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Alt  22.03.2018, 06:21   # 1
markus041971
---
 
Mitglied seit 24.11.2012

Beiträge: 7


markus041971 ist offline
Question Escortdamen - nicht Wahrnehmung eines Termines -> Polizei, Anwalt, etc.


 
Escortdamen
Straftat und Schadensersatz bei nicht wahrnehmung einen Termin


-

München
Bayern
DE - Deutschland
Hallo liebe Lusthausgemeinde,

ich habe nun mal eine Frage die mich sehr beschäftigt.

Vor einigen Wochen habe ich einen Termin bei einer Escortdame vereinbart und diesen nicht wahrgenommen aber auch nicht abgesagt. Als der Termin war hat die Dame mich angeschrieben und ich gesagt sorry hab es vergessen und keine Zeit.

Die Dame forderte mich auf Ihr 90.- € Schadensersatz fürs (Sie sich fertig machen bzw styelen, Fahrtkosten und die Ihr entstanden Auslagen für Kinderbetreuung) zu bezahlen. Ich habe dieses abgelehnt und gefragt ob sie vielleicht nicht richtig tickt.

Die Dame hat den Kontakt zu mir abgebrochen und ich traute meinen Augen nicht als vor meiner Türe 2 Herren von der Polizei standen und mich als Beschuldigter wegen Betruges vernehmen wollten. Ich habe mich mit den Herren ganz gut unterhalten und auf einmal sagte einer zu mir das die Sache für mich nun richtig teuer werden kann und ich besser den Schadensersatz bezahlen hätte.

Ich habe die Dame nochmals kontaktiert und Sie verwies mich an Ihren Anwalt der wohl nichts anderes macht als Damen und Betreiber des Sex-Gewerbe zu vertreten. Um die Sache nun doch noch halbwegs friedlich zu lösen habe ich Ihren Anwalt kontaktiert und er sagte mir knallhart das ich das zahlen muss denn schließlich habe ich einen Vertrag geschlossen. Der Anwalt bot mir nun einen Vergleich an wo ich zu den 90.- € für die Dame auch noch 150.- € für seine Tätigkeit bezahlen soll.

Naja 240.- € für nichts ist schon eine Menge Geld dachte ich mir und das sehe ich eben nicht ein. Naja ich habe nun meinen Anwalt gefragt ob sowas denn rechtlich Richtig sei und er sagte mir zahle es schnellstens denn Sie sind im Recht da ein Dienstleistungsvertrag zustande gekommen ist. Zudem wenn die Dame Ordnungsgemäß registriert ist zahlt Sie Ihre Steuern wie jedes andere Unternehmen. Die Damen haben durch das neue Prostitutionsschutzgesetz ganz erhebliche Rechte Pflichten bekommen.

Für mich ist das alles ein Wahnsinn.....

----------------------

Weitere Berichte zu "Escortdamen" findest du evtl. hier...


 

GESPERRT WEGEN FAKEVERDACHT
Die folgenden Nicknames wurden techn. eindeutig der gleichen Person zugeordnet:

markus041971 = Sony-Süd = Hobby38

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Alt  03.04.2018, 00:18   # 55
DerLangeCharly
 
Mitglied seit 03.02.2018

Beiträge: 66


DerLangeCharly ist offline
Jetzt muss ich aber lachen ...

Zitat: "...auf einmal sagte einer zu mir das die Sache für mich nun richtig teuer werden kann und ich besser den Schadensersatz bezahlen hätte. ..."

Sorry, aber das sagt kein Polizist. Absolut Quatsch, das hat der nicht zu beurteilen!

Wenn schon einer vor die Haustür kommt, dann um einen Sachverhalt aufzunehmen, fürs Protokoll.

Hast Du ihre Daten?
Was für eine Aktennummer hat die Anzeige(Dein Anwalt müßte sich in Bezug darauf melden können)?
Die Personalien der anzeigenden Person? Du musst ja die Möglichkeit haben, eine Gegenklage zustellen zu können!

