Illegale Prostitution: Netzwerk rund um Traunstein aufgelöst
Im Landkreis Traunstein hat die Polizei ein wohl illegales Prostitutionsnetzwerk zerschlagen. Dabei waren 80 Beamte in Wohnungen und Hotels in der Gegend im Einsatz. Sieben Prostituierte wurden festgenommen. Gegen drei Männer wird nun ermittelt.
Rund um Traunstein hat die Polizei am Mittwochabend ein wohl illegales Prostitutionsnetzwerk aufgelöst. 80 Beamte waren dafür im Einsatz - sie durchsuchten mehrere Wohnungen und Hotels im Landkreis. Sieben Prostituierte aus Rumänien wurden vorübergehend festgenommen. Auch gegen die Zuhälter wird ermittelt.
Illegale Dienste über Internetseiten angeboten
Laut Polizei empfingen die Frauen ihre Freier in angemieteten Privatwohnungen, aber auch in Hotelzimmern in Trostberg, Traunreut und weiteren kleineren Ortschaften in der Gegend. Ihre Dienste boten die Prostituierten auf unterschiedlichen Internetseiten an. Vor der Razzia gaben sich Polizeibeamte als Scheinfreier aus, sobald die Frauen ihnen Angebote gemacht hatten, kamen Kolleginnen und Kollegen in die Wohnungen und Hotelzimmer.
Polizei ermittelt gegen drei Männer
Derzeit ermittelt die Polizei gegen drei Männer, die als Zuhälter und Organisatoren der illegalen Prostitution tätig gewesen sein sollen. Laut Polizeipräsidium Oberbayern Süd ist im Moment noch unklar, ob die Frauen zu ihrer Tätigkeit gezwungen wurden, also Gewalt angewendet oder finanzieller Druck ausgeübt worden ist - ob es sich also um Zwangsprostitution gehandelt hat. Oft, so Polizeisprecher Stefan Sonntag, trauten sich die Frauen nicht gegen ihre Zuhälter auszusagen.
Zudem wird ermittelt, ob die Hotelbesitzer von der Tätigkeit der Frauen in ihren Zimmern wussten. Zumindest gegen einen Hotelbetreiber wird laut Polizei wegen Beihilfe zur Prostitution ermittelt, weil ihm offenbar klar war, dass in seinem Betrieb illegale Prostitution stattfindet.
Könnte mal bitte jemand den P.G. und den Sabata für 14 Tage in einen 10 Quadratmeter großen Raum einsperren? Entweder das Problem hat sich dann gelöst oder es ist dann ein Superzankmonster entstanden.
Auch bei diesen Personen gilt es die Menschenwürde zu beachten
Zu der Größe des Haftraums und der dort untergebrachten Gefangenen existiert eine umfangreiche Rechtsprechung. Dabei lassen sich folgende Mindestanforderungen herausarbeiten:
- Das Mindestmaß einer Zelle für eine Einzelunterbringung ist 9 m2 Bodenfläche; bei einer gemeinsamen Unterbringung hat jeder Gefangene Anspruch auf 7 m2 [BVerfG ZfStrVO 1994, 377].
- Die Bodenfläche muss nicht das einzig entscheidende Kriterium sein; so kann eine Zelle mit einem Luftraum von 19,25 m3 trotz einer Bodenfläche von 6,11 m2 "gerade noch hinnehmbar" sein [OLG Frankfurt 3 Ws 957/03 (StVollz) NStZ-RR 2004, 29].
Diese Entscheidungen beziehen sich jedoch auf Hafträume ohne räumlich abgegrenzte Toilette. Bei Vorliegen einer solchen verstößt auch die Unterbringung von zwei Gefangenen auf einer Gesamtgrundfläche von 9 m2 nicht gegen die Menschenwürde [OLG Karlsruhe 1 Ws 279/04; KG 5 212/04 Vollz ].
Eine Unterbringung unterhalb dieser Mindeststandards verstößt gegen die Menschenwürde und kann unter bestimmten Umständen zu einem Schmerzensgeldanspruch führen [LG Hamburg 303 O 335/03; OLG Celle 16 U 116/03 .
Berti Vogts Man nannte mal den Terrier. So wadenbeißerisch bist du hinter mir her.
Kann gar nicht sein, wenn man sich die Reihenfolge der Postings genau betrachtet.
Sind deine Post sinnvoll, was ab und an vorkommen soll. Lass ich das Pee Gee weg.
Schön das du jetzt entscheidest was sinnvoll ist und was nicht.
Selten einen so selbstverliebten bescheuerten und eingebildeten Schwachsinn von nem Klon gelesen.
Aber wie du siehst, ich kann das auch mein lieber Quax
Könnte mal bitte jemand den P.G. und den Sabata für 14 Tage in einen 10 Quadratmeter großen Raum einsperren? Entweder das Problem hat sich dann gelöst oder es ist dann ein Superzankmonster entstanden.
und musste ja wieder rumzanken... deutlich sichtbar am Spitznamen den er mir dann gibt. Wenn er es Ernst meint, lässt er ihn nämlich weg. Das hat er auch irgendwo in einem seiner abertausenden von Beiträgen durch die Blume zugegeben
In #7 habe ich meine Meinung zu deinen Vorpost kundgetan. Nicht gezankt...
