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19.12.2016, 17:11
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# 1
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG - die Fakten
So heißt es nämlich.
Oder mit vollem Namen
"Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" vom 21.10.2016, veröffentlicht am 27.10.2016.
Das Gesetz gilt in Stufen
ab 28.10.2016: Artikel 1 §36 "Verordnungsermächtigung" (wichtig für die Behörden)
ab 1.7.2017: generell (wichtig für Huren, Betreiber, Freier)
(Es gibt aber teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2017.)
Dieses Gesetz ersetzt NICHT das bisherige Prostitutionsgesetz - sondern ergänzt es.
Der amtliche veröffentlichte Gesetzestext (also kein Entwurf sondern die dann gültige Version)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start....bl116s2372.pdf
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
06.07.2017, 08:17
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# 354
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Ja ich muss leider auch sagen, die Verfassungsbeschwerde ist nicht wirklich "tiefgründig".
Kondompflicht wird sowieso mit dem Gesundheitsschutz als verhältnismäßig durchgehen.
Erst mal sehen ob sie überhaupt zugelassen wird...
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05.07.2017, 22:01
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# 353
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Mitglied seit 13.01.2014
Beiträge: 304
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OH je Juristendeutsch. Muss ich das verstehen ? Ich kümmer mich nicht drum und lebe Anständig.
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05.07.2017, 22:00
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# 352
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Mitglied seit 12.02.2014
Beiträge: 2.012
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Ich meine das Urteil spielt auch in der Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen das ProstSchG eine Rolle (die sich btw. in Weiten Teilen echt Scheisse liest! Die ersten 20 Seiten wird viel "geredet", inhaltlich aber nix überzeugendes gegen das Gesetz gesagt. Hätte ich mein Examen so geschrieben, dürfte ich mich heute vermutlich nicht Anwalt nennen. Ist aber nur meine Meinung und ein anderes Thema...). Wenn ich das Urteil des LG Augsburg irgendwo find, stell ich es ein. Der WikiPeter ist für mich als Informationsquelle jedenfalls naja....
Tante Edit:
Hier der Link zu der Entscheidung des VG Augsburg. Die haben die Frage, ob Oralverkehr = Geschlechtsverkehr ist, wirklich offen gelassen. Aber nur deshalb, weil es für die Entscheidung (BTW gegen den Betreibe des Clubs) überhaupt keine Relevanz hatte. Genausowenig wie für die Verurteilung von Herrn Mayer die Frage bedeutsam ist, ob Herr Müller etwas Verbotenes getan hat. Dass die Verfassungsbeschwerde gegen das ProstSchG zur Untermauerung seiner Ansicht - Oralverkehr sei kein Geschlechtsverkehr - gerade auf die Entscheidung des VG Augsburg abstellt, ist (aus - meiner - juristischen Sicht) echt ein Armutszeugnis.
Interessierte lesen selbst:
https://openjur.de/u/476032.html
Und hier die komplette Begründung der Verfassungsbeschwerde:
https://www.donacarmen.de/wp-content/...tSchG-2017.pdf
@ Palimeino
Da es hier in diesem Thread um ein Gesetz (also etwas Juristisches) geht, dürfte etwas juristischer Hintergrund nicht schaden. Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstehe, kümmerst Du Dich nicht um Juristisches. Das ist natürlich Dein gutes Recht (<-- in unjuristischem Sinne). Wenn dieses "nicht kümmern" allerdings auch bedeutet, dass du von dem Gesetz, dass Du so überzeugt ablehnst, bislang kein Wort gelesen hast, wäre das für mich...
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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05.07.2017, 21:54
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# 351
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Mitglied seit 11.09.2009
Beiträge: 1.012
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OV = Geschlechtsverkehr?
ob Oralverkehr als Geschlechtsverkehr zu definieren ist, oder nicht, ist in der Tat sehr schwierig.
Zumal in diversen Gesetzen nichts zu finden ist.
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Zumindest im Strafrecht wird meines Wissens jede Penetration (vaginal/oral/anal) im Falle der Erzwingung als Vergewaltigung gewertet - also jedes Eindringen mit dem Penis in eine der drei Öffnungen als "Verkehr". Deshalb bin ich bislang davon ausgegangen, daß das in anderen Rechtsbereichen analog gilt. Wissen juristisch kompetentere Foristen näheres?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
...