Alles seeeehr unglaubwürdig, netter Versuch.
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Alt  26.03.2018, 19:37   # 54
Lake of Sorrow
 
Mitglied seit 30.11.2012

Beiträge: 1.803


Lake of Sorrow ist offline
Die Frage ist, ob das überhaupt einklagbar ist. Ich denke mal nicht. Wahrscheinlich käme vor Gericht etwas in der Art heraus, dass nur das Recht auf die vereinbarte Zeit besteht, aber nicht auf einzelne sexuelle Leistungen.
Nicht die Leistung selbst, dass ist nicht möglich. Deswegen hatte ich ja geschrieben: "da kann ich zwar nicht auf Erfüllung klagen". Das Mädel kann immer nein sagen, dann war es das. interessant wird es, wenn vorher explizit etwas vereinbart wurde, was dann nach Geldübergabe verweigert wird.
Im Escortbereich wird ja auch immer alles vage formuliert. Obwohl es wohl fast jedem klar ist, worum es bei dem Termin gehen soll. Zumindest wenn ich mir im Hotel ein Mädel aufs Zimmer bestelle.
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Alt  26.03.2018, 18:51   # 53
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.866


test54321 ist offline
Ich denke, du überträgst hier unzulässigerweise die Verhältnisse einer (i.d.R. immer überfüllten) Arztpraxis auf die einer Termin-Hure.

Schon das:
Die Vereinbarung eines Behandlungstermins [...] dient lediglich der Organisation des Praxisablaufes.
trifft ja hier eindeutig nicht zu, was dieser Satz:
im Falle einer Bestellpraxis andere Regelungen gelten und hier eher ein Ausfallhonorar zugestanden wird
auch nochmal verdeutlicht.

Ich bleibe dabei: Auch wenn die Geschichte erfunden war, denke ich schon, dass der Dame in jedem Fall ein Schadenersatz zusteht, der - wenn nachgewiesen - auch gerichtlich einklagbar wäre. (wobei der Dame im übrigen natürlich eine Schadensminderungspflicht obliegt, d.h. z.B. zu versuchen, stattdessen einen anderen Kunden zu bedienen)

Im übrigen im Gegensatz zu vereinbarten sexuellen Dienstleistungen, die niemals einklagbar sind, da das Grundrecht der sexuellen Selbstbestimmung immer schwerer wiegt als eventuelle Zivilrechte (wobei aber dann wiederum bereits geflossenes Geld u.U. zurückbezahlt werden müsste).
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Danke von
Alt  26.03.2018, 07:59   # 52
advokat666
 
Benutzerbild von advokat666
 
Mitglied seit 04.01.2002

Beiträge: 1.010


advokat666 ist gerade online
Niemand muss darauf hingewiesen werden, dass er Schaden, den er verursacht, bezahlen muss. Das ist selbstverständlich und geht schon aus dem BGB hervor.
Falsch

Ganz so einfach ist es nicht.
Richtig

Oftmals ist es den Patienten nicht möglich, Behandlungstermine einzuhalten, sodass dieser abgesagt wird. In einem solchen Falle stellt sich die Frage, ob der behandelnde Arzt oder Zahnarzt ein Ausfallhonorar für den ausgefallenen Termin oder vielleicht Schadensersatz verlangen kann.

Grundsätzlich ist dies nicht möglich. Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt selbstverständlich auch im Rechtsverhältnis zwischen dem Arzt bzw. Zahnarzt und dem Patienten. Nach diesem Grundsatz ist der Behandler verpflichtet, im Falle des Ausbleibens eines Patienten einen anderen Patienten zu behandeln. Die Vereinbarung eines Behandlungstermins hat auch nicht etwa den Charakter eines Fixgeschäftes, sondern dient lediglich der Organisation des Praxisablaufes. (LG Konstanz in NJW 1994, 3015; OLG Stuttgart Urteil vom 12.04.2007, Az: 1 U 154/06). Der Patient kann den Behandlungsvertrag gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Diese Kündigung muss nicht schriftlich erfolgen. Sie kann auch durch ein konkludentes Verhalten, nämlich das Nichterscheinen zum Termin, erfolgen (AG Heilbronn Urteil vom 13.10.1994, Az: 2 C 1964/94; AG Stuttgart Urteil 28.02.1995, Az: 10 C 14161/94). Es wird aber deutlich, dass nach der Rechtsprechung im Falle einer Bestellpraxis andere Regelungen gelten und hier eher ein Ausfallhonorar zugestanden wird.
Aber

