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Alt  27.01.2008, 22:04   # 1
Lustdiener42
Frau ist was wunderbares!
 
Benutzerbild von Lustdiener42
 
Mitglied seit 10.12.2005

Beiträge: 5


Lustdiener42 ist offline
Strafbar oder nicht ??

Hallo Leute, hab da mal ne Frage. Macht man(n) sich als Kunde einer Hobbyhure strafbar? Die Dame wohl schon, wenn sie das Gewerbe nicht angemeldet hat, denke ich. Es gibt ja immer mehr Damen die in diversen Internet Kontaktbörsen ihre Dienste gegen Zahlung eines Tachengeldes anbieten. Woher soll ich wissen ob die Dame angemeldet ist oder nicht. Kennt sich mit diesem Thema jemand aus hier?
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Alt  23.06.2008, 18:10   # 16
Benni_Augsburg
Benedikt, der Huren f*ckt
 
Mitglied seit 07.04.2007

Beiträge: 172


Benni_Augsburg ist offline
Was ist eigentlich mit Portalen wie gesext.de oder poppen.de.

Dort wird ja auch Prostitution angeboten (bei poppen.de nicht so oft gegen TG, aber es kommt vor). Dort steht dann oft auch noch die Stadt dabei, oder "Privat in meiner Wohnung" etc.

Normalerweise könnte die Staatsgewalt dort gewaltig die Kasse klingeln lassen und Zwangsgelder ohne Ende verlangen....
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Alt  06.02.2008, 00:08   # 15
pink floyd
 
Mitglied seit 27.07.2007

Beiträge: 159


pink floyd ist offline
Ist denn das wirlich so schwer zu verstehen ?

Jeder der zu einer HH geht oder sie zu sich kommen läßt, das wären dann vermutlich 100 Prozent Sperrbezirk, ist erstmal Zeuge einer Straftat, sprich Zeugen müssen die Wahrheit sagen. Der Freier hat ja nichts begangen, sondern die HH, ob bei ihr daheim oder bei Euch. Verbotene Prostitution und Steuerhinterziehung oder hat schon mal einer eine Quittung bekommen ?

Solange sie nichts sagt kann der Freier lügen bis Lemmy K. Klassik hört oder Frosti nicht mehr im Salon Patrice aufschlägt.

Problem ist wenn sie redet und was, sie kann lügen da sie als Beschuldigte sagen kann was sie will. Wie gesagt, wenn sie Dich aus Eigenschutz als ihren Zuhälter hinstellt, dann viel Spaß.

Wenn Du natürlich mit Deiner alten langjährigen 18jährigen Bekannten aus Polen, deren richtigen Namen Du nicht weißt, auf den Putz haust, viel Erfolg.

Falschaussage ist es dann wenn Du mit z. B. oben genannten Story auftrumpfst und sie erzählt den Damen und Herren daß Du ihr für Analverkehr und französisch total 200,- für die letzte Stunde gegeben hast.

Dir wird vermutlich auch keiner die Türe aufsprengen und ihr auch nicht, aber falls keiner übernacht bleibt, wird er oder sie irgendwann mal rauskommen.

Vor allem Frauen reden viel und gerne.

Wer sagt Dir daß keine Zwangsgelder angedroht wurden ? Eine Hure ?
Daß Du ja nicht mehr kommst weil die Sache vielleicht bißchen zu heiß für Dich ist ? Wohl kaum.

Wenn Deine HH eine Alteingesessene ist wird sie Dich kaum auflaufen lassen.
Ich wäre bei den neuen jungen Hasen etwas vorsichtiger. Hat man eigentlich mal wieder was von der in der Schleißheimer Str. gehört, die alle sitzen gelassen hat, mager mager ........


Keep on rocking ! Lemmy K. wann kommt Dein nächster Bericht ? Deine Fans warten !!!




Pink Floyd
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Alt  05.02.2008, 13:04   # 14
saubär
 
Mitglied seit 20.06.2002

Beiträge: 126


saubär ist offline
mal ganz grundsätzlich gefragt :

warum sollte eine HH, bei der ich vielleicht schon öfters war, mich als Kunden in die "Pfanne" hauen ??? Ist zwar denkbar aber meines Erachtens ziemlich unwahrscheinlich.
Wo liegt der Beweis das überhaupt Geld geflossen ist ?? Und dann wie viel und wofür ?? Da ich mich mit einer Aussage grundsätzlich selber belasten kann, habe ich ein Recht dazu die Aussage zu verweigern, soviel zum Thema Falschaussage.
Jeder sollte sich mal die Frage stellen wie hoch wohl die Wahrscheinlichkeit ist, das die gerade in dem Moment ihre "Hausdurchsuchung" machen wenn man dort anwesend ist ? Und eine "offizielle" Hausdurchsuchung muss es bei einer Privatwohnung schon sein. Ich glaube da wird man eher vom Blitz getroffen.
Mal abgesehen davon das sehr viele Haus- und Hotelbesuche machen und ich glaube kaum das die "grünen Freunde" eine richterliche Erlaubnis vorweisen können um in MEINER Wohnung ihre Rüssel reinzustecken.

