihren Ruf, weil Daten dort nicht sicher seien. Die Anmeldebescheinigung könne in falsche Hände fallen, dann seien die Frauen erpressbar. Auch Fachverbände vom Juristinnenbund bis zur Diakonie protestierten. Die zusätzliche Bürokratie stärke Menschenhändler, die dafür sorgen, dass "ihre" Frauen angemeldet sind, während selbstbestimmt arbeitende Prostituierte in die Illegalität getrieben werden.
Mehrere grüne Ministerinnen und Senatorinnen um die Grüne NRW-Emanzipationsminister Barbara Steffens bringen nun Bewegung in diese Debatte. Sie warnen davor, eine sinnlose "Prostitutionsbürokratie" aufzubauen, die viel koste, wenig Nutzen bringe und die Betroffenen zudem stigmatisiere. Zumindest das Kosten-Argument dürfte bei vielen Ländern auf offene Ohren stoßen. Laut Spiegel ist nur Bayern uneingeschränkt für die geplante Gesundheitsberatung.
Die Ablehnung ist auch rechtlich relevant. Denn ein Bundesgesetz, das die Länder verpflichtet, neue Dienstleistungen anzubieten, etwa eine Gesundheitsberatung für Prostituierte, benötigt die Zustimmung des Bundesrats – die derzeit zweifelhaft ist. Die Koalition wäre deshalb gut beraten, rechtzeitig mit den Landesministerinnen zu verhandeln. Barbara Steffens ist durchaus kompromissbereit. Eine Genehmigungspflicht für Bordelle würde sie mittragen, wenn zugleich auf Anmeldepflicht und Zwangsberatung für Prostituierte verzichtet wird.
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20.11.2015, 08:56
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# 163
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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Zitat von francoise
Aber eine Einsichtsfähigkeit (!) ist etwas ganz anderes, sie kann nicht erworben werden, sie kann eigentlich auch nicht beurteilt werden.
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Genau, zumal ja völlig unklar ist, wer denn diese Aufgabe übernehmen soll.
Jetzt stellen wir uns mal vor, jemand vom Amt oder von der Polizei soll sowas beurteilen.
Die Menschen, die das evt. könnten, sind nirgendwo vorhanden.
Aufgrund der starken Kritik von Seiten der Länder in Bezug auf Kosten, Verfassungsbedenken ausgrund des starken Eingriffes in Perslnlichkeitsrechte oder der generellen Anzweifelung der Zuständigkeit des Bundes (wie schon bei Betreuungsgeld), kann man eigentlich nur hoffen, der Kram wird zusammengestrichen und/oder ad acta gelegt.
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20.11.2015, 01:10
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# 162
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Mitglied seit 19.08.2012
Beiträge: 476
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@Gulman,
leider trifft Deine wohlmeinende Interpretation der "Einsichtsfähigkeitsprüfung" nicht den Sachverhalt. Der zitierte Vortrag auf den 4. Prostitutionstagen hat mit seinem Protest vollkommen recht.
Einen oder eine andere zur Prostitution zu zwingen ist bereits streng verboten. Man könnte also meinen, ein Registrierungsverfahren böte einer Zwangsprostitutierten die Gelegenheit, unter vier Augen mit einem sachkundigen Behördenvertreter zu sprechen und ihn dabei um Hilfe zu bitten. Das könnte man als ein positives Argument für ein solches Verfahren ansehen. Davon spricht der Gesetzesentwurf aber gar nicht!
Bei der "Einsichtsfähigkeitsprüfung" geht es darum, dass einer Frau selbst dann die Registrierung verweigert werden kann, wenn sie eindeutig erklärt, freiwillig in die Prostitution gehen zu wollen, wenn aber der Behördenvertreter aus welchem Grund auch immer erklärt, sie habe nicht die notwendige Einsicht für ihren Entschluss. Um es ganz klar zu machen: es geht nicht darum, dass sie vielleicht krank oder aus sonstigen Gründen unmündig, geschäfts- oder testierunfähig ist - davon spricht der Gesetzesentwurf nicht! Einem ganz normalen erwachsenen Menschen kann ein Behördenvertreter nach diesem Entwurf verbieten, das zu tun wozu er sich entschlossen hat. Und dies nicht, weil ihm etwa die Qualifikation dafür fehlt wie etwa bei einem Führerschein, sondern weil ein Behördenvertreter befindet, er sei zu blöd sich zu überlegen was er tun will.
Das ist in der Tat ein ungeheuerlicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, die es sonst in keinem anderen Gesetz gibt. Man kann Zugangsvoraussetzungen für einen Beruf schaffen, die zum Beispiel mit dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit begründet werden. Qualifikationen können gefordert werden, die der Bewerber erwerben kann. Aber eine Einsichtsfähigkeit (!) ist etwas ganz anderes, sie kann nicht erworben werden, sie kann eigentlich auch nicht beurteilt werden.
Wer sich so etwas ausdenkt hat ein so patriarchalisches und totalitäres Weltbild, dass er als gemeingefährlich eingestuft werden muss.
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19.11.2015, 23:53
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# 161
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Genießer
Mitglied seit 09.09.2013
Beiträge: 676
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Einige der Befürchtungen, die die von slicker69 zitierten Dame äußert, dürften deutlich überzogen sein.
Jeder Mensch hat das Recht, sich einvernehmlich sogar physischer Gewalt in Form von Körperverletzung auszusetzen. Man nennt das dann oft BDSM (im BDSM gibt es mehr Spielarten als nur einvernehmliche Körperverletzung, aber das wäre ein anderes Thema). Selbst wenn ein/eine sub in ihrer Kindheit gewisse traumatische Erlebnisse hatte, hat sie als Erwachsene das Recht, z. B. BDSM auszuleben.
Dass das eine Psychotherapeutin mit EMMA-Hintergrund anders sieht, ist klar, aber dafür haben wir ja Gesetze, so auch das Antidiskriminierungsgesetz.
Insofern gibt es keine rechtliche Grundlage, selbst bei Erkennen von einer entsprechenden Vorgeschichte die Ausübung der Prostitution zu verbieten.
Kein besonderer Beruf? Doch - und zwar eindeutig. Wer das negiert, der müsste es in Ordnung finden, wenn das Arbeitsamt einer ungelernten, jungen Arbeitslosen Vorstellungstermine bei Bordellen schickt und die Leistungen des Arbeitslosengelds (oder HartzIV) kürzt, wenn sie nicht als solche arbeiten will.
Die Sexualität ist bei uns ein geschützter Bereich. Das ist etwas Besonderes. Deshalb darf offiziell auch kein Bordellbetreiber eine DL dazu nötigen, ihre Arbeitsleistung zu erbringen - weshalb die DL offiziell Freiberuflerinnen sind.
Mir fehlt jetzt die juristische Expertise, die aktuellenn Gesetzentwürfe hier richtig zu interpretieren. Ich würde vermuten, dass es um das Erkennen von Zwangsprostitution geht. Sitzt beim Gespräch eine gerade 18 gewordene DL, die eingeschüchtert ist, vielleicht blaue Flecken trägt und nicht in der Lage ist, zu erläutern, dass sie freiwillig und selbstbestimmt diesen Beruf ausführt, wäre das eine Möglichkeit, sie durch das Verbot zu schützen. Allerdings müssten dann andere Mechanismen greifen.
