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Alt  29.09.2017, 18:51   # 1
Gugler
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Benutzerbild von Gugler
 
Mitglied seit 20.09.2010

Beiträge: 734


Gugler ist offline
Exclamation Burka-Verbot in Österreich - 150 Euro Strafe oder Haft

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Burka-Verbot: Haft droht, wer sich nicht dran hält

Am 1.10. tritt das Gesichtsverhüllungsverbot in Kraft. Es ist an allen öffentlichen Orten - auch im Flug- und Schiffsverkehr - einzuhalten.

Am 1. Oktober ist es soweit und das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz kommt in Österreich zur Anwendung. Dieses sieht vor, dass an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt bzw. verborgen werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.

Sollten verschleierte Personen, deren Identität nicht festgestellt werden kann, sich trotz Abmahnung weigern die Verhüllung zu entfernen, droht ihnen gar eine Festnahme - das gilt auch für Touristen in Österreich.

.....
https://www.heute.at/politik/news/sto...rafen-53168839
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Alt  07.10.2017, 23:49   # 11
Aligator
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Benutzerbild von Aligator
 
Mitglied seit 06.09.2009

Beiträge: 2.051


Aligator ist offline
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Erster Zwischenfall wegen neuem Burkaverbot

Schon vor seinem Inkrafttreten hatte das Verhüllungsverbot in Österreich für reichlich Schlagzeilen gesorgt, am Mittwoch gab es in diesem Zusammenhang einen ersten größeren Polizeieinsatz. Eine Lehrerin wurde auf der Mariahilfer Straße in Wien von einer vollverschleierten Frau attackiert, nachdem die Pädagogin diese auf das seit 1. Oktober geltende Burkaverbot aufmerksam gemacht hatte.

Die beiden Frauen sollen laut Informationen der "Krone" am Mittwochnachmittag gegen 15 Uhr bei der U3-Station Zieglergasse aufeinandergetroffen sein. Die Lehrerin sprach die vollverschleierte Frau auf das geltende Verhüllungsverbot an, diese jedoch reagierte auf den Hinweis und das Verbot selbst mit Desinteresse und Ablehnung.

Im Zuge der Auseinandersetzung bildete sich innerhalb kürzester Zeit eine Menschentraube um die beiden Frauen, mehrere junge Männer ergriffen Partei für die Nikab-Trägerin, auch Schimpfworte in Richtung der Lehrerin sollen dabei gefallen sein.

Auf Stiegen niedergestoßen
Auf den Stiegen der U3-Station gipfelte die Auseinandersetzung schließlich in Handgreiflichkeiten: Die vollverschleierte Frau stieß die Lehrerin zu Boden und soll dabei einmal mehr geäußert haben, dass sie sich nicht an das Gesetz halten müsse.

Augenblicke danach trafen Polizeibeamte am Ort des Geschehens ein und brachten die hitzige Situation unter Kontrolle. Die Personalien der Pädagogin wurden aufgenommen, die Nikab-Trägerin wurde von den Beamten auf die Polizeiinspektion gebracht. Eine Stellungnahme der Exekutive ist bislang noch ausständig.
https://www.krone.at/592120

Würde mich nicht wundern, wenn die Pädagogin demnächst auch noch verklagt wird...
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Alt  07.10.2017, 22:28   # 10
woland
Huren-Genießer
 
Benutzerbild von woland
 
Mitglied seit 27.02.2003

Beiträge: 2.824


woland ist gerade online
Aus demselben Urteil des EuGH

Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, heißt es in dem Urteil. In diesem Zusammenhang könnten die Nationalstaaten generell besser die lokalen Bedürfnisse einschätzen als ein internationales Gericht. Die Frage, ob ein Gesichtsschleier in der belgischen Öffentlichkeit akzeptiert werde, sei deshalb eine Wahl der Gesellschaft.
- so der EU-GH weiter unten in seiner Urteilsbegründung.

Sind die "lokalen Bedürfnisse" in D wirklich anders als die in Belgien und Österreich?
Tatsächlich wüsste ich solche Lokalitäten: Die teuren Geschäfte in der Münchner Innenstadt. Aber hat die Wahl nicht überdeutlich gezeigt, wie die "lokalen Bedürfnisse" in Gesamtdeutschland einzuschätzen sind?!
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)

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Alt  04.10.2017, 17:15   # 9
hansschmidt
 
Mitglied seit 17.07.2010

Beiträge: 822


hansschmidt ist offline
Aber laut einem vom Bundestag in Auftrag gegebenen Gutachtens wäre es in D verfassungswidrig.
Das ist doch vollkommen uninteressant.
MERKEL WILL DAS SO. Das ist das entscheidende.

