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04.02.2015, 22:26
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# 1
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Mitglied seit 17.01.2013
Beiträge: 710
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Neues Prostitutionsgesetz - Gesetzentwurf - Bundesweite Kondompflicht
Gesetz zur Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang für Freier
Von Ann-Katrin Müller
Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben - ebenso wenig wie Zwangsuntersuchungen.
Berlin - Monatelang haben sie gestritten, gestern Abend stundenlang getagt. Nun haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD über die letzten Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist dafür zuständig, wollte aber sichergehen, dass die Union ihren Gesetzentwurf dann auch mitträgt.
Unter anderem soll nun die Kondompflicht bundesweit in Bordellen eingeführt werden - der SPIEGEL hatte bereits im August über dieses Vorhaben berichtet. Allerdings sollen dabei nicht die Sexarbeiterinnen bestraft werden, sondern nur die Freier. Wie die Kontrolle funktionieren soll und welche Sanktionen es geben soll, sollen die Länder frei entscheiden können.
Frauen- und Prosituiertenverbände sowie viele SPD-Politiker hatten eine Kondompflicht bis zuletzt kritisiert, da dabei immer nur die Sexarbeiterinnen bestraft würden. Dies könne man am Beispiel Bayern sehen, wo nur sie und nicht die Freier mit Zwangsgeldern belangt werden. Ansonsten gibt es bislang nur im Saarland eine Kondompflicht, sie wird dort allerdings nicht kontrolliert.
Schon im August hatte es Gespräche gegeben, man einigte sich auf eine Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine Betriebsstättenerlaubnis für Bordellbetreiber - ebenso wie auf das Verbot von Flatrate-Sex, Gangbang-Partys und Werbung für ungeschützten Verkehr.
Doch bis zuletzt waren vor allem drei Punkte strittig. So wollte die Union ein Mindestalter einführen, erst ab 21 Jahren hätte man demnach als Prostitutierte arbeiten dürfen. Dieses sogenannte Mindestalter wird es nicht geben, heißt es bei Teilnehmern der gestrigen Sitzung, allerdings soll es für die 18- bis 21-Jährigen demnächst besondere Auflagen geben. So soll ihre Anmeldung als Prosituierte immer nur für ein Jahr gelten, außerdem sollen sie alle sechs Monate zur medizinischen Beratung müssen, nicht nur einmal im Jahr wie ältere Prostituierte.
Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung, womit der sogenannte Bockschein wieder eingeführt worden wäre, sollen Prostituierte nun alle zwölf Monate zu einer "medizinischen Beratung" gehen, eine Untersuchung ist nicht notwendig.
Nur wenn ein Arzt eine solche Beratung bestätigt, kann sich eine Prostituierte künftig anmelden, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Sie muss allerdings nicht bei einem Gynäkologen stattfinden, wie von der CSU gefordert, sondern kann auch bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt stattfinden.
https://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1016671.html
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
02.07.2018, 18:38
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# 922
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Mitglied seit 27.06.2011
Beiträge: 169
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BW: Umsetzung läuft schleppend
Das Prostituiertenschutzgesetz soll dem Schutz der Prostituierten dienen, sorgt vielerorts aber noch für Verwirrungen. Wichtige Fragen sind ein Jahr nach der Einführung ungeklärt.
Die Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes vor einem Jahr sorgte im Vorfeld für zahlreiche Diskussionen. Ob das Gesetz tatsächlich mehr Sicherheit für Prostituierte bringe, sei auch jetzt nicht zu erkennen, kritisierte die Diakonie Baden. Die vorgeschriebene Beratung am Gesundheitsamt in Stuttgart sei beispielsweise erst seit einem Monat möglich. Auch im Rest des Landes stockt es laut baden-württembergischem Städtetag noch. Man befinde sich in der Anlaufphase.
Wer zahlt für Dolmetscher?