Schwammige Formulierungen in Gesetzen sind immer ungünstig - man kann es dann theoretisch auch so auslegen, wie die Dame hier vermutet. Und zwar maximal negativ. Allerdings würden dann mit Sicherheit andere Gesetze gebrochen werden, weshalb dann das Berufsverbot sicherlich aufgehoben werden müsste bzw. gar nicht erst ausgesprochen würde.
Mal schaun, was am Ende herauskommt. Leider ist die CDU/CSU tief involviert. Bei den Konservativen war Toleranz in Sachen Sexualität und allem demit verbundenem nie eine ihrer Stärken. Man denke an den Kupplungsparagraphen. Es musste immer erst der Schwarze Haufen abgewählt werden, bis eine menschliche Angleichung von Gesetzen, die das Privatleben betreffen, erfolgen konnte.
__________________
Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.
(Giovanni Guareschi)
Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.
(Giovanni Boccaccio)
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19.11.2015, 22:56
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# 160
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Mitglied seit 22.10.2011
Beiträge: 5.141
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Na da kommt ja was
Da läuft es einem ja kalt über denn Rücken.
‚Medizinischen Zwangsberatung‘ – Schritte auf
dem Weg zur Psychiatrisierung von Sexarbeit
Vortrag . „4. Frankfurter Prostitutionstagen“
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde
bekanntlich plant die Bundesregierung mit ihrem „Prostituiertenschutzgesetz“, dass
Sexarbeiter/innen sich zukünftig einem Anmeldeverfahren unterwerfen sollen.
Dieses Anmeldeverfahren umfasst zusätzlich zu einer gesundheitlichen Zwangs-
beratung noch ein so genanntes „Informations- und Beratungsgespräch“, zu dem
wir persönlich erscheinen müssen.
Dabei dürfte es am allerwenigsten um Information und Beratung gehen. Einige Infos
zu den örtlichen Sperrgebietsregelungen und die Telefonnummern von Polizei und
Beratungsstellen wird man uns in die Hand drücken. Kernpunkt des Gesprächs aber
soll eine Überprüfung unserer „Einsichtsfähigkeit“ sein. Können wir die „zu
unserem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ nicht nachweisen, kann man uns
zukünftig die Ausübung der Prostitution verbieten.
Durch dieses Verweigerungsrecht der Behörde verwandelt sich die „Anmeldepflicht“
de facto in eine „Erlaubnispflicht“ für Sexarbeit. Wo man auch hinschaut bei
diesem Gesetz – überall findet sich Etikettenschwindel.
Die auf uns zukommende Anmeldepflicht ist mehr ist als eine bloße Registrierung
– was für sich genommen schon schlimm genug ist. Es geht dabei auch um eine
inquisitorische und übergriffige Ausforschung der Betroffenen. Wohlgemerkt: Es
geht nicht um die Prüfung vorhandener oder nicht vorhandener Einsichten. Es geht
um die Überprüfung unserer Fähigkeit zur Einsicht. Mit anderen Worten: ob wir
noch ganz dicht sind! Ich halte das für eine anmaßende und grobe Verletzung
unseres Persönlichkeitsrechts. Das sollten wir entschieden zurückweisen!
Wie will die zuständige Behörde eigentlich feststellen, ob eine Sexarbeiter/in mit
mangelnder Einsichtsfähigkeit vor ihnen steht? Schauen wir mal in die Begründung
des Prostituiertenschutzgesetzes. Dort ist zu lesen1, dass es sich dabei um eine
Person handelt, die (ich zitiere) „nach ihrer persönlichen und sozialen
Entwicklung nicht in der Lage ist, die Reichweite und vor allem auch die Risiken
der Prostitutionsausübung zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln."
1 Nachfolgende Zitate aus GE, S. 63/64, 86
1
Als Anhaltspunkt für eine mangelhafte „Einsichtsfähigkeit“ gilt z. B. (ich zitiere) eine
„stark ausgeprägte Intelligenzminderung“, die mit „emotionaler und sozialer
Unreife“ einhergeht. Diese kann sich in einer „außerordentlich psychischen
Abhängigkeit“ oder in einer „erschwerten Anpassung an die Anforderungen des
alltäglichen Lebens“ äußern.
Es bestehe die Gefahr, dass solche Personen sich (ich zitiere) „völlig naiv auf eine
Tätigkeit als Prostituierte einlassen“. Sie besäßen „erkennbar sehr naive Motive
oder unrealistische Vorstellungen von der Tätigkeit als Prostituierte“. Es mangelt
ihnen „aufgrund psychischer oder geistiger Einschränkungen“ an der „ausrei-
chenden Einsichtsfähigkeit“.2
All das kann man nachlesen in der Begründung zum „Prostituiertenschutzgesetz“ auf
den Seiten 63/64 und 86. Die Rede von den angeblich „nicht einsichtsfähigen
Prostituierten“ ist neu. Zumindest spielte das in den letzten Jahren und Jahrzehnten
keine Rolle. Warum aber jetzt?
Warum braucht das „Prostituiertenschutzgesetz“ einen solchen Popanz?
Wie der Name des Gesetzes besagt, erhebt es den Anspruch uns zu „schützen“.
Aber dafür muss man uns erst einmal für „schutzbedürftig“ erklären. Bisher galten
wir als „schutzbedürftig“, weil die große Mehrzahl von uns angeblich gar nicht
freiwillig, sondern nur unter „Zwang“ in der Prostitution arbeitet.
Seit zwei Jahrzehnten erklären Politiker und Medien landauf landab, dass
Sexarbeiter/innen mehrheitlich „Zwangsprostituierte“ seien. Die kleine Zahl
selbstbestimmter Frauen, die ab und zu mal in den Medien auftreten, sei lediglich die
exotische „Ausnahme von der Regel“.
Dumm ist nur, dass es für die Behauptung der weit verbreiteten „Zwangs-
prostitution“ schon seit Jahren keinen verlässlichen Nachweis gibt. Schlimmer
noch: Polizei und Beratungsstellen gehen zunehmend die vorzeigbaren „Opfer“ aus.
So gab es im vergangenen Jahr 2014 bei den drei einschlägigen Rotlicht-Delikten
„Ausbeutung von Prostituierten“, „Zuhälterei“ und „Menschenhandel“ zusammen-
genommen gerade mal 902 mutmaßliche Opfer. Im Jahr 2000 war diese Zahl noch
mehr als viermal so hoch (4.416).
Doch selbst die 2014 registrierten 902 „Opfer“ stehen nur auf dem Papier der
polizeilichen Kriminalstatistik. Es sind nur die von der Polizei vermuteten Opfer. Sie
2 GE S. 86
2
werden aufgrund von Anzeigen so eingestuft, ohne dass ein unabhängiges Gericht
darüber befunden hat, ob sie wirklich „Opfer“ sind.
Nimmt man die Dinge, wie sie sich nach der rechtstaatlichen Überprüfung durch
ein Gerichtsverfahren darstellt, so kommt zuletzt – nämlich im Jahr 2013 – auf
gerade einmal mit 94 verurteilte Täter bei Rotlichtdelikten.