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung).
...
§177 StGB
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Vergewaltigung liegt vor, wenn eine Person mit einer anderen gegen oder ohne deren Willen den Beischlaf (vaginale Penetration) vollzieht oder vollziehen lässt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen am Opfer vornimmt oder vom Opfer vornehmen lässt, insbesondere wenn sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen; z. B Oral- oder Analverkehr). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung
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...
Juristische Terminologie
Juristisch unterscheidet man zwischen:
- „Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
- „eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsverkehr
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Armsel'ge, die ihr Liebe nie genossen, zieht hin, zieht in den Berg der Venus ein! (R. Wagner: Tannhäuser, 2. Aufzug)
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05.07.2017, 19:05
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# 350
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Ich dachte das Gericht in Augsburg hat die Frage ob OV GV ist offen gelassen...
Ansonsten einfach Bill Clinton zitieren
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05.07.2017, 18:37
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# 349
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ob Oralverkehr als Geschlechtsverkehr zu definieren ist, oder nicht, ist in der Tat sehr schwierig.
Zumal in diversen Gesetzen nichts zu finden ist.
Dennoch gibt es eine Gerichtsentscheidung dazu.
Ich glaube vom LG Augsburg................im Zusammenhang mit der Bayer. Hygieneverordnung.
Hierbei wird ausgeführt, daß Oralverkehr unter Geschlechtsverkehr zu subsumieren ist.
Da sich hier genügend Juristen tummeln, kann ja der ein oder andere das Urteil einstellen, wenn er mag.
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05.07.2017, 18:37
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# 348
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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Gibt es denn irgendeinen Hinweis aus welchem Gesetz sich diese Gleichstellung herleiten lässt?
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Nun ja, es geht dabei ja um das Einführen von Geschlechtsteilen in Körperöffnungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschl...e_Terminologie
"Juristisch unterscheidet man zwischen:
„Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
„eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis
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05.07.2017, 18:35
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# 347
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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@mr.cock27
Das Wort "müssen" wäre doch eindeutiger.
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Das eindeutige Verbot lese ich auch irgendwie nicht.
In Bayern gab es ja bereits die unmissverständliche "Kondompflicht" (habe jetzt aber nicht den Gesetzestext gecheckt).
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05.07.2017, 18:08
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# 346
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Ich glaub das wird aus dem Strafrecht abgeleitet.
Aber ja ich finds vom Wortlaut schon nicht richtig.
Aber vielleicht findet hier jemand Entscheidungen von Gerichten wo Oralverkehr als GV definiert wird.
Maexx
Ja warum hat der Gesetzgeber so ein Wortlaut gewählt. Das Wort "müssen" wäre doch eindeutiger.
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05.07.2017, 18:04
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# 345
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Mitglied seit 05.01.2016
Beiträge: 452
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Gehört dazu?
Oralverkehr (beim Mann) gehört heute zum Geschlechtsverkehr
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Vielleicht habe ich gerade so ein Stoppschild beim Denken. Puuuh, also Oralverkehr ist Geschlechtsverkehr.
Möchte auch jetzt nicht spitzfindig sein. Aber ich check es einfach nicht.
Gibt es denn irgendeinen Hinweis aus welchem Gesetz sich diese Gleichstellung herleiten lässt?
Das kann ja nicht einfach irgendjemand behaupten und dann ist das so. Soweit mich meine Kenntnisse tragen, kann doch dieser jemand nur der Gesetzgeber sein.
Und da finde ich einfach nichts, woraus sich diese Gleichstellung herleiten lässt.
Aber wie gesagt, möchte da nicht spitzfindig sein. Ich habe nämlich gar keine Lust im Zweifel diese Sichtweise irgendwo öffentlich, also im Bußgeldverfahren oder so etwas ähnlichem, darzulegen.
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Menschen völlig ohne Schamgefühl sind mir zuwider.