Sind deine Post sinnvoll, was ab und an vorkommen soll. Lass ich das Pee Gee weg.
Bei nicht sinnvollen Post kommt Pee Gee und das Bild dazu.
Also ganz einfach ;-)
Berti Vogts Man nannte mal den Terrier. So wadenbeißerisch bist du hinter mir her.
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"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Stört eigentlich niemand dass da Luden auch im Spiel waren?
Kehren die durch das Verbot während der Pandemie zurück oder ist das Zuhältergesindel in den Dorfpuffs normal?
und musste ja wieder rumzanken... deutlich sichtbar am Spitznamen den er mir dann gibt. Wenn er es Ernst meint, lässt er ihn nämlich weg. Das hat er auch irgendwo in einem seiner abertausenden von Beiträgen durch die Blume zugegeben.
Ich hole den Beitrag auch gerne nochmal hoch:
Zitat von Pierre Gustavnix
Zitat von Klaus1
Ich bin froh, dass es illegale Prostitution gibt.
Denn dann sehen die Feinde der legalen und gesicherten Prostitution, dass Verbotsphantasien sinnlos sind.
Bescheuertes Argument, daß ist dasselbe als würde ich sagen: "Es müssen erst Menschen sterben, um zu sehen das Krieg scheisse ist."
Wenn immer erst Mist seinen mistigen Höhehpunkt erreicht haben muss um als Mist anerkannt zu werden dann stinkt was mächtig zum Himmel
... dass da Luden auch im Spiel waren?
Kehren die durch das Verbot während der Pandemie zurück oder ist das Zuhältergesindel in den Dorfpuffs normal?
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Wenn ich in Deine Augen seh, so schwindet all mein Leid und Weh.
Und wenn ich küsse Deinen Mund, so werd ich tausend mal gesund.
Wenn ich mich lehn an Deine Brust, kommt´s über mich wie Himmelslust.
Doch wenn Du sprichst `Ich liebe Dich`, so muss ich weinen bitterlich.
Soweit ich weiß, wurde in der VDP-Zeit (Vor-der-Pandemie) Der Flughafen Memmingen vor allem in Billigfliegerportalen als "München Süd" bezeichnet.
Insofern: Alles beinahe Stadtteile von München.
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>>> Die 3 Stufen des weiblichen Vermögenserwerbs. Seins -> Unser -> Meins! <<<
"Ich stelle fest, dass die Pornographie als konkretes Werk meine Sicht der Dinge radikal verändert hat."
Schüler-Antwort im französischen "Bac", dem Baccalauréat, dem französischen Pendant zum deutschen Abitur.
Wenn man bedenkt, dass der Gardasee als der südlichste Badesee Münchens bezeichnet wird und sich der Großraum München generell ungefähr bis Venedig erstreckt, passt das schon - dann gehört Traunstein quasi noch zum Stadtgebiet.
Falsche Frage, Vergangenheitsform, sie muss lauten: Was hast du dort gemacht?
In den 80´ern mit Nieten auf der Lederjacke und bunten Haaren am Stachus Bier getrunken und laute Stromgitarrenmusik gehört. Damals hat sowas schon für ein paar Stunden schwedische Gardinen gerreicht. Dafür brauchte es kein Urteil um in der GESA zu landen.
Aber wir entfernen uns vom Thema. Es geht ja nicht um schwarze Sheriffs vorm McDonalds in der Fußgängerzone.
wenn man geografisch oder auch in anderen Bereichen keine Ahnung hat, ist es in der Tat besser, sich nicht zu äußern
Wenn sich der Herr mit dem Bleifuß um 25 Kilometer streiten muss...
Jetzt komm noch damit an, ob wir in Pasing oder Schwabing starten
Entfernung: 84,72 km
Fahrstrecke: 109,59 km
Willst du als Echheitszertifikat jetzt vielleicht auch noch von mir wissen wer alles zur Polizeidirektion Oberbayern Süd von Schongau über Bad Tölz bis Freilassing gehört?
aber einer kleiner Tipp - wenn Du Interesse an kleinen Delikten hast, gehst Du nach Traunstein - da sitzen die schärfesten Richter der Republik
Kripo Traunstein gelingt Schlag gegen illegale Prostitution - 7 Frauen festgenommen, Hintermänner identifiziert
LANDKREIS TRAUNSTEIN. Seit Monaten ermittelt die Kriminalpolizei Traunstein im Rotlichtmilieu in der Region. Am Mittwochabend, 16. Juni 2021, wurden zeitgleich an mehreren Orten im Landkreis sehr erfolgreich Durchsuchungen vollzogen. Sieben Prostituierte wurden festgenommen, Hintermänner identifiziert, ein Pkw und Bargeld beschlagnahmt.