Wer anfallende Dolmetscherkosten finanziert, ist ebenfalls unklar. Bei den Behörden gibt es zu wenige Dolmetscher für die hauptsächlich ausländischen Prostituierten. Gerade bei der Anmeldung könnten sie nicht ausreichend über ihre Rechte, Pflichten und Unterstützungsangebote aufgeklärt werden. Viele Prostiuierte klagen außerdem über geringere Umsätze, seit das Gesetz in Kraft ist. Laut Diakonie sind Prostituierte, die anonym arbeiten, besorgt, was mit ihren bei der Registrierung zwangsweise erhobenen Daten geschehe.
Anträge für Konzession häufig fehlerhaft
Dagegen läuft die Arbeit bei den Ordnungsämtern bereits auf Hochtouren - auch in Stuttgart. Wer mit Sex Geld verdienen will, braucht neuerdings eine Konzession. Rund 60 Anträge wurden bislang beim Ordnungsamt Stuttgart bearbeitet, jeder einzelne war mangelhaft, sagte Martin Treutler. Er ist dort für Gewerbe und Gaststätten zuständig. Des Weiteren sei es zu mehreren Anzeigen gegen übergriffige Freier gekommen. Im Raum stünden Bußgelder in vierstelliger Höhe, so Treutler.
Probleme gibt es auch in Leonberg: Bereits Anfang des Jahres hat die Stadt aufgrund baurechtlicher Mängel alle fünf bestehenden Bordelle dichtgemacht.
Aktuell gibt es in Baden-Württemberg elf Beratungsstellen und Projekte für Prostituierte. Standorte sind Freiburg, Karlsruhe, Kehl, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-...tz-bw-100.html
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23.06.2018, 12:55
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# 921
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Mitglied seit 06.03.2014
Beiträge: 460
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MissSolitäre 🤗
Ich muss diese sätze nochmal berichtigen da es ein bisschen blöd geschrieben war von mir ✌️😉
ich denke er hat es falsch verstanden, deinen Satz „die können ja mal mit mir tauschen dann sehen Sie was wir für tolle Männer haben“ 🤗 ich denke Michael dachte du meinst es ironisch 😁
zum Thema immer Spaß am Sex… In unserem Job… Ich glaube ein Automechaniker schraubt auch nicht gerne an jedem Auto
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22.06.2018, 23:32
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# 920
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Mitglied seit 12.02.2014
Beiträge: 2.011
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Na gegen diese moralische Überlegenheit kann ich natürlich nicht anstinken.
Dass dies alle sind stand nirgendwo nur dass eine Art Neid darauf vorherrscht.
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Vielleicht meinen die FU-Tanten ja die, die die Du ausgeklammert hast.
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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22.06.2018, 20:59
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# 919
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reisende SDL (Terminfrau)
Mitglied seit 22.06.2017
Beiträge: 211
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@Michael120:
Und bei dir Miss versteh ich nicht, warum zwischen den Zeilen so oft von schrecklichen Männern die Rede ist. Dich zwingt doch keiner zu diesem Job.
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Richtig Michael ..... es zwingt mich keiner zu diesem Job. Ich mache ihn gerne - aber nur mit höflichen, kultivierten, großzügigen und gepflegten Herren.
Und die "schrecklichen" Männer sind Typen, die sich z.B. im Walroßthread über dicke Mädchen lustig machen (ich hoffe daß Du Dich dadurch angesprochen fühlst. Dein Kommentar war unterste Schublade, den ich Dir wirklich nicht zugetraut hätte), Preisfeilscher und Billigmeier.
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22.06.2018, 20:34
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# 918
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Mitglied seit 19.06.2010
Beiträge: 1.034
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@Michael
Bitte nochmal genau lesen:
Ich schrieb von Frauen die schon großen Spaß am Sex bzw ihrem Beruf erfahren haben.
Dass dies alle sind stand nirgendwo nur dass eine Art Neid darauf vorherrscht.
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22.06.2018, 20:30
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# 917
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Mitglied seit 12.02.2014
Beiträge: 2.011
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Dass alle Frauen im Sexbusiness Spaß an der Arbeit (Sex mit fremden Menschen) haben, dürfte allerdings genauso ein Klischee sein, wie dieses plakative Bild, welches die FU vom Gewerbe zeichnet.
