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Alt  10.12.2009, 15:37   # 1
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Beiträge: n/a


Ernsthafte Frage: Was GENAU ist Prostitution?

Also ich hatte kürzlich Mailkontakt mit nem jungen Paar bzgl. eines Hoteldates (ich wollte eine versaute, private SM-Vorführung ohne ficken) und dabei kam es zur Diskussion ob erlaubt oder nicht bzw. was eigentlich Prostitution ist. Sie schrieb "Wenn du nur zukuckst wie ich mir einen wixe und/oder mein Mann mir den Arsch versohlt, du dir dabei einen wixt und du dafür bezahlst ist das rechtlich gesehen keine Prostitution. Wenn du mir dabei den Bauch streichelst aber schon".

Daraufhin hab ich im Internet recherchiert. ProstG, Auswirkungen, Zwangsprostitution, Zuhälterei ... blabla.

Das beste was ich fand war die Aussage: "Prostitution ist die Duldung sexueller Handlungen gegen Entgelt am eigenen Körper."

Ok, was sind dann aber GENAU sexuelle Handlungen?

Angenommen ich geh mit einer ins Hotel, sie zieht sich aus und steckt sich einen fetten Dildo rein. Mich geilt´s auf und ich hobel mir einen. Dafür geb ich ihr Geld ohne sie anzufassen.

Ist das schon Prostitution?

Ist es Prostitution wenn ich ihr zum Abschluß einen Zungenkuss verpasse?

Ist es Prostitution wenn sie mein Sperma vom Boden aufleckt?

Ist es Prostitution wenn ich ihr mit dem Rohrstock den nackten Arsch versohle?

Ich meine, ich lege dabei ja nicht direkt Hand an ...

Ist eine Domina, von der ICH mir den Arsch verhauen lasse eine Prostituierte?

Wie gesagt, was GENAU ist Prostitution? Da muss es doch unter diesen 1000 Arschgesetzen eins geben, wo das genau ge -und erklärt ist.

Was ist eine sexuelle Handlung und was ist keine?

Das Mädel in der PeepShow ist doch auch keine Nutte, wo ist also GENAU die gesetzliche Grenze?

Grüssle, der neugierige TOFU
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  11.12.2009, 21:59   # 7
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Beiträge: n/a


Bestes Beispiel ist wohl, wenn Du die amerikanische Regelung nimmst.
War vor kurzem in Vegas und dort ist Prostitution verboten. Dort siehst Du aber mehr nackte Haut als sonstwo auf der Welt.
Ist wie bei nem lapdance, Du darfst nicht Berühren und Sie darf "alles" ausser sexuelle Handlung (küssen, Felatio, etc.).
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Alt  11.12.2009, 16:32   # 6
-
 

Beiträge: n/a


Wenn sie ihm aber eine schmiert oder er ihr nur an den Busen langen darf, nachdem er ihr das Haushaltsgeld für den Dezember gegeben hat, kann das schon den Tatbestand der verbotenen Prostitution im Sperrbezirk erfüllen.
Grins

Also ist meine alte eine Hure, und noch dazu macht sie es in der verbotenen Zone. Aber der Richter wird mir das nicht abkaufen weil sie mit mir seit 25 Jahren einen Trauschein hat, das ist Pech.

Also: Wenn ich mir dieses junge Pärchen anlache und ihr Mann sie mir geil vorführt, aber ohne dass ich sie (oder ihn???) anfasse, ich mir dabei ein zwei drei abhoble und sie danach immer brav mein Sperma von den Fliesen aufleckt ... so ist es abgesprochen mit den beiden, ca. 2 Stunden für 150 Tackern ... ist das jetzt Prostitution? Oder nicht?

Ich könnte diese Frage ja auch mal per Mail ans KVR in M schicken, das wäre doch mal was ... arbeiten im KVR auch Frauen?

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Alt  11.12.2009, 13:11   # 5
Der Auserwählte
Read only
 
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Mitglied seit 06.02.2009

Beiträge: 453


Der Auserwählte ist offline
@albundi

Dazu ein alter Beitrag von mir:

https://huren-test-forum.lusthaus.cc/...89&postcount=3

Auszug:

Gleichzeitig wurden das Strafgesetzbuch in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei) dahingehend geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange nicht eine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet
Und

