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Alt  04.02.2015, 21:26   # 1
Louis111
 
Mitglied seit 17.01.2013

Beiträge: 710


Louis111 ist offline
Post Neues Prostitutionsgesetz - Gesetzentwurf - Bundesweite Kondompflicht

Gesetz zur Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang für Freier

Von Ann-Katrin Müller

Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben - ebenso wenig wie Zwangsuntersuchungen.

Berlin - Monatelang haben sie gestritten, gestern Abend stundenlang getagt. Nun haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD über die letzten Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist dafür zuständig, wollte aber sichergehen, dass die Union ihren Gesetzentwurf dann auch mitträgt.

Unter anderem soll nun die Kondompflicht bundesweit in Bordellen eingeführt werden - der SPIEGEL hatte bereits im August über dieses Vorhaben berichtet. Allerdings sollen dabei nicht die Sexarbeiterinnen bestraft werden, sondern nur die Freier. Wie die Kontrolle funktionieren soll und welche Sanktionen es geben soll, sollen die Länder frei entscheiden können.
Frauen- und Prosituiertenverbände sowie viele SPD-Politiker hatten eine Kondompflicht bis zuletzt kritisiert, da dabei immer nur die Sexarbeiterinnen bestraft würden. Dies könne man am Beispiel Bayern sehen, wo nur sie und nicht die Freier mit Zwangsgeldern belangt werden. Ansonsten gibt es bislang nur im Saarland eine Kondompflicht, sie wird dort allerdings nicht kontrolliert.

Schon im August hatte es Gespräche gegeben, man einigte sich auf eine Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine Betriebsstättenerlaubnis für Bordellbetreiber - ebenso wie auf das Verbot von Flatrate-Sex, Gangbang-Partys und Werbung für ungeschützten Verkehr.

Doch bis zuletzt waren vor allem drei Punkte strittig. So wollte die Union ein Mindestalter einführen, erst ab 21 Jahren hätte man demnach als Prostitutierte arbeiten dürfen. Dieses sogenannte Mindestalter wird es nicht geben, heißt es bei Teilnehmern der gestrigen Sitzung, allerdings soll es für die 18- bis 21-Jährigen demnächst besondere Auflagen geben. So soll ihre Anmeldung als Prosituierte immer nur für ein Jahr gelten, außerdem sollen sie alle sechs Monate zur medizinischen Beratung müssen, nicht nur einmal im Jahr wie ältere Prostituierte.

Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung, womit der sogenannte Bockschein wieder eingeführt worden wäre, sollen Prostituierte nun alle zwölf Monate zu einer "medizinischen Beratung" gehen, eine Untersuchung ist nicht notwendig.

Nur wenn ein Arzt eine solche Beratung bestätigt, kann sich eine Prostituierte künftig anmelden, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Sie muss allerdings nicht bei einem Gynäkologen stattfinden, wie von der CSU gefordert, sondern kann auch bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt stattfinden.

https://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1016671.html

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Alt  16.04.2017, 00:36   # 397
woland
Huren-Genießer
 
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Beiträge: 2.826


woland ist offline
@Y

Die alten N**is gingen nach dem Krieg ja erst einmal zur damals noch sozialistischen SPD und nicht zu den konservativen, aber christlichen Parteien, insofern stimmt Deine Argumentationsrichtung.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
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Alt  15.04.2017, 22:47   # 396
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
Benutzerbild von yossarian
 
Mitglied seit 30.06.2003

Beiträge: 7.859


yossarian ist gerade online
Wer hat uns verraten ...

Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten
Dieser Spruch stammt weder von Karl Liebknecht noch von Heide Simonis, sondern von frühen N*zis, die im Zusammenhang mit der sog. Dolchstoßlegende die sozialdemokratische Nachkriegsregierung als Verräter bezeichneten, als die 1919 - gezwungenermaßen - den Versailler Vertrag unterzeichnete. Heute wird dieser Spruch gerne von Linken verbreitet, was meine Überzeugung stützt, dass es zwischen Kommunisten und ****s nur marginale Unterschiede gibt. Ich würde mich schämen, wenn ich mit einem N*zi-Spruch hausieren ginge.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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Alt  15.04.2017, 10:39   # 395
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Das die Linke dagegen war, hat keine besondere Bedeutung, die sind gegen alles, was die Regierungsparteien beschließen. Müssen sie auch als Oppositionspartei sein.
Ja und das ist mir zu Einfach gedacht.
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Alt  15.04.2017, 10:10   # 394
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
habe mir mal angesehen wer im Bundestag gegen dieses Gesetz war. Ich kann es nun Sagen, es war die Linke
Ist zu einfach gedacht. Es waren mehrere dagegen, auch bei den Grünen (z.B. besonders die Grünen in NRW), ebenfalls einige in der SPD, aber:
In der Politik und insbesondere in Koalitionen wird immer auch verhandelt nach dem Motto, gibst du mir das, geb ich dir das. Das die Linke dagegen war, hat keine besondere Bedeutung, die sind gegen alles, was die Regierungsparteien beschließen. Müssen sie auch als Oppositionspartei sein.
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Alt  15.04.2017, 10:05   # 393
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Es dürfte zwar kaum dazu kommen dass das Bundesverfassungsgericht (übrigens geht es hier nicht um den Bundesgerichtshof BGH) das ProstSchG insgesamt aufhebt.
Das sehe ich genauso. Es hätte hier eine Möglichkeit gegeben:
Die Bundesländer hätten dagegen klagen können, denn sie werden durch das Gesetz nicht unerheblich mit Kosten belastet. Grundsätzlich fällt dieses Thema ja in die Zuständigkeit der Länder. Es gibt keine wirkliche Begründung, warum die Bundesregierung den Ländern diese Zuständigkeit hier aus der Hand nimmt. Dann hätte es zurückgewiesen werden können wegen Nichtzuständigkeit wie seinerzeit das Betreuungsgeld.
Ist aber nicht passiert.
Also können wir höchstens Nachbesserungen erwarten.
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Alt  15.04.2017, 02:12   # 392
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
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Beiträge: 2.948


E.B. ist offline
Und dann ist es ausgerechnet die SPD die so ein Gesetz ausgearbeitet hat...
immer wieder treffend:

Marc-Uwe Kling: Wer hat uns verraten?

