Augsburg: Anklage gegen Sexclub scheitert
Artikel auf der Online Ausgabe der Augsburger Allgemeine 08.01.2010
Niederlage für die Kripo: Die Führungsriege des Augsburger Bordells „Colosseum“ muss wohl nicht wegen Sozialbetrugs vor Gericht. Eine Klage blieb erfolglos.
Die 9. Kammer des Landgerichts hat eine Anklage, die sich gegen vier Männer und eine Frau richtete, abgelehnt. Das bestätigte der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell.
Die Anklage stützte sich auf Erkenntnisse, welche die Ermittler bei einer großen Durchsuchung im Februar 2008 gewonnen hatten. Rund 220 Beamte von Kripo und Zoll hatten damals das Bordell in Oberhausen durchforstet. Die Staatsanwaltschaft wirft der Führungsriege des Sexclubs vor, den Sozialversicherungen rund 415 000 Euro vorenthalten zu haben.
Die Prostituierten würden wie Angestellte behandelt, argumentierten die Ankläger. Daher hätten die Betreiber für die Frauen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen – was sie nicht taten. Die Richter sehen das anders und stufen die Frauen als Selbstständige ein. Ein Grund: Die Frauen würden für ihre Dienste von den Freiern bezahlt und nicht vom Bordell.
Seit Jahren versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen das Bordell vorzugehen, dessen Hintermänner laut Kripo in die organisierte Kriminalität verwickelt sind. Bisher mit nur mäßigem Erfolg: Schon einmal wurde eine Anklage wegen Zuhälterei abgeschmettert, andere Urteile fielen recht milde aus. Jörg Heinzle
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