Oder mit vollem Namen
"Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" vom 21.10.2016, veröffentlicht am 27.10.2016.
Das Gesetz gilt in Stufen
ab 28.10.2016: Artikel 1 §36 "Verordnungsermächtigung" (wichtig für die Behörden)
ab 1.7.2017: generell (wichtig für Huren, Betreiber, Freier)
(Es gibt aber teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2017.)
Dieses Gesetz ersetzt NICHT das bisherige Prostitutionsgesetz - sondern ergänzt es.
mein gott warum solche depressiven äusserungen??? 🤗 chill mal dein leben und sei positiv 😅
das ist ja wohl meine eigene meinung...! hast du kein anderes argument auf lager...als heulend zu sagen "ooooh für dich wird es leichter" 💁 überdenke mal deine dummen äusserungen
thema gleichgeschlechtliche ehe...ist nichts für mich, können die abee gerne machen! thema altmodisch bei der rollenverteilung....oh oh da brauch keiner mit mir diskutieren 🤣 ich bin auf jeden fall dafür, dass eine frau sich um den haushalt und das essen kümmern soll! ein mann hat bei mir in der küche nichts zu suchen! der hat sich um mein vötzchen zu kümmern und um handwerkliche dinge 😛
Ob Servicegespräch Werbung ist, darf wohl arg bezweifelt werden. Zumal es keine Scheinfreier geben wird. Und dem Herren vom Ordnungsamt (Ausweispflicht) wird sie nicht sagen, was alles möglich ist. Es muss der Zweck der Kondompflicht beachtet werden. Sie soll die Frauen stärken, nicht schwächen.
In Berlin soll Gesundheitsberatung und Anmeldung kostenlos sein (in München gesamt ca 70,-) und Aussteigerinnen sollen die Beratungen vielleicht unterstützen.
Das neue Gesetz sieht auch eine Erlaubnispflicht für deutschsprachige Online-Portale vor, die Prostituierte an Freier vermitteln. Dies gilt auch für Portale,*die aus dem Ausland Sexdienste in Berlin anbieten.
Hab das jetzt mit der Ehe und den Gleichgeschlechtlichen noch nicht so ganz überrissen. Warum soll das doch gleich nochmal verfassungswidrig sein?! Ach so ja natürlich, weil das BVerfG die Ehe als gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert hat. Vermutlich reden wir von demselben BVerfG bei dem die "Frau am Herd" über Jahrzehnte hinweg als biologisch und gesellschaftlich einzig vertretbare Rollenverteilung zwischen Mann und Frau angesehen wurde.
@ Vampidame
Das Hänseln von Kindern von gleichgeschlechtlichen Partnern ist vielleicht Ergebnis dessen, dass die Gesellschaft dem einfach nicht offen gegenüber steht. Würde es die Ehe zwischen Homosexuellen schon seit 100 Jahren geben, würden heute deren Kinder vermutlich auch weniger Repressalien ertragen müssen.
Ob ich für oder gegen die Ehe von Gleichgeschlechtlichen bin, hab ich für ich noch nicht entschieden. Aber ich definiere den Begriff der Ehe auch nicht so staubtrocken wie es das BVerf"Gericht" tut. Für mich ist Ehe der Entschluss zweier Menschen, sich binden zu wollen (okay bei einigen vermutlich nur aus steuerlichen Gründen). Warum das nur Mann und Frau vorbehalten sein soll, erschließt sich mir nicht.
Hm... wie komm ich jetzt zum Thema zurück? Kondompflicht und Strafe auch für Frauen? Bin mir nicht sicher. Aber ein böser Jurst könnte argumentieren: das Gesetz verbietet Werbug für FO. Auch wenn der Wortlaut des Gesetztes da nicht ganz eindeutig ist, könnte unter Werbung auch das Vorlesen der "Speisekarte" zu Beginn des Dates verstanden werden. Denn wo sollte der Sinn sein, nur Werbung in Anzeigen und dgl zu verbieten, das mündliche Anbieten einer verbotenen Leistung aber sanktionslos zu lassen. Irgendwo in 33 steht, dass auch die Dame ordnungswidrig handelt, wenn sie FO anbietet. Wenn man das Webeverbot also auch auf das "Sevicegespräch" ausdehnt, würde die SDL schon beim Angebot von FO eine Ordnugswidrigkeit begehen, während der Mann erst ordnungswidrig handelt, wenn er sich tatsächlich blank einen blasen lässt. Der ungenaue Wortlaut dieses Gesetzes schreit gerade dazu, dass der eigentliche Regelungszweck erst durch Auslegung bei der Anwendung festgelegt wird. Und wohin da die Reise geht, kann man derzeit nur schwer abschätzen. Beim Thema FO bin ich aber deshalb entspannt, da eigentlich nicht nach außen gelangen dürfte, was hinter verschlossenen Türen passiert.