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05.07.2017, 17:47
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# 344
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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@extremeSillis
Wo steht, dass französisch ohne verboten oder mit Bußgeld bewehrt ist.
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Oralverkehr (beim Mann) gehört heute zum Geschlechtsverkehr, mit den entsprechenden Folgen
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05.07.2017, 17:41
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# 343
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Mitglied seit 05.01.2016
Beiträge: 452
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Noch mal fragen
Also ich muss das noch mal fragen.
Wo steht, dass französisch ohne verboten oder mit Bußgeld bewehrt ist.
Fällt das bereits unter Geschlechtsverkehr? Hmmmh - habe ich da etwas übersehen?
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Menschen völlig ohne Schamgefühl sind mir zuwider.
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05.07.2017, 17:02
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# 342
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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Ein bisschen Wortdefinition
"§32 ... haben Sorge zu tragen ..."
bedeutet eigentlich soviel wie "sich bemühen".
Mal weiter gedacht ....
Ich bringe ein Kondom mit, ich sage der DL sie hätte dieses unbedingt zu verwenden. Sie will aber nicht, weil ..., oder entfernt es unbemerkt ...
Ich habe Sorge getragen, die DL ...
Dazu wäre eine Urteilsbegründung spannend.
Wer ist jetzt der Schuldige und kann belangt werden?
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05.07.2017, 12:56
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# 341
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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So wie ich das verstehe:
Der Freier darf ohne Konsequenzen/Strafe befürchten zu müssen nach FO, FT oder AO fragen. Weshalb sich ein Scheinfreier wohl auch nicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz strafbar machen würde. Und vermutich auch sonst nicht weil es eine strafbewehrte "Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit" meines Wissens nicht gibt.
Die DL darf das aber nicht positiv beantworten (oder gar von vorneherein bewerben).
Der Freier darf egal was gesprochen oder geschrieben wurde zwischen den beiden FO, FT oder AO aber nicht ausüben unter Strafandrohung von bis zu 50000 Euro - und auch nicht positiv darüber irgendwo schreiben.
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05.07.2017, 07:20
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# 340
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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Und es soll keine Scheinfreier geben. Nur so könnte man ja die Frauen ausfragen. Ne die Behörden werden sich schon wegen der Manpower auf normale Anzeigen im Internet/ Zeitungen usw. beschränken.
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Das Problem bei allen behördlichen Aktivitäten wird immer sein, es der Dame oder auch dem Freier auch nachzuweisen. Wenn sie am Telefon sagt, sie würde ohne Blasen oder sonst was, hilft das dem behördlichen Anrufer doch nicht.
Er darf das Gespräch normalerweise nicht einmal aufzeichen, das wird z.B. vor Gericht keinen Wert haben.
Aber kommen wir zurück auf das Ziel dieses Kondomverbotes. Es soll Männer davon abhalten, die Dame nach ohne Gummi zu fragen. Wenn du in FFM im Bahnhofviertel arbeitest, ist die Nachfrage nach AO schon hoch. Aber, wird das Gesetz deshalb daran etwas ändern ?
Einige werden sich belehren lassen, einige Frauen werden es nutzen um dagegen zu argumentieren und dann des Preis etwas anzuheben. Das war es dann schon.
Bei Frauen die du kennst wird es kaum eine Rolle spielen. Blasen ohne Gummi wird es deshalb weiter geben. Darum geht es ja eigentlich auch gar nicht, auch wenn das Gesetz das einschließt.
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04.07.2017, 22:11
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# 339
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Du hast den ersten Teil des Paragraph 32 III unterschlagen. Insbesondere das Wort verbreiten. Telefongespräche, Whatsapp usw. findet nur direkt zwischen zwei Personen statt. Also kein verbreiten. Außerdem sind das Vertragsverhandlungen
Und es soll keine Scheinfreier geben. Nur so könnte man ja die Frauen ausfragen. Ne die Behörden werden sich schon wegen der Manpower auf normale Anzeigen im Internet/ Zeitungen usw. beschränken.
Wer ist eigentlich dafür verantwortlich nicht angemeldete Sdl's aufzuspüren? Alle bisherigen Stellen kümmern sich nur um die Beratungen und Anmeldungen.