Mich hat es nicht überrascht. Die Sozen von 2017 sind ein in Hierarchie und Ritual erstarrter Abklatsch ihrer selbst, und oben drauf eine abgefeimte Führungsclique, die diese Restparteihülse nur noch zum Raustragen und Abgreifen von Staatsknete und zur Alimentation benutzen. Das kann man als Bückt Euch noch tiefer!™/Fallt noch schneller um!©-Junior-Partner in einer GroKo am besten (da hat man keine Arbeit mit dem Regieren und kann sich aufs Abgreifen konzentrieren). Darum will da auch kein anderer als der Brüsseler Globalisierungsheld aus Würselen den Kandidaten machen.
__________________
Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.
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Alt  13.04.2017, 22:53   # 391
mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
Auch die Grünen sind gegen das Gesetz gewesen.
Sowas kommt raus, wenn eine Ministerin am Werk ist die keinerlei Ahnung von der Materie hat ( wird nur noch übertroffen von der Flachpf... Maas) und einer Partei angehört die ihre Werte verraten hat.
Man darf nicht vergessen, Registrierungen von Huren gab's zuletzt unter der NS Diktatur ! Und dann ist es ausgerechnet die SPD die so ein Gesetz ausgearbeitet hat...
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Alt  13.04.2017, 22:19   # 390
Palimeino
 
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Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Hallo Mitstreiter oder Mitleidende, wie wäre es mal mit Streik. Klar wer soll dies Organisieren ? Ich denke mir gerade in großer Anzahl von Betroffenen könnte man ja auch wie bei der Maut, dass Gesetz ignorieren. Aber, dass geht auch schlecht, weil es immer nur jeweils ein Freier ist, der mir einer DL am Verkehr teilnimmt. Es wäre die Gefahr zu groß bei Razien und Kontrollen unter Umständen dran ist wenn DL nun gezwungen wurde Sex gegen Geld anzubieten bzw diese Illegal arbeitet und hier keine Genehmigung hätte.
Leute ich war heute bei Yue Tube drin und habe mir mal angesehen wer im Bundestag gegen dieses Gesetz war. Ich kann es nun Sagen, es war die Linke


Eine Option wäre nun diese Pertei möglichst viele Stimmen bei der Bundestagswahl zukommen zu lassen.
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Alt  13.04.2017, 21:43   # 389
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Die Diakonie Deutschland äußert sich sehr kritisch zum ProstSchG über die einzelnen Verordnungsausführungen.
https://info.diakonie.de/infothek/ve...sschutzgesetz/

Wenn man das so liest seh ich die Chancen steigen, dass zumindestens die Anmeldebescheinigung vom BVerfG kassiert wird.

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Alt  09.04.2017, 17:58   # 388
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Interessant ist das mit der Registrierung und den Hurenpass von SDL`s gegen UN Recht verstoßen wird!
„Jede Vertragspartei dieser Konvention ist damit einverstanden, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jedes bestehende Gesetz und jede bestehende Vorschrift oder Verwaltungsbestimmung aufzuheben oder außer Kraft zu setzen,wonach Personen, die der Prostitution nachgehen oder dessen verdächtig sind, einer gesonderten Registrierung unterliegen oder im Besitze eines besonderen Dokumentes sein müssen oder anderen Ausnahmebestimmungen zwecks Kontrolle oder Anmeldung unterliegen. (Art. 6.)
https://www.un.org/depts/german/ueber...n/ar317-iv.pdf
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Alt  21.12.2016, 18:21   # 387
francoise
 
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Beiträge: 471


francoise ist offline
@Langschwert,

ganz so pessimistisch braucht man nicht zu sein. Es dürfte zwar kaum dazu kommen dass das Bundesverfassungsgericht (übrigens geht es hier nicht um den Bundesgerichtshof BGH) das ProstSchG insgesamt aufhebt. Wir haben aber die Chance, dass einige besonders krasse Regelungen beseitigt werden.
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Alt  21.12.2016, 12:09   # 386
Langschwert
 
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Beiträge: 86


Langschwert ist offline
Leider, und das weiß ich aus eigenen Erfahrungen dass Recht haben und es bekommen zweierlei ist.

Ich denke, es wird am Ende wieder auf einen kompromiss auslaufen. Denn es gibt genügend Urteile des BGH zum Gesetzgeber die zu keinem Verfassungsgemäßen Urteil kommt. Es geht sich da am Ende nur um einige Nachbesserungen.

Meist kommt wenig dabei anderes herum heraus. Der Leidtragende ist und bleiben die, die vor dem BGH gezogen sind.

Leider
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Alt  20.12.2016, 23:46   # 385
el_coyote
 
Benutzerbild von el_coyote
 
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el_coyote ist offline
Thumbs up verfassungsbeschwerde:

ich hab jetzt zur unterstützung den gegenwert von nem bordellbesuch (ok, nachmittagseintritt, kein schampus und nur eine nummer) an doña carmen gespendet. das konzept der beschwerde find ich stimmig, gut find ich insbesondere, daß huren und betreiber gemeinsam vor gericht ziehen.
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Alt  22.11.2016, 13:39   # 384
Slicker69
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Slicker69 ist offline
Post Plan B

Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung der Verfassungsklage –


Publiziert am Oktober 25, 2016


Das „Prostituiertenschutzgesetz“ ist beschlossene Sache.
Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Großen
Koalition eine massive Entrechtung von Sexarbeiter/innen und
Betreiber/innen im Prostitutionsgewerbe beschlossen. Der Bundesrat hat
diesem Gesetz am 23. Sept 2016 den Weg geebnet. Alles Weitere sind
Formalien, das Gesetz ist beschlossene Sache.

