Vielleicht für den einen oder anderen von Relevanz.
Eine Textstelle aus dem Bericht;
Um sich ein Bild von der Praxis zu machen hat das Gericht seit April mehr als 100 Prostituierte als Zeuginnen vernommen. Die Frage, wie es der „Verbraucher“ sieht, hätte der Münchner Anwalt Bernhard Knies gerne auch von Männern beantwortet gehabt. Doch die Strafkammer hat seinen Beweisantrag abgelehnt. Die Verteidigerriege hatte erwogen, in Internetforen nach Männern zu suchen, die bereit gewesen wären, über ihren Besuch im Münchner Pascha als Zeugen zu erzählen. Schließlich fanden sich fünf Kandidaten, deren Ladung das Gericht jedoch ablehnte....
Pascha und der „wildgewordene Steuerfahnder“ - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: https://www.augsburger-allgemeine.de/...d42546461.html
Interessant wie es sich so entwickelt, wenn die Betreiber tatsächlich die Umsatzsteuer für die Dienstleistung der Damen abführen müssen riecht das nach Preiserhöhung. Denke nicht ne Dame lässt sich die 19 % nehmen und hat dann statt nem hunderter nur knappe 80 in der Tasche. Klar steuerrechtlich muss sie es abführen, immer schon und in Zukunft genauso. Hat sie bisher aber in den seltensten fällen denke ich geschweige denn bei allen, wenn nicht bei den wenigsten. Bevor die Betreiber in Zukunft aber alle Knast riskieren wird wohl eher bezahlt werden, die Frage ist, wer trägt die Kosten im Endeffekt?
@Poker6
Na ja... Du solltest vielleicht dazu schreiben, dass das eine Meinung ist die einer im Internet veröffentlich hat. Und nicht irgendwas halbwegs Offizielles. Keine im Internet vertretene Zeitschrift.
Also in Artemis wurde das ja auch versucht. Das Kammergericht hat aber Scheinselbstständigkeit abgelehnt. Regeln und organisatorische Abläufe waren laut Gericht von der Vertragsfreiheit gedeckt.
Diese Rechtsunsicherheit kommt raus, wenn man schwammige Gesetzte formuliert. Ist wahrscheinlich auch so gewollt...
Umsatzsteuerlich ist es wg. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz schon sehr fraglich, ob die Damen selbständig waren
"wird (umsatzsteuerlich) nicht selbständig ausgeübt, soweit die natürliche Person einem Unternehmen so eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist".
Bei der komplizierten Rechtslage ist aber die Frage einer Hinterziehungsabsicht und die ist für Steuerhinterziehung nunmal erforderlich, wohl mehr als fraglich! *Ich bin gespannt, was der BGH als Revisionsinstanz zu dem Urteil sagt. *
Nach außen versucht ja jeder Club deutlich zu machen, dass die Damen bei ihm keinerlei Weisungen unterliegen .... - klar, auch die Damen selbst müss(t)en USt abführen, aber kaum eine wird das tun. Da versucht man eben die Clubbetreiber zu packen. Ich fürchte, dass - wie im Pascha in Köln schon geschehen, die haben offenbar nur auf das Urteil in Augsburg gewartet - es in nächster Zeit mehr Razzien aus Steuergründen in den Clubs geben wird und der eine oder andere Club dadurch faktisch geschlossen wird.
* Preise hoch, was dazu führen wird, dass die Gäste weniger Besuche machen. Denn von 500€ kann ich eben 5 mal für 100€ oder nur 4 mal für 120€ gehen. Fazit ist eine Mindereinnahme für die Frauen.
Das wird den Mädels egal sein, solange sie bei den vieren mit dabei ist.
Und noch was: Wenn der Betreiber die Steuer abführen muss, bedeutet das auch totale Kontrolle der Damen. Weil es dann nicht mehr "nur" um den vereinbarten prozentualen Anteil am Umsatz geht - aber selbst da gibt es Betreiber, die das dem Mädel anhand von Videos schon belegt haben - sondern um Steuerhinterziehung.
Wer trägt die Kosten? Da dürfte sich das älteste Gewerbe der Welt nicht von allen anderen unterscheiden.
Für den Kunden ist der Endpreis entscheidend. Da ist egal, was ich als Anbieter von was auch immer so alles an Kosten und Steuern, Abgaben und diversen Zwangsbeiträgen zu bezahlen habe. Diese entscheiden nur, ob sich das Angebot für mich lohnt.
Wie E.B. bemerkt hat, wird der Kuchen, den es zu verteilen gibt, nicht größer, wenn eine (zusätzliche) Steuer abzuführen ist. Oder kannst du zu deinem Chef oder Kunden gehen und einfach mal so ein paar Prozent Erhöhung draufschlagen?
Also bleiben zwei Alternativen:
* Preise hoch, was dazu führen wird, dass die Gäste weniger Besuche machen. Denn von 500€ kann ich eben 5 mal für 100€ oder nur 4 mal für 120€ gehen. Fazit ist eine Mindereinnahme für die Frauen.
* Preise gleich lassen, was zu einer Mindereinnahme für die Damen führen wird.
Womit auch klar ist, wer die Hauptlast tragen wird. Denn die wenigsten Gäste gehören zu der Gruppe, für die sich Leistung wieder lohnen soll, und werden auf ihr Gehalt einfach mal so ein paar Prozent aufschlagen können, weil die Nutten jetzt mehr Geld wollen, sofern sie es nicht gleich als Spesen abrechnen.
Ganz zu 100% an die Herren Besucher weitergeben wird nicht funktionieren, denn das verfickbare Einkommen ist nicht größer geworden, und das Rotlichtbusiness ist zur Zeit wegen Überangebot ein Käufermarkt.
__________________ Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.