Zum Thema Sperrbezirk : Da wohl 90% aller Münchner Privatwohnungen im Sperrbezirk liegen macht sich grundsätzlich JEDE die Haus- und Hotelbesuche anbietet von vorne herein verdächtig gegen diese Anordnung zu verstoßen. Wenn die Verwaltungsbehörden also wirklich ernsthaft auf die Einhaltung dieser Verordnung drängen würde, könnte sie (siehe Diskussion um FO) ebenfalls "Massenhaft" Zwangsgelder androhen. Wer das glaubt : Bitte hier melden !!
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Alt  05.02.2008, 12:24   # 13
ejacool
Porn in Munich
 
Benutzerbild von ejacool
 
Mitglied seit 09.04.2003

Beiträge: 384


ejacool ist offline
Viele Escortagenturen schreiben auf ihrer Webseite: Vergütet wird nur die aufgewendete Zeit, nicht jedoch sexuelle Handlungen.
Du zahlst also eine HH, damit sie Zeit mit dir verbringt, wenn es zum Sex kommt, ist dies sozusagen kostenlos und damit keine Prostitution. Interessante Sichtweise.
__________________
Lieber einen Skisack als einen Tennisarm.
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Alt  05.02.2008, 11:12   # 12
wigg1
 
Benutzerbild von wigg1
 
Mitglied seit 13.08.2002

Beiträge: 660


wigg1 ist offline
undercover:

Sagt man aber, dass kein Geld im Spiel war, können die nichts mehr machen außer eben deine Daten notieren, denn das darf Polizei immer.
Frosti:

Das bunte Papier welches ich bis dato bei privaten Geschlechtsverkehrspartnerinnen lies, war eine reine finanzielle Aufwandsentschädigung meinerseits zu ihren Gunsten!
So is it!!

Außerhalb eines Sperrbezirks (HH sind ja oft außerhalb) geht es nur um Steuerhinterziehung (offiziell, ich glaub, es geht um die "Moral" oder um den Kick bei den grünen Wichtelmännern).
Und da wäre man(n) dann möglicherweise als Zeuge dabei.
Also:
Alles umsonst, Geschenke darf man immer noch machen. Aufwandsentschädigungen sind natürlich auch zulässig, aber hier kann sich schon wieder die Frage nach der Höhe stellen, ich würd mich darauf nicht einlassen.

Grüße

wigg
__________________
Vier Dinge kommen nie zurück: Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, das vergangene Leben und die versäumte Gelegenheit..."

Zitat von uwe976
Ab 2009 werde ich in meinen Berichten grundsätzlich keine Kondome mehr erwähnen!
Der Leser kann jedoch davon ausgehen, dass in allen Fällen die geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden.
Dies gilt auch, falls aus der Schilderung ein anderer Eindruck entstehen könnte.
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Alt  31.01.2008, 23:16   # 11
Frosti74m
böse & gemein
 
Benutzerbild von Frosti74m
 
Mitglied seit 02.09.2007

Beiträge: 2.106


Frosti74m ist offline
In meinem ganzen Leben habe ich Hobbyhuren noch kein Geld für sexuelle Hnadlungen gegeben und werde ich auch nie machen! Zudem weise ich sie immer zu Beginn der Session darauf hin, dass jeglicher sexueller Kontakt nur mit Kondom durch zu führen ist, da nämlich Väterchen Staat sehr um mein gesundheitliches Wohl besorgt ist!

Das bunte Papier welches ich bis dato bei privaten Geschlechtsverkehrspartnerinnen lies, war eine reine finanzielle Aufwandsentschädigung meinerseits zu ihren Gunsten!


Frosti
__________________
Denke daran: Die Scheiße die du über mich hörst kann genauso falsch sein wie die Person die sie dir erzählt hat.
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Alt  31.01.2008, 21:56   # 10
Sweet & Tender Hooligan
Araber Beton
 
Benutzerbild von Sweet & Tender Hooligan
 
Mitglied seit 30.08.2006

Beiträge: 188


Sweet & Tender Hooligan ist offline
Meine Meinung:

"Hobby" gibt's nicht. Eine Dienstleistung gegen Entgelt ist natürlich mit
einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden und unterliegt somit auch einer
steuerlichen Veranlagung (wenn auch in der Praxis meist nicht berücksichtigt)
und natürlich auch der Sperrbezirksverordnung (falls vorhanden, zumindest in
München). undercover trifft es m.E. ganz gut.