Ganz toll die Mitarbeiter werden in Rollenspielen geschult. Das kann lustig werden. Gerade für erfahrene Sdl's...
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04.07.2017, 21:37
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# 338
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Mitglied seit 12.02.2014
Beiträge: 2.012
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Ob Servicegespräch Werbung ist, darf wohl arg bezweifelt werden.
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Genau darin könnte der Fehler liegen - nämlich die Regelung als reines Werbeverbot auszulegen. Ratio des Gesetzes dürfte wohl kaum sein, die Werbung zu FO für die SDL zu verbieten, das tatsächliche Praktizieren dann aber sanktionslos zu lassen. Löst euch mal bei euren Betrachtungen von dem Gesetz und versucht das zu verallgemeinern: wenn ich im Internet anbietevetwas verbotenes zu machen (bspw. jemanden zu erschlagen) soll es strafbar sein, wenn ich es dann aber tatsächlich tue soll ich - sofern ich es nicht vorher angepriesen habe straffrei davonkommen?! Nicht ernsthaft oder.
Das steht im Gesetz.
... zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben
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Ankündigen, ankündigen und anpreisen dürfte sicher primär auf Werbung abzielen. Aber spätestens "Erklärung abzugeben" dürfte wohl auch das gesprochene Wort erfassen.
Auch anders gut zu verdeutlichen.
SDL A bietet im Internet FO an. Keine Frage, vom Gesetz erfasst.
Alternative: SDL wird per WA oder Mail vom Kunden nach Service gefragt. In der Antwort bietet SDL A per Mail oder WA FO an. Auch das dürfte - sofern es überhaupt auffliegt - von dem Busgeldtatbestand erfüllt sein, weil sie eine Erklärung abgegeben hat, in der sie eine verbotene Leistung angeboten hat.
Der Sachverhalt dürfte rechtlich nicht anders zu beurteilen sein, wenn die SDL am Telefon oder vor Ort (werbemässig) FO anbietet.
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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04.07.2017, 16:48
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# 337
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Zeigt aber wo die Richtung hingeht Ausgrenzung und Stigmatisierung von Sexarbeit und Prostituierten.
Und hinter her sagen die Politiker, sowas haben wir nicht kommen sehen...
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04.07.2017, 09:33
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# 336
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Dr. Rob
Mitglied seit 21.09.2003
Beiträge: 488
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Hör mir bloß auf mit den Swingern.
Ich unterstelle sogar dem einen oder anderen Swinger mit seiner Frau nur dort hinzugehen weil er es geil findet zuzusehen wie sie von anderen Männern gevögelt wird.
Das ist dann ebenso Zuhälterei weil ich behaupte dass die eine oder andere Frau dort auch nicht von sich aus hingeht sondern nur weil ihr Mann es will.
Insofern brauchen die nicht mit dem Finger auf andere zeigen.
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"Götz von Berlichingen hat mich sexuell stark beeinflusst!"
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04.07.2017, 07:38
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# 335
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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Na dann wird Joy wohl unintressant. Ich war da sowieso nicht drin kenne aber die seite.
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Ich war drin und zwar mehrfach. Ich bin da immer wieder raus, weil ich auf diese verlogenen Swinger keinen Bock mehr habe.
Warum ? die zahlen einen hohen Eintritt (z.B. Solomann im Club 90-100 €) , aber natürlich ist das Geld nicht für Sex sondern nur für Spaß.
Sie werfen Clubgängern wie mir, die 100€ Eintritt in einen Club vor, das wäre ja total verwerflich, weil man ja Geld für Sex zahlt.
Die Clubbesitzer verdienen daran, dass private Frauen sich dort ficken lassen..
Also ehrlich: ich zahle lieber Kohle, hab dafür Sexgarantie mit jungen Frauen und nicht mit fetten Eheweibern, die längst aus dem Rahmen gefallen sind und sich als "Rubens" betiteln".
Im Übrigen gibt es auch Swingerclubs mit Partygirls (z.B. SF), d.h. ganz normalen Huren, die dort Geld verdienen, warum man diese Clubs jetzt ausschließen will, verstehe ich nicht.
