30.06.17
https://www.svz.de/lokales/rostock/z...d17185756.html
30-jähriger Rumäne soll 23-Jährige zur Prostitution gezwungen und sie mit dem Tode bedroht haben - Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Vor dem Rostocker Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen einen 30-jährigen Rumänen wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels zur Ausübung der Prostitution, Zuhälterei und Körperverletzung begonnen. Die Staatsanwaltschaft Rostock legt dem angeklagten Gabriel S. zur Last, die 23-jährige rumänische Geschädigte 2014 nach Deutschland geholt und sie im Zeitraum von Januar 2014 bis August 2015 in Kassel, Frankfurt am Main, Dessau und Rostock zur Prostitution gezwungen zu haben.
Mehrmals, so die Anklage der Staatsanwältin, habe der Angeklagte die Geschädigte auch körperlich durch Schläge insbesondere ins Gesicht misshandelt. In einem Fall soll die Geschädigte vom 30-jährigen Beschuldigten in ein Auto gezerrt und dort eine Stunde lang mit Faustschlägen ins Gesicht traktiert worden sein. Vorher habe sie ihren Willen bekundet, der Prostitution nicht mehr nachgehen zu wollen. In Rostock soll die Geschädigte durch den Angeklagten gezwungen worden sein, in einer Modellwohnung im Groß Kleiner Taklerring der Prostitution nachzugehen. Die Einnahmen habe sie an den Angeklagten abgegeben müssen. Nachdem dieser der 23-Jährigen damit drohte sie umzubringen, wenn sie nicht weiter der Prostitution nachginge, habe sie sich an die Polizei gewandt.
Der Angeklagte, der sich seit Ende Dezember 2016 in Untersuchungshaft befindet, wurde heute Vormittag mit Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Bei der Vorführung lächelte er arrogant, wenig später brach er vor dem Richter in Tränen aus. In seiner Einlassung wies der Angeklagte alle Vorwürfe als "nicht zutreffend" zurück. Er habe die 23-Jährige weder zur Prostitution gezwungen noch geschlagen oder in irgendeiner anderen Form Gewalt angewendet. Die Zahlungen von der 23-Jährigen an den Angeklagten in Höhe von etwa 400 Euro monatlich seien freiwillig erfolgt und sollten für einen gemeinsamen Umbau des Elternhauses des Beschuldigten in Rumänien genutzt werden. Er habe sich in die junge Frau verliebt, beide sollen ein Paar gewesen sein.
Die Vernehmung der 23-jährigen geschädigten Ionela-Ruxanda H. wurde auf Antrag der Nebenklägervertreterin Beate Falkenberg unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgeführt.
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12.07.17
https://www.svz.de/lokales/rostock/w...d17279796.html
Es steht Aussage gegen Aussage“
vom 12. Juli 2017
Aus der Redaktion der Norddeutschen Neuesten Nachrichten
Gabriel S. soll junge Rumänin zur Prostitution gezwungen haben. Anklage fordert Haft, Verteidigung Freispruch #wirkoennenrichtig
– Quelle:
https://www.svz.de/17279796 ©2017
Im Prozess gegen den rumänischen Autohändler Gabriel S. (30) wegen besonders schweren Menschenhandels und Zuhälterei sind gestern die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwältin beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten sowie die Rückzahlung von 10 000 Euro. Dem schloss sich die Vertreterin der Nebenklage an, die dem mutmaßlichen Opfer Ionela-Ruxanda H. (23) zur Seite steht. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
„Für mich steht fest, dass die Tat wie angeklagt stattgefunden hat“, eröffnete die Staatsanwältin ihren Schlussvortrag. „Mit einigen Veränderungen“, fügte sie hinzu. Der Angeklagte habe seine Landsmännin unter Vorspiegelung falscher Angaben nach Deutschland gelockt und sie vom 26. Januar 2014 bis zum 3. August 2015 in Kassel, Frankfurt am Main, Dessau, Magdeburg und Rostock zur Prostitution gezwungen, unter anderem durch Schläge. Während eines Aufenthalts in Dessau, bei dem Ionela-Ruxanda H. ihre Rückreise ins Heimatland organisierte, habe der Angeklagte ihr sein Knie in den Bauch gestoßen. Alle Einnahmen habe die damals noch nicht 21-Jährige dem Angeklagten übergeben müssen – bis zu 15 000 Euro. Ionela H. sei glaubwürdig, denn ihre „Aussagen waren detailreich und nachvollziehbar“. Zugunsten des Angeklagten wertete die Staatsanwältin, dass er weder in Deutschland noch in Rumänien vorbestraft ist, die Taten bereits zwei Jahre zurückliegen und er seit sechs Monaten in Haft sitzt. Als strafverschärfend jedoch, dass er das Alter der jungen Frau kannte, ihre Hilflosigkeit ausnutzte und sie ausbeutete.
