die Reeperbahn ist nicht meine Ecke - da wo viel Licht da auch viel Schatten - gute Erotik auf dem Hamburger Kiez ist so häufig wie sonnige Tage.
Also wenn ich mich recht entsinne - wurden die Kabinen-Peepshows in Hamburg wie auch in Deutschland abgeschafft
BVerfGE 84, 314 („Peep-Show”): Verfassungs-rechtliche Schutzpflicht bei Angriffen auf die Menschenwürde durch Privatpersonen (§ 33 a Abs. 2 Nr. 2 GewO).
Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 30. Januar 1990 - 1 BvR 450/90 - nicht zur Entscheidung angenommen.
Hier :- >
https://www.jura.uni-tuebingen.de/net...fge_84_314.doc