Es haben sich Fallgruppen herausgebildet, in denen dennoch die Zahlung eines Ausfallhonorars verlangt werden kann:

1. Es handelt sich um eine langfristig geplante Behandlung und ein Ersatzpatient steht nicht zur Verfügung

2. Vorherige Vereinbarung eines Ausfallhonorars und kurzfristige Absage des Termins
Dürfte schwer werden falls das eine versucht
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Alt  25.03.2018, 23:03   # 51
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
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Beiträge: 1.996


michael120 ist offline
Und wo siehst Du die Rechtfertigung für eine Einigungsgebühr - also das gegenseitige Nachgeben? (Frag ich jetzt mal so als Anwalt)
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  25.03.2018, 20:05   # 50
freeworld
 
Mitglied seit 17.12.2010

Beiträge: 443


freeworld ist offline
Den Rechtsanwalt zahlst € 70,20 - keinen Cent mehr! Das sind die gesetzlichen Gebühren Netto nach dem RVG. Und zwar eine 1.3 Geschäftsgebühr aus 'nem Streitwert von € 90,00 = € 58,50 zzgl. € 11,70 Auslagenpauschale. Die Umsatzsteuer soll er brav von seiner Mandantin holen, da sie den Anwalt im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit beauftragt hat und selber zum Vorsteuerabzug berechtigt sein dürfte. Daneben hängst den Trottel von RA noch bei der Rechtsanwaltskammer hin, da er gegen zwingende Abrechnungsvorschriften des RVG verstoßen hat und frech einfach mal mehr als das Doppelte des ihm GESETZLICH zustehenden Honorars verlangt hat.
Wahrscheinlich hat der Anwalt die Vergleichsgebühr gleich eingerechnet und dann ist die Berechnung wohl in Ordnung:
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de...vilstreit.html
__________________
Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin immer mit dem Besten zufrieden (Oscar Wilde)
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Alt  25.03.2018, 18:44   # 49
Mario12345
 
Mitglied seit 16.05.2008

Beiträge: 229


Mario12345 ist offline
Schadensersatz durch die SDL

Werde ich prüfen...finde ich eine sehr gute Idee.
__________________
Weil ehrliche Qualität wichtiger ist als Quantität!
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Alt  25.03.2018, 17:04   # 48
¡Latinas!
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¡Latinas! ist offline
Kommt drauf an, was wirklich im Angebot ist. Ich habe gerade mal auf RL eine Anzeige aus der Rubrik Escort aufgemacht, da findet sich: "Services: 69, BV / Spanisch, Französisch, GF6, GV, Hausbesuche, Hotelbesuche, Massagen"
Die Frage ist, ob das überhaupt einklagbar ist. Ich denke mal nicht. Wahrscheinlich käme vor Gericht etwas in der Art heraus, dass nur das Recht auf die vereinbarte Zeit besteht, aber nicht auf einzelne sexuelle Leistungen.


Ich sehe ihre Sedcard als Angebot, dem ich vertrauen muss, und das für mich die Grundlage für eine Buchung ist.
Jup. Letztlich heißt das aber nur, was die Dame vielleicht irgendwann mal bereit ist, das mit irgendwem zu machen.

Wenn du die Dame über eine Escortagentur buchst, dann sind die Setcards auch voll von sexuellen Vorlieben. Da steht aber auch gleich in den AGBs, dass sich die Leistung auf die Vermittlung des Kontaktes und die Organisation des Treffens beschränkt. Da wird nur die Zeit garantiert und was in der Zeit geschieht, ist Angelegenheit zwischen dir und der Frau.

