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19.12.2016, 17:11
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# 1
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG - die Fakten
So heißt es nämlich.
Oder mit vollem Namen
"Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" vom 21.10.2016, veröffentlicht am 27.10.2016.
Das Gesetz gilt in Stufen
ab 28.10.2016: Artikel 1 §36 "Verordnungsermächtigung" (wichtig für die Behörden)
ab 1.7.2017: generell (wichtig für Huren, Betreiber, Freier)
(Es gibt aber teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2017.)
Dieses Gesetz ersetzt NICHT das bisherige Prostitutionsgesetz - sondern ergänzt es.
Der amtliche veröffentlichte Gesetzestext (also kein Entwurf sondern die dann gültige Version)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start....bl116s2372.pdf
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
30.06.2017, 23:04
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# 254
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Mitglied seit 13.01.2014
Beiträge: 304
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Ich empfinde sowas als Schikane,
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Und ich als gegen das Menschenrecht gegen freie entfaltung der Persönlichkeit und Diskriminisierend.
Ich hatte ja schon geschrieben wie an den Pranger gestellt.
Ich finde es gut, das heute im Bundestag die ehe für alle beschlossen wurde gleichzeitig aber stellt man DL und Freier in die Ecke der möglichen Verbrecher.
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30.06.2017, 22:55
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# 253
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Mitglied seit 06.03.2014
Beiträge: 460
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✌️
wenn eine frau irgendwo arbeiten möchte, muss der vermieter (bordellinhaber) sich den hurenpass vorzeigen lassen! darum auch der aliasname, falls diese personen den echten namen nicht erfahren sollen! die stadt hat natürlich den echten namen im register gespeichert!
das mit den bundesländern hab ich auch gelesen...
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30.06.2017, 22:53
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# 252
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Mitglied seit 06.03.2014
Beiträge: 460
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✌️
sorry war doppelt geschickt 🙈
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30.06.2017, 22:14
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# 251
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Mitglied seit 05.01.2016
Beiträge: 452
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Erlaubnis
Da denke ich manchmal "Mensch, was bin ich schlau. Ich kenne mich aus." Nur wenn es dann konkret wird, weiß ich nix. Jedenfalls in diesem Bereich. Muss ich ja vielleicht auch nicht.
Nur jetzt bin ich neugierig geworden.
Vor kurzem gab es doch in Bayern ein oder zwei Razzien. Okay, deutsche Frauen und EU-Ausländerinnen mögen irgendwie noch so durchrutschen.
Aber mir kann doch keiner erzählen, dass in einem größerem Club oder gar in einem Laufhaus keine Frauen aus zB Südamerika arbeiten.
Die Erlaubnis selbstständig als Prostituierte zu arbeiten werden diese Frauen nicht haben. Sind die tatsächlich angestellt?
Nee, oder?
So und wenn die nicht angestellt sind, was passierte denn bisher nach einer Razzia?
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Menschen völlig ohne Schamgefühl sind mir zuwider.
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30.06.2017, 21:56
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# 250
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Ja unproblematisch ist eine Niederlassungserlaubnis. Aber die muss man erstmal bekommen...
Berlin
«Noch kann auch niemand einschätzen, wie hoch der Bedarf ist», sagte der Sprecher. Niemand wisse, wie viele Prostituierte es in der Hauptstadt gebe. «Wir können nicht eine Behörde aufbauen und dann kommt niemand», hieß es.
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https://www.welt.de/regionales/berli...erlich-an.html
Wird es eigentlich eine "Hurenpolizei" geben, die die nicht angemeldeten SDL`s aufspürt?!
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30.06.2017, 21:38
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# 249
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Deutsche und EU-Staaten-Angehörige benötigen nur ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei allen anderen ausländischen Prostituierten ist außerdem der Nachweis der Berechtigung zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erforderlich, sofern sie nicht freizügigkeitsberechtigt sind.
In der Übergangzeit wirds noch keine großen Probleme geben.
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Haben die von Dir genannten "Drittstaatlerinnen" keine Arbeitserlaubnis (in diesem Gewerbe wird diese i.d.R. nicht für eine selbständige Tätigkeit ausgestellt), dann sind sie schlicht und ergreifend illegal.
Auch vor Inkraftreten des neuen Gesetzes.
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30.06.2017, 21:15
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# 248
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Mitglied seit 12.02.2014
Beiträge: 2.012
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Gefunden:
§ 5 Abs. 3
1Die Anmeldebescheinigung ist örtlich unbeschränkt gültig, soweit die Länder keine abweichenden Regelungen zur räumlichen Geltung getroffen haben. 2In die Anmeldebescheinigung ist ein Hinweis auf die Möglichkeit abweichenden Landesrechts aufzunehmen.