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04.07.2017, 06:58
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# 334
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Mitglied seit 13.01.2014
Beiträge: 304
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Na dann wird Joy wohl unintressant. Ich war da sowieso nicht drin kenne aber die seite.
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04.07.2017, 01:01
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# 333
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Mitglied seit 29.05.2009
Beiträge: 60
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Joyclub auf Linie
Der JOYclub steht für freie Liebe und ist eine Community für Menschen, die lustvoll leben möchten. Daher ist der JOYclub nicht mehr der passende Ort für das Angebot und die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen. Entgeltliche sexuelle Dienstleistungen werden wir vor dem Hintergrund des Prostituiertenschutzgesetzes generell nicht mehr abbilden.
Werte wie Ehrlichkeit, Respekt und Harmonie stehen für uns nicht im Einklang mit den wirtschaftlichen Aspekten und teilweise zweifelhaften Nebeneffekten, die das Thema käufliche Lust mit sich bringt. Die Einhaltung der umfangreichen Vorgaben des neuen Gesetzes (beispielsweise die regelmäßigen Anmeldungs- und Beratungspflichten für Prostituierte oder genehmigungspflichtige Partykonzepte mit Prostitutionsangebot) ist im JOYclub zudem nicht überprüfbar. Auch einem durch die strengen Vorgaben des Gesetzes eventuell entstehenden “Schattenmarkt” möchten wir keine Plattform bieten.
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https://www.joyclub.de/hilfe/4071.pr...d_joyclub.html
Klingt bigott, weiteres Zeichen eines Rollback? Vorauseilender Gehorsam? Juristische Zwänge werden jedenfalls nicht geltend gemacht.
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03.07.2017, 20:59
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# 332
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Mitglied seit 05.01.2016
Beiträge: 452
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Äpfel und Birnen
@Palimeino
Irgendwann ist auch mal gut mit Themen durcheinander schmeißen.
Macht doch keinen Sinn G-20 mit ProstschG in Beziehung zu setzen.
Den Rest wird Vampirlady dir schon selber sagen. Oder auch nicht, weil es doch ermüdend wirkt.
Mach dir doch einen Frustthread auf. Da kannst du dann zu allem Möglichen schreiben.
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Menschen völlig ohne Schamgefühl sind mir zuwider.
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03.07.2017, 20:44
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# 331
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Mitglied seit 13.01.2014
Beiträge: 304
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ich hab mit dem neuen gesetz überhaupt kein problem, ganz im gegenteil 👍 ich bin dafür!!!
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Hab ich auch gelesen Lady Vampier
Unfassbar von dir.
Hast du überhaupt Ahnung ? Sieh dir mal an was Politiker noch so alles Veranstalten auch wieder jetzt gegen Demos in Hamburg
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03.07.2017, 11:40
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# 330
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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Es geht hier nicht um die "Einzelperson" Papier und dessen Meinung.
Wir sprechen hier vom Bundesverfassungsgericht. Und dies entscheidet mehrheitlich in einer Kammer:
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Die Meinungen von Gerichten zu bestimmten Themen unterliegen dem gesellschaftlichem Wandel.
Diese Entscheidung (BVerfGE 105, 313 ) ist aus dem Jahr 2002 und wird sicher heute nicht mehr so entschieden. Seitdem hat sich extrem viel verändert. Im GG steht dazu jedenfalls nichts.
Es ist mir schleierhaft, warum diese hochbezahlten Politprofis sich einfach über eine solche Hürde hinwegsetzen, ohne dies vorher zu prüfen.
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Denk mal an das Betreuungsgeld, das war auch so eine Nummer, abgewiesen wegen Nichtszuständigkeit des Bundes.
Das Verfassungsgericht hat unlängst erklärt, dass es wenig Interesse daran hat, dauern irgendwelche Gesetze zurückzuweisen, die der Bundestag verabschiedet und hat eine intensivere rechtliche Prüfung angemahnt.
Warum tun die Parteien sowas also trotzdem ? Sie nutzen das als politisches Mittel.
D.h.: sie können dann sagen: wir wollten das ja so, aber das böse Verfassungsgericht hat uns ja nicht gelassen.
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