Und bei dir Miss versteh ich nicht, warum zwischen den Zeilen so oft von schrecklichen Männern die Rede ist. Dich zwingt doch keiner zu diesem Job.
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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22.06.2018, 16:27
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# 916
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Mitglied seit 19.06.2010
Beiträge: 1.034
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Die ganzen Forderungen der FU (Frauen-Union) stammen immer nur von höchst unzufriedenen Personen
die Unterrum stark zugewachsen sind.Dieses ganze aggressive Verhalten basiert auf einem tiefsitzenden Neid
auf andere Frauen die in Sachen Sex schon eine tiefe Befriedigung erfahren haben.
Was man selbst nicht bekommen hat sollen auch andere nicht genießen dürfen.Sei es die Frau die den Sex anbietet und Spaß daran hat oder der Kunde der dafür bezahlt.
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22.06.2018, 16:12
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# 915
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reisende SDL (Terminfrau)
Mitglied seit 22.06.2017
Beiträge: 211
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Die Macher des Regelwerks gingen »immer noch von der Mär der selbstbestimmten Prostitution aus«.
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Es gibt mehr selbstbestimmte Prostituierte (kenne sehr viele davon) wie diese Kampflesben und selbsternannte Frauenrechtlerinnen uns weiß machen wollen
Was wollen die eigentlich bezwecken? Daß wir für einen Hungerlohn z.B. in der Pflege arbeiten sollen, dann jeden EUR umdrehen müssen und umsonst rumpoppen ...... tolle Wurst, was für eine Verbesserung *kotz*.
Die sollen mal eine Woche mit mir tauschen und sehen, welche tollen Männer einen besuchen!
Bei diesen ganzen Vorurteilen gegenüber dem Rotlicht könnte ich nur noch ko*Zen,
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22.06.2018, 14:03
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# 914
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Mitglied seit 27.06.2011
Beiträge: 169
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Leitantrag der Frauen Union
Bezirksdelegiertentag
Der Bezirksdelegiertentag der Frauen Union Südbaden (FU) hat in Titisee-Neustadt unter dem Thema »Zuhälterparadies Deutschland – Gibt es bei uns Menschenhandel?« gestanden. Helga Gund, Bezirksvorsitzende der FU, betonte, »das Thema wird nicht untergehen«. Die Frauen wollten bei Parteitagen der CDU entsprechende Anträge einbringen. Verabschiedet wurde beim Bezirksdelegiertentag ein Leitantrag, der die wesentlichen Positionen der CDU-Frauen zusammenfasst.
Prostitutionsgesetz
Das 2002 eingeführte Gesetz habe den Frauen nicht zu mehr Selbstbestimmtheit verholfen, sondern Bordellbesitzer und Zuhälter aus ihrem kriminellen Umfeld geholt und sie zu angesehenen Unternehmern gemacht. Die Einführung der Neufassung des Gesetzes 2017 brachte laut FU insgesamt kaum Verbesserungen. Die Macher des Regelwerks gingen »immer noch von der Mär der selbstbestimmten Prostitution aus«.
Mehr Kontrollen
Um den innerdeutschen Menschenhandel zu bekämpfen, fordert die Frauen Union eine polizeiliche An- und Abmeldung der Prostituierten an ihrem Einsatzort. Zudem solle auch der Zoll zu Kontrollen in Bordellen eingesetzt werden, »aus Mangel an Interesse des Finanzministeriums bezüglich der Rotlicht-Thematik passiert bisher allerdings nichts«.
Beratungsgespräche
Bei der polizeilichen An- und Abmeldung müssen Beratungsgespräche zwingend sein. Sie sollen Prostituierte über deren Rechte aufklären und der Abgeschlossenheit des Milieus entgegenwirken. Die Prostituierten seien in erster Linie Opfer in den Fängen organisierter Kriminalität.
Freiheitsstrafen
Ein Freier solle nachweisen, wenn er aufgegriffen wird, dass die Prostituierte den gekauften Sex mit ihm freiwillig gemacht hat.