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Na "super"!
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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30.06.2017, 21:02
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# 246
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Mitglied seit 12.02.2014
Beiträge: 2.012
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Cock wo steht das die Registrierung in BW nur in BW gilt? Dachte das wäre abschließend im Bundesgeset geregelt und darumsteht doch, dass ich mehrere Orte eintragen lassenden - oder irre ich mich da? Wenn da jetzt jedes Bundesland wieder seine eigene Brötchen backt, dann wäre das sau blöde.
Frage: muss ich mich in dem Bundesland bzw. der Gemeinde/Stadt registrieren lassen, wo ich meine Meldeadresse habe oder kann ich z. B. mit einer Meldeadresse die Registrierung nach dem neuen Gesetz dann auch in - sagen wir mal München - machen, bspw weil ich dort als erstes arbeiten möchte? Wenn ich mir den Ort der Refestrierung selbst aussuchen kann, dann wir sich eine reisende SDL wohl kaum in BW registrieren lassen, wenn sie damit nicht bundesweit arbeiten kann.
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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30.06.2017, 20:39
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# 245
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Deutsche und EU-Staaten-Angehörige benötigen nur ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei allen anderen ausländischen Prostituierten ist außerdem der Nachweis der Berechtigung zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erforderlich, sofern sie nicht freizügigkeitsberechtigt sind.
In der Übergangzeit wirds noch keine großen Probleme geben.
Es soll ja eine Datenbank geben, wo alle gemeldeten Prostituierten erfasst sind.
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30.06.2017, 20:19
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# 244
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Mitglied seit 05.01.2016
Beiträge: 452
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Zu neugierig?
Einfach den Hammer holen, falls ich zu viel frage.
Also - Kontrolle Ausweis zeigen. Verstanden. So und dann haben die Polizisten direkt und sofort Zugriff auf dieses Register? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Wegen Länderkompetenzen und so weiter.
Wird wohl auch eher unwichtig sein, solange nichts anderes vorliegt, werden die das eher selten machen.
Aber was anderes. Also mal angenommen, nächste Woche ist Kontrolle. Da wird es ja einige geben, die nicht aus D-land kommen. Als EU-Frau, also Ungarn, Rumänien, Polen, Frankreich etc mag das ja alles noch mit wenig Problemen gehen.
Was aber wenn die Frau aus Russland oder Südamerika kommt? Kriegen die auch diesen Ausweis ohne Probleme?
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30.06.2017, 19:26
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# 243
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Ja der Alias Name wird mit dem richtigen Namen in der Behörde hinterlegt.
Die Sdl kann sich dann im Bordell dennoch einen andere Namen als den Alias geben.
Es gibt im Gesetz aber keine Ermächtigungsgrundlage, dass wir Freier uns den Pass zeigen lassen dürfen.
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30.06.2017, 19:21
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# 242
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"Ghost"
Mitglied seit 26.09.2015
Beiträge: 7.137
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...Oder gibt es da so ein zentrales Register, wo den Alias Namen wieder die echten Namen zugeordnet werden?
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Ich denke, schon; nur so macht's eigentlich einen Sinn.
Der Alias-Name soll ja wohl eher dazu dienen, die "echte" Identität der SDL den Freiern gegenüber zu schützen ...
(oder kennt Ihr die "echten" Namen Eurer [Lieblings-]SDL, Kollegen?)
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30.06.2017, 19:15
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# 241
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Mitglied seit 05.01.2016
Beiträge: 452
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Alias
Okay, also ähnlich dem alten Führerschein. Und Alias Name? Das darf dann tatsächlich irgendein Fantasienamen sein?
Dann wäre es doch so, das überhaupt keine Rückschlüsse bei einer Kontrolle auf den echten Namen gemacht werden können. Oder gibt es da so ein zentrales Register, wo den Alias Namen wieder die echten Namen zugeordnet werden?
