|
.... |
21.01.2016, 21:30
|
# 1
|
-
|
Gib es heute die Gesundheitsprüfung noch?
So früher soll es eine gesetzliche Überprüfung der Damen gegeben haben diese soll nach meiner Info abgeschaft worden sein,die Frauen soll sich selber Überprüfungen lassen ,wer macht das schon?,stimmt das?
|
|
Antwort erstellen
|
Neu!! Schau den Girls beim FICKEN zu...
kostenlos... LIVE...
w w w . l u s t h a u s . l i v e
KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
14.02.2016, 11:46
|
# 14
|
Pauschalclubber
Mitglied seit 20.01.2013
Beiträge: 1.672
|
die Untersuchungen wurden zusammen mit dem Bockschein 2001 abgeschaft, als Prostitution legal wurde:
aus Wikipedia unter Bockschein:
Rechtsgrundlage
Die Ermächtigungsgrundlage für den Bockschein wurde aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (GeschlKrG) vom 23. Juli 1953 abgeleitet, das die Gesundheitsämter ermächtigte, zum Zweck der Bekämpfung sexuell übertragbarer Erkrankungen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person einzuschränken.[1] Da die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes bei den Bundesländern lagen, gab es je nach Land unterschiedliche Vorschriften über die Durchführung der Untersuchungen, die meist zweiwöchentlich oder monatlich zu erfolgen hatten. Einige Bundesländer ermächtigten auch die einzelnen Gesundheitsämter zu selbstverantwortlichen Regelungen, so dass in manchen Kommunen die Zwangsuntersuchungen bereits in den 1980er Jahren abgeschafft wurden.
Abschaffung
Am 1. Januar 2001 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten außer Kraft und wurde durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ersetzt, das in Bezug auf die Bekämpfung von Infektionskrankheiten statt behördlicher Kontrolle und Zwangsmaßnahmen auf freiwillig wahrzunehmende Hilfsangebote der Gesundheitsämter setzt. Bedingt durch diese Gesetzesänderung war keine Ermächtigungsgrundlage für die verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten mehr vorhanden, so dass diese bundesweit abgeschafft werden mussten. Als letzte Bundesländer setzten Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen im Jahr 2001 ihre landeseinheitlichen Vorschriften außer Kraft. Kurz nach Abschaffung des Bockscheins führte Bayern in seiner Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten mit Wirkung zum 16. Mai 2001 einen Kondomzwang für weibliche wie männliche Prostituierte und deren Freier ein.
Prostituierte und sexuell übertragbare Krankheiten
Statistische Erhebungen hatten ergeben, dass „Prostituierte mit professionellen Verhaltensweisen“ entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht häufiger unter sexuell übertragbaren Krankheiten leiden als der Schnitt der Bevölkerung. Durch die mit dem Wechsel vom GschlKrG zum IfSG abgeschafften vorgeschriebenen Routineuntersuchungen wurde „der Erfahrung Rechnung getragen, dass die Hauptgefahr einer Infektion nicht von den etablierten und durch Routineuntersuchungen zu erfassenden Prostituierten ausgeht, sondern von drogenabhängigen Frauen und Migrantinnen aus Hochrisikoländern, die sich staatlichen Kontrollversuchen weitgehend entziehen.“
|
|
|
Antwort erstellen
|
14.02.2016, 11:17
|
# 13
|
---
Mitglied seit 06.02.2015
Beiträge: 732
|
Es gibt diese Untersuchungen noch, allerdings auf freiwilliger Basis, oder der Hausbetreiber ordnet sie an.
|
|
Antwort erstellen
|
13.02.2016, 16:56
|
# 12
|
Dipl. Eremit (erem.)