Mindestalter
Das Mindestalter müsse auf 21 Jahre angehoben werden, weil laut Frauen Union Heranwachsende besonders anfällig für das Milieu seien. Zudem sei Prostitution derart belastend, dass sie nicht von Frauen unter 21 ausgeübt werden solle.
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https://www.schwarzwaelder-bote.de/i...244e164c5.html
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12.06.2018, 19:56
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# 913
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Mitglied seit 07.06.2018
Beiträge: 53
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Der Staat sollte wenigstens ein Interesse haben Prostituierte die auffallen mit betrügerischen Absichten gegenüber den Kunden sozusagen die Leistung nicht erfüllen ,viel versprechen ....usw das denen die Erlaubniß sozusagen entzogen wird als Prostituierte weiter tätig zu werden
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Richtig so! Es sollte immer ein Gesetzeshüter anwesend sein, der die von der jeweiligen SDL angebotene Leistung mit der tatsächlich erbrachten abgleicht.
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04.06.2018, 17:30
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# 911
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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sry für die Verwirrung, hab mich versehen
Dr. Ott ist richtig
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03.06.2018, 16:38
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# 910
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Mitglied seit 12.02.2014
Beiträge: 2.011
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Ne, zuständig ist der Erste Senat des BVerfG und der besteht nicht nur aus den Richterinnen Baer oder Ott, sondern aus ganzen 8 Richterinnen und Richtern. Richterin am BVerfG Dr. Yvonne Ott ist "nur" Berichterstatterin. Ihr wollt doch, dass sich das BVerfG ordentlich und eindringlich mit dem Gesetz befasst. Dann schadet es vielleicht nicht, sich mit dem dafür zuständigen Gericht/Spruchkörper zu befassen - vor allem dann, wenn man sich auf das BVerfG und das Intrument der Verfassungsbeschwerde beruft, die es dem f* Gesetz schon heimzahlen werden.
Und wer sich fragt, was hinter der von francoise erwähnten berüchtigten Dissertation Gugel steckt, kann das auf 246 Seiten hier nachlesen. So groß kann das Sommerloch allerdings nicht werden, als das ich mir das antun würde...
https://www.kofra.de/htm/Gruppen/Rahe...gel%20Diss.pdf
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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03.06.2018, 13:44
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# 908
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) (
Mitglied seit 19.11.2017
Beiträge: 878
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Zitat von francoise
weil die Frau Baer eine der wildesten Prostitutionsgegnerinnen ist,
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Was heisst, wie auf ihrer Website zu lesen, bitteschön „verpartnert“? Das stößt mir in meinem christlich-sozialen Wertebild aber schon sauer auf. Das Fräulein Baer sollte sich doch bitte um einen Mann bemühen, eine ehrbare Frau werden und ein liebevolles Heim bereiten.
Aber ich ahnte schon 1977, als das freie Berufswahlrecht der Frauen ohne Zustimmung des Ehemanns ins BGB aufgenommen wurde, dass das zu nichts führt.*
Wenn wir das Rad der Zeit zurückdrehen wollen, dann doch bitte konsequent!
*entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn Frauen anderen Frauen nach knapp 40 Jahren das Berufswahlrecht wieder quasi entziehen wollen.
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03.06.2018, 13:19
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# 907
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Mitglied seit 19.08.2012
Beiträge: 476
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Nach dem dankenswerterweise angehängten Link ist die Berichterstatterin die BVerfRin Dr. Yvonne Ott.
Oder sehe ich da etwas falsch? Die Frage ist schon wichtig, weil die Frau Baer eine der wildesten Prostitutionsgegnerinnen ist, die es gibt. Baer ist die Doktormutter der berüchtigten Dissertation Gugel, die aus der Verfassung ein Gebot (!) zum Verbot der Prostitution herleiten will.
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03.06.2018, 12:06
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# 906
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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zum Türeneintreten- langt es allemal, auch dann, wenn der tatsächliche Sachverhalt unklar bleibt.
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Nein, zum Türeneintreten reicht das keinesfalls.