Ein lupenreines Repressions-Gesetz – unsere Grundrechte werden ausgehebelt!

Zu den Grundsätzen einer rechtstaatlichen Demokratie gehört,
dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Die
unterschiedliche Behandlung von Sexarbeiter/innen gegenüber anderen
Bevölkerungsgruppen ist nicht an sich schon verfassungswidrig. Wohl aber
ist das der Fall bei „additiven Grundrechtseingriffen“. Hier werden die
Grundrechte Stück für Stück abgebaut. Der einzelne Eingriff mag noch
hinnehmbar erscheinen, aber nach dem „Gesamtbild“ ist es zu viel. So
liegen die Dinge beim „Prostituiertenschutzgesetz“!

Mit dem Zwang zu gesundheitlicher Beratung, mit einer zusätzlichen Zwangsberatung bei einer „zuständigen Behörde“, die sich das Recht anmaßt, Prostitutionstätigkeit zu verbieten; mit Zwangsregistrierung & Zwangs-Outing für jede Sexarbeiterin; mit einem ständig mitzuführenden Hurenpass („Anmeldebescheinigung“); mit Kondomzwang (ausschließlich bei Prostitution), mit Sanktionen, Sanktionen, Sanktionen… (bis zu 50.000 € Bußgeld), mit einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (bereits ab 2 Sexarbeiter/innen) und einer Komplett-Überwachung des gesamten Prostitutionsgewerbes ist das Maß voll!

Grundrechte von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements werden systematisch aushebelt:

► verletzt wird Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“)
durch eine die berufliche Mobilität einschränkende diskriminierende
Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass und jederzeitige,
anlasslose Überwachung;

► verletzt wird Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“)
durch jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution
nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen…);

► verletzt wird Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“)
durch Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte,
durch Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte
(„Hurenpass“) etc.;

► verletzt wird Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“) mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung.

Dagegen müssen und werden wir uns zur Wehr setzen. Mit einer Verfassungsklage!

Verfassungsklage in Ausarbeitung
Zu diesem Zwecke fand im September 2016 in Frankfurt auf Initiative
von Doña Carmen e.V. ein erstes ermutigendes Treffen von
Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements und
Sexarbeits-Aktivisten statt.

Wir haben mit Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin,
einen erfahrenen Rechtsanwalt für die Ausarbeitung einer
Verfassungsklage gewinnen können. In ‚Wikipedia‘ heißt es über ihn: „Als
Bevollmächtigter von etwa 35.000 Sammelklägern führte Starostik dann am
31. Dezember 2007 Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das
Verfahren schrieb Rechtsgeschichte. Der bis dahin größten
Verfassungsbeschwerde wurde am 2. März 2010 stattgegeben.“

Bis zum Jahresende 2016 wird ein erster Entwurf für die Verfassungsklage vorliegen.

Im Dezember diesen Jahres (ggf. Anfang des kommenden Jahres) lädt Doña
Carmen e.V. zu einem weiteren Treffen. Dort wird der Entwurf der
Verfassungsklage vorgestellt, dort werden die weiteren Schritte beraten.

Jeder, der das schreiende Unrecht des „Prostituiertenschutzgesetzes“
nicht einfach hinnehmen will und jede, die nicht „Ja und Amen“ sagt zu
dem damit verbundenen massiven Eingriff in die eigenen Grundrechte, ist
hiermit aufgefordert und herzlich eingeladen, an diesem nächsten Treffen
teilzunehmen!

Das genaue Datum und der genaue Ort des Treffens werden allen Interessierten mitgeteilt, die sich bei Doña Carmen e.V. melden.

Unsere Bitte und unser Appell:
► Unterstützt aktiv die Verfassungsklage gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“!

► Beteiligt euch am nächsten geplanten Treffen! Sprecht weitere Interessierte an!

► Unterstützt die Verfassungsklage auch finanziell! Sorgen wir dafür, dass die Kosten der Verfassungsklage auf viele Schultern verteilt werden!

Doña Carmen e.V. wird zu diesem Zweck ein Soli-Konto einrichten und dies allen Interessierten mitteilen!

Nur noch 8 Monate (!) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes

Die Einführung des neuen Gesetzes wird viel Schaden anrichten, bis
die Verfassungsklage greift. Der Widerstand dagegen muss sicherlich auf
verschiedenen Ebenen geführt werden. Eines aber ist klar: Der Verzicht
auf eine Verfassungsklage wäre töricht und dumm.

Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen! Auf jeden Einzelnen kommt es an!

Doña Carmen e.V.

25. Oktober 2016

Kontakt: Tel. 069 76752880

Mail: [email protected]


Deswegen werden wir eine Verfassungsklage dagegen auf den Weg bringen.
Ein erster Entwurf soll bis zum Jahresende vorliegen. Damit beauftragt ist Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.
Sollte man lesen
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Alt  21.11.2016, 17:26   # 383
mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
Frau Sommer ist zurückgetreten, da aus ihrer eigenen Partei kein Rückhalt besteht...
https://www.tagesspiegel.de/berlin/bv.../14873144.html

Übrigens in Koalitionsvertrag wurde folgendes vereinbart:

Im Unterpunkt "Frauen in der Arbeitswelt gleichstellen" findet sich folgendes:

Koalitionsvereinbarung SPD/Linke/B90-Grüne für die Legislaturperiode 2016-2021
"Zur Verbesserung der Rechte und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen aller Geschlechter wird die Koalition gemeinsam mit den Bezirken und den Betroffenen einen ressortübergreifenden *Runden Tisch Sexarbeit* einrichten, der ein Handlungskonzept entwickelt."