Und genau deshalb ändert sich bei uns auch nichts (Außer das immer wieder angepasste Geschwafel unserer Pseudo-Volksvertreter.
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Alt  04.10.2017, 14:01   # 8
LudwigHirsch
Outlaw
 
Benutzerbild von LudwigHirsch
 
Mitglied seit 10.12.2003

Beiträge: 1.962


LudwigHirsch ist offline
Schau mal was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu sagt:
Ich sehe da am Horizont ganz hinten die kommende Reform von diesen.
Davon bin ich überzeugt, dauert halt noch ein bissl.
Denn eines ist wohl klar, so kann und darf es nicht mehr weitergehen. Naivlinge bis dort hinaus.
Die Rechnung bekommen wir seit 2 Jahren täglich präsentiert.
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Danke von
Alt  04.10.2017, 09:31   # 7
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
@yoss
Ein wahrer Traum, das Religionsprivileg aufzuheben.
Schau mal was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu sagt:

Staaten dürfen Frauen verbieten, Gesichtsschleier zu tragen. Dies sei kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...bote-zulaessig


PS
ich habe Deine weiter gehenden Argumente schon verstanden
ich habe mich jetzt nur auf das Burka-Verbot bezogen
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Danke von
Alt  04.10.2017, 08:50   # 6
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
Benutzerbild von yossarian
 
Mitglied seit 30.06.2003

Beiträge: 7.859


yossarian ist gerade online
Ein wahrer Traum, das Religionsprivileg aufzuheben. Nach dem darf man an Schulen in einem Fach lehren, dass 3 = 1 ist, wofür man in einem anderen Fach einen Sechser kriegt. Auch hätte der Biolehrer was dagegen, wenn ein Schüler die Jungfrauengeburt als Tatsache verteidigte. Der Beispiele gäbe es viele. Aber im Lande Ratzingers und Martin Luthers sehe ich da wenig Chancen.
Bei uns dürfen sogar die politischen Verbreiter solcher Lehren ihre eigenen Religionsgesetze brechen und im Amt bleiben. Da gibt's doch immer mal so Kebsweiber und gelegentliche außereheliche Kinderchen von verheirateten Christdemokraten. Ich nenne nur Kohl, Stoiber, Seehofer, Söder und wie sie alle heißen.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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Danke von
Alt  03.10.2017, 22:18   # 5
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
Benutzerbild von E.B.
 
Mitglied seit 19.10.2014

Beiträge: 2.948


E.B. ist offline
Aber laut einem vom Bundestag in Auftrag gegebenen Gutachtens wäre es in D verfassungswidrig.
Weil der Islam als Religion gilt, und der Vorhang auf dem Kopf als Religionsausübung.

Würde man den Islam als gewaltbereite, faschistoide Sekte einstufen, wäre das alles kein Thema.
Würde man die Trennung von Staat und Religion endlich mal konsequent durchziehen, hätten wir dieses Problem gar nicht.

Am saubersten wäre es rechtlich, wenn alle Sonderrechte und Extrawürste für Religionen komplett gekappt werden würden - dann müsste es auch nicht solche sexistischen Eiertänze geben, dass Beschneidung bei Frauen das verwerflichste im Unversum ist, bei Jungen aber kulturell bedingt und zu tolerieren.

Ja, dann müsste halt auch eine katholische Prozession sauber als Demo angemeldet werden - warum nicht?

In diesem Punkt (und nur in diesem) kann man nur neidisch nach China schauen, die bei aufmüpfigen Religionen (nicht nur dem Islam, sondern z.B. auch Falun Gong) früh und hart hinlangen.

Darauf werden wir hier bei der derzeitigen Besatzung laaaange warten dürfen, die fangen alle mit C an und wollen das Konkordat nicht anfassen.
__________________
Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.
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Alt  03.10.2017, 21:21   # 4
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
@Epi
In jedem Land
in dem es der Rechtsstaat verbietet vermummt auf Demonstrationen zu gehen, ist ein Burkaverbot, im öffentlichen Raum, meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit, oder sollte es zumindest sein.
Aber laut einem vom Bundestag in Auftrag gegebenen Gutachtens wäre es in D verfassungswidrig.

Du stehst doch so auf verfassungsmäßige Auslegungen, oder? Warum dann der Widerspruch?

Also mein weiterer Tipp - nicht verzetteln
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Alt  30.09.2017, 09:27   # 3
Epikureer69
Hedonist
 
Mitglied seit 15.04.2014

Beiträge: 2.332


Epikureer69 ist offline
In jedem Land

in dem es der Rechtsstaat verbietet vermummt auf Demonstrationen zu gehen, ist ein Burkaverbot, im öffentlichen Raum, meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit, oder sollte es zumindest sein.

Eigentlich unverständlich, dass es da eine eigene "Verbotsregelung" (Frankreich, Österreich) geben muss und es nicht einfach selbstverständlich ist, dass Vermummung im öffentlichen Raum (Ausnahme vielleicht Karnevalsumzüge), egal aus welchen Gründen, einfach nicht is'.

"Innere Sicherheit" lässt grüßen !
__________________
"Sex, Fußball und Saufen", wobei im höheren Lebensalter die "Kardinaltugenden" zwei und drei, im Leben eines Mannes immer mehr an Bedeutung gewinnen.

"Man sieht den Splitter im Auge des Anderen, aber nicht den Balken im Eigenen."

Dieses Zitat widme ich meinen besonderen "virtuellen Freunden" hier.
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Alt  30.09.2017, 09:07   # 2
LudwigHirsch
Outlaw
 
Benutzerbild von LudwigHirsch
 
Mitglied seit 10.12.2003

Beiträge: 1.962


LudwigHirsch ist offline
Denke das diese Verordnung nur zur allgemeinen Beruhigung gesetzlich verankert wurde. In der Praxis wird das sicherlich nicht so heiß gegessen werden. Hat die Exekutive doch die Anweisung, mit Fingerspitzengefühl da vorzugehen. Typisch österreichische Lösung einer noch rot/schwarzen Regierung.

Die Strafrahmen existieren nur am Papier.
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Danke von






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