Die Strafbarkeit der Förderung der Prostitution wurde fast ersatzlos gestrichen, den Punkt der Ausbeutung von Prostituierten deckt aber unter anderem weiterhin der § der dirigistischen Zuhälterei ab, aber natürlich auch der §180 und §181 StGB. Auserdem gibt es seit 2005 den §232 StGB, eine Neufassung des §, der den Menschenhandel unter Strafe stellt.
__________________
Jeden Tag steigt die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können.
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Alt  11.12.2009, 12:30   # 4
undercover
Diva
 
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Mitglied seit 03.01.2005

Beiträge: 5.823


undercover ist offline
Ein guter Bericht hier im Lusthaus dient zwar zur Förderung der Hure, weil gute Werbung, stellt aber keine Förderung zur Prostitution dar. "Fördern" bedeutet in diesem Zusammenhang beispielsweise das zur Verfügung stellen von Ressourcen wie Wohnung, Homepage, Internet, Mobiltelefon... wenn davon der zur Verfügung Stellende an den Einnahmen der Prostituierten partizipiert, also das spiegelt den typischen Zuhälter....

Juristen und Meinungsforscher sind allerdings dazu geboren die Meinung des zahlenden Kunden zu vertreten/finden/interpretieren/etc....so wird es sehr unterschiedliche Auffassungen darüber geben.
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Alt  11.12.2009, 12:12   # 3
albundi
 
Benutzerbild von albundi
 
Mitglied seit 03.06.2004

Beiträge: 847


albundi ist offline
Hm, dann hab ich jetzt auch eine Frage. Will jetzt aber kein extra Thema aufmachen, da es ja irgendwie dazu gehört.
Wie deffiniert sich "Förderung zur/der Prostitution"?
Wenn man(n) hier Werbung für eine macht ist das ja schon Förderung?
Wenn man für eine im Netz oder sonstwo eine Werbung schaltet weil sie zu blöd oder was weis ich ist oder einfach nicht auftauchen will?
Oder erst, wenn man sie für die Arbeit umsonst vögeln darf? Oder zum Essen eingeladen wird. Oder doch ein trinkgeld dafür bekommt.
Oder was ist, wenn man über welche Medien/Wege auch immer eine für erotische Treffen gegen Bezahlung sucht?
Naja, doch mehr als EINE Frage...
Gruß Al
__________________
Es ist nicht das Kleid, das Dich fett macht.
Es ist das Fett, das Dich fett macht!!!
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Alt  11.12.2009, 07:44   # 2
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
Benutzerbild von yossarian
 
Mitglied seit 30.06.2003

Beiträge: 7.895


yossarian ist gerade online
Alles ist Prostitution

Wie ich aus zuverlässiger Quelle hörte, stellt laut Aussage eines Münchner Kriminalbeamten schon das Berühren einer weiblichen Brust durch einen Mann gegen Bezahlung den Tatbestand der Prostitution dar, was z.B. im Münchner Sperrbezirk geahndet werden kann.
Lieber Tofu, du bist noch ein junger Kerl und offensichtlich ein Platoniker. Der gute alte Platon ging davon aus, dass Begriffe von vorne herein existieren und definiert werden können. Dass das falsch ist, weiß die moderne Philosophie inzwischen.
Was Wörter oder Begriffe bedeuten, geht aus der Praxis hervor.
Was Juristen definieren, ist deren Sache und variiert in Ort und Zeit. Was gestern Recht war, kann heute durchaus Unrecht sein. Und in München gibt es einen gauweilerischen Sperrbezirk (mit hohen Mietpreisen für Bordelle) und in Nürnberg nicht, und da ist auch das Ficken billiger. Und beides stellt geltendes Recht dar. Im baden-württembergischen Ulm darfst du die einen ohne blasen lassen, 100 Meter weiter süd-östlich im bayerischen Neu-Ulm ist das verboten. Leider haben Juristen viel zu viel Macht über uns, diese Kettenhunde und Speichellecker der Herrschenden.
Deine Frage würde ich so beantworten: Wenn sie es nur gegen Geld tut, ist es Prostitution. Wenn du ihr auch ohne finanzielle Gegenleistung den Arsch versohlen darfst (oder sie dir), ist es keine. Basta.
Oder nach g*uw*ilerischer CSU-Logik: Wenn eine Frau ihrem Mann in der Sendlinger Straße kostenlos eine Watschn gibt oder er ihr umsonst an den Busen langen darf, ist das keine Prostitution im Sperrbezirk.
Wenn sie ihm aber eine schmiert oder er ihr nur an den Busen langen darf, nachdem er ihr das Haushaltsgeld für den Dezember gegeben hat, kann das schon den Tatbestand der verbotenen Prostitution im Sperrbezirk erfüllen.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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