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Alt  04.02.2015, 22:26   # 1
Louis111
 
Mitglied seit 17.01.2013

Beiträge: 710


Louis111 ist offline
Post Neues Prostitutionsgesetz - Gesetzentwurf - Bundesweite Kondompflicht

Gesetz zur Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang für Freier

Von Ann-Katrin Müller

Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben - ebenso wenig wie Zwangsuntersuchungen.

Berlin - Monatelang haben sie gestritten, gestern Abend stundenlang getagt. Nun haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD über die letzten Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist dafür zuständig, wollte aber sichergehen, dass die Union ihren Gesetzentwurf dann auch mitträgt.

Unter anderem soll nun die Kondompflicht bundesweit in Bordellen eingeführt werden - der SPIEGEL hatte bereits im August über dieses Vorhaben berichtet. Allerdings sollen dabei nicht die Sexarbeiterinnen bestraft werden, sondern nur die Freier. Wie die Kontrolle funktionieren soll und welche Sanktionen es geben soll, sollen die Länder frei entscheiden können.
Frauen- und Prosituiertenverbände sowie viele SPD-Politiker hatten eine Kondompflicht bis zuletzt kritisiert, da dabei immer nur die Sexarbeiterinnen bestraft würden. Dies könne man am Beispiel Bayern sehen, wo nur sie und nicht die Freier mit Zwangsgeldern belangt werden. Ansonsten gibt es bislang nur im Saarland eine Kondompflicht, sie wird dort allerdings nicht kontrolliert.

Schon im August hatte es Gespräche gegeben, man einigte sich auf eine Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine Betriebsstättenerlaubnis für Bordellbetreiber - ebenso wie auf das Verbot von Flatrate-Sex, Gangbang-Partys und Werbung für ungeschützten Verkehr.

Doch bis zuletzt waren vor allem drei Punkte strittig. So wollte die Union ein Mindestalter einführen, erst ab 21 Jahren hätte man demnach als Prostitutierte arbeiten dürfen. Dieses sogenannte Mindestalter wird es nicht geben, heißt es bei Teilnehmern der gestrigen Sitzung, allerdings soll es für die 18- bis 21-Jährigen demnächst besondere Auflagen geben. So soll ihre Anmeldung als Prosituierte immer nur für ein Jahr gelten, außerdem sollen sie alle sechs Monate zur medizinischen Beratung müssen, nicht nur einmal im Jahr wie ältere Prostituierte.

Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung, womit der sogenannte Bockschein wieder eingeführt worden wäre, sollen Prostituierte nun alle zwölf Monate zu einer "medizinischen Beratung" gehen, eine Untersuchung ist nicht notwendig.

Nur wenn ein Arzt eine solche Beratung bestätigt, kann sich eine Prostituierte künftig anmelden, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Sie muss allerdings nicht bei einem Gynäkologen stattfinden, wie von der CSU gefordert, sondern kann auch bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt stattfinden.

https://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1016671.html

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Alt  27.04.2017, 08:41   # 447
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
Für Interessierte ein aktuelles Urteil zur Steuerschätzung von Prostituierten.

Bis zu fünf Kunden pro Tag mit einem Umsatz von je € 160,- können da zugrunde gelegt werden.


https://www.landesrecht-hamburg.de/jp...1770119&st=ent
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Alt  27.04.2017, 07:24   # 446
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
"Ich finde es wäre das einfachste, man erhebt Steuern nach dem Düsseldorfer Verfahren flächendeckend in D.Die Bordelle führen die Beträge für die Mädels ab und gut ist es."
Finde ich nicht; denn das geht an der Steuerrealität weit vorbei. Was sollen bitte die lächerlichen 25 EUR Vorauszahlung der DL sein wenn alleine die Umsatzsteuer die fällig wird bei 100 EUR Einnahme 15,97 EUR beträgt... bei einer Einnahme von 300 EUR am Tag sind das schon 47,90 ...
wikipedia sagt: https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%B...rfer_Verfahren
Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung bei Teilnahme am Verfahren jedoch häufig unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen. Weil die Prostituierten in den seltensten Fällen eine Steuererklärung abgeben, hat die Pauschalabgabe nach dem Düsseldorfer Verfahren in den überwiegenden Fällen faktisch abgeltende Wirkung.