Seit gut 20 Jahren aber liegt das Verhältnis mutmaßlicher „Opfer“ zu „Tatverdächti-
gen“ bei „1 zu 1“. Bei knapp 100 verurteilten Tätern käme man somit auf eine Zahl
von 100 bis 150 „tatsächlichen Opfer“. Bezieht man diese geringe Zahl auf die
200.000 hierzulande in der Prostitution tätigen Frauen, so heißt das: Mehr als 99 %
der Sexarbeiter/innen arbeiten dort aufgrund selbstgetroffener Entscheidungen,
ohne dass täglich Zwang auf sie ausgeübt werden müsste. Das ist die Realität. Und
an dieser Größenordnung würde sich rein gar nichts ändern, wenn man von einem
100-prozentigen Dunkelfeld ausgehen und die Zahl der tatsächlichen Opfer
verdoppeln würde.
Was den Nachweis angeblicher „Zwangsprostitution“ betrifft, so hat die Polizei also
auf ganzer Linie versagt – sehr zum Verdruss der Prostitutionsgegner in und
außerhalb der Politik. Auch zehn weitere „Tatorte“ können an diesen Fakten nichts
ändern.
Wenn sich aber die „Schutzbedürftigkeit“ aufgrund „äußerer Umstände“ –
nämlich durch permanenten „Zwang“ der Zuhälter und Menschenhändler – immer
weniger belegen lässt, müssen andere Gründe herhalten als Rechtfertigung für eine
behördlich-polizeiliche Dauerüberwachung der Prostitution. Deshalb die Erfindung
der angeblich „mangelnden Einsichtsfähigkeit“ von Sexarbeiter/innen. Der Vorteil für
Prostitutionsgegner: Es handelt sich bei der „Einsichtsfähigkeit“ nicht um messbare
äußere Umstände, sondern um eine kaum objektiv überprüfbare „innere Befähi-
gung“. Der Willkür von Prostitutionsgegnern sind dabei kaum Grenzen gesetzt.
Und wir sollten genau registrieren: Nicht mehr der „Zuhälter“ oder der „Menschen-
händler“ ist hier das Problem, sondern die Sexarbeiterin selbst wird hier zum
Problem erklärt! Das Klima ändert sich…
Allein 5 der 39 Paragrafen des „Prostituiertenschutzgesetzes“ nehmen Bezug auf
die neu erfundene Gruppe von Sexarbeiter/innen mit angeblich „mangelnder
Einsichtsfähigkeit“.3 Es scheint der Regierung also durchaus wichtig zu sein.
3 § 5 („Anmeldebescheinigung“), § 8 („Maßnahmen bei Beratungsbedarf“), § 21 („Rücknahme und
Widerruf der Erlaubnis“), § 23 („Betriebskonzept für Prostitutionsgewerbe“) und § 25 („Auswahl der
im Betrieb tätigen Personen; Beschäftigungsverbote“).
3
Aber wie wichtig aber ist das für uns Sexarbeiter/innen?
Ich kann mir gut vorstellen, dass viele sich sagen: „Betrifft mich nicht. Ich bin schon
lange genug im Gewerbe, mir kann keiner ein X für ein U vormachen. Betrifft
vielleicht ausländische Prostituierte, die keinen Durchblick haben. Vielleicht gar nicht
so schlecht, wenn die erst mal nicht in der Prostitution arbeiten.“
Klar, kann man so sehen. Nur ist die dahinter stehende Vorstellung, es beträfe nur
eine kleine ausgewählte Gruppe, schon im Ansatz falsch.
Werft einfach mal einen Blick in die Gesetzesbegründung. Dort steht in Bezug auf
das Prostitutionsgewerbe, es sei eine Tatsache, dass (ich zitiere) „die in diesem
Bereich Tätigen belegbar erheblichen psychischen und physischen Gefähr-
dungen ausgesetzt sind“. Weiter heißt es (ich zitiere): „Es ist darüber hinaus eine
soziale Realität, dass viele Prostituierte sich in einer sozialen und psychischen
Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich wirklich frei und autonom für
oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können.“ 4
Im Klartext heißt das: Nicht einige wenige, sondern mehr oder weniger alle in der
Prostitution Tätigen werden verdächtigt, sich aufgrund starker psychischer Belastung
nicht wirklich frei entscheiden zu können.
Das Prostitutionsgesetz von 2002 hat uns – zumindest auf dem Papier - noch
„Selbstbestimmung“ zugetraut. Heute wird im „Prostituiertenschutzgesetz“ nur noch
von Selbstbestimmung und Freiwilligkeit gesprochen, um sie in Zweifel zu ziehen.
Mittlerweile haben wir eine „Beweislastumkehr“. Das heißt:
1) Unsere Selbstbestimmung wird in Zweifel gezogen und
2) Wir selbst sind es, die belegen müssen, dass wir noch richtig ticken.
Das ist die Logik, die der Zwangsberatung nach dem neuen „Prostituiertenschutz-
gesetz“ zugrunde liegt.
Wie konnte es zu dieser Umkehr der bisherigen Sichtweise kommen?
Werfen wir einen kurzen Blick zurück: Ihr alle habt die seit dem damaligen
Prostitutionsgesetz geführte Auseinandersetzung mitbekommen um die Frage: „Ist
Prostitution ein Beruf wie jeder andere?“
Kaum ein Artikel, kaum eine Talkshow, die ohne diese Frage auskam. Dabei ist
schon die Frage unsinnig. Bekanntlich ist jeder Beruf anders als jeder andere
Vergleichsberuf. Aber das hinderte nicht, dass die Frage immer wieder gestellt wurde
mit dem absehbaren Ergebnis, dass Prostitution selbstverständlich anders als andere
4 GE, S. 32
4
Berufe sei. Wie ein Mantra geisterte die Formel „Prostitution ist kein Beruf wie
jeder andere“ durch die Debatte und signalisierte das nach wie vor bestehende
Abgrenzungsbedürfnis gegenüber Prostitution. Zugleich ließ sich damit die
insgesamt halbherzige Legalisierung von 2002 rechtfertigen, die sie strafrechtliche
Reglementierung und damit die rechtliche Ungleichbehandlung in vielen Bereichen
beibehielt.
Doch etwa 2013 nahm diese Diskussion eine Wende: Prostitution gilt nicht länger als
ein andersartiger Beruf, sondern zunehmend als ein nicht „normaler“ Beruf! Der
nächste Schritt war geradezu logisch: Wenn die Tätigkeit Prostitution nicht „normal“
ist, wie können dann die Prostituierten, die diese Tätigkeit ausüben, noch als
„normal“ gelten?
Die steile These, Prostitution sei kein „normaler Beruf“, kommt insbesondere aus der
Ecke derjenigen, die sich für das „Schwedische Modell“ der Freierbestrafung stark
machen und behaupten, sie seien nur gegen das „System der Prostitution“, nicht
aber gegen Prostituierte. Diese Logik war schon immer verlogen. Es sind Leute, die
nicht davor zurückschrecken, Prostituierte solange zu stigmatisieren, bis sie wieder
Insassen psychiatrischer Kliniken sind.
Das ist keineswegs eine Übertreibung. Schaut Euch einmal an, was Vertreter/innen
der Bewegung „Stopp Sexkauf“ auf der Website trauma-and-prostitution.eu
über Sexarbeiter/innen verbreiten!