Das ist doch wirklich mal eine lobenswerte Idee. So wird man hoffentlich auch auf eine schonende Umsetzung des neuen Gesetzes setzen, gerade im Hinblick auf die vielen Wohnungsbordelle in Berlin.

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Alt  19.11.2016, 14:00   # 382
Slicker69
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Slicker69 ist offline
Post @francoise

Erster Bürgermeister Neideck
Wir Wissen beide,das der gute Mann nicht das tut,was er denn Bürgern erzählt.
Das ist auch im großen so...und Berlin macht es nicht besser.
Zitat: Facebook User
Ein Bordell zu betrieben ist doch nicht verwerflich !
Wer unsere Frauen besser schützen will muss sie in erster Linie vor den Behörden selbst schützen .
Das ist zumindest meine Erfahrung
Mit dieser Haltung wird das nichts.
Für mich ein reines Moralpflaster der Politik um an zu deuten:Ja wir tun etwas.

Oder warum darf ein Herr Lorenz sein Geld via FKK Club anlegen.
Wo ist da die liebe Moral....ah ja gerade im Urlaub mit dem schönen Schmiergeld aus CH

Fein fein
Jetzt zum Ablauf von gestern, die 11 Mädels sind im Halbkreis im Mittelpunkt des Clubs gesessen (wenn man wollte konnte man alles genau sehen, es war nichts verdeckt etc.) und die Männer mussten sich in eine Schlange stellen und jedes Mädel hat jedem Mann zwei (oder drei Minuten, ich glaube gegen Ende wurde der Takt verändert) geblasen, dann ging dieser weiter zum nächsten Mädel und wurde dort weitergeblasen, das ist doch unglaublich, oder? Ich weiß auf Gang Bangs gehts ähnlich zu aber ich wage zu bezweifeln das auf Gang Bangs derart (teilweiße) hübsche Mädels das mitmachen, ich war zwar noch auf keinem GB aber man sieht ja auf Bildern was für Frauen das sind und die sind meistens nicht sonderlich schön!.

Noch unglaublicher war, das man den Mädels in den Mund spritzen konnte (sowas kostet ja sonst 50 + 50 Euro = 100 Euro bei Club Girls) und dann weiter zur nächsten und dort wieder angeblasen wurde bis zur letzten Dame mit der Nummer 11. Noch unglaublich unglaublicher war das die gute Jenna Jane uns Jungs noch dazu ermuntert hat ruhig noch eine "zweite Runde" zu drehen (was aber einigen Missmut bei den Mädels erzeugt hatte, speziell die oben genante hübscheste, war die Dame Nummer 9) und einige Herren konnten sich sogar noch ein drittes Mal "durchblasen" lassen.

Ich würde schätzen mindestens 40 - 50 Männer haben das mitgemacht, und von diesen haben nochmals 10 die zweite Runde mitgemacht, die ganze Sache ging fast ZWEI Stunden, wie ihr euch denken könnt war es nix mit zweiter Halbzeit COL - URU für mich Smile
Würg

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Alt  18.11.2016, 22:01   # 381
Slicker69
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Slicker69 ist offline
Aus HH

Vor ein paar Tagen war ich mit einer Freundin auf der Langen Reihe (St Georg) verabredet. Als wir am Büro von „Leuchtfeuer“ vorbeigingen, kam sie auf die Idee, doch mal zu fragen, ob es schon den neuen Teddy gibt. Gibt es. Für alle, die es nicht kennen: Leuchtfeuer ist eine Organisation, die Hilfe für HIV-Infizierte und AIDS-Kranke anbietet. Jedes Jahr im Dezember verkaufen sie in der Wandelhalle des Hamburger Hauptbahnhofs kleine Teddys, als Spendenaktion und Zeichen für Solidarität. Ich habe mittlerweile ein ganzes Regalfach voll (siehe auch meinen Artikel „Der Leuchtfeuer-Teddy“ vom 07.12.15).

Da ich danach gedanklich eh mal wieder mit Gesundheitsthemen beschäftigt war, ging ich zwei Tage später zu Casa Blanca zur regelmäßigen Gesundheitskontrolle. Casa Blanca ist ein Zentrum in Hamburg-Altona, spezialisiert auf sexuell übertragbare Krankheiten (STI). Sie bieten kostenlose HIV-Tests (für alle) und Beratung und ausführliche Untersuchung für Prostituierte an. Die Mitarbeiterinnen sind sehr nett, hilfsbereit und frei von Vorurteilen, Verurteilungen und unverwünschter Ausstiegshilfe (wobei ich sicher bin, dass sie auch Ausstiegshilfe geben, wenn danach gefragt wird).

Ich bin dankbar dafür, in einer Großstadt zu leben und auf eine so gute Infrastruktur zurückgreifen zu können. Früher hatte ich einen sehr guten Gynäkologen, aber es ist schon toll und etwas besonderes, mit jemandem offen reden zu können über alle Fragen, Sorgen und Gedanken, die so aufkommen.