Sollte eine Selbständige DL allerdings eine Steuerklärung abgeben, muss sie darauf achten, dass sie ihre Einnahmen auch dokumentiert, sonst fängt das Finanzamt wie bei jedem Selbständigen, der das tut an zu schätzen, das wird dann allerdings sehr teuer.

Im Übrigen verdienen die Mädels in den Clubs in die ich gehe in der Regel keine 300€ am Tag und in normalen Bordelle kommt in Hamburg die Dame auf 3 Kunden netto, Rumgelabere telefonieren und Mailen abgerechnet. Von den Einnahmen, geht dann noch die Hälfte ans Bordell.

Da wären dann noch die zukünftigen legalen (versteuerten) Preise:
30min. = 150 EUR
60min. = 240 EUR
90min. = 320 EUR
120min. = 400 EUR
und vielleicht ist ein Quicky für nen Hunni ist vielleicht auch noch drin...
Wo soll das stattfinden ? solche Preise sind völlig realitätfremd, das wird nicht passieren.

ich schätze vorsichtig dass mind. 70% der Damen in die Illegalität abwandern...
K.a., in den Clubs die ich besuche ist das Thema Anmeldung kein Problem, wenn du aus Rumänien kommst und eine Briefadresse in D hast, ist das doch wurscht. Problem kann es allerdings sein für Frauen die hier wohnen und ein normales Leben führen.

Wer als erster für den Umsatz verantwortlich ist; am Einfachsten nimmt man den Betreiber... ...... Denn er kann die Forderung nie und nimmer begleichen. Da die Mädels in vielen Betrieben als selbständige Subunternehmerinnen gelten dürften; hat der Betreiber erst mal die schwarze Karte... Peter... sorry. Weiter ist noch zu prüfen, ob die Mädels ausschließlich in dieser Adresse tätig waren; dann sind diese scheinselbständig und die komplette Sozialversicherung wird fällig - obendrein noch eine Strafe und das ist dann das AUS für den BETREIBER ...
Das ist schon ein Problem, dass man nur in ganz engem Kontakt mit den Behörden und mit entsprechenden Verträgen mit den DL und entsprechenden Verhaltensweisen hinbekommt. Aber das ist aber durchaus machbar. Etwas Rechtsberatung durch den Steuerberater hilft.

Vor kurzem hat die Steuerverwaltung in Hamburg entschieden, dass ein Kriterium für die Einschätzung von Selbständigkeit auch die Höhe des Einkommens sein kann, und Berliner Gerichte haben im Artemis Fall entschieden, dass eine Frau in einem Club durchaus selbständig tätig sein kann. Da gibt es schon Spielräume. Und viele arbeiten nicht nur an einer Adresse.

Ich hoffe für alle Beteiligten dass den Gästen nicht das Geld für den Spaß ausgeht und die Mädels mit den Herausforderungen klar kommen...
Das hoffen wir sicherlich alle.
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Alt  26.04.2017, 23:52   # 445
MODELPRIVAT
 
Benutzerbild von MODELPRIVAT
 
Mitglied seit 18.10.2010

Beiträge: 269


MODELPRIVAT ist offline
Post ja ja die Steuer

schon Al Capone wurde nicht wegen Mordes verurteilt sondern wegen der Steuer! https://de.wikipedia.org/wiki/Al_Capone

Wie nach wie vielen Threads die Schreiber und Leser herausgefunden haben, ist der Ansatz (der verpackt wurde „wir müssen uns um die Mädels kümmern“ „wir wollen nur Ihr BESTES“ = Ihr GELD) nur die Millionen von Umsatz- und Einkommensteuer gerechtfertigter Weise von den Mädels abzugreifen. Ich schreibe hier gerechtfertigter Weise, da alle nach dem Gesetz gleich sind; Wurstfabrikanten ebenso wie DL´s …

