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Alt  01.01.2013, 11:02   # 1
Gugler
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Mitglied seit 20.09.2010

Beiträge: 734


Gugler ist offline
Angry Kastration von Vergewaltigern / Kinderschändern

Ja oder Nein?

Ich bin für Ja, weile viele Täter rückfällig werden.

100'000 unerledigte Vergewaltigungsfälle

Das Problem der sexuellen Gewalt gegen Frauen ist in Indien weit verbreitet. 100'000 Vergewaltigungsfälle sollen im ganzen Land unerledigt sein. Am Freitag meldete die Polizei den Tod eines 15-jährigen Schulmädchens, dem nach einer Gruppenvergewaltigung im Bundesstaat Uttar Pradesh die Kehle durchschnitten worden war.
https://www.20min.ch/ausland/news/sto...oedem-31349239

Tausende fordern in Indien härtere Strafen für Vergewaltiger. Nach dem Tod einer Studentin wollen Demonstranten die Mörder der 23-Jährigen hängen sehen. Offenbar erwägt die regierende Kongresspartei, Sex-Täter chemisch zu kastrieren.
Vergewaltigungen in Indien gehören fast zur Tagesordnung. In der Regel aber wurden die Straftaten bisher weder angezeigt noch verfolgt. Nach dem Tod einer vergewaltigten Studentin erwägt die regierende Kongresspartei Medienberichten zufolge jetzt einen Gesetzesvorstoß zur chemischen Kastration von Sex-Tätern.
Das gehöre zu einem Katalog schärferer Strafen, die diskutiert würden, berichtete unter anderem die "Economic Times" am Montag unter Berufung auf Parteikreise. Die oppositionelle hindu-nationalistische BJP forderte am Montag Schnellverfahren und die Todesstrafe für Vergewaltiger.
Nach der besonders brutalen Vergewaltigung in Neu-Delhi war die 23-jährige Studentin am Samstag ihren schweren Verletzungen erlegen. Die mutmaßlichen Täter müssen sich jetzt wegen Mordes verantworten. Am Donnerstag soll die Anklageschrift bei Gericht eingereicht werden. Danach legt das Gericht ein Datum für den Prozessbeginn fest.

Die junge Frau war am 16. Dezember von mehreren Männern in einem Bus vergewaltigt, mit einer Eisenstange malträtiert und nackt aus dem fahrenden Fahrzeug geworfen worden. Ihr Freund überlebte den Überfall verletzt.
https://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-875236.html



CHEMISCHE KASTRATION
(von Kinderschändern)

Die rechtliche Zulässigkeit der chemischen Kastration von Straftätern hängt zunächst von einer medizinischen Begriffsbestimmung ab. Wird unter chemischer Kastration ein Eingriff mit bleibendem Effekt verstanden, so darf sie im Bereich des Strafrechts nicht angewendet werden, Wegen der irreparablen (gleichen) Folgen muss diese Form der Kastration einem operativen Eingriff gleichgehalten werden. Nicht einmal die Zustimmung des Täters würde (nach dem Gesetz) einen solchen Eingriff rechtfertigen.

Meint man hingegen mit chemischer Kastration einen Eingriff, der auf hormonellem Weg die sexuelle Triebhaftigkeit bloß vorübergehend neutralisiert, so ist eine solche Behandlung im Bereich des Strafrechts zulässig, jedoch nur mit Zustimmung des Täters. Sinnvollerweise müssten aber gerade Verurteilte, die nicht (mehr) in Haft sind, so behandelt werden. Dies könnte sich jedoch nur auf den Zeitraum einer höchstens fünfjährigen Bewährungsfrist - nach einer bedingten Verurteilung oder nach frühzeitiger Entlassung aus der Strafhaft - erstrecken, Danach gäbe es keine rechtliche Möglichkeit mehr, den Täter weiter so zu behandeln. Diese "light"-Version der Kastration bringt gegenüber anderen Möglichkeiten keine entscheidenden Vorteile.