Natürlich weiß da jeder, worum es oft (mit) geht und wenn die Kunden reihenweise unzufrieden mit der Dame sind, dann fliegt sie aus der Kartei. Zumindest bei seriösen Agenturen. Die Gefahr, der Erstbucher bei einer Neuzugängerin zu sein, die dann erklärt, dass sie gedacht habe, hier geht es nur darum, schick zum Essen ausgeführt zu werden, besteht aber immer.
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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Alt  25.03.2018, 15:49   # 47
mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
Hat denn schonmal einer eine SDL auf Schadensersatz verklagt, weil sie einen Termin hat platzen lassen ( Fahrtkosten, extra frei genommen usw.)?
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Alt  25.03.2018, 12:48   # 46
Lake of Sorrow
 
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Lake of Sorrow ist offline
Der Vertrag für eine Escortbuchung umfasst lediglich ein Treffen mit einer Frau an einem vereinbarten Ort und für einen vereinbarten Zeitraum. Was in der Zeit geschieht, ist nicht Gegenstand so eines Vertrages und auch nicht einklagbar.
Kommt drauf an, was wirklich im Angebot ist. Ich habe gerade mal auf RL eine Anzeige aus der Rubrik Escort aufgemacht, da findet sich: "Services: 69, BV / Spanisch, Französisch, GF6, GV, Hausbesuche, Hotelbesuche, Massagen"

In der Anzeige ist auch GV im Angebot, da kann ich zwar nicht auf Erfüllung klagen, sehe den aber bei einem P6 Termin als nicht ganz unwichtigen Punkt der Handlung und vor allem auch als Vorraussetzung für eine Buchung an. Wenn es nur um die reine Zeit gehen würde, könnte sie auch ihr Strickzeug mitbringen. An der Stelle scheitert dann wohl ein Vertrag, weil es keine übereinstimmenden Willenserklärungen gibt.

Ich sehe ihre Sedcard als Angebot, dem ich vertrauen muss, und das für mich die Grundlage für eine Buchung ist.
Wenn dann die Fotos aus ihrer Jugendzeit sind, oder gar von einer anderen Frau stammen, kann man eine Täuschungsabsicht und somit Vorsatz unterstellen, weil die Fotos kaum zufällig in die Anzeige gekommen sind. Das gilt auch für alle anderen Angaben zur Dame und auch zum angebotenen Service. Wenn sie nicht wie angegeben 22 sondern eher 42 ist, geht das auch in Richtung Betrugsverdacht. Wie auch angebotene Extras, die nach der Geldübergabe vergessen sind oder wenn die Zeit verkürzt wird.
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Alt  25.03.2018, 12:22   # 45
Webmaster
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Webmaster ist offline
Post Hinweis

GESPERRT WEGEN FAKEVERDACHT
Die folgenden Nicknames wurden techn. eindeutig der gleichen Person zugeordnet:

markus041971 = Sony-Süd = Hobby38
siehe auch

https://huren-test-forum.lusthaus.cc/...d.php?t=234252

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Alt  25.03.2018, 10:44   # 44
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@Mephisto
kommt nicht die Polizei zu einem "Hausbesuche" vorbei. Die schickt dann eine Vorladung meistens mit dem Betreff "in eigener Sache".

Wenn man dieser nicht folgt, und das MUSS MAN NICHT!! (nur bei einer staatsanwaltlichen oder richterlichen Vorladung muss man erscheinen)
Was Du schreibst stimmte definitiv für Einladungen der Polizei zu Zeugenaussagen bis Sommer 2017.
Mittlerweile muss man sowohl bei der Polizei erscheinen als auch eine Zeugenaussage machen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ne...en_069447.html

Wie das ist wenn man selbst Beschuldigter ist weiß ich nicht.