Ich finde es wäre das einfachste, man erhebt Steuern nach dem Düsseldorfer Verfahren flächendeckend in D.
Die Bordelle führen die Beträge für die Mädels ab und gut ist es.
Finde ich nicht; denn das geht an der Steuerrealität weit vorbei. Was sollen bitte die lächerlichen 25 EUR Vorauszahlung der DL sein wenn alleine die Umsatzsteuer die fällig wird bei 100 EUR Einnahme 15,97 EUR beträgt... bei einer Einnahme von 300 EUR am Tag sind das schon 47,90 ...
Die 25 EUR Regelung hat auch den Vorteil für die Finanzämter in den jeweiligen Bundesländern dass sie nun genau wissen, wie viele Tage das Mädel, wo gearbeitet hat, und können sich nun schön selber ausrechnen wie viele Umsatz- und sonstige Steuern (abzüglich der Pauschalen) fällig werden. Das macht man dann rückwirkend für 5 Jahre und kommt hier auf eine schöne Summe bei der es sich lohnt eine Fahndung rauszugeben wenn das Mädel in D nicht mehr greifbar sein sollte. Daten hat man ja genug, da die Betreiber in den Bundesländern diese fleißig liefern...
Dann beschäftigt man sich gleich noch mit der Frage; Wer als erster für den Umsatz verantwortlich ist; am Einfachsten nimmt man den Betreiber... und der geht dann auf Staatskosten erst mal ins Hotel oder meldet OV an. Denn er kann die Forderung nie und nimmer begleichen. Da die Mädels in vielen Betrieben als selbständige Subunternehmerinnen gelten dürften; hat der Betreiber erst mal die schwarze Karte... Peter... sorry. Weiter ist noch zu prüfen, ob die Mädels ausschließlich in dieser Adresse tätig waren; dann sind diese scheinselbständig und die komplette Sozialversicherung wird fällig - obendrein noch eine Strafe und das ist dann das AUS für den BETREIBER ...

Ich schreibe hier bewusst blumig, da ich mein leidgeprüftes fundiertes Wissen nur gegen Honorar anderen Betreibern zur Verfügung stelle; Gleichzeitig mit einem Konzept das greifen dürfte (sicher ist allerdings vor Gericht nie was...)

das war bis zum 1.7.2017 und Schonfristen...

Danach meine lieben Leser und Genießer des weiblichen Geschlechtes dürfte dann allen klar sein, wer die Umsatzsteuer, Steuerberater, Buchhaltung Service, EU-Firmengründung etc. bezahlt. Ganz so wie im realen Leben immer der Konsument. Ganz verschieden je nach Konzept mal mehr mal weniger ; aber auf alle Fälle wesentlich mehr als heute... sorry - Gute Nachrichten waren gestern ...

Das Resultat ? ... wird man sehen... ich schätze vorsichtig dass mind. 70% der Damen in die Illegalität abwandern... (DL sind alle Damen die SEX gegen GELD anbieten)... Die Sitte dann Personal hoch 10 bekommt und diese erbarmungslos verfolgt... sorry... nicht die Sitte... die STEUFA (Steuerfahndung) die dann zur Abschreckung den Freier (entschuldigt dieses schlimme Wort) der hier Verdachtsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet (wird dann wieder fallengelassen, nur einige Schreiben nach Hause wirken Wunder) gleich mit ins BOOT genommen wird. Denn die STEUFA will natürlich wissen wie wo wann hier eine Anbahnung zustande kam etc... die Werbeindustrie sollte dann auch gleich mit ins Boot genommen werden, denn die macht es ja den Illegalen Damen erst möglich Kunden zu finden...
Dass diese illegalen Damen schnell Besuch Ihrer neuen Beschützer bekommen ist ebenfalls selbstverständlich, da diese keinerlei Schutz des Staates mehr genießen und vor den bösen anderen Beschützern beschützt werden müssen... natürlich gegen Geld.
*Wers nicht glaubt... schon heute kann jede Dame die privat oder im Hotel arbeitet besucht werden, geliebt und anschließend Ihrem Handy, Ihrem Geld und Ihrer Illusion beraubt werden... und sie macht dagegen ... NIX! - denn sie ist heute schon illegal (in München z.B. im Sperrbezirk) tätig... *gilt nur für Städte mit Sperrbezirksverordnung!

und die LEGALEN Damen ... die melden sich an... lassen sich beraten ... machen ihre monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen per ELSTER (die Diebische) und haben den Kopf frei sich um die wirklich schönen Dinge im Leben zu kümmern... SEX für GELD...