Eine andere Lösung liegt - im Rahmen der gültigen Gesetze - in der Unterbringung solcher Täter in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Begeht jemand (z.B.) eine schwere Sexualstraftat (Kinderschändung ist meist eine solche Tat), weil er an einer höhergradigen geistigen und/oder seelischen Abartiqkeit leidet, dabei aber doch (noch) zurechnungsfähig ist, und ist zu befürchten, dass er eben wegen seiner Abartigkeit künftig abermals derartige Straftaten begehen werde, so ist er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen...
https://www.richtervereinigung.at/jus...hintergr6a.htm

Kastration

Unter einer Kastration (lat.: castro, castratus für schwächen, berauben, entnehmen, entkräften) wird üblicherweise die operative Entfernung der Keimdrüsen (Gonaden) verstanden. Medizinisch wird sie deshalb als Gonadektomie, genauer beim Mann (Hoden) als Orchiektomie, bei der Frau (Eierstöcke) als Ovarektomie bezeichnet.

Als Kastration gilt auch die Zerstörung der Keimdrüsen durch ionisierende Strahlung (Röntgenkastration, Menolyse). Beim Mann wird eine Gesamtdosis von etwa 10 bis 12 Gray benötigt.

Die Hormonproduktion kann auch durch Arzneistoffe („chemische Kastration“, beispielsweise durch das antiandrogen wirksame Cyproteronacetat) umkehrbar unterdrückt werden.

Eine unblutige Kastration liegt vor, wenn die Keimdrüsen (insbesondere die Hoden) durch Abquetschen der sie versorgenden Blutgefäße ausgeschaltet werden. Das wird vor allem bei Tieren praktiziert...
Möglicherweise erwünschte Folgen einer Kastration sind:

schwächere Libido
verringerte Aggressionsbereitschaft

geringere Gefahr, an Prostatakarzinomen (Prostatakrebs) zu erkranken (durch die Reduzierung der männlichen Sexualhormone)
Die Kastration an Männern wurde in der gesamten Geschichte und vielen Kulturen durchgeführt: An Feinden zur Demütigung und um ihnen leichter ihre Frauen nehmen zu können und an Sklaven – besonders solchen, die einen Harem bewachen sollten (siehe Eunuch).
Erwachsene Kriegsgefangene oder Sklaven wurden überdies kastriert, um sie nicht nur zu erniedrigen, sondern auch fügsamer zu machen, da durch die starke Reduzierung des Testosterons die Aggressionsbereitschaft nachlässt.
Der irreversible Eingriff der chirurgischen Kastration wurde oft bei wiederholt rückfälligen und anders nicht beeinflussbaren Sexualstraftätern vorgenommen. In Polen können verurteilte Triebtäter seit einer Verschärfung des Strafrechts 2009 chemisch zwangskastriert werden, um eine weiterhin von den Tätern ausgehende Gefahr zu verringern.[5] In Tschechien ist die chirurgische Kastration verurteilter Sexualstraftäter nach Kritik des Europarates und einer Gesetzesverschärfung nur noch mit deren Einwilligung möglich.[6] In den vergangenen zehn Jahren wurden hier 94 Sexualstraftäter operativ kastriert und mehr als 300 einer chemischen Kastration unterzogen.[7] Die (reversible) hormonelle Kastration durch Antiandrogene wird in einzelnen Bundesstaaten der USA weiterhin bei Sexualstraftätern (mit deren Einwilligung) vorgenommen. Jedoch ist diese Therapie wesentlich weniger wirksam, als vielfach in der Öffentlichkeit angenommen wird: Es hat eine ganze Reihe von Fällen gegeben, wo chemisch oder körperlich Kastrierte dennoch weiterhin Sexualstraftaten begingen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Eine ohne Einwilligung am Menschen vorgenommene Kastration ist strafbar als schwere Körperverletzung (§226 StGB). Die Einwilligung kann bei Körperverletzung jedoch gegen die guten Sitten verstoßen und daher für die Rechtswidrigkeit der Tat bedeutungslos sein. Die Kastration Minderjähriger ist verboten (§ 1631c BGB), wird jedoch bei intersexuellen Menschen mit der Begründung einer Heilbehandlung auch an Kleinkindern und Jugendlichen durchgeführt.

Die Kastration kann dazu führen, dass ein Sexualstraftäter, gegen den Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet ist, nicht mehr als gefährlich anzusehen ist. Gemäß § 67d Abs. 2 StGB kann dann eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht kommen.