Den Betreibern ist zu empfehlen, insbesondere das Werbeverbot hinsichtlich FO und dgl. zu beachten. Denn es gibt schon erste (kranke) Juristen, die in dem Webeverbot eine sog. wettbewerbsrechtliche Marktverhaltensregelung sehen. Will heißen: übersehe ich, dass eine meiner Damen auf meiner Seite mit FO wirbt, kann der Typ vom Nachbarpuff mich abmahnen (lassen). Würde mich nicht wundern, wenn da der ein oder andere Anwalt gerade in der hektischen Übergangszeit eine neue Einnahmequelle für sich entdeckt.
__________________ Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
ich habe heute übrigends schon ein paar anrufer geschockt...die nichts vom neuen gesetz wussten 😇
die die nach fo fragten...da meinte ich auuuuu jetz wirds teuer, 50000 euronen 😅😅😅 natürlich auch nur spass und ich habe denen gesagt die sollen danach lieber nicht mehr fragen am telefon
eeeeeeey mister cock27....pup mich nicht sooo an, sonst puste ich in dein cock 🤣🤣🤣
das hab ich von phönix bekommen uuuuund mehr kann ich dazu auch nicht sagen 🙈 so und jetzt sei nicht so ein ätzopa ✌️🤣🤣🤣
ich sagte ja, eees wurde nachgetragen 🤢 also die von phönix werden das wohl wissen 😅
und die die diese prospekte rausgebracht haben, wohl auch
Nochmal das Gesetz und die Gesetzesbegründung an die sich auch die Gerichte zu halten haben, gibt es nicht her.
Warum begründen sie nicht über welchen Umweg sie bestraft werden sollen...Wahrscheinlich meinen sie das sie aus den Bordellen rausgeschmissen werden können. Was aber auch schon fraglich ist.
Es geht hier nicht um die "Einzelperson" Papier und dessen Meinung.
Wir sprechen hier vom Bundesverfassungsgericht. Und dies entscheidet mehrheitlich in einer Kammer:
b. Was ist unter dem Begriff der Ehe zu verstehen?
Hierzu hat sich das Bundesverfassungsgericht eine schöne Definition ausgedacht: Die Ehe ist diesem zufolge eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren Übereinstimmung durch staatlichen Mitwirkungsakt festgestellt wird (BVerfGE 105, 313 (345)).
Das ist Blödsinn, dass Frauen bestraft werden können. Gibt das Gesetz gar nicht her!
§ 33 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
3.entgegen § 32 Absatz 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird.
Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach diesem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden und Kundinnen. Für die von mancher Seite geäußerte Befürchtung, die Kondompflicht solle durch Einsatz von „Scheinfreiern“ gegenüber Prostituierten mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden, ist damit kein Raum.
ich muss auch noch meinen senf dazu geben...meinetwegen kann heiraten wer will....aber wenn zwei männer oder zwei frauen ein kind adoptieren, finde ich das einfach nur fucking egoistisch 😤 was meint ihr wie dieses kind gemobbt und gehänselt wird, wenn da zwei daddys auftauchen 🙈 meine allerbeste freundin, die ich von
kleinauf kenne, ist eine transe uuuuund sie selbst hat gesagt, sowas geht garnicht!
hallöle 🤗 es wurde ein kleines wichtiges detail geändert (noch zugefügt) ...
die damen, die mehrmals mit fo oder sonstigem erwischt wurden...werden jetzt auch bestraft 👍aber erst halt nach mehrmaligem vergehen! weeeeenn ich den artikel finde, wo es stand, bringe ich ihn hier rein 😂😂
Beschäftige dich mit Papier und dir wird bewusst warum er so eine Meinung vertritt. Er war es der im Zusammenhang der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft Anfang 2000 als Verfassungsrichter erst Art. 6 so auslegte,dass es eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geben kann.
Dies gibt aber schon der Wortlaut nicht her. Das GG muss immer im Angesicht der Zeit gesehen werden, gerade wenn es seine Schranken nur in anderen Grundrechten findet.
Und ich sagte ja zwei Juristen....