Da wären dann noch die zukünftigen legalen (versteuerten) Preise:
30min. = 150 EUR
60min. = 240 EUR
90min. = 320 EUR
120min. = 400 EUR
und vielleicht ist ein Quicky für nen Hunni ist vielleicht auch noch drin... Dann aber auch mit Quittung und von der Steuer absetzbar als „Unternehmensberatung / Dolmetscherleistung / Assistenz der Geschäftsleitung etc… ich feile noch an verschiedenen Rechnungsformulierungen die Brauchbar sind. Für den GÄRTNER z.B. – Schulungsthema: „Einführung in die Samenkunde“ oder dem BMW Mitarbeiter – Schulungsthema: „Fahrwerksproblematik in horizontalen Belastungsgrenzen“ … Vorschläge erwünscht.
Von dieser Einnahme zahlt die DL dann die Umsatzsteuer 19% / die Miete / die Werbung / den Buchhaltungsservice / den Steuerberater / ihre Krankenversicherung ... und vom REST dann GUCCI / PRADA & CO... sorry natürlich OMA / MAMA / SCHWESTER / FREUND ... na ja ... FREUND vieleicht noch vor der OMA? ...
und wisst ihr auch was GUT daran ist? ... "Es wird nie alles so heiß gegessen wie es gekocht wird" ... also solange die zuständigen Behörden nicht benannt sind, keiner was genaues weiss... darf weiterspekuiert werden.. aber die BASICS glaube ich habe ich oben zu Papier gebracht...

Ich hoffe für alle Beteiligten dass den Gästen nicht das Geld für den Spaß ausgeht und die Mädels mit den Herausforderungen klar kommen...
Gruss ToM
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Danke von
Alt  26.04.2017, 23:30   # 444
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Was Sie mit Matrix meinen weiß ich nicht - vielleicht muß man dazu diesen alten Film gesehen haben
Mir ging es nur darum zu erwähnen, daß praktisch jede einzelne DL (jedenfalls soweit sie diese Tätigkeit hauptberuflich ausübt) MwSt-pflichtig ist - und ich gehe davon aus, daß von Ihnen jede Ihrer DL für die an den SP gezahlte Miete unverlangt eine korrekte Rechnung mit gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer bekommt, die diese zum Vorsteuerabzug berechtigt...
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Alt  26.04.2017, 22:54   # 443
-
 

Beiträge: n/a


Ich kann davon ausgehen, daß Sie einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe beschäftigen
Davon können Sie ausgehen !

Leider haben Sie nicht den Sinn meines Postings erfasst.
Es liegt wohl darin, daß Sie zu sehr in Ihrer Matrix eingebunden sind.
Dies mache ich Ihnen auch nicht zum Vorwurf. Es geht vielen Menschen so.

Sie sollten den individuellen Charakter dieses Betätigungsfeldes nicht ganz aus Ihrer Betrachtungsweise verbannen!

als die Betreiberin eines (unbestritten vorzüglich geführten) Bordells.
Ich bedanke mich im übrigen für das Kompliment.

@ all

Man wird sehen, was sich daraus ergeben wird................

Gibt es denn hier keinen guten Steuerberater für unsere Mädels?
Dazu möchte ich allerdings noch eine Kleinigkeit anmerken.

"Unsere Mädels" trifft in diesem Falle nicht auf unser Haus zu.
Die Damen sind selbständig und somit auch für ihre steuerlichen Belange etc. eigenverantwortlich.

Und ich für die meinen....................

ich habe mich zu den anderen Bereichen dieses Threads nicht geäußert, weil ich davon wenig bis nichts verstehe.

....und genau das ist das Problem!
Gut erkannt im übrigen!
Wenn ich voraussetze, daß das Outing bezüglich der Berufswahl zutreffend ist...............


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Alt  26.04.2017, 22:41   # 442
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Hinweis für die Dame vom SP

Steuerliche Aufzeichnungspflichten von Prostituierten
Gibt es denn hier keinen guten Steuerberater für unsere Mädels?
zum Thema Steuern wurde ja schon einiges geschrieben...