In Österreich ist die Kastration – außer bei medizinischer Indikation – verboten. In sie kann auch nicht eingewilligt werden (§ 90 Abs. 3 StGB).
Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht. Eine Änderung an der „sexuellen Orientierung“ wird nicht erwartet, sondern der verminderte Drang (bzw. Leidensdruck) diese „sexuelle Orientierung“ in die Tat umzusetzen. Eine Alternative ist eine medikamentöse Kastration mit Antiandrogenen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kastration

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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  12.01.2014, 00:14   # 9
Gulman
Genießer
 
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Beiträge: 676


Gulman ist offline
Würde sich ein Vergewaltiger an einem Mitglied meiner Familie vergreifen, würde ich ihm nach Verbüssung seiner Haft höchstpersönlich seine Eier und den Penis abschneiden. Aber mit einer rostigen und stumpfen Klinge!!!
Und genau das ist der Grund, weshalb Betroffene (zumindest bei uns) nicht das Strafmaß bestimmen dürfen. Als Betroffener ist man befangen. Die Geschichte der Menschheit zeigt, dass solche Aktionen der Rache und Selbstjustiz meist in einer Spirale der Gewalt enden. Wie wprdest Du Dich z. B. fühlen, wenn später herauskommt, dass der Mensch, den Du mit einer rostigen, stumpfen Klinge entmannt hast, unschuldig war, weil er mit dem Täter verwechselt wurde und zu Unrecht einsaß? Und was, wenn sich dann der Entmannte oder dessen Familie "zurecht" an Dir Rache verüben?

Rache und Hassgefühle sind keine guten Berater, was den Umgang mit Dritten betrifft. Stammtischparolen werden schnell, leicht und gerne herausgepoltert und sie klingen so richtig, so logisch. Schulterklopfen gibt es auch sehr oft, und "Recht hat er!", genau so würde ich es auch machen. Die logischen Folgen, die aus dem Verwirklichen der Stammtischsprüche sich ergeben würden, werden hingegen nicht bedacht. Bei einem Opfer oder einem Angehörigen eines Opfers verstehe ich, dass die Emotionen eine rationale Betrachtung nicht ermöglichen. Bei Stammtiscbrüdern hingegen nicht. Zum Glück haben die Stammtische meist nur einen geringen (direkten) politischen Einfluss (selbst in Bayern).
__________________
Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.

(Giovanni Guareschi)

Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.

(Giovanni Boccaccio)
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Alt  12.01.2014, 00:03   # 8
DerInderInDerInderin
mag KF 30-32
 
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Beiträge: 1.703


DerInderInDerInderin ist offline
Würde sich ein Vergewaltiger an einem Mitglied meiner Familie vergreifen, würde ich ihm nach Verbüssung seiner Haft höchstpersönlich seine Eier und den Penis abschneiden. Aber mit einer rostigen und stumpfen Klinge!!!


Derinderindrrinderin
__________________
Der kürzeste Porno der Literatur:
Es steckte mit vergnügtem Sinn
DERINDERINDERINDERIN

Ab sofort (2009) werde ich in meinen Berichten grundsätzlich keine Kondome mehr erwähnen! Der Leser kann jedoch davon ausgehen, dass in allen Fällen die geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Dies gilt auch falls aus der Schilderung ein anderer Eindruck entstehen könnte. Es würde den Erzählfluss zu sehr stören jedes Auf – und Abziehen des Kondoms explizit zu erwähnen!
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Alt  11.01.2014, 22:52   # 7
Gulman
Genießer
 
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Beiträge: 676


Gulman ist offline
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...wangsehe-amina

Da würgt es mich echt....abartig
Ja, mich auch... aber diese Regelung ist religiös begründet. In der Bibel findet man auch eine entsprechende Passage. Wird eine Frau auf dem Feld vergewaltigt, ist die Bestrafung (für die Frau!) Steinigung, wird sie in der Stadt vergewaltigt, so muss sie der Vergewaltiger heiraten (alles nur, wenn die beiden, Opfer und Täter) erwischt werden. Zum Glück richtet sich unsere Rechtsprechung nicht nach den Gesetzen des Alten Testaments aus. In Marokko haben die "Heiligen Schriften" (in dem Fall des Islams) leider viel Einfluss auf die Rechtsprechung und auch auf den Umgang mit Frauen innerhalb von Familien, wie man an dieser Zwangsheirat leicht sehen kann.