Aber ich gehe ja mittlerweile sowieso davon aus, dass es sich um einen Fake-Thread handelt.
Wobei das Thema als solches natürlich durchaus relevant ist und ich selbst Termin-Platzer grundsätzlich verurteile. Es ist zwar klar, dass auch mal was schief geht bei der DL genauso wie beim Freier - aber vermutlich sind 90% der Fälle von denselben Personen verursacht. Und manche Freier dürften in Wirklichkeit andere DLs sein oder deren Freunde/Zuhälter - die der Kollegin das Geschäft neiden.
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Alt  25.03.2018, 10:43   # 43
¡Latinas!
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¡Latinas! ist offline
Kassiopeia,

wie verhält es sich wenn ich denabgesprochenen Termin zwar wahr nehme aber merke "das passt einfach nicht" und ich sage NEIN
Wenn es nicht passt, dann einigt man sich gemeinhin auf die Fahrtkosten und lässt das Treffen sein. Sympathie ist immer gegenseitig und wenn es von mir aus nicht passt, dann von der Dame aus auch nicht. Die wenigsten Frauen sind so masochistisch veranlagt und lassen ein Date über sich ergehen, wenn klar ist, dass das nichts werden kann.
__________________
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Alt  25.03.2018, 10:40   # 42
¡Latinas!
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Beiträge: 1.350


¡Latinas! ist offline
michael120,

Das Zauberwort heißt Schadenersatz. Das Wort ist gar nicht so schwer. Es ist der Schaden zu ersetzen, der ENTSTANDEN ist.

Wieso die Dame jetzt Fahrkosten haben will, obwohl sie doch gar nicht gefahren ist?!
Schadenersatz umfasst alle Kosten, die im Rahmen des "Schadens" bzw. des Vertragsbruchs entstanden sind. Da gehört der Verdienstausfall dazu, aber auch die Kosten der Kinderbetreuung, wenn sie nicht mehr abgesagt werden konnte. Abzüge gibt es, wenn die Dame kurzfristig für den Zeitraum eine andere Buchung annehmen konnte oder für Kosten, die nicht angefallen sind. Vielleicht kann man sich 5€ gutschreiben lassen, weil die Dame sich das Make-Up nachziehen direkt vor dem Treffen sparen konnte.

Die Frage ist, ob hier "Schadensersatz" überhaupt das richtige Wort ist. Der Vertrag für eine Escortbuchung umfasst lediglich ein Treffen mit einer Frau an einem vereinbarten Ort und für einen vereinbarten Zeitraum. Was in der Zeit geschieht, ist nicht Gegenstand so eines Vertrages und auch nicht einklagbar.

Hm... Für die Kosten der Kinderbetreuung lässt Dir 'ne Quittung geben. Nicht, dass die falsche Polizei bei Dir nochmal wegen Förderung von Schwarzarbeit klingelt.
Vertragspartner ist die Escortdame. Was sie in Bezug auf ihre Auftragnehmer macht, ist ihre Sache. Mir ist auch nicht bekannt, dass man verpflichtet wäre, seine Buchführung gegenüber Kunden offenzulegen.
__________________
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Alt  25.03.2018, 09:27   # 41
Kassiopeia
Ich zeige euch den Weg
 
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Beiträge: 4.388


Kassiopeia ist offline
Zitat von Mephisto
Unglaubwürdig ...
Bleibt aber immer noch die Erkenntnis das für die meisten User die sich in dem Thread geäußert haben
so etwas wie eine Terminabsprache wichtig ist und von beiden Seiten eingehalten werden sollte

und das mit solchen Fake-Threads insgesamt sicherlich das Niveau des Forums nicht angehoben wird - Schade,
mir tun alle Frischlinge in den Foren leid.
__________________
Gruß



Carpe diem
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Alt  24.03.2018, 20:40   # 40
Mephisto
Milf und Busenfan
 
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Beiträge: 552


Mephisto ist offline
Unglaubwürdig ...

Also die Story mit der Polizei vor der Tür ist absolut unglaubwürdig. Wenn die Lady eine Anzeige aus welchen Gründen auch immer gestellt hat dann kommt nicht die Polizei zu einem "Hausbesuche" vorbei. Die schickt dann eine Vorladung meistens mit dem Betreff "in eigener Sache".