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Alt  26.04.2017, 22:09   # 441
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Verehrte gnädige Frau,
ich habe mich zu den anderen Bereichen dieses Threads nicht geäußert, weil ich davon wenig bis nichts verstehe.
Als Mitarbeiter des Finanzamts in unserer schönen Stadt musste ich vor meiner Einstellung vor etlichen Jahren nachweisen daß ich rechnen kann: damit die von Herrn Yossarian genannten 17.500 € bei 100 € Einnahmen pro Tag überschritten werden, müsste eine DL 175 Tage pro Kalenderjahr arbeiten (also an 47,94% der Tage eines Kalenderjahres) und was die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes betrifft, so dürfen Sie mir glauben, daß ich auf Grund meiner Ausbildung (samt regelmäßiger auch finanzamtsinterner Fortbildungen) etwas mehr davon verstehe als die Betreiberin eines (unbestritten vorzüglich geführten) Bordells. Ich kann davon ausgehen, daß Sie einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe beschäftigen und erlaube mir daher Ihnen zu empfehlen, diesen zu meiner eingangs getroffenen Feststellung zu befragen.
Mit besten Grüßen
Tinderello
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Alt  26.04.2017, 21:41   # 440
-
 

Beiträge: n/a


und wegen "Neugründung eines Unternehmens" monatlich anzumelden und abzuführen
ich muß mich schon fragen, warum hier derlei Thesen aufgestellt werden.

Welches Unternehmen wird denn da gegründet?
Du kannst als DL`in noch nicht einmal ein ordentliches Gewerbe in Deutschland anmelden.

Also.......was soll der Quatsch?
Geht genauso an der Realität vorbei wie die geschätzen Umsätze.

Diese sind doch individuell sehr unterschiedlich.

Was sind Deine Berechnungsparameter?
365 Arbeitstage pro Jahr............oder nur die Hälfte............oder was?

Genau diesen Realitätsbezug vermisse ich auch bei den weltfremden "Politik-Entscheidern".

Aber warum rege ich mich auf?

Ich bin der Meinung, daß das Düsseldorfer Verfahren durchaus ein vernünftiger Ansatz wäre, die Steuerschuld der Damen entsprechend abzudecken.
Die Damen hätten ein "reines Gewissen" und der Fiskus ein Geschäft gemacht.
Nur leider wird dieser Modus nicht in allen Bundesländern (z.B. Bayern) anerkannt.

Ein weiteres Indiz für mich, wie unfähig dieses System (und nicht nur in dieser Angelegenheit) agiert.

Armes Deutschland!


Der Bund-Länder-Ausschuß "Gewerberecht" empfiehlt den Vollzugsbehörden in diesem Bereich folgendes Vorgehen:

Die Prostitution ist auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Selbständige Prostituierte müssen daher weder eine Gewerbeanzeige erstattten noch einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte für die Ausübung sexueller Handlungen mit Dritten stellen. Entsprechende Gewerbeanzeigen und Anträge sind abzuweisen.
Bordellbetreiber sind als Gewerbetreibende anzuerkennen und haben ihr Gewerbe anzuzeigen.
nur ein kurzer Auszug............zwar aus NRW...........aber dennoch gängige Praxis............

https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgl...2ee5ba244df48f

Also............bitte bewegen wir uns doch in dieser Diskussion auf dem Boden der Fakten und Tatsachen und stellen nicht irgendwelchen Schwachsinn in den Raum !
Auch wenn es uns in den Medien und von Regierungsvertretern jeden Tag so vorgelebt wird !

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Danke von
Alt  26.04.2017, 20:53   # 439
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Talking Optimist

17.500 € Einnahmen pro Kalenderjahr - also pro Arbeitstag in etwa einen Hunderter
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Alt  26.04.2017, 20:45   # 438
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
Benutzerbild von yossarian
 
Mitglied seit 30.06.2003

Beiträge: 7.887


yossarian ist offline
Freigrenze 17.500 Euro?

Soviel ich weiß, wird die MWSt erst bei Umsätzen über 17.500 Euro fällig. Das müsste sich doch so hinrechnen lassen.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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Alt  26.04.2017, 19:45   # 437
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Das für die Mädels (eigentlich) Unangenehmste und nahezu auch Teuerste wird in aller Regel bei dem Thema "Steuern" nicht erwähnt: die Mehrwertsteuer.
Diese ist (jedenfalls theoretisch) vom ersten Tag an fällig und wegen "Neugründung eines Unternehmens" monatlich anzumelden und abzuführen
Da heißt, wenn ich einer DL im SP meinen Stunden-Obolus in die Hand drücke, dann gehören davon 23,95 € dem Finanzamt
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Alt  26.04.2017, 19:06   # 436
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
und genauso wird das bis dato gehandhabt.
Nun ja, wie lange sind denn die meisten DL die hier arbeiten in der Regel in D tätig ?
Mehr als 6 Monate werden es bei den DLs die ich kenne und besuche meistens sein, d.h. Doppelbesteuerung gilt dann nicht.
Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Ich finde es wäre das einfachste, man erhebt Steuern nach dem Düsseldorfer Verfahren flächendeckend in D.
Die Bordelle führen die Beträge für die Mädels ab und gut ist es.
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Alt  26.04.2017, 19:01   # 435
-
 