Hintergrund ist ein sehr verschobenes Frauenbild. Die Frau ist es ja schließlich, die den Mann dazu bringt, sich nicht beherrschen zu können... Deshalb auch Schleier, Burka usw. Das soll die Frauen vor Übergriffen schützen.

Auch bei uns findet man manchmal solche Gedanken (in abgeschwächter Form). Wird eine Frau, die in Tanktop und Minirock unterwegs ist, vergewaltigt, gibt es ab und an Stimmen, sie sei ja selbst schuld - bei dem Outfit.

Mich schüttelt's da.
__________________
Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.

(Giovanni Guareschi)

Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.

(Giovanni Boccaccio)
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Danke von
Alt  11.01.2014, 22:42   # 6
Gulman
Genießer
 
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Beiträge: 676


Gulman ist offline
Endeutig dagegen! Wir leben ja nicht mehr im Mittelalter oder in den U.S.A. (zum Glück). Verstümmelungen bzw. Körperstrafen allgemein haben wir zum Glück nach 1945 abgeschafft. Es gibt immer Fehlurteile. Wer hat das Recht, dauerhaft in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen einzugreifen, wenn immer die Möglichkeit eines Fehlurteils besteht? Und wo zieht man die Grenze? Bei 99% Wahrscheinlichkeit, dass es den richtigen Täter trifft?

Eigentlich sollte man solche Diskussionen gar nicht erst führen, da Körperstrafen gegen den gesamten Grundgedanken unseres Grundgesetzes verstoßen und für zivilisierte Menschen gar nicht erst diskutabel sein sollten (meine Meinung!).

Wie kann ich gegen Verbrechen eintreten, wenn ich selbst Verbrechen befürworte (z. B. Todesstrafe, Körperstrafen)? Zum Glück habe wir keine Rachejustiz, sondern eine Justiz, die einerseits die Bevölkerung schützen möchte und andererseits, wenn möglich, jedem Menschen eine Möglichkeit der Resozialisierung geben will. Es gibt für beides rechtlichen Spielraum - der kann genutzt werden.

Wofür ich hingegen bin, ist freiwillige Kastration in Bezug auf Triebtäter, die sich dadurch erhoffen, ihre Persönlichkeitsstörung in den Griff zu bekommen. Ich misstraue nur dem Begriff "freiwillig" in der heutigen Zeit. Man kann Menschen dazu bringen, "freiwillig" Dinge zu unterschreiben, vor allem, wenn man sie vorher einsperrt.
__________________
Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.

(Giovanni Guareschi)

Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.

(Giovanni Boccaccio)
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Alt  11.01.2014, 19:00   # 5
Slicker69
.
 
Mitglied seit 22.10.2011

Beiträge: 5.141


Slicker69 ist offline
Thumbs down Marokko

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...wangsehe-amina

Da würgt es mich echt....abartig
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Alt  09.06.2013, 17:40   # 4
Slicker69
.
 
Mitglied seit 22.10.2011

Beiträge: 5.141


Slicker69 ist offline
Indien

https://web.de/magazine/nachrichten/p...-getoetet.html

Wer kann wirklich frei und neutral eine Entscheidung treffen.
Ich persönlich denke,jeder ist in irgend einer Form beeinflußt.
Leider werden manche Gesetze nur halbherzig angewendet
In Indien regeln das oft die Kasten selbst.
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Alt  01.01.2013, 20:36   # 3
el_coyote
 
Benutzerbild von el_coyote
 
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Beiträge: 947


el_coyote ist offline
Thumbs up ketzerei

wenn man nicht die Diebe von Konsumglitzergütern wie Smartphones oder angesagte Sneakers einsperrte.....

ist ja fast ein brechtzitat, das mit der bankgründung
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Danke von
Alt  01.01.2013, 12:49   # 2
Blinky
 
Benutzerbild von Blinky
 
Mitglied seit 06.06.2006

Beiträge: 3.205


Blinky ist offline
Ich bin wie bei der Todesstrafe dagegen, weil diese Strafen von Menschen ausgesprochen werden und Menschen grundsätzlich fehlbar sind, und die Definition von strafbar sich über die Jahre auch geändert hat und weiter ändert. Google mal nach Alan Turing, und ließ nach, was derartige Blödsinnsregeln aus einem verdienten Mitglied der Gesellschaft gemacht haben… und überlege was unser aller Freizeitvertreib in Indien oder den repressiven islamischen Gesellschafen aus uns werden liesse.