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30.06.2017, 17:23
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# 240
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Mitglied seit 06.03.2014
Beiträge: 460
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extreme sillis 😂
der ausweis soll wohl aussehen wie der aaaalte rosa führerschein lappen 😅 meinte die von phönix!
mädels die JETZT diesen beruf ausüben wollen und vorher noch nicht in diesem gewerbe gearbeitet haben, müssen sich ab dem 1.7.2017 anmelden.....frauen wie ich, haben zeit bis zum 31.12.2017 ✌️
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30.06.2017, 17:03
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# 239
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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extremeSillis
Soweit richtig. Was ist jetzt deine Frage
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30.06.2017, 16:59
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# 238
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Mag sein, nicht so in Baden-Württemberg. Wenn du dann als Prostituierte in einem anderen Bundesland arbeiten willst, muss man sich wieder neu anmelden. Also dort hinfahren,vorsprechen und vielleicht 5 Tage warten bis die Erlaubnis per Post kommt oder dort abholen...Ich empfinde sowas als Schikane, wenn man schon einmal angemeldet ist. Wo ist da der Schutzgedanke. Aber is halt BW...
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30.06.2017, 16:58
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# 237
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Mitglied seit 05.01.2016
Beiträge: 452
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Neugierig
Nur damit ich das mal verstehe und weil ich neugierig bin.
Der Ausweis ist im Scheckkartenformat mit Lichtbild und wenn gewünscht einem Alias Namen (Alias Name heißt irgendein Fantasiename?)
Diesen Ausweis muss dann spätestens ab 2018 jede Prostitituierte bei sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
Ausgestellt wird dieser Ausweis bei der Meldeadresse.
Soweit richtig?
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30.06.2017, 16:45
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# 236
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Mitglied seit 06.03.2014
Beiträge: 460
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✌️
so hat es mir die frau von der prostituiertenhilfe phönix erklärt 🙄 mit der hatte ich mich montag getroffen!
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30.06.2017, 16:43
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# 235
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Mitglied seit 06.03.2014
Beiträge: 460
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✌️
mrCock27 🤗 also hier in niedersachsen kannst du die ganzen orte wo du arbeiten möchtest eintragen...oder du trägst gleich ein deutschlandweit...falls man reist! das steht in dem ausweis dann eingetragen und fertig!
anmelden, gesundheitsberatung und psychogespräch musst du dann nur alle zwei jahre dort in der stadt, wo auch deine normale meldeadresse ist 😊
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30.06.2017, 14:45
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# 234
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Die Zwangsprostituierten sind die ersten die angemeldet werden. Soll nach außen ja der Schein der Korrektheit gewahrt werden.
Mal was zu den Fakten: Wer sich in Baden-Württemberg anmeldet, deren Anmeldung gilt auch nur dort. Und die Gesundheitsberatung kann an Private outgesourct werden...
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30.06.2017, 13:11
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# 232
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Mitglied seit 06.03.2014
Beiträge: 460
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✌️
die polizei darf ohne durchsuchungsbefehl nach dem neuen gesetz rein!
zum thema "donna carmen" hab ich meine ganz eigene meinung!!!! natürlich sind die gegen das neue gesetz...
dann fallen viele ostblock frauen weg, weniger arbeit für donna carmen, bedeutet auch weniger geld für diese organisation!!! ich habe viel bei donna carmen gelesen...warum sind die gegen soviele razzien? ich denke zuhälterei ist nicht gut...?! ich halte überhaupt nichts von denen...!wo helfen die den ostblockfrauen? mit dem neuen gesetz werden viele zuhälter ein bisschen abgeschreckt!!!
wie man alles kontrollieren will??? die angemeldeten frauen, werden das der sitte schon stecken, wenn da irgendwelche dubiosen leute ihre frauen illegal hinsetzen!! ich werde es nicht dulden, wenn neben mir eine illegale sitzt!! weil auf mein überleben scheissen diese weiber auch!! bitte
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30.06.2017, 13:00
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# 231
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Ohne Durchsuchungbefehl dürfen die eh nicht einfach rein.
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Das ist leider nicht richtig.
Die Betonung liegt auf "leider"
Ich frage euch haben wir tatsächlich noch Freiheiten als einzelner Mensch ?
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Die Frage ist wirklich gut und berechtigt.
Wenn Du Zeit hast, dann lade ich Dich zu einem kleinen Spaziergang auf unserer Homepage ein.
Die "sozialkritische Stöberecke".
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30.06.2017, 12:26
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# 230
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Mitglied seit 09.01.2017
Beiträge: 93
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Zum Thema Kondom Kontrolle.
Ich glaube kaum das die da soviel erreichen bzw erwischen werden. Da wird es auch nicht so oft Kontrollen geben, weil die Polizei einfach genug andere Sachen zu tun haben eigentlich. Und extra Leute dafür einzustellen machen die bestimmt auch nicht. Und wie will man das kontrollieren? Ohne Durchsuchungbefehl dürfen die eh nicht einfach rein. Von daher wird es schwer werden welche zu kriegen. Klar sie werden sicherlich den einen oder anderen bekommen.
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