NEUE ANSTECKENDE KRANKHEITEN
Bonner Strich: Stadt warnt Freier
Der Bonner Straßenstrich am Propsthof. Zurzeit kursieren dort zwei ansteckende Geschlechtskrankheiten.
Bonn – Der Bonner Straßenstrich: Er wird bei Freiern immer beliebter, taucht regelmäßig in Internet-Foren auf.
Doch jetzt schlagen Gesundheitsexperten Alarm: Zwei ansteckende Krankheiten sind dort bei vielen Prostituierten festgestellt worden.
Früher waren die Huren verpflichtet, sich im Gesundheitsamt regelmäßig untersuchen zu lassen. Obwohl sich das inzwischen geändert hat, kommen immer noch viele der rund 250 Prostituierten vom Bonner Straßenstrich freiwillig zu den Ärzten in der Engeltalstraße.
Hans-Jürgen Hartmann, Vize-Chef im Bonner Ordnungsamt, weiß: „Jede dritte Frau auf dem Straßenstrich ist infiziert.“ Und zwar durch Chlamydien oder durch HP-Viren. Dahinter verbergen sich tückische Geschlechtskrankheiten, die bei ungeschütztem Sex übertragen werden können.
Vor allem junge Menschen sind durch eine Chlamydien-Infektion gefährdet. Unterleibsentzündungen können die Folge sein. Bei Männern droht eine Harnwegsinfektion.
Schlimmer sind die HP-Viren. Sie können zu bösartigen Zellveränderungen führen, die die Entstehung von Gebärmutterkrebs auslösen. Bei Männern können die HP-Viren Krebserkrankungen des Penis verursachen.
Krankheiten, die Hartmann große Sorgen machen. Denn in der Szene ist bekannt, dass Bonner Huren oft auch ohne Kondom arbeiten – die Ansteckungsgefahr dadurch enorm hoch ist. Der Bonner Straßenstrich entwickele sich zum beliebtesten in Nordrhein-Westfalen, weiß Hartmann.
Was den Vize auch bewegt: „Der Sperrbezirk wird immer häufiger nicht eingehalten.“ Stadt und Polizei verschärfen ihre Kontrollen.
Werden Huren und Freier beim „Anbahnen im Sperrbezirk“ erwischt, werden sie von den Ordnungshütern „dezent“ aufgefordert, das Liebesspiel zu beenden. Und zur Kasse gebeten: 100 Euro Bußgeld sind fällig.
Damit auch jeder Freier weiß, wo es in Bonn verboten ist, sich von Prostituierten beglücken zu lassen, wird im Stadthaus darüber nachgedacht, Schilder aufzustellen, die auf die Grenzen des Sperrbezirks hinweisen.
Quelle :
https://www.express.de