Mitglied seit 19.10.2014
Beiträge: 2.948
|
Da die Privatsfäre geschützt ist, macht man halt einen Verein auf, dem ein Haus gehört, in dem man machen kann was man will, wenn man Mitglied dieses Vereins ist und seine 20 oder 30 Euro Mitgliedsbeitrag zahlt. Jährlich. Ich kann ja bei mir zu Hause in München selbst im Sperrgebiet meine private Sexparty mit meinen Freunden veranstalten. Alles klar?
|
Jetzt müssen wir nur noch so einen Verein in München direkt an einer U-Bahnhaltestelle aufmachen.
|
|
Antwort erstellen
|
13.02.2016, 14:51
|
# 11
|
Mitglied seit 13.01.2014
Beiträge: 304
|
Gesundheitsuntersuchung
Zunächst einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort und gleichzeitige frage an mich.
Nun es würde mal Interessieren als was du da gearbeitet hast. Ich bin dort nicht angestellt gewesen also nur ein Freier der ab und an mal in kurzen Abständen dort mein Vergnügen suche.
Nun ich habe ja aktuell auch meine Meinung zum Prostituionsgesetz hier wiedergegeben.
Nun ich kann dir dazu nicht viel sagen. Ich weiß nur, dass diese Untersuchung auch ein paasr Wochen zuvor im Haus 11 angeschlagen stand. Ob es da um eine von Betreiber angesetzte Aktion handelte weiß ich nicht.
Ich weiß auch nicht ob dies alle DL nutzen da es sich ja dann um eine freiwillige Aktion handelt. Ich weiß, dass die Stadt Duisburg dahingehend auch veränderungen vornehmen will, ich denke wenn es tatsächlich so kommen sollte, dass der Bundestag dieses Gesetz gegen unseren willen im Sommer durchbringt.
Ja es war im Haus 25 da wo der große Vorraum ist und zwar habe ich diesen Aushang vor der Kantine der DL gesehen.
Aber selbst dann und das ist wohl jedem bewusst gibt es risiken. So gesehen müsste die Gesundheitsüberprüffung ja jeden Tag stattfinden.
Was sagst du dazu ? fand diese Prüffung auch statt als du noch da gearbeitet hast.
|
|
Antwort erstellen
|
13.02.2016, 14:00
|
# 10
|
Ich zeige euch den Weg
Mitglied seit 04.07.2003
Beiträge: 4.396
|
... Da gab es eine schriftliche Ankündigung einer solchen Kontrolluntersuchung auf Geschlechtskrankheit der DL im Haus.
|
Es gibt einige "Läden" oder auch Damen die damit werben und auch regelmäßig zur Untersuchung gehen.
Aber wie du aus dem Eingangsposting ersehen kannst geht es hier primär um die früher vom Gesetzgeber vorgegeben Regelung.
__________________
Gruß
Carpe diem
|
|
Antwort erstellen
|
13.02.2016, 12:40
|
# 9
|
Mitglied seit 13.01.2014
Beiträge: 304
|
Nun ich war vor kurzem in Duisburger Vulkan. Da gab es eine schriftliche Ankündigung einer solchen Kontrolluntersuchung auf Geschlechtskrankheit der DL im Haus.
|
|
Antwort erstellen
|
25.01.2016, 18:10
|
# 8
|
Aficionado......
Mitglied seit 23.05.2002
Beiträge: 11.219
|
In der Alpenrepublik ist die Untersuchung aber nach wie vor noch aktuell:
Zitat:
Zitat von Wikipedia
Nach dem Geschlechtskrankheitengesetz von 1945 und seinen Ausführungsbestimmungen besteht in Österreich für Prostituierte die Pflicht zu einer wöchentlichen Gesundheitsuntersuchung. Dieses Gesundheitszeugnis wird amtlich Kontrollkarte und umgangssprachlich „Deckel“ genannt. Der Begriff Bockschein ist in Österreich nicht gebräuchlich. Das AIDS-Gesetz von 1993 schreibt darüber hinaus regelmäßige Untersuchungen auf HIV im Abstand von längstens drei Monaten vor. Untersuchungen zeigen, dass Prostituierte mit Kontrollkarte gesünder sind als Geheimprostituierte. Die verpflichtende Durchführung einer Kontrolluntersuchung ist daher in Österreich ein verbreitetes Argument für die Legalisierung der Prostitution.