Ich greife an dieser Stelle nur einige ihrer Wortführerinnen heraus.
(Dr. Ingeborg Kraus)
Zu den Erstunterzeichner/innen des Aufrufs „Stopp Sexkauf“ gehört Dr. Inge-
borg Kraus. Sie ist Psychotherapeutin in Karlsruhe, schreibt gerne in der EMMA und
ist Initiatorin des „Karlsruher Appells“ für die Abschaffung von Prostitution. Sie wird
inzwischen von den international vernetzten Prostitutionsgegnern von einer
Fachtagung zur nächsten herumgereicht: Montreal, New York, Madrid, München.
Was hat diese Frau über uns Sexarbeiter/innen zu sagen?
Prostitutionsausübung – so Frau Kraus – kann gar nicht auf einer eigenständigen
und bewusst getroffenen, also freiwilligen Entscheidung beruhen. Denn Prostitution
ist nichts anderes als eine „Re-Inszenierung psychischer Traumata“, die
Sexarbeiter/innen in ihrer Kindheit erlebt haben. Prostitutionsausübung sei nichts
anderes als eine „posttraumatische Folgestörung“ und ein „selbstverletzendes
Verhalten“. Der überwiegende Teil der Prostituierten habe Biografien mit
entsprechenden Vorbelastungen. Dazu zählten insbesondere körperliche und
5
sexuelle Misshandlungen. Prostituierte seien also von Anfang an „Opfer“, und sie
bleiben es, weil sie sich zwanghaft immer aufs Neue Misshandlungen aussetzen.
Das würden Prostituierte nur nicht zugeben. Denn sie hätten eine „gestörte
Wahrnehmung der eigenen Gefühle“.
Prostituierte sind allesamt traumatisiert. Sie waren als Kinder hilflos bestimmten
Situationen ausgeliefert, in die sie sich als Erwachsene nunmehr aus Wiederholungs-
zwang begeben, um ihren Ausgangskonflikt – diesmal unter den Bedingungen von
Macht und Kontrolle – ständig neu zu inszenieren, um so die ursprüngliche trauma-
tische Ohnmacht zu überwinden. Diese Überwindung sei jedoch nur scheinbar. Denn
sie sei mit einer „Abspaltung von Gefühlen“ verbunden – was „Dissoziation“ genannt
wird. Nur dadurch seien Situationen, die mit Ekel und Angst verbunden seien, zu
ertragen.
In einem Beitrag, den Dr. Ingeborg Kraus im März 2014 auf einer Podiumsdiskussion
in München gemacht hat, erklärte sie (ich zitiere):
„Im Moment der Dissoziation, z. B. wenn man Ekel und Schmerz ausblenden
muss, findet eine Art Hirnfreezing statt, das einen aber auch handlungs-
unfähig macht, d.h. man kann keine Grenzen ziehen und nicht mehr Nein
sagen. Fatal für Frauen, die sich einer Horde Männer gegenüber befinden, die
für eine Gang-Bang-Party bezahlt haben. Die Frage ist: Wollen wir das, was
definitiv zur Prostitution dazugehört, zu einem normalen Beruf für
Frauen erklären?“ 5
Bereits 2013 beschrieb Frau Kraus in EMMA Prostitution als einen „Akt des
Selbsthasses und der Selbstschädigung“. Prostituierte hätten keine funktio-
nierenden Selbstschutzmechanismen, sondern praktizieren nur „dysfunktionale
Versuche, sich selbst zu schützen“: „Vor diesem Hintergrund muss das Konzept der
Freiwilligkeit in der Prostitution und die Darstellung als normale Tätigkeit in Frage
gestellt werden.“6
Mit Bezug auf die Hirnforschung erklärt Frau Kraus mittlerweile, dass Trauma-
Erfahrungen zu „hirnorganischen Veränderungen“ führen, zu einem „Einfrieren
des Gehirns“ Mit anderen Worten: Sexarbeiter/innen haben einen an der Waffel.
5 Dr. Ingeborg Kraus, Prostitution als Reinszenierung erlebter Traumata, zitiert nach:
trauma-and-prostitution.eu/201…-reinszenierung-erlebter-
traumata/#more-57
6 Dr. Ingeborg Kraus, Prostitution und Freiwilligkeit, zitiert nach:
trauma-and-prostitution.eu/201…ution-und-freiwilligkeit/
6
Gleichzeitig habe die biologische Trauma-Forschung herausgefunden, dass das
„erneute Aufsuchen von Gewalt“ mit einer „endogenen Opioid-Ausschüttung“
verbunden sei, was beruhigende Wirkung habe.
Damit hat diese traumapsychologisch vorgebildete Prostitutionsgegnerin uns endlich
eine hirnorganische Erklärung dafür geliefert, warum Sexarbeiter/innen nicht den
Ratschlägen wohlmeinender Feministinnen folgen und die Prostitution an den Nagel
hängen: Sie sind geistig nicht ganz zurechnungsfähig, sie ticken nicht richtig.
An die Stelle des Zwangs durch äußere Umstände wie „Zuhälter“ und „Menschen-
händler“ tritt nun der „innere Zwang“, dem offensichtlich sämtliche Prostituierte
folgen: ihr geradezu unheimlicher Hang, „sich immer wieder erneut Misshand-
lungen auszusetzen“.
Die im neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ vorgesehene Überprüfung der
„Einsichtsfähigkeit“ von Sexarbeiter/innen macht vor diesem Hintergrund durchaus
Sinn. Sie könnte möglicherweise nicht einige wenige, sondern uns alle betreffen.
(Michaela Huber)
Dr. Ingeborg Kraus ist mit ihren Ansichten nicht alleine. Sie hat im September 2014
einen Aufruf von „Psychotherapeuten/innen gegen Prostitution“ ins Leben
gerufen. Den findet man ebenfalls auf der Website trauma-and-prostitution.eu.
Zu den Erst-Unterzeichner/innen zählen neben einigen namhaften Professoren aus
der Trauma-Branche auch Michaela Huber, Diplom-Psychologin und Vorsitzende
der Deutschen Gesellschaft für Trauma und Dissoziation.
Auf der genannten Website findet man von ihr einen Vortrag mit dem Titel „Trauma
und Prostitution aus traumatherapeutischer Sicht“.7 Darin legt Frau Huber dar, dass
Prostituierte bereits in der Kindheit „bindungstraumatisiert“ seien, sexueller
Gewalt ausgesetzt oder anderen zur sexuellen Ausbeutung überlassen waren. Die
Folge sei „mangelnder Selbstschutz“. Der Schritt hin zu einem „Prostituierten-
schutzgesetz“ versteht sich dann wie von selbst.
Laut Michaela Huber handeln Sexarbeiter/innen gegen die Natur des Menschen.
Denn das Zulassen einer ständigen Penetration des eigenen Körpers sei nur möglich
durch ein „Abschalten natürlicher Phänomene“ wie Angst, Scham, Ekel und
7 Michaela Huber, Trauma und Prostitution aus traumatherapeutischer Sicht, zitiert nach:
trauma-and-prostitution.eu/201…uma-und-prostitution-aus-
traumatherapeutischer-sicht/
7
Verachtung. An die Stelle solcher „natürlicher Reaktionen“ tritt ein „Umdefinieren der
Handlungen in eine ‚Arbeit‘ oder ‚Dienstleistung‘“.
