So könnte ein bayerischer Bodensee-Bewohner morgens über Baden-Württemberg nach Österreich zum Skifahren fahren und abends den gleichen Weg zurücknehmen. Haben Sie einen Fehler entdeckt?
Ja! Nicht erwähnt wurde, dass die Einreise über Baden Württemberg nach Österreich für nicht so hartgesottene KK- oder FKK-Fans (wenn die Clubs offen hätten) nur mit einem beträchtlichen Umweg über die Schweiz zu bewerkstelligen ist. Also westlich um den Bodensee, soz. hintenrum und damit ist keine Service-Option für die Nicht-Skifahrer gemeint!
Der Kollege also rehabilitiert und somit Geographie: sexer
In Corona-Zeiten schwimmt ein Hardcore-FKK-Fan auch im Dezember durch den Bodensee, dessen Wassertemperatur deutlich über 0° liegt. Stehpaddeln ist auch möglich. Friert der Bodensee zu, empfiehlt sich Schlittschuhlaufen oder Eissegeln.
__________________ Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
zumindest die Einreise sollte dann unproblematisch sein, welche Regeln dann wieder für die Rückreise nach Bayer gelten steht in den Sternen, ggf. wird man doch den Weg über Baden-Württemberg wählen müssen...
Dann packst aber besser die Badehose und ein paar Schwimmflügel ein, und lässt das Auto daheim ... denn die einzige gemeinsame Grenze zwischen BaWü und Österreich verläuft über der Wasserfläche des Bodensees ...
das zeigst Du mir bitte mal, wo genau Du von BW nach Österreich kommst
Geographie - 6 - setzen!
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Wissds es, wos des Besde is am Boarisch schreim?
Des kennan de Zipfe vo da NSA ned lesn. Glabsd ned? Schaug amoi bei WhatsApp, wennsd boarisch schreibsd, nachad werd da zwoate Hackl ned blau, weil des d' NSA ned schnoid.
https://www.merkur.de/welt/coronaviru...-90117968.html - bin ja mal gespannt was bis zum 7. Januar noch für Volten geschlagen werden 🤔 denke es spricht viel dafür, daß auch die Stätten der Lust (spätestens) ab 7. Januar in Österreich wieder geöffnet haben und zumindest die Einreise sollte dann unproblematisch sein, welche Regeln dann wieder für die Rückreise nach Bayer gelten steht in den Sternen, ggf. wird man doch den Weg über Baden-Württemberg wählen müssen...
Dienstleistungen
Alle Dienstleistungen, auch die körpernahen, sind geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kunden verabreicht werden.
Österreich verhängt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten vom 7. Dezember bis zum 10. Januar eine zehntägige Quarantänepflicht. Ziel sei es, den Tourismus weitgehend einzudämmen, teilte die Regierung mit. Man setze auf ein konsequentes Grenzregime, damit das Virus nicht durch Rückkehrer oder Touristen ins Land getragen werde, sagte Kanzler Sebastian Kurz. Der Schwellenwert für die Quarantäneregelung seien mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen. Das gelte praktisch für alle Nachbarstaaten und speziell auch für den Westbalkan, hieß es.
Na dann schöne Weihnachten und besinnliche Silvester!
https://www.merkur.de/welt/corona-oes...-90115424.html - sieht eher weniger erfreulich aus "...Darüber hinaus soll auch die*Gastronomie*weiterhin*geschlossen bleiben. Die Betriebe müssen weiterhin auf Liefer- und Abholservice setzen. „Körpernahe Dienstleistungen“ bleiben ebenfalls untersagt. Das heißt, dass Friseure, Masseure, Kosmetik- und Tattoo-Studios auch nach dem*Lockdown*zu bleiben. Das Gleiche gilt für*Hotels,*Schwimmbäder*und*Fitnesszentren..." Mitte der Woche sind wir schlauer...
laut https://www.krone.at/2286500 wird der harte Lockdown zwar gelockert, wir werden aber nicht einmal mit den milderen Bestimmungen aus dem Soft-Lockdown der ersten Novemberhälfte rechnen dürfen.
...die Einschränkungen werden irgendwo dazwischen liegen, eine Art „Mid-Lockdown“...
Körpernahe Dienstleister: Haare und Nägel werden vermutlich noch ein Weilchen weiterwachsen dürfen, weil Friseure und Kosmetiker eher nicht beim ersten Lockerungsschritt öffnen werden dürfen.