|
Tja, geschätzter Kollege Kassiopeia, das ist so eine Sache, wenn man sich zu sehr auf die scheinbar allwissende Wollmilchsau namens „Wikipedia“ verläßt, ist man sehr oft verlassen….ungenaue bzw. lückenhafte Infos sind die Folge……
Es ist schon richtig, dass es bei uns in Österreich Zwangsuntersuchungen und den „Deckel“, wie man hier sagt, noch gibt… (als letzte Mohikaner, auch Griechenland hat bzw wollte sie abschaffen)..…allerdings wurden die Rahmenbedingungen mit 1.1.2016 verändert…
Die „Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen" BGBl. II Nr. 198/2015“ regelt ab Jahresbeginn die Untersuchung(sfrequenz) auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten neu. Diese erfolgt nicht mehr wöchentlich, sondern alle sechs Wochen. In Wien zB wird sie durch die Krankenanstalt Rudolfstiftung, Abteilung für Dermatologie und Venerologie im "Zentrum für sexuelle Gesundheit" durchgeführt. Die Regelungen des AIDS-Gesetzes (Kontrollen in dreimonatigem Abstand) bleiben davon unberührt….
Die Ausstellung der Kontrollkarte vulgo "Deckel" (einen zur Identitätsfeststellung geeigneten Lichtbildausweis…) und die Bestätigung über die Vornahme der Kontrollen erfolgt weiterhin durch die Bezirksverwaltungsbehörden….
PS: offenbar hat die Umstellung auf die neue Regelung auch die Magistrate und Bezirkshauptmannschaften in den Ländern überfordert, da zB hier in Salzburg in einem Laufhaus die Mädels, die am Montag ankamen, bis Donnerstag warten mußten, bis sie ihre Kontrollkarten bekamen und daher einen Verdienstausfall von 3 Tagen hatten. Früher bekamen sie ihre Pässe zeitnah zurück und konnten „hackeln“……Dafür sind jetzt die Intervalle länger….
__________________
Mode ist vergänglich. Stil niemals. (Coco Chanel)
|
|
Antwort erstellen
|
25.01.2016, 10:46
|
# 7
|
Ich zeige euch den Weg
Mitglied seit 04.07.2003
Beiträge: 4.396
|
Da Prostitution in Italien nicht erlaubt ist, wird sich die Frage vermutlich auch nicht stellen.
|
Da wirst du wohl recht haben, mal abgesehen von der berechtigten Ergänzung von yossarian
waren mir die "Glühwürmchen " in Italien so existent,
da bin ich nicht auf die Idee eines Verbots gekommen!
__________________
Gruß
Carpe diem
|
|
Antwort erstellen
|
25.01.2016, 09:44
|
# 6
|
Pareidoliker & Oneironaut
Mitglied seit 30.06.2003
Beiträge: 7.860
|
Naja, Italien ...
Als jemand, der einen Teil des Jahres in Italien lebt, kenne ich da ein paar Besonderheiten. Italien hat die strengsten denkbaren Gesetze und kennt drakonische Strafen. Aber niemand isst la pasta so heiß, wie sie gekocht wird. Bestraft wird nur, wer die Polizei und Justiz nicht schmiert, sowie den jeweils Mächtigen unangenehm auffällt.
Was Prostitution angeht, ist sie strengstens verboten, basta. Aber seltsamerweise gibt es sie überall. Wie geht das? Naja, so ein italienischer Polizist ist ja nicht überbezahlt und leider, leider deswegen anfällig und angewiesen auf tangenti (Schmiergeld).