Ein Trauma, so Frau Huber, bedeutet ferner, dass „die integrative Funktion des
Gehirns überfordert ist“. Es kommt zu „gefühlsmäßigen Störungen“. „Viele
Menschen suchen die Trauma-nahe Situation immer wieder auf, weil sie nicht
(ausreichend) aus Erfahrung lernen.“
Wer also – wie wir Sexarbeiter/innen - unfähig ist, aus den eigenen Erfahrungen zu
lernen, wer sich also nicht selbst schützen kann, der muss eben geschützt werden.
Im Zweifel durch ein „Prostituiertenschutzgesetz“…
Michaela Huber ist nicht irgendwer. Sie war von 1978 bis 1983 war sie Redakteurin
bei der Zeitschrift „Psychologie heute“ und erhielt 2008 das Bundesverdienst-
kreuz für ihr großartiges Engagement für schwer traumatisierte Menschen.
2011 erhielt sie den Bertha-Pappenheim-Preis „für besonders verdienstvolle und
wirkungsvolle nationale und internationale Beiträge und Publikationen zur Verbes-
serung der Situation von Frauen mit einer dissoziativen Identitätsstörungen“. Der
Preis wird im Übrigen verliehen von der „Deutschen Gesellschaft für Trauma und
Dissoziation e.V.“, deren Vorsitzende Frau Huber ist. Sie hat sich den Preis
sozusagen selbst verliehen. Das nur als Anmerkung, wie diese Leute selbst ticken…
Man fragt sich natürlich, worauf Leute wie Kraus und Huber ihre Einsichten stützen.
In der Regel verweisen solche Leute auf ihre „langjährigen psychotherapeu-
tischen Erfahrungen“. So schrieb etwa Kraus in EMMA: 2013:
„In meiner langjährigen psychotherapeutischen Erfahrung habe ich auch
Prostituierte begleitet und die Hintergründe kennengelernt, die diese Frauen in
die Prostitution geführt haben. Es wurde dabei deutlich, dass die Prostitution
in allen Fällen die Fortsetzung von Gewalterfahrungen in ihrer Biographie
war.“
Auch Michaela Huber bezieht sich auf „Erfahrungen aus Beratung und Psycho-
therapie“.
Ich selbst bin keine Psychologin oder Therapeutin. Insofern steht es mir nicht zu, sol-
che Erfahrungen zu bewerten. Ich mag auch gar nicht ausschließen, dass es unter
Sexarbeiter/innen solche Biografien mit Gewalterfahrungen im Vorfeld von
Prostitution gibt.
Aber ich sage in aller Deutlichkeit:
Der Rückschluss von Einzelfällen der psychotherapeutischen Beratungspraxis auf
eine Gesamtbewertung des Berufs Prostitution ist unzulässig und unseriös.
8
Hier wird ein ganzer Berufsstand unter Missbrauch wissenschaftlicher Reputation
aus ziemlich durchschaubaren Motiven für krank bzw. krankhaft erklärt.
Was würde man von Wissenschaftlern halten, die aufgrund der Aussagen einiger
Dutzend Ehefrauen, die einen Therapeuten aufsuchen, die Abschaffung von Ehe und
Familie fordern. Sie würden nicht für voll genommen, ihre Karriere wäre beendet.
Nur bei Prostitution ticken die Uhren bekanntlich mal wieder anders: Gerade das
Abweichen von wissenschaftlichen Standards scheint hier als besonders seriös zu
gelten.
Um bei dem Nachweis für die seelischen Schäden, die angeblich durch Prostitu-
tion entstehen, nicht nur auf eigene Therapieerfahrungen und auf die weltweit
präsentierten fünf bis zehn Aussteigerinnen angewiesen zu sein, verweist man auf
wissenschaftliche Studien, die belegen sollen, dass Prostitution nur eine
zwanghafte Fortsetzung frühkindlicher Gewalterfahrungen sei.
(Studie von Sybille Zumbeck)
In Deutschland gibt es tatsächlich eine empirische Untersuchung zu
posttraumatischen Belastungsstörungen im Zusammenhang mit Prostitution. Sie
ist aus dem Jahr 2001 und stammt von der Hamburger Psychologin Sybille
Zumbeck. Es ist die bislang einzige Studie zu diesem Thema in Deutschland.8 Sie
kommt zu dem Ergebnis, dass 98 % der Befragten mindestens ein Trauma erlebt
haben und immerhin 59 % der befragten Prostituierten eine „posttraumatische
Belastungsstörung“ hätten.
Das sei wesentlich mehr als beim Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Stimmt es
also doch, was die Prostitutionsgegnerinnen über den Zusammenhang von
Traumatisierung und Prostitution behaupten? Haben sie die Fakten auf ihrer
Seite?
Vertreter/innen der „Stopp Sexkauf“-Bewegung verweisen gerne auf die eben
genannten Größenverhältnisse. Ansonsten aber erfährt man von ihnen wenig über
die genannte Untersuchung. Deswegen vier kurze Anmerkungen an dieser Stelle:
Punkt 1:
Befragt wurden in der besagten Untersuchung nur eine geringe Zahl von Frauen,
nämlich lediglich 54 Frauen.
8 Sybille Zumbeck, Die Prävalenz traumatischer Erfahrungen, posttraumatischer Belastungsstörungen und
Dissoziation bei Prostituierten, Hamburg 2001
9
Punkt 2:
Um sich vor den von ihr befürchteten Übergriffen von Zuhältern und Freiern zu
schützen, wagte es die Psychologin – wie sie schreibt – nicht, die Sexarbeiter/innen
an ihren Arbeitsplätzen aufzusuchen. Sie ging daher zu mehreren Hamburger
Fachberatungsstellen. Diese hatten es jedoch hauptsächlich mit drogenabhängigen
Beschaffungsprostituierten zu tun hatten.
Punkt 3:
Die Folge war: 39 der insgesamt 54 von Frau Zumbeck befragten Frauen waren
Drogenabhängige, die ständig Heroin und Kokain konsumierten. Das waren 72 %
ihrer Stichprobe. Diese Frauen bezeichneten sich selbst nicht als „Prostituierte“ und
sie verstanden sich auch nicht als solche. Zumbeck wusste aber aus vorherigen
Studien von Melissa Farley in San Francisco, dass man bei drogenabhängigen
Prostituierten die höchsten Werte an traumatischen Belastungen finden könne.
Punkt 4:
Zumbeck hatte letztlich nur 11 professionelle Prostituierte in ihrer Befragung.
Hinzu kam, dass nur 42 der 54 Frauen aktiv in der Prostitution tätig waren. 12
weitere bereits aus der Prostitution ausgestiegene Frauen nahm sie in die
Untersuchung auf, weil ansonsten ihre Stichprobe zu gering gewesen wäre.
Obwohl nur 11 professionell arbeiten Prostituierte in ihrer Untersuchung vertreten
waren, erklärte die Verfasserin der Untersuchung, dass die von ihr befragte Gruppe
eine höhere Belastung mit dem „posttraumatischen Belastungssyndrom“
aufzuweisen habe als eine Vergleichsgruppe amerikanischer Golf-Kriegs-Veteranen.9
Bei all dem mochte die Verfasserin nicht ausschließen, „dass die Angaben zu
Traumaerfahrungen durch die Drogenwirkung beeinflusst werde“10.