Letztendlich hat die HH also viel mehr zu verlieren als der Freier, der max. als
Zeuge geladen werden kann. Evtl. noch eine Owi wg. unerl. sex. Handlungen in der Sperre
(gem. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"), das war's dann aber schon.

Merke:
Alles was mit Gelderwerb zu tun hat ist professionell, der Rest ist Wunschdenken
bzw. Freierromantik.

Denn die HH macht's in erster Linie aus fin. Gründen, Frauen kommen
idR auch so recht einfach an Sexpartner, macht sie es mit DIR
hingegen ohne Kohle ist es wohl wirklich "Hobby" bzw. Liebhaberei.
Zumindest wenn ich die "Frau von Nebenan" poppe fließt max. der Schampus
(oder die hier ) und nicht meine Kohle.

Fazit:
Nicht soviel Gedanken machen wg. evtl. unerlaubtem FO & Vögeln etc.
Genießt einfach das Leben und die Frauen..

R-E-S-P-E-C-T
Hooligan
__________________

"Ich soll mich kurz beschreiben, Ghetto, arrogant und klug"

^^OFF DUTY^^
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Alt  30.01.2008, 13:37   # 9
jose60
 
Mitglied seit 26.06.2006

Beiträge: 186


jose60 ist offline
Hallo alle,
Die grundsätzliche Frage ist doch ob eine selbsternannte "HH dies" wirklich auch ist, oder nur bei den Männern (Kunden, Freiern?) den Eindruck erwecken möchte die "Frau von nebenan zu poppen" und keine professionelle
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Alt  29.01.2008, 18:25   # 8
pink floyd
 
Mitglied seit 27.07.2007

Beiträge: 159


pink floyd ist offline
Warum sollte eine Hobbyhure ein Gewerbe anmelden ? Hobby ist Hobby und Gewerbe ist Gewerbe ! Falls sie aus ihrem Hobby "widererwarten" doch ein Gewerbe macht und sie das nicht anmeldet macht sie sich der Steuerhinterziehung und der verbotenen Prostitution strafbar, außer sie geht raus aus dem Sperrbezirk. Dann kriegt sie auch einen Schein, ist jedoch keine HH-Hure mehr.

Du machst Dich grundsätzlich mal nicht strafbar, da Du erstmal Zeuge bist falls Dein Besuch im Sperrbezirk auffliegt.

Erzählst Du denen jedoch einen rechten Bullshit und die Puppe fällt ,aus was für Gründen auch immer ,um ,hast halt Anzeigen wegen Falschaussage oder Strafvereitelung am Bein.

Zur Erinnerung: Zeugen haben eine Wahrheitspflicht, die Mädels können erzählen was sie wollen und wenn Dich eine als ihren Zuhälter hinstellt obwohl Du gerade um 200,- leichter aus ihrer Bude rausgegangen bist, tja, erstmal Pech für Dich.

Was ich damit sagen will ist: Du bist der HH auf Gedeihen und Verderb ausgeliefert. Manche lieben dieses Risiko, gehen hundertemale hin, werden nie erwischt und manche gehen das erstemal hin und sind für die nächste Zeit der Arsch der Nation. Muß jeder selber wissen, wir sind alle alt genug.

Und falls der ein oder andere immer noch die irrwitzige Meinung vertritt daß Nutten, welcher Kategorie sie auch immer angehören, und Polizei spinnefeind sind, wer`s glaubt wird selig.

Andererseits, no risk no fun !!!



Peace and Love



Pink Floyd
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Alt  29.01.2008, 17:58   # 7
leichtläufer
 
Benutzerbild von leichtläufer
 
Mitglied seit 16.10.2005

Beiträge: 84


leichtläufer ist offline
Sperrbezirk

undercover, da ist etwas dran:

1. Es gibt bei Verstößen etwa im Sperrbezirk den § 120 OWiG, danach ist zwar die Lady mit einem Bußgeld dran, aber der Mann wäre notwendiger Teilnehmer (wie es so schön heißt).

2.Sperrbezirk bzw. FO-Verbot oder was sonst noch alles den Ordnungsbehörden einfällt).
Die sog. Sperrbezirksverordnung definiert den Begriff der Prostitution nicht, sondern zitiert ihn nur. Nun ist aber nach allgemeiner Meinung nicht schon jeder Sexkontakt gegen Geld Prostitution im strafrechtlichen Sinne. Insbesondere im Bereich der HH, die sich oft genug die Kundschaft aussuchen (und dazu entsprechende E-mails vorlegen können), lässt sich das bestreiten.