Kultur: Oper, Theater, Kabarett, Museum, Weihnachtsausstellung oder Adventsingen? Sicher nicht ab dem 7. Dezember!
https://www.merkur.de/welt/corona-oes...-90111508.html - wenn der Trend anhält und sich Österreich nicht die Schließung seiner Skilifte abkaufen läßt wird das eine Kettenreaktion zur Folge haben und auch die Stätten der Lust zeitnah wieder öffnen - weshalb auch nicht, in Kufstein, Salzburg & Innsbruck lief das einwandfrei 👍 die Österreicher sind da wirklich patent, chapeau!
Sich in Quarantäne begeben. Wird das irgendwo protokolliert? Muss ich das irgendwo angeben, oder direkt an der Grenze? Wie läuft sowas ab?
Wie stehen die Zeichen, dass die FKKs im Ösiland ab dem 7.12. aufmachen?
https://www.merkur.de/bayern/coronavi...-90112312.html - das könnte noch einmal (unangenehmes) Thema werden 😔 vor dem Hintergrund zählebiger Beschränkungen könnten die Luststätten in Österreich früher öffnen wie die neue Quarantänepflicht für Tagesausflügler wieder fällt, man sollte schon einmal nach Schleichwegen Ausschau halten...
https://www.br.de/nachrichten/bayern/...-kraft,SFdiT2V - irgendwann geht's weiter - bei den geschmeidigen Österreichern wohl flotter wie man denkt - deshalb schaden aktuelle Infos nicht 😉 dem kleinen Grenzverkehr dürften dann keine Hindernisse im Wege stehen...
https://www.merkur.de/welt/coronaviru...-90084227.html - das ist leider recht klar, da sich Österreich sehr stark an dem "Lockdown light" in Deutschland orientiert, insbesondere daher Hotel- & Gastgewerbe haben ebenso geschlossen wie Kultur- & Freizeiteinrichtungen 😞
...und es gibt momentan keine Grenzkontrollen, also muß man sich auch nicht rechtfertigen.
Und selbst wenn. Fahrten nach Österreich stehen doch nicht unter Strafe.
Die bayerische Quarantäneverordnung sagt auch nur, dass du dich nach Rückkehr aus einem Risikogebiet beim Gesundsheitsamt melden und in Quarantäne begeben musst.
Allerdings sagt §2, Absatz 2:
(2) 1Von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,
....
5. die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, oder
Die 48-Stunden-Regelung gilt zum Beispiel für folgende Auslandsaufenthalte:
Private Feierlichkeiten, wie beispielsweise Geburtstagsfeier, Hochzeiten
Besuch der Familie und Bekannte
Einkaufen im Ausland
Wander-/ Skiausflug (inklusive Nutzung von Bergbahnen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln)
Abholung von im Ausland gekauften Waren
Unabhängig davon empfiehlt die Bayerische Staatsregierung, Besuche in Risikogebieten auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Dies gilt insbesondere für Besuche in Risikogebieten zu rein touristischen Zwecken.
Die 48-Stunden-Regelung ist zum Beispiel ausgeschlossen für folgende Auslandsaufenthalte:
Besuch eines Sportereignisses, wie beispielsweise Zuschauerinnen und Zuschauer eines Fußballspiels
Teilnahme an einem Sportwettbewerb zu Freizeitzwecken
Besuch eines Konzerts, Theaters etc.
Besuch eines Volksfestes
Jetzt kannst du dir überlegen, wo du Puffbesuch einordnest. Sportereignis? Kulterelle Veranstaltung? Volksfest? Wohl alles eher nicht.
Kannst ja mal eine Anfrage an Markus und Hubsi stellen.
Im Zweifelfall bist du eben im dienstlichen Auftrag eines Fickberichtsportals unterwegs. Soll ja vorkommen.
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Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
Diese Erfahrung kann ich so - nach meinen letzten Besuchen August und September - nicht bestätigen ... es wurde sehr wohl kontrolliert (bei der Rück-/Einreise) ... seinerzeit war's wohl kein Problem, wenn man "unverdächtig" aussah ... aber heute?
Also ich fahr regelmässig über die Grenze und bin noch nicht kontrollliert worden, ich nehme allerdings immer die Ausfahrt Oberaudorf.