Wenn man dieser nicht folgt, und das MUSS MAN NICHT!! (nur bei einer staatsanwaltlichen oder richterlichen Vorladung muss man erscheinen) dann geht es eben weiter ohne Stellungnahme des angezeigten an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann ob die Sache eingestellt oder weiter verfolgt wird.

Keinesfalls steht dann die Polizei vor der Tür, weder die Trachtengruppe in Uniform noch die in Zivil.

Also, diese Aussage ist ein absoluter Schmarrn ... und wahrscheinlich ebenso auch der Rest ...
__________________
Wenn's klebt und pappt, dann hat's geklappt
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Danke von
Alt  24.03.2018, 20:36   # 39
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.722


wüstenwind ist offline
Ist doch eh alles Käse.

Mein Verständnis:
Da wollte eine DL im November 2017 ein bisschen Werbung machen mit der LH Identität markus041971
https://huren-test-forum.lusthaus.cc/...d.php?t=230415

Und irgendwie ist sie angefressen, dass sie derzeit häufig versetzt wird (was man ja verstehen kann). Und dann hat sie diesen hier vorliegenden Fake-Thread erstellt, die LH Identität markus041971 recycled um mal auf das Problem aufmerksam zu machen - quasi wie es einem Freier gehen könnte, wenn er eine DL versetzt. Weshalb es auch ein paar juristische Unstimmigkeiten gibt.

Und in dem Thread hat sie sich auch als sie selbst "Sony-Süd" zum Thema gemeldet
https://huren-test-forum.lusthaus.cc/...d.php?t=234252

"Sie" das ist https://www.kaufmich.com/Hobbylady-Deutsch bzw. archiviert https://archive.is/pP5jF

Und auch das ist "sie" mit ihrem LH Profil https://huren-test-forum.lusthaus.cc/member.php?u=365746 bzw. https://archive.is/LSslR
und mit ihrem Album https://huren-test-forum.lusthaus.cc/...p?albumid=3533 bzw. https://archive.is/su50F


Wer die Dame dennoch an Ostern in München treffen will - ihre Annonce auf markt.de in der archivierten Form https://archive.is/JlE76

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Alt  24.03.2018, 19:34   # 38
michael120
 
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Beiträge: 1.996


michael120 ist offline
Die Dame SEINER Wahl zu versetzten ist natürlich auch im Bereich bezahlter Liebe Scheisse.

Allein dafür solltest schon Lehrgeld zahlen.

ABER:

Das Zauberwort heißt Schadenersatz. Das Wort ist gar nicht so schwer. Es ist der Schaden zu ersetzen, der ENTSTANDEN ist.

Wieso die Dame jetzt Fahrkosten haben will, obwohl sie doch gar nicht gefahren ist?! Hm... Für die Kosten der Kinderbetreuung lässt Dir 'ne Quittung geben. Nicht, dass die falsche Polizei bei Dir nochmal wegen Förderung von Schwarzarbeit klingelt.

Den Rechtsanwalt zahlst € 70,20 - keinen Cent mehr! Das sind die gesetzlichen Gebühren Netto nach dem RVG. Und zwar eine 1.3 Geschäftsgebühr aus 'nem Streitwert von € 90,00 = € 58,50 zzgl. € 11,70 Auslagenpauschale. Die Umsatzsteuer soll er brav von seiner Mandantin holen, da sie den Anwalt im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit beauftragt hat und selber zum Vorsteuerabzug berechtigt sein dürfte. Daneben hängst den Trottel von RA noch bei der Rechtsanwaltskammer hin, da er gegen zwingende Abrechnungsvorschriften des RVG verstoßen hat und frech einfach mal mehr als das Doppelte des ihm GESETZLICH zustehenden Honorars verlangt hat.

Wie oben bereits geschrieben: Lehrgeld solltest zahlen, aber eben nicht mehr. Warum die ganzen Moralapostel hier Dich Alles zahlen lassen wollen, fragst sie vielleicht selber.
__________________
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Alt  24.03.2018, 17:58   # 37
¡Latinas!
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Beiträge: 1.350


¡Latinas! ist offline
Markus,

irgendwie kommt mir deine Geschichte komisch vor.