Beiträge: n/a


Ist jemand nur kurz hier, zahlt er die Steuern auf das hier erwirtschaftete Einkommen in seinem Heimatland. Er muss das bei der Steuererklärung dort angeben. Sog. Doppelbesteuerungsabkommen greifen hier
und genauso wird das bis dato gehandhabt.

Ob die entsprechene DLìn eine Erklärung in ihrem Heimatland abgibt, wird wohl nur in den seltensten Fällen überprüft........bzw. überprüft werden können.

Und genau da will man einen Riegel vorschieben.
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Alt  26.04.2017, 18:51   # 434
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Exkurs: Steuerrecht

Im übrigen haben die meisten der Dienstleisterinnen keinen Wohnsitz in Deutschland.
Wohnsitz in Deutschland Nicht notwendig. Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, unterliegen der deutschen Einkommensteuer und sind unbeschränkt steuerpflichtig.
Allerdings: Frauen die heute hier in einem "Wohnungsbordell" arbeitet, müssen dort wohnen, sonst ist es illegal. Dafür müssen sie sich mit Wohnsitz in der Stadt anmelden.

Wichtig ist aber: Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Personen, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen der deutschen Einkommensteuer und sind unbeschränkt steuerpflichtig.

Nach § 9 der AO (Abgabenordnung) hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter solchen Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben dabei unberücksichtigt. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken stattfindet und nicht länger als ein Jahr dauert.

Personen, die nicht in Deutschland wohnen, aber mehr als 90 Prozent ihres Einkommens aus Deutschland erhalten, dürfen auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden.
https://www.recht-finanzen.de/content...teuerpflichtig

die steueridentifikationsnummer in der jetzigen form gibts seit knapp 10 jahren. jeder, der in deutschland einen wohnsitz hat, kriegt eine. auch wer keine einkünfte erzielt oder erzielen will.
Falsch: die Steueridentifikationsnummer, bekommt jeder in D geborene.
Der Rest, der hier Einkommen erzielen will, bekommt eine Steuernummer. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...ikationsnummer
Wie oben nachzulesen, ist der gewöhnliche Aufenthalt in D maßgeblich, Einkommen versteuern zu müssen.
Ist jemand nur kurz hier, zahlt er die Steuern auf das hier erwirtschaftete Einkommen in seinem Heimatland. Er muss das bei der Steuererklärung dort angeben. Sog. Doppelbesteuerungsabkommen greifen hier : https://europa.eu/youreurope/citizens...n/index_de.htm

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Mädels fast alle eine Steuernummer haben. Ob sie hier auch Steuern zahlen, wer weiß. Nach dem Düsseldorfer Verfahren, was nicht überall Anwendung findet, könnte man ja pauschal Steuern entrichten. Das ist zwar nur eine Vorauszahlung, wird aber in der Regel als abschließend gewertet. Wer will schon hinter jeder hinterherlaufen.

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Danke von
Alt  26.04.2017, 13:19   # 433
-
 

Beiträge: n/a


aber die ham dann halt beschissen.
Hab ich das Gegenteil behauptet?

Ich denke nicht.

Hier ging es um den Zweck des Gesetzes.
Und um diesen "Beschiss" abzustellen, wurde es u.a. ins Leben gerufen.