Manchmal frage ich mich, wie sich das Mitte nächsten Jahres verändern wird. Wenn das neue Prostitutionsgesetz kommt, sind alle gemeldeten Frauen verpflichtet, ein Mal im Jahr ein „Gesundheitsberatungsgespräch“ zu führen. Dann sitzen hochmotivierte, freundliche Mitarbeiterinnen wohl plötzlich häufig Frauen gegenüber, die nur genervt einen Pflichttermin hinter sich bringen wollen. Wie lange diese Mitarbeiterinnen dann wohl noch motiviert und gerne ihre Arbeit machen? Aber klar, das Gesetz ist ja nur zum Schutz der armen Prostituierten… Ich frage mich, wie as erst wird in den Städten, die nicht über diese Infrastruktur verfügen.
Gedanken einer Dame aus Hamburg
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Danke von
Alt  18.11.2016, 18:37   # 380
Slicker69
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Slicker69 ist offline
Question @francoise

Wie hat es denn deine ...empfunden an dem Abend in Freiburg.

Sie war ja kürzer angebunden wie ich.
So kenne ich die Wilde Katze ja nicht.
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Danke von
Alt  18.11.2016, 18:25   # 379
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Ganz interessant:

In Berlin-Lichtenberg sollte eigentlich die Linke-Politikerin Evrim Sommer am Donnerstag zur Lichterberger Bürgermeisterin gewählt werden. Die Wahl wurde verschoben.
Grund der Verweigerung ist das laut RBB sich die frühere Parlamentarierin im Frühjahr 2015 in der 3. Auflage des Abgeordnetenhaus-Handbuches als Historikerin ausgegeben hatte.
Wie die Humbold-Universität einräumte, habe Sommer jedoch ihren mit dem Abschluss „Bachelor of Arts" erst am vergangenen Mittwoch erworben.
https://www.bz-berlin.de/landespoliti...lgaengen-durch

Thema iher Arbeit „Das novellierte Prostitutionsgesetz von 2016 im historischen Kontext der Prostitutionskontrolle in Deutschland“
https://www.jungewelt.de/2016/11-02/059.php

Ich denke es wäre gut, wenn eine Kritikerin des neuen Gesetzes in einer Führungsposition sitzen würde.
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Danke von
Alt  14.11.2016, 11:05   # 378
Slicker69
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Mitglied seit 22.10.2011

Beiträge: 5.141


Slicker69 ist offline
Thumbs down Julien Bender SPD

https://www.badische-zeitung.de/suedw...129792508.html
Info aus Freiburg
Dienstag, 8. November 19:30 - 21:15

Da könnt ihr euch mal so grob ein Bild machen....wo kein Geld her kommt!
Leider war das auch am 8.November von dem netten Mann eher ein PR Termin,als das er wirklich Fakten hören wollte.

Eher hatte ich denn Eindruck,das man wie immer alles sehr klein halten will und sich nur die Lorbeeren an die Brust heften will.

Eine Diskussion-Diskussion ist ein Gespräch (auch Dialog)...wurde auch freundlich aber dezent unterbunden(oh schon so spät).

Ich denke auch der Gesetzentwurf wurde so erarbeitet.

Das wird wirklich lustig,aber nicht für die Damen im Rotlicht und im Escort.
Die FKK Clubs wird es sicher freuen.

Meine Meinung
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Alt  13.11.2016, 20:16   # 377
el_coyote
 
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Beiträge: 947


el_coyote ist offline
Question

Und wer meint, dass BVerfG müsse beim Prostitutionsgesetz regulierend eingreifen, weil bspw. bei der viel diskutierten Erlaubnispflicht Prinzipien wie Bestimmtheitsgebot nur rudimentär Beachtung gefunden haben, der sollte mal eine Blick in die Berufsausübungsregelungen anderer Sparten werfen.

@michael: welche gesetze meinst du denn ? etwa zb die "zuverlässigkeit" im gaststättenrecht, ein paradebeispiel des larifari im verwaltungssprech ? da gibts die tricks diese hürde mit juristischen personen, strohmännern etc zu nehmen. im fall der selbständigen hure ist höchstpersönliches tun angesagt: von der theorie deshalb deutlich streitlastiger, da sie nicht ausweichen kann. klagen müsste sie sich halt trauen...
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Danke von
Alt  13.11.2016, 15:01   # 376
michael120
 
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Beiträge: 1.997


michael120 ist offline
Das BVerfG hat eine ausführliche Rechtsprechung zum Bestimmtheitsgebot....
Das BVerfG hat seit seiner Existenz in der Mehrheit seiner Entscheidungen gerade keine "ausführliche Rechtsprechung" entwickelt. Wer sich mal die Mühe macht, eine der Entscheidungen - egal zu welchem Thema - zu lesen, dürfte bei objektiver Betrachtung zu dem Ergebnis gelangen, dass die meisten Entscheidungen mit hochtragenden Geschwafel ohne wirklichen Regelungsinhalt gespickt sind. Ich als Anwalt ärgere mich, wenn ich von einem normalen Gericht nach zwei Jahren Verfahrensdauer ein Urteil kassiere, bei dem nach Abzug von Tenor, Tatbestand und Rechtsmittelbelehrung noch drei bis vier Seiten tatsächliche Urteilsbegründung übrig bleiben. Das BVerfG ist hinsichtlich Umfang/Quantität seiner Entscheidungen da doch um einiges großzügiger - allerdings nach dem Motto: viel schreiben/reden, wenig sagen.

Von dieser "Tradition" wird das BVerfG sicher auch nicht bei dem Prostitutionsgesetz abrücken. Wirklich Aufsehen erregende Entscheidungen des BVerfG lassen sich auch nach mehr als 60 jähriger Existenz an wenigen Fingern abzählen. Und wer meint, dass BVerfG müsse beim Prostitutionsgesetz regulierend eingreifen, weil bspw. bei der viel diskutierten Erlaubnispflicht Prinzipien wie Bestimmtheitsgebot nur rudimentär Beachtung gefunden haben, der sollte mal eine Blick in die Berufsausübungsregelungen anderer Sparten werfen. Ein Großteil unserer Gesetze ist überladen mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Das ist nicht (immer) Unfähigkeit der Macher, sondern oftmals Mittel zum Zweck, bspw. um in der Rechtsanwendung Spielraum zu lassen.