Solche Forschungen zu Prostitution sind einfach nur haarsträubend. Mehrfach
musste Sybille Zumbeck darauf verweisen, dass ihre Untersuchung in Anbetracht der
genannten Umstände nicht als repräsentativ gelten könne. Das hinderte
Vertreter/innen der „Stopp Sexkauf“-Bewegung jedoch nicht, ihre Zahlen als Beleg
für die angeblichen Schäden durch Prostitution ins Feld zu führen.
Eine weitere Feststellung von Sybille Zumbeck bleibt unerwähnt. Sie schrieb:
Studien über das Ausmaß von Trauma-Erfahrungen bei Prostituierten könnten zwar
zu derartigen Belastungen Angaben machen. Aber damit ließe sich kein
Zusammenhang begründen zwischen Kindheits-Traumata und Prostitution im
Erwachsenenalter. Aussagen über einen solchen Zusammenhang, wie ihn heute
9 Zumbeck, S. 83
10 S. 60
10
Leute wie Frau Kraus und Frau Huber behaupten, bezeichnete Zumbeck als bloße
„Vermutung“ bzw. „Spekulation“.11
Genau solche „Vermutungen“ und „Spekulationen“ aber haben heute Hoch-
konjunktur. Sexarbeiter/innen werden als von zwanghaften Impulsen getriebene,
ohne Selbstschutzmechanismen handelnde Personen beschrieben. Sie werden als
krankhaft proträtiert.
(SOLWODI)
Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn die bundesweit agierende katholische Anti-
Prostitutions-Organisation SOLWODI in ihrem „Rundbrief März 2015“ den Leiter des
Zentrums für Psychotraumatologie und Traumatherapie, Lutz-Ulrich Besser, fragte:
„Können diese Frauen geheilt werden?“.
Natürlich könne man das heutzutage behandeln, erklärte Besser. Wer Genaueres
wissen möchte, sei auf einen Artikel von Dr. Wolfgang Wöller, Ärztlicher Leiter der
Abteilung II des Rhein-Klinik-Krankenhauses für psychosomatische Medizin und
Psychotherapie in Bad Honnef verwiesen – nachzulesen auf der schon erwähnten
Website der Prostitutionsgegner trauma-and-prostitution.eu.
Auch Dr. Wöller geht davon aus, dass Personen mit sexuellem Missbrauch in der
Kindheit immer „häufiger zur Prostitution“ gelangen. Ausgehend von der Theorie der
quasi suchtartigen Abhängigkeit der Betroffenen von ständigen Versuchen einer Re-
Traumatisierung ergäben sich Konsequenzen „im Hinblick auf eine medikamen-
töse Prophylaxe“. Als therapeutischen Ansatz zur Prävention von Reviktimisierung
empfiehlt Wöller (ich zitiere) „die Gabe von Serotonin-Reuptake-Inhibitoren zur
Verbesserung der Emotionsregulierung“.
All das sind untrügliche Indizien dafür, dass wir längst auf dem Weg zu einer
Psychiatrisierung von Sexarbeit sind.
In einem SOLWODI-Rundbrief aus diesem Jahr zum 30-jährigen Bestehen dieser
Organisation konnte man erfahren, dass aus Sicht von SOLWODI ein konventio-
nelles Frauenhaus traumatisierten Prostituierten nicht mehr genug Schutz bieten
könne. SOLWODI drängt daher auf ein besseres spezialisiertes Therapieangebot:
„Ein spezialisiertes Therapieangebot für betroffene Frauen gibt es bisher in
Rheinland-Pfalz nicht. Um das zu ändern, haben sich nun das
Landeskrankenhaus in Andernach, die Rheinhessen-Fachklinik Alzey und
SOLWODI zusammengefunden. Gemeinsam wollen Psychologen, Ärzte und
Fachberaterinnen ein eigenes Behandlungskonzept entwickeln, speziell auch
11 Vgl. S. 127. 131
11
für Migrantinnen mit Traumafolgestörungen. Denn nur, wenn Panik- und
Angstattacken, selbstverletzendes Verhalten, Depressionen und andere
psychische Störungen als Folge der Prostitution verstanden, anerkannt und
behandelt werden, können die Frauen ein Leben in Würde und Freiheit
aufbauen.“
Beide Einrichtungen, mit denen SOLWODI hier kooperiert haben eine braune
Vergangenheit. Es ist dokumentiert – was im Falle von Andernach bis in die 60er
Jahre hinein geleugnet wurde –, dass diese Einrichtung unter den ****s an
Programmen zur Vernichtung sogenannten „lebensunwerten Lebens“ beteiligt
waren!
SOLWODI hat mit dieser Vergangenheit offenbar kein Problem. Unbeanstandet
konnte der Psychotherapeut Lutz Besser im „Solwodi-Rundbrief März 2015“ erklären,
dass „Prostitution in hohem Maße asozial“ sei. Das ist O-Ton ****s. Und natürlich
findet sich dieses Interview auch auf der Website der Prostitutionsgegner von „Stopp
Sexkauf“.12
(Fazit)
Meiner Meinung nach muss man die von der Bundesregierung geplante
gesundheitliche Zwangsberatung für Sexarbeiter/innen sowie das im
„Prostituiertenschutzgesetz vorgesehene „Informations- und Beratungsgespräch“ mit
der Überprüfung der „Einsichtsfähigkeit“ von Sexarbeiter/innen auf dem Hintergrund
der hier dargestellten Tendenzen sehen. Nicht nur der Beruf Prostitution, sondern
auch alle darin Tätigen sollen als „krankhaft“, als „anormal“ und „asozial“ dargestellt
und aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden.
Das sollten wir uns nicht bieten lassen. Deswegen sage ich:
Das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ muss weg!
Lasst uns gemeinsam dafür eintreten.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit“!
12 „Der Mensch wird entmenschlicht“, Interview mit Lutz-Ulrich Besser, siehe: trauma-
and-prostitution.eu/2015/03/28/der-mensch-wird-entmenschlicht-2/#more-397
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11.11.2015, 08:11
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# 157
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Mitglied seit 07.03.2004
Beiträge: 1.217
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Von der Realität überholt...
Mit dem Gesetz haben die Politiker imho gegenwärtig ein Argumentationsproblem:
Wesentlicher Argumentationsstrang bislang:
Wo kein Markt ist, dort verschwindet das Angebot automatisch und wo kein Angebot mehr ist dort werden "Schlepper" auch keine "Prostituierten" mehr hintransportieren.
Dumm nur, dass für den gemeinen Schlepper der syrische Flüchtling oder afghanische Migrant inzwischen wesentlich lukrativer ist, als die südosteuropäische "Armutsprostituierte"...
Gruß risk
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10.11.2015, 08:46
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# 156
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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Zitat von staggs
Zitate, undistanziert zitiert in einem weiteren gruseligen Mainstream-Artikel, wieder mal geschrieben von einer Frau.
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Ich denke, dass sie halt unterschiedliche Standpunkte in diesem kurzen Artikel bringen wollte.