Im übrigen haben die meisten der Dienstleisterinnen keinen Wohnsitz in Deutschland.
Daher kann ich jedenfalls mit Deinem Posting nichts oder nur sehr wenig anfangen.
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Danke von
Alt  26.04.2017, 12:52   # 432
el_coyote
 
Benutzerbild von el_coyote
 
Mitglied seit 20.04.2009

Beiträge: 947


el_coyote ist offline
alter hut:

die steueridentifikationsnummer in der jetzigen form gibts seit knapp 10 jahren.
jeder, der in deutschland einen wohnsitz hat, kriegt eine. auch wer keine einkünfte erzielt oder erzielen will.
klar, dass prostitutions"turistinnen" nicht automatisch eine hatten, aber die ham dann halt beschissen.

alle eu länder hams noch nicht, aber die vergabe einer "tin" tax identification number find ich trotz datenschutzrechtlichter unannehmlichkeiten in ordnung.
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Alt  26.04.2017, 11:48   # 431
-
 

Beiträge: n/a


Das Gesetz zielt nicht auf das Eintreiben von Abgaben.
Das beurteile ich leider anders.
Im Zuge der Anmeldung werden die Personalien mit "ladungsfähiger Wohnanschrift" automatisch an die Finanzbehörden übermittelt.

Ich bin sicher, daß die Damen alle steuerlich erfasst werden und.............im Gegensatz zu heute...........alle eine Steuernummer erhalten werden. Mit der Konsequenz, daß die Umsätze erklärt und versteuert werden müssen.

Wenn man sich vorstellt, daß sogar Steuerfachleute über das komplexe Steuerrecht in Deutschland jammern und die Hände über dem Kopf zusammenschlagen................

............wie mag es da einer Dienstleisterin gehen, die noch nicht einmal die Sprache richtig beherrscht........

Einer der Gründe, weshalb viele aus Deutschland abwandern werden.
Somit.................wird auch (und da bin ich dann bei Dir) ein anderer Zweck des Gesetzes erfüllt.
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Danke von
Alt  26.04.2017, 09:42   # 430
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
LonelyJoe ja du hast recht mit deiner Antwort. Das ganze ist eine Farce die Traurigerweise auch noch Geld kostet. Aber für die Bekämpfung der Armut und ein anderes Rentensyszem ist nichts da. Ich habe schon lange das Gefühl, dass hier Bürgerliche Freiheiten egal ob es nun die Maut, Rente uvm. ist oder das Prostituionsgesetz die Hebeln immer mehr Bürgerliche Freiheiten aus. Nun was die wahlen betrifft so mache ich mein Kreuz nicht bei den großen Parteien auch nicht bei den Blauen und schon recht nicht bei der AFD sondern bei den einzigen sozialen
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Danke von
Alt  26.04.2017, 07:16   # 429
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Für mich ist klar, daß der eigentliche Zweck darin besteht, totale Kontrolle auszuüben und die entsprechenden Abgaben einzutreiben.
Das Gesetz zielt nicht auf das Eintreiben von Abgaben. Kontrolle allein bringt auch nichts.
Ich glaube, man macht das alles nur, um Prostitution einschränken, es den Leuten mieszumachen und Wähler zu gewinnen, weil man ja die armen Prostituieren vor den bösen Freiern schützt. Verbieten hat keine Chance, das haben sie schon erkannt.

Einfach das Kreuz nicht da machen, wo man etwas mit Feminahdsismus und/oder Gender-irgendwas gehört hat, sondern woanders.
Das kannst du vergessen. Politiker kündigen A an und machen dann trotzdem B. Und woanders, wo soll das sein ? Man wählt doch das weniger schlimme Übel, das werden Prioritäten gesetzt und wen interessiert denn schon die Situation der Frauen im Rotlichtbereich. Da weiß doch kaum einer was von.
Sowas wie Frankreich wird es hier nicht geben. Es fehlt an einem Kandidaten und die Mentalität der Deutschen Wähler ist komplett anders.
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Alt  25.04.2017, 20:56   # 428
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
Benutzerbild von E.B.
 
Mitglied seit 19.10.2014

Beiträge: 2.951


E.B. ist offline
Aber anders als von der Frau seines Vorvorgängers Sarközy wird es von ihr vermutlich keine frontalen Nacktbilder im Netz geben.
Ich würde mir die trotzdem anschauen, falls welche auftauchen. Die interessiert mich schon. irgendwas muss die Dame ja an sich haben
Ich war nur einmal wesentlich älter als ich liiert, und wurde irgendwann mit "Du musst noch viel lernen, geh wieder auf die Reise!" weitergeschickt. Nicht dass ich gewollt hätte, aber...
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Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.
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Alt  25.04.2017, 20:51   # 427
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
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Beiträge: 2.951