Und die Italiener sind kreative Leute. Da die Privatsfäre geschützt ist, macht man halt einen Verein auf, dem ein Haus gehört, in dem man machen kann was man will, wenn man Mitglied dieses Vereins ist und seine 20 oder 30 Euro Mitgliedsbeitrag zahlt. Jährlich. Ich kann ja bei mir zu Hause in München selbst im Sperrgebiet meine private Sexparty mit meinen Freunden veranstalten. Alles klar?
Und der Vaticano geht mit gutem Beispiel voran. In Rom gibt es die angeblich größte Schwulensauna in Europa. Sie ist so ein Privatclub. Und im Erdgeschoß eines Hauses, das dem äh, Vaticano gehört. Darüber wohnen die Monsignores und Bischöfe in Eigentumswohnungen. https://www.huffingtonpost.co.uk/2013...n_2859715.html und https://gaymystic.blogspot.de/2013/03...s-biggest.html
So ein Monsignore ist doch auch nur ein Mann, und Hauptsache er ist fest im Glauben und heiratet nicht, was aber einem Schwulen in Italien und in der katholischen Kirche schon gleich gar nicht erlaubt ist. So ist die Welt wieder in Ordnung.
Darauf warte ich noch: zwei katholische Priester lassen sich bei uns eine Lebenspartnerschaft eintragen.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
|
|
Antwort erstellen
|
25.01.2016, 08:47
|
# 5
|
-
|
@kassiopeia
Wie sieht es den in Italien aus?
|
Da Prostitution in Italien nicht erlaubt ist, wird sich die Frage vermutlich auch nicht stellen.
LG Loreni
|
|
Antwort erstellen
|
25.01.2016, 07:50
|
# 4
|
Ich zeige euch den Weg
Mitglied seit 04.07.2003
Beiträge: 4.396
|
In der Alpenrepublik ist die Untersuchung aber nach wie vor noch aktuell:
Zitat von Wikipedia
Nach dem Geschlechtskrankheitengesetz von 1945 und seinen Ausführungsbestimmungen besteht in Österreich für Prostituierte die Pflicht zu einer wöchentlichen Gesundheitsuntersuchung. Dieses Gesundheitszeugnis wird amtlich Kontrollkarte und umgangssprachlich „Deckel“ genannt. Der Begriff Bockschein ist in Österreich nicht gebräuchlich. Das AIDS-Gesetz von 1993 schreibt darüber hinaus regelmäßige Untersuchungen auf HIV im Abstand von längstens drei Monaten vor. Untersuchungen zeigen, dass Prostituierte mit Kontrollkarte gesünder sind als Geheimprostituierte. Die verpflichtende Durchführung einer Kontrolluntersuchung ist daher in Österreich ein verbreitetes Argument für die Legalisierung der Prostitution.
|
Wie sieht es den in Italien aus?
__________________
Gruß
Carpe diem
|
|
Antwort erstellen
|
24.01.2016, 22:24
|
# 3
|
Mitglied seit 19.08.2012
Beiträge: 471
|
Das stimmt. Mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 01.01.2001 wurde die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung durch das Gesundheitsamt, damit der sogenannte "Bockschein" abgeschafft. Grund war die geringe Wirksamkeit dieser aufwendigen Maßnahme. Es wurden nur wenige Ansteckungen festgestellt.
"Bockschein" hieß das Dokument nicht, weil man damit auf Hurenböcke losgehen konnte, sondern wegen des gynäkologischen Stuhls, auch "Bock" genannt.
Die freiwillige Untersuchung wird, soweit ich das beurteilen kann, durchaus gut in Anspruch genommen.
|
|
Antwort erstellen
|
24.01.2016, 21:47
|
# 2
|
-
|
Hab es aus einem anderen Unterforum hierher verschoben, evtl kann es Tim noch weiter verknüpfen, diese Frage gab es hier garantiert bereits öfter
|
|
Antwort erstellen
|
Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|