Ob das das KVR auch so sehen würde, ist zwar die Frage, aber ich würde mir das nicht gefallen lassen, wenn es darauf ankäme.

Außerhalb eines Sperrbezirks ist jedenfalls Prostitution nicht verboten.


3. Es besteht keine Pflicht, auf Fragen der Polizei zu antworten (die Identität dürfen sie allerdings schon feststellen) oder einer Vorladung Folge zu leisten (im Gegensatz zu staatsanwaltschaftlichen Einvernehmungen).
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Alt  29.01.2008, 16:36   # 6
undercover
Diva
 
Benutzerbild von undercover
 
Mitglied seit 03.01.2005

Beiträge: 5.823


undercover ist offline
das stimmt so nicht ganz,...

wenn man zu einer hure geht - v.A in den Gebieten wo es verboten ist, ob nun hobby oder nicht, völlig egal, und im Anschluss darüber Auskunft gibt, dass Mann für Sex gezahlt hat, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass der Herr eine Vorladung als Zeuge bekommt und die Dame eine Anzeige wegen illegaler Prostitution.

Sagt man aber, dass kein Geld im Spiel war, können die nichts mehr machen außer eben deine Daten notieren, denn das darf Polizei immer.

Es wird in Muc aber doch auch kein Mann rausgehen und bei einer etwaigen Befragung sagen er hätte fo genossen.
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Alt  29.01.2008, 16:28   # 5
leichtläufer
 
Benutzerbild von leichtläufer
 
Mitglied seit 16.10.2005

Beiträge: 84


leichtläufer ist offline
nein

ld42, nein, aus mehreren Gründen nicht.

Erstens bedarf es hier keiner Gewerbeanmeldung (und bei einer HH schon gar nicht, denn das erste "H" steht ja für "hobby". Selbst wenn der Umfang nicht mehr nur mit "hobby" zu rechtfertigen wäre, wäre das nicht als Gewerbe anzumelden oder anmeldbar (war es auch früher nie - gewerberechtlich besteht keine Anmeldepflicht).

Zweitens müsste erst geklärt werden, wo eine Strafbarkeit liegt. Steuerlich kann das für die Lady in Frage kommen - aber da bist Du genauso wenig verpflichtet, das zu überprüfen, wie bei einem Bäckereigeschäft, wo man Semmeln kauft. Wenn der Bäcker das nicht versteuert, ist eben er dran.

Solange man nicht die Lady zur Postitution zwingt (was man als Kunde ja normalerweise nicht gerade tut), besteht keine Strafbarkeit.

Natürlich kann es - wie auch sonst - immer mal unangenehme Situationen geben, z.B., Du gehst dort ins Haus, dort wird irgendwo anders gerade eine Straftat begangen - und hinterher will die Polizei Dich als Zeugen vernehmen. Kann passieren - aber eben auch sonst im Leben.

Ansonsten: lass Dich nicht verunsichern - an so einem Besuch ist nichts illegal.
CU
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Alt  29.01.2008, 14:50   # 4
wigg1
 
Benutzerbild von wigg1
 
Mitglied seit 13.08.2002

Beiträge: 660


wigg1 ist offline
Strafbar....

guggst Du hier:

https://huren-test-forum.lusthaus.cc/...ad.php?t=75217


Alles klar??


Grüße

wigg
__________________
Vier Dinge kommen nie zurück: Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, das vergangene Leben und die versäumte Gelegenheit..."

Zitat von uwe976
Ab 2009 werde ich in meinen Berichten grundsätzlich keine Kondome mehr erwähnen!
Der Leser kann jedoch davon ausgehen, dass in allen Fällen die geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden.
Dies gilt auch, falls aus der Schilderung ein anderer Eindruck entstehen könnte.
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Alt  27.01.2008, 22:41   # 3
thom9
 
Mitglied seit 03.04.2002

Beiträge: 787


thom9 ist offline
Ich wäre an deiner Stelle vorsichtig, wenn ein Rollstuhl im Hausflur steht, oder wenn du den Hurenlohn nicht ordnungsgemäß versteuert hast.

Also aufgepaßt !
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Alt  27.01.2008, 22:12   # 2
Rage
.......
 
Benutzerbild von Rage
 
Mitglied seit 13.11.2005

Beiträge: 5.048


Rage ist offline
Talking

wie soll man es dir den nachweisen? die polizei wird ja wohl nicht mitfilmen
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