So, wie ich es mitbekommen habe, muss auch bei dem ersten Inhaftieren ein Richter dies bestätigen, damit die drei Monate ausgeschöpft werden können. Die Polizei allein entscheidet also nicht (würde mich auch sehr wundern, da sie ja nur Exekutive und nicht Judikative ist).
Und selbst, wenn einzelne Gesetze unrechtmäßig wären, bleiben wir ein Rechtsstaat, da es eben unabhängige Gremien wie das Bundesverfassungsgericht gibt, die dann das Gesetz kassieren.
Die grundsätzlichen, rechtlichen Bedenken teile ich, was Präventivhaft angeht. Auf der anderen Seite fände ich es nicht gerade prickelnd, wenn man beispielsweise von Anschlagsplänen durchgeknallter Salafisten wüsste, einen rellen Tatverdacht hat und nichts unternehmen dürfte, bis was passiert. Dem steht gegenüber, dass Präventivstrafen verboten sind.
Gut, dass ich kein Jurist bin. Gefühlsmäßig vertraue ich hier der Intention des Gesetzes und warte ab, was das Bundesverfassungsgericht sagen wird (ich gehe davon aus, dass irgendwer dagegen klagen wird).
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Manch einer, der vor der Versuchung flieht, hofft doch heimlich, dass sie ihn einholt.
(Giovanni Guareschi)
Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat.
(Giovanni Boccaccio)
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