Ich räume einer Verfassungsbeschwerde bei nicht einem der diskutierten Punkte auch nur den Hauch einer Chance ein, lasse mich durch den Lauf der Zeit aber sehr gerne eines Besseren belehren.
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  13.11.2016, 12:26   # 375
mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
Zur Hygieneverordnung in Bayern: Sicher das diese noch anwendbar ist? Das Gesetz müsste die Verordnung verdrängen. Es wär ein Verstoß gegen Art 3 GG wenn SW in Berlin für das gleiche Vergehen nicht belangt werden, in Bayern aber schon.
Ich glaube im ProstschG steht nur das §297 EStGB und das in Infektionsschutzgesetz in Kraft bleiben
Aber wie eine Pflichtberatung im Gesundheitsamt mit §19 IfSG im Einklang zu bringen ist?
(1) Das Gesundheitsamt bietet bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten und Tuberkulose Beratung und Untersuchung an oder stellt diese in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen sicher. Diese sollen für Personen, deren Lebensumstände eine erhöhte Ansteckungsgefahr für sich oder andere mit sich bringen, auch aufsuchend angeboten werden und können im Einzelfall die ambulante Behandlung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes umfassen, soweit dies zur Verhinderung der Weiterverbreitung der sexuell übertragbaren Krankheiten und der Tuberkulose erforderlich ist. Die Angebote können bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten anonym in Anspruch genommen werden, soweit hierdurch die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen nach Absatz 2 nicht gefährdet wird.
Hier sieht es ebenfalls nach einem Verstoß nach Art.3 GG aus...

Zur Gewerbeanmeldung führt Dona Carmen folgendes an:
Es gibt eine klare Alternative zur Erlaubnispflicht: die flächendeckende Anwendung
der „Anzeigepflicht“ auf Prostitutionsstätten nach § 14 Gewerbeordnung bei gleichzeitiger Anerkennung von Prostitutionstätigkeit als freiberufliche Tätigkeit. Auch im Rahmen der „Anzeigepflicht“ lassen sich Prostitutionsstätten hinreichend kontrollieren und überwachen. Wenn sich ein Gewerbetreibender als unzuverlässig erweist, kann die Ausübung des Gewerbes nach § 35 Gewerbeordnung zum Schutz der Allgemeinheit oder für den Fall untersagt werden, dass es für den Schutz der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.Das gilt für die Masse der Gewerbetriebe hierzulande und
es funktioniert. Das passt auch auf Prostitutionsstätten.
https://www.donacarmen.de/wp-content/...nispflicht.pdf

Sollte der Verffassungsrechtler Herr Starostik die von Dona Carmen dargelegten Punkte hinreichend jur. bekräftigen, könnte das ganze Gesetz als nicht geeignet und erforderlich mithin als Unverhältnismäßig und damit als nicht mit GG vereinbar gelten.

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Danke von
Alt  11.11.2016, 23:58   # 374
francoise
 
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francoise ist offline
Natürlich sollte man sich nicht der Illusion hingeben, ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz würde vom ersten Lufthauch umgeweht und vom Verfassungsgericht verworfen. Da liegen die Hürden schon höher. Der hier zitierte Publizist Howard Chance hat nun als Nicht-Jurist kein Rechtsgutachten bringen wollen, sondern nur vor der Hoffnung warnen wollen, eine Verfassungsbeschwerde wäre ein Selbstläufer.

Zum ersten sind eher taktische Fragen zu klären, wann und wie man eine zulässige Verfassungsbeschwerde überhaupt hinkriegen kann. Mit den Angriffspunkten selbst sieht es aber besser aus als hier vermutet. Ich verweise hier nur aus einige Punkte.

Die Freiheit der Berufswahl nach Art. 12 sieht zwar einen Gesetzesvorbehalt vor. Dies bedeutet aber nicht, dass der Gesetzgeber frei nach Gutdünken den Satz 1 wieder wegwischen kann. Vielmehr ist der Gesetzgeber an ein Regelwerk gebunden, das das BVerfG im Lauf der Jahre entwickelt hat. Man unterscheidet hier Regelungen zum Berufszugang und zur Berufsausübung, wobei Einschränkungen des Berufszugangs besonders kritisch zu sehen sind. Die "Anmeldepflicht" des ProstSchG ist in Wirklichkeit keine Anmeldepflicht, sondern eine Berufszugangsregelung, weil die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung aufgrund von "Anhaltspunkten" verweigert werden kann. Diese Regelung dürfte mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu weitgehend und damit verfassungswidrig sein.

Das BVerfG hat eine ausführliche Rechtsprechung zum Bestimmtheitsgebot entwickelt, das aus dem Rechtsstaatprinzip folgt. Der Bürger muss die Folgen des Gesetzes für sein Handeln klar erkennen können. Dieses Bestimmtheitsgebot ist im ProstSchG an zahlreichen Stellen verletzt, z. B. bei der oben zitierten Erlaubnispflicht alias Anmeldebescheinigung, aber auch beim "Betriebskonzept". Niemand kann wissen, wenn er ein solches Dokument einreicht, ob er eine Konzession erhält, anders als wenn er eine Gaststättenkonzession beantragt.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist bereits genannt. Die Datenschutzregelung dürfte auch kaum dem heutigen Grundrechtsverständnis der informationellen Selbstbestimmung genügen. Es gibt also genug Stoff.