Zum juristischen Teil: auch mündlich usw. geschlossene Verträge sind gültig. Auch wenn es für beide Seiten etwas schwieriger wird, die Existenz und den Inhalt des Vertrages nachzuweisen.

Zum moralischen Teil: Du hast mit der Dame einen Termin ausgemacht. Die Frau hat sich zu Recht darauf verlassen. Wenn man weiß, wie es einige Damen mit der Pünktlichkeit nehmen, kann man ihr Verhalten nicht hoch genug bewerten. Wenn ich einen Termin versemmle, dann würde ich der Dame ohne zu fragen das komplette, vereinbarte Honorar geben. Sie kann ja nichts dafür.

Fakt ist, dass sich die Frau hier absolut nichts zu Schulden hat kommen lassen.

Ich weiß, das Absagen von Terminen ist heute in weiten Teilen der Bevölkerung nicht mehr in. Die anderen merken ja schon, wenn man nicht kommt. Man muss sich aber nicht genauso arschlochmäßig verhalten wie andere.

Unabhängig davon hat sie auch Anspruch darauf. Sie hat ihren Teil des Vertrages komplett erfüllt.

Da war sie mit 90€ für ihre Unkosten sehr großzügig. Andere hätten hier zurecht gleich mehr gefordert.
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).

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Alt  24.03.2018, 16:39   # 36
Madalena
LH Support (Praktikantin)
 
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Beiträge: 1.053


Madalena ist offline
???

Also diese Sony haben dir Policía an Halse gehetz??

https://huren-test-forum.lusthaus.cc/...d.php?t=234252

Oder andere?

Ware die Manner in Uniform echt?

Erlaubt das in Alemania?


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Alt  24.03.2018, 12:54   # 35
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Beiträge: 4.866


test54321 ist offline
Wie gesagt, Voraussetzung dafür ist, dass du vorher in Kenntnis gesetzt worden bist dass bei einem unabgesagten Termin Kosten entstehen. Dazu gibt es genügend anwaltliche Quellen im Netz.
Ganz so einfach ist es nicht.

Es geht hier nicht um einen hypothetischen, schwer nachweisbaren Verdienstausfall sondern um tatsächlich entstandenen, nachweisbaren Schaden aufgrund der Nichterfüllung des Vertrags seitens des Kollegen Markus.
Die Dame war meines Erachtens ohnehin recht fair und hat ihm nur die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet und auf ihr Honorar verzichtet.

Aber wer sonst sollte die Kinderbetreuung und die Fahrtkosten bezahlen als er?

Niemand muss darauf hingewiesen werden, dass er Schaden, den er verursacht, bezahlen muss. Das ist selbstverständlich und geht schon aus dem BGB hervor.

Letztendlich sollte er auf seinen Anwalt hören, der sicherlich sowohl die Fakten- als auch die Rechtslage besser kennt als wir: So schnell wie möglich bezahlen und als Lehrgeld verbuchen.

Bzgl. Widerrufsrecht: Das hätte wohl tatsächlich bestanden, da es ein Fernabsatzgeschäft war, allerdings muss man den Widerruf auch aussprechen und auch dann ist man schadensersatzpflichtig.