„Es steht Aussage gegen Aussage. Glaube ich dem Angeklagten, weil er mein Mandant ist?“, fragte die Verteidigerin, um hinzuzufügen: „Er hat mich überzeugt.“ Die Aussagen der einzigen Belastungszeugin würden viele Widersprüche enthalten. Sie sei eine Prostituierte und stehe damit in gewisser Nähe zur Kriminalität. Gabriel S. könne sie kaum zur Prostitution gezwungen haben – er sei nachweislich die meisten Monate im Jahr über 2000 Kilometer entfernt gewesen. Auch deshalb hätte Ionela H. jederzeit in ihr Heimatland zurückkehren können. Aus Eifersucht und Rachegefühlen hätte sie ihren Mandanten beschuldigt, weil er sich von ihr getrennt hatte. Sie habe ihm verschwiegen, dass sie bereits eine vierjährige Tochter hat, die bei den Großeltern in Rumänien lebt.
– Quelle:
https://www.svz.de/17279796 ©2017
„Ich wünsche mir nur Gerechtigkeit“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort. Das Urteil wird am 19. Juli verkündet. – Quelle:
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20.07.17 =================================================
https://www.ostsee-zeitung.de/Region-...er-Boy-Prozess
Bewährungsstrafe im „Lover-Boy“-Prozess
Landgericht verurteilt 30-jährigen Rumänen wegen Zuhälterei
Artikel veröffentlicht: Donnerstag, 20.07.2017 00:00 Uhr | Artikel aktualisiert: Donnerstag, 20.07.2017 14:30 Uh
Stadtmitte
. Bewährung für den „Lover-Boy“: Wegen Zuhälterei und Körperverletzung verurteilte das Rostocker Landgericht gestern den 30-jährigen Gabriel S. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Außerdem muss er 10 000 Euro Strafe zahlen. S., der seit Dezember zunächst in Rumänien in Auslieferungshaft und später in Waldeck in U-Haft saß, verließ den Gerichtssaal als freier Mann. Sofort nachdem die letzten Worten des Vorsitzenden Richters Wolfgang Strauß verklungen waren, nahm ein Justizbeamter S. die Fußfessel ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der rumänische Staatsbürger fast zwei Jahre lang von dem Geld lebte, das seine Landsfrau Ionela H. in Bordellen in Frankfurt, Kassel und Rostock verdiente.
Der heute 23-Jährigen blieb nicht mal genug Geld übrig, um sich Lebensmittel zu kaufen und die Zimmermiete zu bezahlen. 80 bis 800 Euro Umsatz soll sie am Tag gemacht haben. Vom Gewinn gingen 10
000 Euro an S. Zwischen beiden gab es, zumindest anfangs, eine Beziehung. „Sie schaffte freiwillig an, weil sie glaubte, es gebe eine gemeinsame Zukunft“, schilderte Richter Strauß. Den Anklagepunkt des „Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung“ ließ das Gericht mangels Beweisen fallen. Die Aussagen des Opfers, zugleich wichtigste Belastungszeugin, hatten sich teilweise widersprochen. Ihr Zuhälter hatte sie laut Urteil nicht überwacht, oft sei er sogar in Rumänien gewesen. Sie hätte fliehen können, was sie nicht tat. Fest steht dagegen, dass sie von S. körperlich misshandelt wurde, meist mit Schlägen.
Nach Ansicht des Gerichts köderte Gabriel S. die Frau mit Versprechungen: Er lege das Geld für die Renovierung seines Elternhauses in Rumänien zurück, sagte er. In dem würden sie später zusammen wohnen. In Wirklichkeit verzockte der spielsüchtige Automechaniker alles in Spielhallen und bezahlte mit dem Lohn seiner Freundin die Rechnungen des Berliner Hotels, in dem er zeitweise lebte.
In Rostock, wohin es Ionela H. nach rund eineinhalb Jahren im Rotlicht-Milieu schließlich in eine Modelwohnung verschlagen hat, zeigte sie S. an. Nachdem er gedroht habe, sie an „Die Fische“ zu verkaufen, eine besonders brutale Zuhälter-Bande. Das sei die Reaktion gewesen auf ihre Ankündigung, nicht mehr als Prostituierte arbeiten zu wollen. Auch dafür gebe es keine Beweise, so die mit einem Richter und drei Richterinnen besetzte Strafkammer. Eine Rotlicht-Expertin der Rostocker Polizei rechnete in dem Prozess Gabriel S. der „Lover-Boy“-Szene zu. Deren Prinzip: Galante junge Männer machen noch jüngere Frauen in sich verliebt und schicken sie dann auf den Strich. Laut Rostocker Polizei gebe es Hinweise, das S. und sein Bruder, der im hessischen Hanau lebt, das schon bei mehreren Frauen getan hätten. Nach Angaben des Gerichts hatte S. noch nie Ärger mit der Justiz.
Er gehe davon aus, dass S. nicht wieder straffällig wird, so Richter Strauß. Das Verfahren habe den Angeklagten „sichtlich beeindruckt.“ Strafmildernd wirkten sich die Auslieferungshaft in Rumänien und die U-Haft in Waldeck aus. S. war im Dezember in seiner Heimat verhaftet worden. Zu den Bewährungsauflagen zählt, dass er keinen Kontakt zu Ionela H. aufnehmen darf.
Für Verwirrung bei Prozessbeobachtern sorgte eine Formulierung des Gerichts, dass S. 10000 Euro „zurückzahlen“ müsse, zusätzlich zu den Verfahrenskosten. Auf Nachfrage stellte Strauß klar, dass der Staat das Geld bekommt. Und nicht Ionela H., der S. genau diese Summe schuldet.