Solche Regeln wirken immer einleuchtend, wenn man am Stammtisch die Regeln und Kategorien selber macht, aber in Wirklichkeit sind das immer andere!

Einen Gustav Mollath beispielsweise kann man nach erneuter Prüfung wieder freilassen und entschädigen, statt dessen die verfolgen, die diesen Fall verbockt haben (ich hoffe dass das schmerzhaft und öffentlich geschieht).

Bei Todesstrafe und anderen endgültigen Strafmaßen geht das nicht und auf die Entschädigung ist dann auch ge*****en, wenn man im Schädel nur noch Würmer hat.

Sollten Zweifel an der Zuständigkeit des Freigelassenen bestehen, mit GPS-Fußfesseln und Geofencing kann man über einen weiten Zeitraum Vertrauen aufbauen. Kein Allheilmittel, aber vermittelt der einen Seite Überwachtheit und der anderen Seite mehr Freiheit als im Bau.

Ausserdem wird immer noch mit mehreren Maßstäben gemessen: gibt es mitten in Europa eine international aufgestellte Gruppierung von Leuten, welchen bei Vernaschen von Ministranten allerhöchstens eine Versetzung blüht!
Staat sollte also erst mal vorhandenen Recht konsequent durchziehen und die Vertuscher in den Ebenen darüber auch gleich mitverarzten.

Sei mal nur ein halbes Jahr aktives Mitglied in einem Gefangenenhilfsverein, und Du siehst unser Justizsystem mit komplett anderen Augen. Das Grundmotiv vom Grafen von Monte Christo ist auch heute noch aktuell - und ja, es kann grundsätzlich jeden erwischen. s.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenenrate

Ausserdem sollte man darüber nachdenken, 52*4*~75€ (pro Woche 2mal lang und 2mal kurz vögeln und Druck ablassen sowie den normalen Umgang mit dem bevorzugten Geschlecht lernen) nicht billiger ist als Unterbringung in einer teuren Anstalt nebst der Medikamentenrechnung fürs ruhigstellen.

Zitat von https://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Aufgaben/Behandlung/Kosten
Die durchschnittlichen Kosten des Haftvollzugs für einen Gefangenen betrugen in Bayern 2011:

a) Tages-Haftkosten: 68,58 EUR

b) Baukostensatz: 8,22 EUR

Insgesamt: 76,80 EUR
Also:
Jemand wegsperren: 76,80*365 = 28 032 €/a
Jemand 2mal lang 2mal kurz pro Woche den Druck nehmen: 52*4*~75€ = 15 600 €/a
Jemand mit Drogen ruhig stellen (ich habe mich mal an den Preisen von Psychopharmaka orientiert https://www.dr-michael-pelz.de/liste_...ressiva.html): 73 bis 2 058,6 €/a (aber glaube bitte niemand die Nebenwirkungsfreiheit).

Preisfrage: Was wird eine beliebige konservative a.k.a. neoliberale Regierung in Europa wohl lieber machen, den schlimmsten sexuellen Druck von der Bevölkerung zu nehmen, oder Privatsektor stärken und eine Gefängnis-AG mit Futter versorgen (im Gegenzug für Aufsichtsratsposten)? https://www.sueddeutsche.de/politik/s...arn-1.447050-2
Zitat von https://www.aclu.org/blog/prisoners-rights/cca-trying-take-over-world
[...]to take CCA up on its offer to buy a prison, a state would have to sign a 20-year contract and promise a 90 percent occupancy rate over that period[...]
Da geht die Reise hin, unsere "Elite" ist ja mit "Atlantikern" durchsetzt.

Der Focus sollte darauf liegen, keinen überhaupt erst ins Gefängnis wandern zu lassen, sondern so viel Hilfe und Unterstützung zu bekommen, dass erst gar keine Straftaten entstehen.

<Ketzerei>
Was wohl geschehen würde, wenn man nicht die Diebe von Konsumglitzergütern wie Smartphones oder angesagte Sneakers einsperrte, sondern diejenigen, welche mittels Werbung für Konsumglitzergütern wie Smartphones oder angesagte Sneakers die Unzufriedenheit in die Bevölkerung einpflanzen, wovon dann ein geringer Prozentsatz zur Tat schreitet?
</Ketzerei>
__________________
macht es gut…
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