Termine mit Dienstleistern
Verpasst man einen fest eingeplanten Termin, beispielsweise beim Masseur, hat der Anbieter ja praktisch keine Möglichkeit mehr, in dieser Zeit einen anderen Kunden zu behandeln. Für den Dienstleister entsteht also ein echter Verdienstausfall. Deshalb muss man das Honorar bezahlen, obwohl man gar keine Gegenleistung erhalten hat. Kann der Dienstleister in der Zeit einen Spontankunden bedienen, muss er die damit erzielten Einnahmen aber verrechnen. Der Praxistipp vom Harald Rotter: „Wenn ich merke, dass ich es nicht schaffe, kann ich einen Freund bitten, meinen Termin zu übernehmen.“ Diese Regelungen gelten beispielsweise auch für die Physiotherapie, Friseure, Kosmetikerinnen, Psychologen, Berater, Fitnesstrainer, Musiklehrer und Ähnliches. Wenn ein solcher Anbieter nach einem geplatzten Termin keine Rechnung stellt, ist das also reine Kulanz. Oft muss man beim ersten Termin auch eine Vereinbarung unterzeichnen, in der eine entsprechende Ausfallzahlung ausdrücklich geregelt ist.
Quelle: AKTIVonline – https://www.aktiv-online.de/ratgeber...er-werden-4702
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Alt  23.03.2018, 08:07   # 34
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advokat666 ist gerade online
Dass man auch bei Ärzten oder Friseuren bei geplatzten Terminen nicht bezahlen muss, stimmt so auch nicht.
Wie gesagt, Voraussetzung dafür ist, dass du vorher in Kenntnis gesetzt worden bist dass bei einem unabgesagten Termin Kosten entstehen. Dazu gibt es genügend anwaltliche Quellen im Netz.
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Alt  23.03.2018, 07:59   # 33
Dweezil
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Beiträge: 878


Dweezil ist offline
Zitat von Jaguarn Beitrag anzeigen
Mich wundert es, dass unsere Polizei wegen 90,-- Euro jemanden zu Hause zu einer Vernehmung aufsucht. Die müssen ja wirklich viel Zeit haben.

Wenn das Verfahren nicht schon bei der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, bekommst Du bei dieser Sachlage nicht mal eine schriftliche Einladung zur Vernehmung; allenfalls einen Anhörungsbogen.

Aus der Schilderung lässt sich auch kein vorsätzliches Handeln erkennen.
Bei uns in der Firma ruft die Polizei sogar gelegentlich durchaus an oder kommt vorbei, wenn es sich um nicht bezahlte Strafzettel für Firmenpkw handelt. Genug Zeit, gerade in der Gegend...

Dass eine Betrugsanzeige selbst da aber ins Leere laufen wird, glaube ich auch. Da habe ich schon (finanziell) Heftigeres erlebt. Vielleicht ist es aber ein gutes Mittel, um an die Kontaktdaten zu kommen und dann zivilrechtlich wegen Schadensersatz vorzugehen?
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Alt  23.03.2018, 07:51   # 32
Dweezil
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Mitglied seit 19.11.2017

Beiträge: 878


Dweezil ist offline
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Zum Verhalten ist ja eher mehr als weniger gesagt und ich stimme der besser erzogenen Mehrheit zu. Mal ehrlich, per WhatsApp ausgemacht... wieviel Zeit kostet es, auch so abzusagen?

Oder wenn man es verpennt hat (wobei ein Escortdate für mich persönlich doch nichts ist, was ich schnell mal vergesse) die Cojones haben, dafür geradezustehen. Schließlich geht es im Pay6 gerade um Eier haben.


Zum Rechtlichen, ohne dass ich Anwalt bin, halte ich es auch für eindeutig. Das Prostitutionsgesetz gilt ja noch.

§ 1 ProstG
Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
Schwieriger wird es wohl (Schadensersatz) umgekehrt, aber sicher auch nicht unmöglich. Wie das Verfahren wegen Betrugs ausgegangen ist, wo ein ZB für eine Stunde bezahlt, aber „vorsätzlich“ nach 10 Minuten zum Absch(l)uss gebracht wurde, habe ich auf die Schnelle leider nicht gefunden.

Dass man auch bei Ärzten oder Friseuren bei geplatzten Terminen nicht bezahlen muss, stimmt so auch nicht. Nur kann halt nicht in jedem Fall einen Schadenersatz fordern.
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Alt  22.03.2018, 21:55   # 31
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@Mario12345
Ich versuche meine Termine immer abzusagen.
Also ich fahr da einen anderen Ansatz: Ich versuche meine Termine immer zu halten. ;-)
Und das gelingt mir auch üblicherweise. Und ich habe noch nie eine versetzt. Aber ich habe im Einzelfall schon einen Korb verteilt weil der Termin von ihr wiederholt geschoben wurde.
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Danke von






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