Freilich, es ist nicht wahrscheinlich, dass das Gesetz insgesamt verschwindet. Einige besonders misslungene Regelungen werden fallen, und für andere darf man auf Maßregeln hoffen, die in der Umsetzung die Rechte der Betroffenen besser wahren.
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Alt  11.11.2016, 18:23   # 373
lustmolchcologne
Howard Chance
 
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lustmolchcologne ist offline
Verfassungbeschwerde Dona Carmen - Prostitutionsgesetz

Die Diskussionen der vergangenen Tage zur „Verfassungsbeschwerde“, umgangssprachlich auch „Verfassungsklage“ genannt, haben mich nachhaltig beeindruckt! – Es kursieren recht merkwürdige pseudo-juristische Einschätzungen und sogar schon Bewertungen zur Klage von Dona Carmen e.V. , deren Ausarbeitung aber noch gar nicht erfolgt ist!

Beispiel 1 – Begrifflichkeiten:

„Die Verfassungsbeschwerde ist nur die kleine Form der Verfassungsklage. Am besten nimmt man direkt die Klage, wenn man denn wirklich etwas erreichen will!“

Fakt: Der Begriff „Verfassungsklage“ wird umgangssprachlich verwendet, meint aber genau dasselbe wie der juristisch korrekte Begriff „Verfassungsbeschwerde“. Eine kleine Form oder Vorstufe der Verfassungsbeschwerde existiert nicht!


Beispiel 2 – Juristische Bewertungen:

Dona Carmen e.V. führt den Artikel 12 des Grundgesetzes – Freiheit der Berufswahl – bei den Gründen für eine Verfassungsbeschwerde an … diese wird durch das neue Gesetz eingeschränkt … also ist dieses verfassungswidrig! – Ganz klar!

Im Artikel 12 des Grundgesetzes lesen wir: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Eine klare und unmissverständliche Formulierung, wobei jedoch eine zweite Aussage folgt, die Satz 1 deutlich relativiert: „Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“

Dass Recht, jeden Beruf und jedes Gewerbe zu wählen, besteht, allerdings können zur Berufsausübung Auflagen gemacht werden. Wenn man den Beruf des Arztes wählt, kann man den Beruf nur ausüben, wenn man ein Medizinstudium erfolgreich absolviert; wenn man den Beruf des Richters ergreifen möchte, sind juristische Staatsexamen notwendig. Völlig klar! – Wenn man ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank ausüben möchte, muss man gesetzliche Vorgaben erfüllen, um dafür geeignet zu sein.

Wenn der Gesetzgeber nun Auflagen für die Prostitution als „gewerbliche Tätigkeit“ macht und Bordellbetriebe mit einer „Konzessionierungspflicht“ belegt, sehe ich hier keine Unterschiede zu den bereits existierenden Beschränkungen für andere Gewerbe und kann die Verfassungswidrigkeit des neuen Prostitutionsgesetzes unter diesem Aspekt zumindest auf den ersten Blick so nicht erkennen. Aber wie der Experte die Relevanz des Artikels 12 für Dona Carmen hier begründen wird, ist ja auch noch gar nicht bekannt!

Dona Carmen führt den Artikel 13 des Grundgesetzes an: Unverletzlichkeit der Wohnung. In diesem Punkt ist das neue Prostitutionsgesetz aber absolut verfassungswidrig, weil es jederzeit Kontrollen ohne konkreten Anlass auch in Privatwohnungen erlaubt! – Wenn Dona Carmen damit durchkommt, ist das ganze Gesetz zum Glück Geschichte!

Diesen Punkt halte ich inhaltlich für sehr stichhaltig, wobei ich mich auch mit diversen rechtlichen Kommentaren zum Thema beschäftigt habe. Der Artikel 13 des Grundgesetzes wird vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig nicht nur für private Wohnungen, sondern auch für Betriebs- und Geschäftsräume als anwendbar erachtet. Wenn keine „Gefahr im Verzug ist“ oder eine „richterliche Durchsuchungsanordnung“ vorliegt, dürfen Behörden grundsätzlich nicht in Wohnungen oder Geschäftsräume eindringen. Die im neuen Prostitutionsgesetz enthaltenen jederzeitigen Kontrollrechte sind daher sehr fragwürdig.

Aber: selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Paragraphen für verfassungswidrig erklären würde, hätten andere Inhalte und Verordnungen trotzdem weiter Gültigkeit. Ein oder mehrere ungültige Paragraphen führen nicht automatisch zur Aufhebung des gesamten Gesetzes!

Sexworker werden durch den Huren-Ausweis stigmatisiert! – Das ungewollte „Outing“ verstösst gegen die Menschenrecht und eindeutig gegen Artikel 2 des Grundgesetzes (Allgemeines Persönlichkeitsrecht)

Was steht denn überhaupt im Artikel 2? – Lesen wir doch einmal nach:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Ich kann also in unserem Staat tun und lassen, was ich will, wenn ich mit meinem Tun nicht die Rechte meiner Mitbürger verletzte oder einschränke, wenn ich nicht gegen die Verfassung oder Gesetze verstoße. Aber, was sind denn Sittengesetze, die im Artikel 12 ja besondere Erwähnung finden?

Damit sind keine direkt in Paragraphen gefassten Vorschriften gemeint, sondern eher abstrakt die allgemeingültigen Moral- und Wertevorstellungen der Gesellschaft, also Werte, die sich seit Verabschiedung des Grundgesetzes vor 66 Jahren (!) immer wieder leicht verändert haben und weiter ändern werden. In der Rechtssprechung sieht man den Sittenbegriff übrigens länderübergreifend und orientiert sich dabei u.a. an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Trotzdem ist eine Definition der „guten Sitten“ natürlich äußerst schwierig!