Mehr als 80 Polizeibeamte verschiedener Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd beteiligten sich am gestrigen Tag an einer groß angelegten Durchsuchungsaktion. Sie war der vorläufige Höhepunkt von monatelangen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein, wo die Ermittlungsgruppe „Traun“ seitdem Verdachtsmomente und Indizien gegen Frauen und deren Hintermänner sammelte, die illegal der Prostitution nachgehen bzw. die Frauen zur Ausübung der Prostitution zwingen.
An der Durchsuchungsaktion waren neben den Ermittlern der Kripo Traunstein zahlreiche Beamte der Polizeidienststellen aus Trostberg, Traunreut und Traunstein, der Operativen Ergänzungsdienste, der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben, das Landratsamt, die Steuerfahndung und die sachleitende Staatsanwaltschaft Traunstein beteiligt.
Zeitgleich durchsuchte die Polizei in den Abendstunden an sieben Örtlichkeiten im Landkreis Beherbergungsbetriebe und Privatwohnungen, an denen Frauen der illegalen Prostitution nachgingen. Dabei wurden sieben junge Frauen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren wegen des Verdachts der Ausübung der illegalen Prostitution festgenommen. Die Polizei setzte im Einsatz auch Beamte als sogenannte „Scheinfreier“ ein. Die Frauen, allesamt rumänische Staatsangehörige, hatten ihre Liebesdienste in der Region seit längerem über einschlägige Internetseiten angeboten.
Von besonderer Bedeutung waren für die Kripo die Hintermänner, weil sich konkrete Verdachtsmomente ergeben hatten, dass die Prostituierten zur Ausübung ihrer Tätigkeit von mehreren Männern gedrängt oder gezwungen werden und damit der Tatbestand der Zwangsprostitution im Raum steht. Der Kriminalpolizei gelang es, die Hintermänner zu identifizieren, so dass die Ermittlungen gegen die Männer entscheidend vorangebracht werden können. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Pkw und Geldvermögen beschlagnahmt.
Wegen Beihilfe zur (Zwangs)Prostitution wurden auch Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Beherbergungsbetrieben eingeleitet, denn sie sollen den Frauen wissentlich und gegen Entgelt Zimmer zur Verfügung gestellt haben.
Kriminaloberrat Karl Heinz Pauler leitete den Einsatz und zog danach zufrieden Bilanz: „Mit unserer Aktion haben wir der illegalen Prostitution in der Region einen empfindlichen Schlag versetzt. Wichtiger noch ist für uns, dass wir den Hintermännern und Helfern habhaft werden. Wir müssen genau hinsehen und konsequent handeln, um möglichst frühzeitig zu verhindern, dass solche Kriminalitätsformen in unserer Region Fuß fassen können.“
Auf welcher rechtlichen Grundlage es eine Festnahme der Prostitutierten gab erschließt sich mir nicht.
Außer sie sind Wiederholungstäterinnen ("beharrlich"), dann greift das Strafgesetzbuch https://dejure.org/gesetze/StGB/184f.html
@mephisto
Ich weiß durchaus das Traunstein nicht zum Umland von MUC gehört
Mich hast Du mit Deiner Überschrift auch auf eine falsche Fährte geführt, ich habe vergeblich den Bezug zu München gesucht.
@4yallika
Die Sexworkerinnen haben eine legale Diensstleistung angeboten. Laut Bericht war nix von Zwangsprostitution die rede.
klingt etwas anders hier
Wegen Beihilfe zur mutmaßlichen Zwangsprostitution leitete man auch Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Beherbergungsbetrieben ein. Denn sie stehen laut dem Polizeisprecher im Verdacht, den Frauen wissentlich und gegen Entgelt Zimmer zur Verfügung gestellt zu haben. In diesem Zusammenhang seien auch ein Pkw und Geldvermögen beschlagnahmt worden.
Ich weiß durchaus das Traunstein nicht zum Umland von MUC gehört, aber z.E. können viele mit TS nichts anfangen und z.A. gibt es in MUC viele die vielleicht nicht mehr rauchen aber meilenweit für ein eine Nummer fahren.
__________________ Wenn's klebt und pappt, dann hat's geklappt
@4yallika
Bitte geh mit einer Feststellungsklage voran. Oder was auch immer Du als geeignet und rechtskonform siehst, um diese Verletzungen des GG und nachgelagerter Rechtsnormen aus der Welt zu schaffen.
Deine Landesverordnung verletzt ja nicht nur Art.49,56 AEUV, weil nicht zu "stiller" Prosti unterschieden wird, sondern auch Art. 28 II GG. Denn die Entscheidung auch in einen bayerischen Dorf, ob ein Puff drin sein soll oder nicht, ist eine Angelegenheit, die tief in der örtlichen Gemeinschaft wurzelt und nach Art. 28 II GG der Gemeinde obliegen muß. Hier die BVerfG Entscheidung zu § 297 EGStGB, gerade zu Art. 28 II GG sagts nix.