E.B. ist offline
Also was will die GroKo wirklich ? Sie will Prostitution verringern.
Also merken für den Herbst! Da können wir die GroKo verringern! so wie die Franzosen bei sich vorgenacht haben
Einfach das Kreuz nicht da machen, wo man etwas mit Feminahdsismus und/oder Gender-irgendwas gehört hat, sondern woanders.
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Alt  25.04.2017, 20:22   # 426
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Beiträge: n/a


Es war nie Idee dieses Gesetzes, dass es für die Frauen etwas bringt.
Für mich ist klar, daß der eigentliche Zweck darin besteht, totale Kontrolle auszuüben und die entsprechenden Abgaben einzutreiben.

Sonst nichts.................
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Alt  25.04.2017, 18:53   # 425
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
was und wie bzw was soll das am Ende für die DL für ein Ergebniss bringen.
Einfache Antwort: NICHTS
Es war nie Idee dieses Gesetzes, dass es für die Frauen etwas bringt. Es heißt zwar Schutzgesetz, aber fast alle darin enthaltenen Schutzmaßnamen sind für den Eimer.

Der ursprünglich vorgetragene Idee der Beratung war, bei dem Beratungsgespräch die Zwangsprostituierten (von denen es seit 2002 Jahr für Jahr weniger gibt) zu erkennen und auszusortieren.
Diese Idee war von Anfang an Schwachsinn, weil sogar ausgebildete und erfahrene Personen (die keine Behördenmitarbeiter sind) heute schon Jahre brauchen, um soviel Vertrauen aufzubauen, dass diese Frauen sich öffen. Das weiß die Koalititon auch, genügend Sachverständige (Runder Tisch NRW !!) haben es denen oft genug gesagt.

Also was will die GroKo wirklich ? Sie will Prostitution verringern. Sie wollen Hürden aufbauen, die es den Frauen schwieriger machen, diesen Job auszuüben. Sie wollen das auch aus moralischen Gründen. Sie können sich nicht vorstellen, dass Sex gegen Geld auch was völlig Normales sein kann.

Jede Frau die im Gespräch unsicher auftritt, wird keine Arbeitsgenehmigung erhalten, da wette ich.
Jedes Bordell, was den Behörden schlichtweg nicht passt, wird abgelehnt werden.

Dass damit Geld verschwendet wird, ist doch für einen Bundespolitiker kein Problem. Bezahlen müssen das ja die Kommunen als Betroffene. Dass der Wähler bewusst belogen wird ist doch völlig normal.
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Alt  25.04.2017, 16:06   # 424
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
In der Diskussion um dieses Gesetz wurde dann von 200-400.000 und zum Schluss mit sogar 800.000 argumentiert !! Ich bin ziemlich sicher, das die letzte Zal Schwachsinn ist, aber wenn es z.B. 300.000 sind, wird es schon ein Kostenhammer und man muss auch noch berücksichtigen, dass man hier u.a. mit Personalkosten in einer bestimmten Besoldungsgruppe argumentiert, die die Beratungsaufgaben durchführen sollen.
Stellt sich mir die Frage, was und wie bzw was soll das am Ende für die DL für ein Ergebniss bringen. Eine Beratung zum Ausstieg einer diesbezüglich gewillten Frau aus dem Gewerbe sind sicherlich Dünn gesäht.
Andererseits nach meinen Gefühl hat jede der DL sicherlich mehr Ahnung was Täglich da abgeht als jede Verwaltungsangestellte. Ich vergleiche das so, auf der einen Seite die Thoretiker und auf der anderen die Praktiker.
Ich sehe das auch so, dass der Verwaltungsapperat immer mehr aufgebläht wird und das wiederum kostet auch, dass Geld des Steuerzahlers womit diese dann entlohnt werden.
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Alt  25.04.2017, 15:55   # 423
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Habe heute im Fickanzeiger gesehen, dass die Klage gegen dass Gesetz nun auf dem Weg ist. Mal sehen was in den nächsten Monaten dabei herauskommt.

Was mir auffält im Netz, dass es doch noch eine ganze Menge Personen gibt, die AO anbieten und auch ausleben. Was machen die Demnächs alle die drauf stehen. So wie ich sehe handelt sich auch um Private Personen (Paare) die damit Geld verdienen.
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Danke von






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