@land.ei
Mit Interesse las ich deine Ausführungen und es ist interessant mal eine Kontroverse über
das Thema zu führen, da ich gerne auf deine Aussagen eingehen will.
Da du das Prostg. zitierst stelle ich dir folgende Frage:
Wie rechtfertigst du, daß im Prostg. eine sog. "Kasernierung" (Beschränkung auf gewisse Gebiete
innerhalb des Genehmigungsbezirks) verboten ist, in der Praxis aber die Sperrgebiete weiterhin
aufrecht erhalten werden?
Sehr wohl hat Sch(r)öpfer Eichel diskriminierende Pläne, oder wie erklärst du ansonsten,
daß der werte Herr einerseits die "Einstufung" des Gewerbes als steuerpflichtige Tätigkeit will
incl. der daraus resultierenden Abgaben wie Sozial-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge,
andererseits aber den Damen die Berufsanerkennung verweigert?
Dies ist meines Erachtens eine eindeutige Diskriminierung, da auf der einen Seite die allgemeine
Steuerpflicht für diesen Menschen gelten soll, wogegen ich nichts einzuwenden habe, aber auf der
anderen Seite die offizielle Anerkennung des Berufs als Solches kein Thema ist. Wie könnte dies
auch gehandhabt werden, überlegt man sich einmal die Konsequenzen eines solchen Vorgehens....
Das würde heissen einen Beruf als Prostituierte anzuerkennen mit allen Grundlagen der gesetzlichen
Regelungen, als da wären
Ausbildung mit Abschlußprüfung
Schulung in Berufsschulen
Praxisausbildung in einer Ausbildungsstätte
Zwischenprüfungen
Lehrzeitfestlegung mit Abschlußprüfung
daraus resultierend Gesellen- oder Meisterbrief
Wenn man jetzt noch nicht ins Schmunzeln gerät, ob der Vorstellung der Praxissituation
wie so etwas in einem Bordell z. B. aussehen könnte, dann weiß ich auch nicht mehr....
Seien wir doch einmal ehrlich....
Die gesamte Neufassung des ProstG ist nichts als Augenwischerei, da in der Praxis
noch keine wesentlichen Änderungen zur Besserstellung der Prostituierten gegenüber anderen
anerkannten Berufen real stattgefunden haben.
Wie immer in der Politik... Viel Bla-Bla und raus kommt nix dabei!
Da du Paragraphen aus dem ProstG zitierst frage ich dich, wie rechtfertigst du die Tatsache,
daß gemäß EU-Recht jeder Arbeitnehmer die freie Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb der EU-Staaten hat,
andererseits aber eben dieses durch die Nichtanerkennung des Berufes Prostituierte verwehrt wird und somit
eine freie Ortswahl nicht möglich ist, wie eben in diesem Gesetz verankert, da ohne Berufsanerkennung
dieser Paragraph nicht angewendet werden kann?
Somit hat jede Behörde, sei es Bund oder Länder freie Hand in der Zulassung vor Ort, ob die Dame ihr "Gewerbe"
ausüben darf oder nicht und das ist meist abhängig von der Willkür der Behörde.
Dies hat meines Erachtens mit "Gerechtigkeit" einer Berufssparte gegenüber anerkannten Berufen nichts zu tun.
Entweder ich verlange Abgaben die der Allgemeinheit zu Gute kommen und stehe demjenigen dann aber
auch die Vorteile und Rechte zu, oder ich lasse es.
Aber nicht auf der einen Seite nehmen und auf der anderen nichts geben.
Nur.....
das nennt sich einfach "Quod erat demonstrandum" - POLITIK.
In diesem Sinne
Wishes