Aber die Überschrift: "Freiwild für Freier?" zeigt natürlich klar, dass sie keine Ahnung hat und sich sicherlich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat, was journalistisch sehr schlecht ist. Übrgens schreibt die Frau auch für die Springer Presse: https://www.berliner-zeitung.de/polit...,32364968.html
Wenn das Gesetz später kommt, bzw. erheblich zurechtgestutzt wird, oder auch gar nicht kommt, weil es erstens einem Kontrollwahn unterliegt, in Menschenrechte eingreift, den Ländern erhebliche Kosten aufbürdet und zudem der Bund (wie beim Betreuungsgeld) noch nicht einmal für das Thema zuständig ist (was hier nicht steht, aber wovon der Spiegel berichtet hat) ist es das doch ne positive Nachricht.
Wenn das Familienministerium sich um Flüchtlingskinder usw. kümmern muss, ist da P-Thema aus Wählersicht völlig uninteressant.
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10.11.2015, 00:24
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# 155
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womanizer
Mitglied seit 21.08.2010
Beiträge: 500
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Lonely Joe's Link
„Jeder denkt, es ist alles erlaubt, das muss zurückgedreht werden. Schweden ist uns da weit voraus.“
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"Die Auswirkungen des schwedischen Modells sind zwar widersprüchlich, aber Schweden macht mit dem Modell klar, dass es seine Frauen nicht verkauft."
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Zitate, undistanziert zitiert in einem weiteren gruseligen Mainstream-Artikel, wieder mal geschrieben von einer Frau. Die "Frankfurter Rundschau" war mal eine eher linke Zeitung. Aber was heißt das in dem Zusammenhang schon noch?
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Let's fuck today
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09.11.2015, 14:30
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# 154
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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neuer Status
Hab gerade einen neuen Status gelesen:
Dieses Jahr wird es definitiv nix mehr, ob es nächstes Jahr was wird, weiß auch niemand...
„Voraussichtlich kann der Entwurf im ersten Halbjahr 2016 im Bundestag beraten werden“, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In Kraft treten würde es sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt. In welcher Form das sein wird, ist angesichts der vielen Gegenstimmen längst nicht sicher."
https://www.fr-online.de/politik/pros...,32362630.html
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21.10.2015, 21:22
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# 153
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Nackt- und Warmduscher
Mitglied seit 05.09.2012
Beiträge: 11.951
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Dieser Artikel ist aus der gedruckten Ausgabe der "Salzburger Nachrichten"
falls es jemanden interessiert
https://www.salzburg.com/nachrichten/...er-aus-170342/
Eine Studie sagt: Die meisten Prostituierten bieten ihren Körper freiwillig an - und nicht nur wegen Geld.
Helga Amesberger hat Stunden in Bordellen verbracht. Sie zog nachts durch die Straßen und sprach mit den Frauen, die in Miniröcken am Gehsteig standen. Am Montag präsentierte die Soziologin, Ethnologin und Politikwissenschafterin in der Robert-Jungk-Bibliothek für Zukunftsfragen (JBZ) in der Stadt Salzburg ihre neueste Studie zu Prostitution. Und die Ergebnisse sind deutlich anders als bei früheren Untersuchungen. Wer sind die Sexarbeiter in Österreich? Amesberger unterscheidet den sichtbaren, legalen vom unsichtbaren Bereich. "Im legalen Bereich sind es hauptsächlich Frauen, 90 Prozent sind Migrantinnen", sagt die Forscherin. Österreicherische Sexarbeiterinnen lassen sich nur selten registrieren, auch viele Männer würden illegal arbeiten. "Es gibt eine ganze Bandbreite an Sexarbeiterinnen, junge, alte, religiöse - von der Krankenschwester bis zur Ärztin", sagt Amesberger. Christine Nagl von der Salzburger Beratungseinrichtung PiA kann das bestätigen. "Ich kenne eine Ärztin, ihr macht Sex für Geld Spaß." Es gebe viele Auslöser, warum sich Frauen dafür entscheiden. Es könne Abenteuerlust sein, der Wunsch nach Unabhängigkeit, nach Luxusgütern oder einem Zusatzeinkommen. "Ich berate eine Mindestrentnerin, die sich erst durch Sexarbeit ihre Wohnung leisten kann."
"Das Einkommen reicht für zwei Leben"
Das Einkommen der Prostituierten ist laut Amesberger völlig unterschiedlich, es hängt von den Arbeitsbedingungen ab. Am Straßenstrich seien die Fixkosten gering, im Bordell behalte der Betreiber meist die Hälfte, im Laufhaus zahlen die Sexarbeiter Miete. "Manche Frauen sagten, es reiche für zwei Leben - eines in Österreich eines in den Herkunftsländern", sagt Amesberger. Andere könnten gerade so von ihrer Dienstleistung leben. In einem Punkt waren sich die Frauen jedoch einig: Sie bestimmen über ihre Freier. "Wenn ihnen vor einem Mann graust, dann arbeiten sie nicht mit ihm", sagt Amesberger und widerspricht damit der vorherrschenden Meinung. Freilich könnten die Sexarbeiter nicht jeden Mann ablehnen, denn dann würden sie nichts verdienen. Aber zwingen würde sie niemand. Der Großteil der Frauen habe sich aus freien Stücken zur Sexarbeit entschieden. Von den 82 befragten Prostituierten gaben neun an, dass ihnen Jobs als Kellner oder Tänzerinnen versprochen wurden. "Doch diese Frauen haben sich aus dem Zwang befreien können", sagt Amesberger.
Ein ideales Gesetz zur Prostitution gibt es nicht
Dennoch ist die Sexarbeit in Österreich nicht frei von Ausbeutung. Bordellbetreiber, die die Einnahmen nicht wie vereinbart teilen. Vermittler, die das Geld "aufbewahren" und bei Abreise nur einen minimalen Anteil auszahlen. Die Prostituierten wehren sich aber: "Eine Sexarbeiterin hat ihren Vermittler angezeigt, er hat drei Jahre Haft bekommen", sagt Amesberger. In den Bordellen hielten die Frauen zusammen. Für die Prostituierten sei es am wichtigsten, legal arbeiten zu können. "Das verringert die Gefahr von Erpressung, die Sexarbeiterinnen können zur Polizei gehen", sagt Amesberger. Ein ideales Gesetz zur Prostitution gebe es nicht, doch der Gesetzgeber solle die Betroffenen einbinden. Wie in Neuseeland. Dort reden die Beratungsstellen bei Reformen mit.
Jedes österreichische Bundesland hat eigene Gesetze zu Sexarbeitern. In Salzburg sei das größte Problem für die Prostituierten die Untersuchung, einmal pro Woche müssen sie zum Arzt. "Solch eine Kontrolluntersuchung schützt nicht vor Ansteckung", sagt Nagl von der Beratungseinrichtung. Im Gegenteil: Der Arztbesuch mache die Kunden risikowilliger, sie fordern Sex ohne Kondom. Die wichtigsten Themen bei ihren Gesprächen seien jedoch andere. Ein Kind, das den Führerschein nicht schafft. Die teure Wohnung, der nervige Chef. "Normale Frauenthemen eben", sagt Nagl.
