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Alt  23.12.2015, 09:57   # 1
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.722


wüstenwind ist offline
Schuld des Freiers, Mitschuld des Opfers, ZuhälterIn im Hintergrund

Was ich als weitgehend gesichert ansehe ist, dass es im Bereich der Prostitution legale und illegale Machenschaften gibt. Lassen wir mal die Geschichte mit der BHV sowie den Sperrbezirk außen vor, so lädt ein Freier aktuell gesetzlich keine Schuld auf sich, wenn er sich der Prostituierten gegenüber korrekt verhält - also bezahlt und ihr keine Gewalt antut.

Bei manchen Prostituierten ist im Hintergrund aber Zuhälterei am Werk. Die der Freier dann sehr häufig nicht mitbekommt. Trifft ihn da eine Schuld, wenn er keinen Hinweis erhaschen kann, wenn er von vorneherein versucht, im legalen Bereich zu bleiben? Juristisch (derzeit) normalerweise nicht. Wie sieht es mit einer moralischen Mitschuld aus?

Der Polizei sind auch die Hände gebunden, wenn sie keine konkreten Hinweise auf die Zuhälterei hat. Obwohl die Polizei (zumindest in München, was ich so mitbekommen habe) regelmäßig Kontakt hat zu Etablissements, obwohl sich Prostituierte in München melden müssen. Da ein aktuelles Posting, wo die Polizei offenbar mehr weiß/vermutet und trotzdem nichts macht - oder halt nichts machen kann mit den Mitteln des Rechtsstaates
https://huren-test-forum.lusthaus.cc/...1&postcount=45


Wer es sicher weiß ob da Zuhälterei am Werk ist: die Prostituierte selbst. Gesetzlich korrekt: sie soll die Polizei einschalten. Macht sie aber nicht. Einerseits verständlich.
Trifft sie deshalb eine juristische oder moralische Mitschuld an Gesetzesverstößen gegenüber ihr selbst? Oder - als Mitwisserin - an Gesetzesverstößen gegenüber "Kolleginnen"? So wie wenn man möglicherweise verknackt wird, wenn man untätig dabei ist, wenn der eigene Kumpel einen anderen zu Tode prügelt?




Ich habe hier vereinfachend weibliche Prostituierte/Huren speziell genannt, weil bei denen das Problem zahlenmäßig häufiger in Erscheinung treten dürfte.
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