Prostitution ist seit 2002 in Deutschland nicht mehr sittenwidrig! – Somit verstoße ich durch die Ausübung der Tätigkeit nicht (mehr) gegen die guten Sitten. Streng genommen beinhaltet der „Huren-Ausweis“ aber eine „Stigmatisierung“, die zumindest den Anschein erweckt, als ob die Sittenwidrigkeit noch gegeben wäre! – Im Umkehrschluss könnte man aber auch argumentieren, dass man nicht mit etwas stigmatisiert werden kann, was nicht mehr sittenwidrig ist! – Dann würde man die „Anmeldebestätigung“ (wie es amtlich korrekt bezeichnet wird) ähnlich wie eine Gewerbeanmeldung verstehen, die ja für alle gewerblichen Tätigkeiten in Deutschland üblich ist und bei der es bei diversen spezialisierten Gewerbearten auch Auflagen und Genehmigungspflichten gibt. Ein sehr schwieriges Thema, wo man nicht weiß, wie die Waage der Justitia letztendlich ausschlagen wird!

Artikel 3 des Grundgesetzes – Gleichheit vor dem Gesetz – Damit kippt das Prostitutionsgesetz doch sicher, wegen der von Dona Carmen angeführten durchgängigen gewerberechtlichen Ungleichbehandlung?

Hier einen konkreten Ansatz zu finden, ist auch sehr schwierig, da Artikel 3 sehr allgemein gehalten ist und man die vermeintliche gewerberechtliche Ungleichbehandlung nicht direkt erkennen oder ableiten kann. Die Ungleichbehandlung impliziert eine Form der Diskriminierung, die, wenn sie vorliegen sollte, verfassungswidrig sein würde.

Was Bordellbetriebe anbelangt, sind diese, im Gegensatz zu Gaststättenbetrieben und Co, nach jetzt noch gültiger Gewerbeordnung eher übervorteilt als benachteiligt. Wenn der Gesetzgeber nun für Bordellbetriebe die gleichen Regeln wie für das alkoholausschänkende Gastgewerbe anwendet, tritt aber in diesem Punkt nur Gleichheit ein. Eine Beschwerde aufzubauen, aus der sich zukünftige Diskriminierung von Bordellbetreibern ergibt, erscheint mir relativ sinnlos und ist wohl auch nicht angedacht!

Einzelne Sexworker (Prostituierte) werden nach dem neuen Gesetz zwar im Prinzip wie ein Gewerbebetrieb behandelt, dennoch werden sie es nach der Gewerbeordnung nicht sein. Denn: es gibt nur wenige Ämter in Deutschland, die eine Gewerbeanmeldung als „Prostitutierte“ annehmen, weil es der offizielle Gewerbearten-Katalog nicht vorsieht. Dass man wie eine Gewerbebetrieb behandelt wird, aber formal keiner ist, kann man als Ungleichbehandlung verstehen, wobei der Nachteil dann aber herausgearbeitet werden müsste. Da eine einzelne Prostituierte in ihrer eigenen Wohnung ihr Gewerbe, was eigentlich keins ist, ohne gewerberechtliche Auflagen betreiben darf, ist zum Bespiel ein klarer Vorteil, der sicher nicht als Diskriminierung verstanden werden kann. Wo soll hier der Ansatz bei der geplanten Verfassungsbeschwerde sein?

Oder: meint Dona Carmen e.V. bei diesem Punkt die zukünftige Konzessionierungspflicht für Wohnungsbordelle, die genehmigungspflichtig werden, wenn mehr als eine Person dort der Prostitution nachgeht? – Diese Betriebe werden nämlich automatisch Prostitutionsstätten und unterliegen den gleichen Pflichten wie größere Bordellbetriebe.

Im Ergebnis sehe ich es so: alle Prostitutionsstätten werden zukünftig gleichbehandelt, mit Ausnahme der 1-Personen-Betriebe (die keine sind). Prostitutionsstätten werden (fast) gleich behandelt wie Gastronomiebetriebe mit Alkoholausschank. Prostitutionsstätten könnten sich folglich beschweren, dass die 1-Personen-Sexworker vom Gesetz bevorteilt werden? Und die Konsequenz wäre, dass das Gesetz diese Ausnahme streichen müsste? – Das wäre ein Bärendienst an den Sexworkern, die Dona Carmen e.V. ja hauptsächlich vertritt!


Conclusio: Was denken Sie, wenn Sie meine Argumentation verfolgen und bewerten? – Habe ich womöglich wesentliche Aspekte vergessen oder sind Ergebnisse der Verfassungsbeschwerde möglicherweise doch schon absehbar?

Richtig, wir kennen Inhalt und Begründung noch nicht und daher betreiben wir im Moment einfach etwas Prophetie. Aber das ist ja nicht verboten und soll durchaus der Meinungsbildung dienen.

Am Ende meines heutigen Gedankengebildes steht mein „sehr vorläufiges Ergebnis“:

Bei Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung sehe ich einen sehr guten Ansatz und halte es für wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht unbegründete Kontrollen in privaten Wohnungen, aber auch in Betrieben für nicht verfassungskonform erklärt und diese Vorschriften kassieren wird!

Bei Artikel 2 Persönlichkeitsrecht kann ich überhaupt keine Beurteilung treffen und so halte dementspechend mal die Klappe.

Bei Artikel 2 Freiheit der Berufswahl und Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz, sehe ich keine wirklich brauchbaren Ansätze, sondern sogar eine gewisse Kontraproduktivität.

Womit rechnet die Branche? – Damit, dass das Gesetz möglicherweise komplett aufgehoben wird? – Ich sehe bislang nur, dass einige wenige Bestimmungen „gefährdet“ sind! – Klar, wenn die Anmeldung (Huren-Ausweis) verfassungswidrig sein sollte, wäre das Gesetz arg beschädigt, würde aber die Regulierung der Prostitutionsstätten nicht beeinflussen. Warten wir es ab: es bleibt spannend!

Artikel von Howard Chance - Publizist

https://www.prostitution2017.de

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