Das Thema in Bezug auf Hasengasse würde mich jetzt auch interessieren.
Ich habe von einer Dirne da gehört, dass das mittlere Haus mit den Jungen wegen Verwahrlosung oder so was geräumt wurde. Ansonsten habe ich da auch schon ewig nichts neues mehr gesehen. Sogar Abends zur Hauptverkehrszeit waren maximal 2-3 anwesend.
Auch der Neubau mitten in der Hasengasse macht mich stutzig. Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass da ein neues Laufhaus entsteht, da das vor allem rechtlich ja nicht geht wegen Bestandsschutz und so.
Macht fast den Eindruck, als wenn die alles langsam dicht machen und ein Wohngebiet draus machen (bei den Immobilienpreisen sicherlich rentabler als die Vermietung an Dirnen).
Hier noch ein Nachtrag, wenn ich das auf der AZ-Seite richtig Lese müssen alle Betriebe eine neue Genehmigung bei der Stadt einholen. Wenn also die Gegebenheiten oder der Betreiber nicht passen gibt es keine Erlaubnis, also hilft die Ausnahme der Sperrzone bei der Hasengasse recht wenig.
Hier noch das Zitat von der AZ:
Prostituierte müssen sich mit Bild registrieren lassen
Auf Prostituierte und Bordellbetreiber kommen mit dem 1. Juli 2017 neue Verpflichtungen zu. Das Prostituiertenschutzgesetz sieht nämlich vor, dass sich Prostituierte behördlich und mit Lichtbild zu registrieren haben. Die Anmeldung wird allen Gemeinden und Ländern mitgeteilt, in denen sie arbeiten wollen.
Wer ein Prostitutions-Gewerbe betreiben will, muss dieses behördlich genehmigen lassen und dabei bestimmte Auflagen erfüllen. "Bei Antragstellung muss ein Betriebskonzept vorgelegt werden, anhand dessen die Gegebenheiten des Betriebs geprüft werden, darunter insbesondere die organisatorischen, personellen, räumlichen, hygienischen und sicherheitsbezogenen Rahmenbedingungen", so das Bundesjustizministerium. "Kriminelle Ausbeutung von Prostituierten, menschenunwürdige Geschäftsmodelle, Gewalt– all das soll künftig früher erkannt und verhindert werden."
Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier haben in Karlsruhe inzwischen Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz eingereicht. Das neue Bundesgesetz, das ab 1. Juli in Kraft ist, trete Grundrechte von Sexarbeiterinnen mit Füßen, monieren die Kläger und weitere Unterzeichner. Sexarbeiterinnen würden gegängelt, bevormundet und kriminalisiert.
Quelle:
https://www.augsburger-allgemeine.de/...d41813816.html