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Alt  19.01.2016, 17:15   # 1
AO-Freak
 
Mitglied seit 29.06.2015

Beiträge: 85


AO-Freak ist offline
Straßenstrich Salzburg - Strafverfügung für Freier

Anzahl und Intensität der sicherheitspolizeilichen Kontrollen am SS Salzburg wurden in den letzten Wochen und Monaten deutlich gesteigert. Neben den Mädels sind davon zunehmend auch (potenzielle) Freier betroffen. Ein Erfahrungsaustausch über erfolgreiche Vorgehensweisen, wie durch einen begründeten Einspruch die Strafverfügung zurückgenommen und das Verfahren eingestellt wird, könnte möglicherwiese für den Einen oder Anderen hilfreich sein.
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Danke von


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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  21.01.2016, 10:48   # 10
Foggy85
Salzburger-Szenekenner
 
Benutzerbild von Foggy85
 
Mitglied seit 13.02.2007

Beiträge: 647


Foggy85 ist offline
Ich hab wegen so nem Kasperl damals die Polizei angerufen... siehe da er bekam mächtig eine auf den Deckel, und hätte er nicht im Beisein der Polizei die Bilder gelöscht wärs einfach nur teuer für ihn geworden (Verletzung von Persönlichkeitsrechten etc..)
__________________
Uno sciocco trova sempre un altro sciocco che lo ammira
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Danke von
Alt  21.01.2016, 09:14   # 9
-
 

Beiträge: n/a


nachdem "er" sicher kein Polizist war, ist es relativ unerheblich, wobei er dich fotografiert hat.
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Alt  21.01.2016, 00:54   # 8
Pisi
 
Mitglied seit 04.07.2015

Beiträge: 42


Pisi ist offline
Also einschüchtern kann man dass nicht nennen.
Ich war ja schon fertig
Er hat mich beim wegfahren fotografiert, die Dame war auf der Rückbanck.
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Alt  20.01.2016, 22:20   # 7
-
 

Beiträge: n/a


selber schuld, wenn du dich von irgendeinem Spinner mit einer Fotokamera einschüchtern lässt.
ich hätte mir das nicht gefallen lassen.
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Alt  20.01.2016, 21:21   # 6
Pisi
 
Mitglied seit 04.07.2015

Beiträge: 42


Pisi ist offline
Also ich finde das Thema auch Interessant.
Ich wurde ja auch fotografiert, zwar nicht mit heruntergelassenen Hose aber fotografiert wurde ich.
Bekommen habe ich bis jetzt immer noch nichts.
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Alt  19.01.2016, 22:37   # 5
Foggy85
Salzburger-Szenekenner
 
Benutzerbild von Foggy85
 
Mitglied seit 13.02.2007

Beiträge: 647


Foggy85 ist offline
Ob du Salzburger oder Deutsches Kennzeichen hast... letzteres ist die Garantie für den Fick durch Behörden...

Ich hab dir per PN eh die Varianten erzählt wie du rauskommst...

Variante 1: Mangel an der Fremdsprache
Variante 2: Mangel am österreichsichem Kennzeichen
Variante 3: Ein gewisser Ausweis
__________________
Uno sciocco trova sempre un altro sciocco che lo ammira

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Alt  19.01.2016, 22:14   # 4
-
 

Beiträge: n/a


punkt 3 hast du hoffentlich nur der Vollständigkeit halber angeführt, denn da hat man dich mit der sprichwörtlich runtergelassenen Hose erwischt.
bei punkt 1 und 2 kommt es darauf an, ob das als (ebenfalls strafbare) Anbahnung von Prostitution ausgelegt wird. ich denke, da spielen dann auch andere Faktoren eine Rolle. zB ob du dort mehrere Runden gedreht hast, ob du den Beamten schon einmal an einem anderen Tag aufgefallen bist usw.
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Alt  19.01.2016, 18:54   # 3
AO-Freak
 
Mitglied seit 29.06.2015

Beiträge: 85


AO-Freak ist offline
Auf jeden Fall ist schon mal ein hilfreicher Anfang bezüglich der Formalien gemacht.

Jetzt fehlen noch die erfolgreich angewendeten Begründungen für den Einspruch.
Drei unterschiedliche Situationen:
1. SDL spricht mit Freier am Autofenster und in dieser Situation erwischt und kontrolliert
2. SDL sitzt im Auto des Freiers und sie werden angehalten/kontrolliert
3. SDL und Freier werden beim Vollzug im Auto erwischt.
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Alt  19.01.2016, 18:10   # 2
-
 

Beiträge: n/a


das ist doch ein alter Hut?
bereits 2011 hat die övp auf strafen für freier gepocht: https://derstandard.at/1317019744320/...en-fuer-Freier
und seit ein paar jahren werden angeblich mehrere hundert Strafverfügungen im Jahr verschickt.

hast du jetzt selber eine bekommen und willst wissen, wie du die wieder los wirst?
einspruch erheben wäre mal ein guter Anfang. dazu kopierst du dir die Strafverfügung, streichst sie deutlich sichtbar durch, unterschreibst die Kopie und schickst sie zurück an die Behörde.

jetzt muss ein ordentliches Verfahren eingeleitet werden, bei dem du dich rechtfertigen kannst. die Rechtfertigung hängt natürlich stark davon ab, was dir zu last gelegt wird. aber da du ja bestimmt nichts verbotenes gemacht hast, hast du auch nichts zu befürchten.
oder erwartest du hier ernsthaft, dass dir jemand beim Vertuschen einer Straftat hilft?

eine sinnvolle Einführung zum Thema Strafverfügung findet man hier: https://at.rechtsinfokollektiv.org/re...trafverfahren/
aber ich muss sagen, dass ich mit euch ohne-bumser nur wenig Mitleid habe. mit den Mädels schon, aber wer sich mit runtergelassener Hose erwischen lässt, soll ruhig zahlen.

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