Da ist mindestens "Gefahr im Verzuge notwendig" (Drogen, Waffenbesitz, Hehlerei, Straftaten) und diese kann sogar für den Schaden haftbar gemacht werden, wenn die Beschädigung das zumutbare Maß überschreitet.
P-Schutzgesetz, netter Artikel:
https://www.buzzfeed.com/de/julianel...BO#.llLjWPPGkZ
Bundesverfassungsgericht : Nr: 28 , 1 BvR 1534/17
https://www.bundesverfassungsgericht....2018_node.html
Bearbeitung des Verfahrens hat Richterin Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M.
https://www.bundesverfassungsgericht....baer_node.html
Tonne oder nicht:
kein Gesetz geht so durch das Bundesverfassungsgericht, wie es reingekommen ist, aber, dass es in die Tonne geht, ist längst nicht gesagt. Je nachdem, wie groß die Einwände sind (wenn es welche gibt), wird das Gericht das Gesetz entweder ablehnen oder überarbeiten lassen. Nur weil best. Passi evt. gegen die verfassung verstoßen, muss das für das gesamte Gesetz nicht gelten.
Anders wäre es, wenn ein Bundesland sich geweigert hätte, dieses umzusetzen und gegen der Bundesregierung Nichtzuständigkeit angeführt hätte (wie HH beim Betreuungsgelt); Die Regelung der Prostitution ist eigentlich ja Ländersache, wie auch die Umsetzung; warum sollte ein Land die Kosten tragen, für Regeln die der Bund grundlos erlässt. Es gibt ja keinen Grund dafür, dass man den Ländern die Zuständigkeit wegnimmt. Deshalb hab man ja aber auch den Ländern bestimmte Freiheiten bei der Umsetzung überlassen. Trotzdem sollen die Länder und Kommunen für diesen verzapften Scheiss die Kosten tragen. Aber da waren sich die Landesregierungen wohl einig.
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02.06.2018, 23:08
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# 905
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) (
Mitglied seit 19.11.2017
Beiträge: 878
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Zitat von Ruhrjebiet
Somit wird es dieses P-Schutzgesetz nur nehr einige monate schaffen. Es wandert in die tonne.
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Worauf stützt sich Deine Vermutung?
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02.06.2018, 23:02
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# 904
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Mitglied seit 18.03.2018
Beiträge: 117
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Zum Thema Rechtsbruch bei Gesetze: damit beschäftigen sich Gerichte. Etliche Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert, mal sehen wie weit es das P-Schutzgesetz schafft.
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Die Verhadlung wird noch in diesem Jahr beginnen. Sie ist bereits im "Kalender" des Verfassungsgerichts eingetragen.
Somit wird es dieses P-Schutzgesetz nur nehr einige monate schaffen. Es wandert in die tonne.
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02.06.2018, 21:40
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# 903
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Mitglied seit 21.12.2017
Beiträge: 95
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Das ist Auslegungssache.
Zur Rechtfertigung -böse Zungen würden sagen: zum Türeneintreten- langt es allemal, auch dann, wenn der tatsächliche Sachverhalt unklar bleibt.
Danke für den Beitrag.
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02.06.2018, 19:50
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# 901
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Mitglied seit 02.12.2016
Beiträge: 68
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Finales BMF-Schreiben zur Kassennachschau veröffentlicht!
Bundesministerium der Finanzen (vom 29.5.2018)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStB1 I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 24. Januar 2018 (BStB1 I S. 258) geändert ist, mit sofortiger Wirkung nach der Regelung zu § 146 folgende Regelung zu § 146b eingefügt:
„AEAO zu § 146b - Kassen-Nachschau:
1. Die Kassen-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung. Der Kassen-Nachschau unterliegen u.a. elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen (summarische, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen sowie manuelle Einzelaufzeichnungen ohne Einsatz technischer Hilfsmittel).
Der Amtsträger kann u.a. zur Prüfung der ordnungsgemäßen Kassenaufzeichnungen einen sog. „Kassensturz" verlangen, da die Kassensturzfähigkeit (Soll-Ist-Abgleich) ein wesentliches Element der Nachprüfbarkeit von Kassenaufzeichnungen jedweder Form darstellt….
2. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung i.S.d. § 193 AO. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung nicht. Wird eine andere Finanzbehörde mit einer Kassen-Nachschau beauftragt, findet § 195 Satz 2 AO sinngemäß Anwendung. Die Kassen-Nachschau wird nicht angekündigt.
3. Im Rahmen der Kassen-Nachschau dürfen Amtsträger während der üblichen Geschäfts-und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten. …die…, gewerblich oder beruflich vom Steuerpflichtigen genutzt werden. Die Grundstücke, Räume oder Fahrzeuge müssen nicht im Eigentum der land- und forstwirtschaftlich, gewerblich oder beruflich tätigen Steuerpflichtigen stehen. Das Betreten muss dazu dienen, Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Ein Durchsuchungsrecht gewährt die Kassen-Nachschau nicht. Das bloße Betreten und Besichtigen von Grundstücken und Räumen ist noch keine Durchsuchung. Die Kassen-Nachschau kann auch außerhalb der Geschäftszeiten vorgenommen werden, wenn im Unternehmen noch oder schon gearbeitet wird.
4. Sobald der Amtsträger der Öffentlichkeit nicht zugängliche Geschäftsräume betreten will, den Steuerpflichtigen auffordert, das elektronische Aufzeichnungssystem zugänglich zu machen oder Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Führung des elektronischen Aufzeichnungssystems erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen vorzulegen, Einsichtnahme in die digitalen Daten oder deren Übermittlung über die einheitliche digitale Schnittstelle verlangt oder den Steuerpflichtigen auffordert, Auskunft zu erteilen, hat er sich auszuweisen. ……………….. Eine Beobachtung der Kassen und
ihrer Handhabung in Geschäftsräumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist ohne Pflicht zur Vorlage eines Ausweises zulässig. Dies gilt z.B. auch für Testkäufe und Fragen nach dem Geschäftsinhaber. Die Kassen-Nachschau muss nicht am selben Tag wie die Beobachtung der Kassen und ihrer Handhabung erfolgen.
5. Die Aufforderung zur Duldung der Kassen-Nachschau ist ein Verwaltungsakt, der formlos erlassen werden kann (z.B. mündlich mit Vorzeigen des Ausweises). Nachdem der Amtsträger sich ausgewiesen hat, ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung im Rahmen der Kassen-Nachschau verpflichtet. Das Datenzugriffsrecht ergibt sich bei der Kassen-Nachschau aus § 146b Abs. 2 Satz 2 AO. Der Steuerpflichtige hat nach § 146b Abs. 2 AO ab dem 1.1.2018 auf Verlangen des Amtsträgers für einen vom Amtsträger bestimmten Zeitraum Einsichtnahme in seine (digitalen) Kassenaufzeichnungen und -buchungen sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen zu gewähren……
Anmerkung: das betrifft natürlich nicht nur die SDL sondern genauso auch die "Veranstalter"
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31.05.2018, 23:04
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# 900
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Mitglied seit 12.02.2014
Beiträge: 2.011
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Die letzten Beiträge hier sind an Tiefsinnigkeit wirklich nur schwer zu überbieten. Deshalb versuche ich's gar nicht erst.
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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31.05.2018, 22:14
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# 899
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Mitglied seit 30.01.2017
Beiträge: 262
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"Zum Thema Rechtsbruch bei Gesetze: damit beschäftigen sich Gerichte. Etliche Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert, mal sehen wie weit es das P-Schutzgesetz schafft. "
Das sagt einiges über die Qualität unserer Politiker aus.
"Weiter so"
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31.05.2018, 20:50
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# 898
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Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
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DA WIRD GELOGEN DAS SICH DIE BALKEN BIEGEN !
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Stimmt, bei allen Parteien. Es gilt der Spruch:
Nach der Wahl ist vor der Wahl. d.h. man tut alles, um wieder gewählt zu werden.
Zum Thema Rechtsbruch bei Gesetze: damit beschäftigen sich Gerichte. Etliche Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert, mal sehen wie weit es das P-Schutzgesetz schafft.
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