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"Diskutiere nie mit jemandem dessen Fernseher größer ist als sein Bücherregal" Emilia Clarke
Lieber stehend Sterben als kniend Leben / Glaube wenig, Hinterfrage alles, Denke selbst.
"Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich mir völlig sicher, dass ich es schaffe!" Pippi Langstrumpf
Stirb mit Erinnerungen nicht mit Träumen
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14.10.2015, 14:50
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# 152
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Mitglied seit 22.10.2011
Beiträge: 5.141
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Lesenswert
ich denke sie blicken es alle nicht! Da gerade die Foren doch meistens in Betreiberhand sind haben die natürlich kein Interesse das aufzubauschen denn sie erhoffen sich dadurch ein Monopol. Beispiel 6 Profi gehört dem Bobby sprich FKK Palast bw7 gehört zu Schiller und Co in Stuttgart und so geht es munter weiter.
Ladies soll auch mehrere Wohnungen unterhalten. Somit wird das ganze schon eng denn da sind 80% vom Markt abgedeckt mit Gerhinwäsche.
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;-D
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07.10.2015, 17:55
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# 151
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Mitglied seit 22.10.2011
Beiträge: 5.141
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Wer Geld hat...darf Bauen
Lage in Freiburg!
Bald sollen nur noch 120 Prostituierte in Freiburg arbeiten
Feintuning im Rotlichtmilieu: Freiburg will sein Bordellkonzept weiter vorantreiben. So soll die Zahl der Prostituierten in der Stadt auf 120 gesenkt werden. Gleichzeitig sind neue Bordelle geplant.
[Mit wahrer Liebe hat es nichts zu tun,...läuft – eher mit der Ware Liebe. | Foto: Ingo Schneider]
Mit wahrer Liebe hat es nichts zu tun, was in Bordellen abläuft – eher mit der Ware Liebe. Foto: Ingo Schneider
Vor drei Jahren hat die Stadtverwaltung ein neues Bordellkonzept auf den Weg gebracht. Ihr Ziel: Gebiete für Bordelle offiziell auszuweisen, um Prostitution ordnungspolitisch und baurechtlich zu kontrollieren und zu steuern. Während Sozialarbeiter klagen, das habe den Frauen wenig gebracht, sind Polizei und Behörden zufrieden – die Zahl der Etablissements habe abgenommen. Heute diskutiert der Gemeinderat das Thema – durch Änderungen von Bebauungsplänen soll die Zahl der Arbeitsplätze in Bordellen festgelegt werden.
Polizei geht von 50 bis 60 Puffs aus
150 bis 200 Prostituierte arbeiten derzeit in Freiburg, nicht mehr als 120 wünscht man sich im Rathaus. Die Polizei geht derzeit von 50 bis 60 Betrieben aus, wie viele davon illegal arbeiten, kann die Stadtverwaltung nicht sagen: "Es gibt derzeit keine verlässlichen Zahlen", sagt Rathaussprecherin Edith Lamersdorf. Fest steht: Unerwünschte und illegale Etablissements sollen von der Bildfläche verschwinden, während vom Konzept her gewünschte Standorte die Möglichkeit bekommen sollen, zu erweitern. Das lässt sich über Bebauungspläne steuern. "Das Bordellkonzept ist derzeit nur ein informeller Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, der über eine Vielzahl von zirka 40 Bebauungsplanverfahren weiterentwickelt werden muss", erklärt Lamersdorf.
Nun liegen Bauanfragen von Bordellen vor, die erweitern wollen, beispielsweise vom Betreiber des FKK-Palasts an der Tullastraße. Das Rathaus will Standorte wie diesen planungsrechtlich sichern und dort auch einen moderaten Ausbau genehmigen. Möglich sei dies nur, weil es in den betreffenden Gebieten keine städtebaulichen Spannungen gebe, heißt es in der Drucksache für den Gemeinderat. Ergänzend zu den Änderungen im Bebauungsplan soll ein städtebaulicher Vertrag mit den Bordellbetreibern und -eigentümern die planungsrechtlichen Ziele sichern: "Das ist ein übliches und viel angewandtes Verfahren", erklärt Lamersdorf.
So lange es keinen Ärger gibt, hält sich die Stadt zurück
So sollen zum Beispiel im Industriegebiet Nord in der Tullastraße 79 (FKK-Palast) und in der Robert-Bunsen-Straße 11a (Studio 79) 16 beziehungsweise 15 Arbeitsplätze für Prostituierte genehmigt werden. Während der FKK-Palast besagte Erweiterung forciert, sagt die Betreiberin des Studios 79, dass sie derzeit gar kein Interesse an einem Ausbau ihres Betriebs habe. Von neun Arbeitszimmern seien mangels Nachfrage nur zwei in Betrieb, derzeit beschäftige sie nur drei Frauen. Dennoch will die Stadt jetzt dort 15 Arbeitsplätze genehmigen, weil der Standort dafür geeignet erscheint. Laut Lamersdorf handelt es sich um einen konzeptionellen Beschluss, unabhängig davon, ob der Betreiber die genehmigte Kapazität aktuell ausschöpfe oder nicht.
Außer den Standorten im Industriegebiet Nord sowie in der Wiesentalstraße 15 sollen sechs weitere mit insgesamt 32 Plätzen in die Konzeption aufgenommen werden: Auf der Haid 1, Bettackerstraße 25, Haslacher Straße 21a, Schildackerweg 30, Todtnauer Straße 1 und Wiesentalstraße 1. Nicht vorgehen will die Stadt gegen Wohnungsprostitution (15 Plätze), so weit es dort keine Spannungen gibt: Damit sind Wohnungen gemeint, in denen ein bis zwei Prostituierte arbeiten und zugleich wohnen. Weiteren Standorten mit insgesamt 26 Plätzen wollen die Behörden keine planungsrechtliche Sicherheit einräumen, weil Bordelle dort unerwünscht seien.
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Nun darf der FKK Chef plötzlich erweitern......Das riecht sehr komisch!
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21.08.2015, 13:00
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# 148
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Mitglied seit 10.02.2004
Beiträge: 615
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eine lesenswerte Kolummne zu diesen neuen Gesetzideen:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...scher-im-recht
Der Autor Thomas Fischer ist vorsitzender Bundesrichter in Karlsruhe und schreibt für ZEIT und ZEIT ONLINE über Rechtsfragen.
lesenswert vor allem dieser Absatz, der endlich auch einmal weibl. Freier nennt.
Bei dieser Gelegenheit: Ich habe noch nichts gehört über die angemessenen Strafen für die 50.000 geschiedenen Lehrerinnen und Journalistinnen, Bibliothekarinnen und Hautärztinnen jenseits der 49, die auch in diesem Sommer wieder an den Stränden und in den Lounges der Dritten Welt schöne junge Männer mit muskulösen Körpern und süß duftender Haut kaufen (Filmtipp: In den Süden von Laurent Cantet, mit Charlotte Rampling, 2005). Es sind nicht wenige, wenn wir den Magazinen und der Lebenserfahrung glauben dürfen, und sie handeln aus genau denselben Motiven wie die Tiere in den Bumsbombern nach Bangkok und Phuket. Darf man es Skandal nennen, dass Emma diese Strafbarkeitslücke noch nicht entdeckt hat?
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