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Alt  21.04.2014, 18:22   # 1
SonniSunny86
 
Mitglied seit 09.10.2013

Beiträge: 5


SonniSunny86 ist offline
Rechtliches

Hallo zusammen!

Ich möchte mir eine Escortdame fürs Bett in meine Mietwohnung, in einer größeren Metropole Bayerns, bestellen.

Kann mir deswegen mein Vermieter was? Hatte deswegen mal jemand Stress?

LG
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  23.04.2014, 17:12   # 12
Ziggy
Romantiker
 
Benutzerbild von Ziggy
 
Mitglied seit 11.12.2003

Beiträge: 585


Ziggy ist offline
Also ich glaube, wenn man es genau nimmt, dann ist es nicht erlaubt; weil die Ausübung der Prostitution nur in bestimmten, angemeldeten Bereichen (Bordelle, Terminwohnungen, FKK-Clubs, z.T. auch Straßenstrich, u.s.w.) gestattet ist! Also das anbieten und annehmen von "Bezahlter Liebe" in privaten Wohnungen, Hotels und Outdoor (Auto, im Wald.....) ist glaube ich offiziell nicht gestattet!?
Aber, aber, aber.....wer will das kontrollieren ob das Paysex ist oder ein ganz normaler ONS? Da müsste dann schon im Moment der Geldübergabe ein Kontrollor dabei sein, oder die gewerbliche Dame ist selbst ein Kontrollor!
Ich hatte auch schon einige Mädels bei mir zu Hause oder im Hotelzimmer, und es gab nie Probleme, im gegenteil, es war meist wundervoll!
Ich habe allerdings keinen Vermieter, weil ich eine Eigentumswohnung habe, und meine Nachbarn juckt das nicht bzw. die bekommen das eh nicht mit. Wenn allerdings der Vermieter im selben Haus wohnt und man das öfters macht, und es evt. etwas laut wird so dass der das mitkriegt, dann könnte der evt. schon irgendwann stutzig werden!?
Und wenn man das im Hotel macht, dann sollte man das wohl eher in einer großen, anonymen Hotelkette machen, anstatt in einer kleinen Familienpension; sollte aber einleuchtend sein!?
Und ganz genau genommen, wenn bezahlter Sex in Privatwohnungen verboten ist, dann darf kein Ehemann mehr seine Frau vögeln

Gruß, Ziggy
__________________
.....still waiting for the perfect Lady!
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Alt  23.04.2014, 16:16   # 11
easyrider
:-)
 
Mitglied seit 26.10.2002

Beiträge: 758


easyrider ist offline
du kannst soviel besuch in deiner wohnung haben wie du willst.... is ja keine untermiete und ruhestoerung is was anderes..

so long
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Alt  23.04.2014, 15:49   # 10
Rev. Lovejoy
 
Benutzerbild von Rev. Lovejoy
 
Mitglied seit 14.04.2011

Beiträge: 520


Rev. Lovejoy ist gerade online
Als ich vor langer Zeit meine erste gemeinsame Mietwohnung mit meiner damaligen Freundin hatte, hab ich die Kleine am ersten Wochenende so zwei Dutzend mal durchgeorgelt (und die war dabei recht lautstark).

Gab hinterher auch Diskussionen mit den Vermietern (die im gleichen Haus wohnten), aber die haben nicht gefragt ob das Pay6 war.
Ich denke das Du das diesbezüglich gelassen angehen kannst.

(Von den üblichen Risiken, eine unbekannte DL in die eigene Wohnung zu lassen, mal abgesehen
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Alt  21.04.2014, 22:01   # 9
kaufnix2013
 
Mitglied seit 08.08.2013

Beiträge: 118


kaufnix2013 ist offline
spannender wird´s bei dieser "IDEE"

https://www.local24.de/detail/flirt-a...ung/204092mps/

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Danke von
Alt  21.04.2014, 21:02   # 8
Buffalo Bill
Einmal Löwe - immer Löwe
 
Benutzerbild von Buffalo Bill
 
Mitglied seit 25.10.2002

Beiträge: 30.386


Buffalo Bill ist offline
Kleiderwunsch aussen hui und innen pfui!
__________________
BB
Willywirt
Dichterfürst
Comte De la Voile


Da Preiß` redt sein` ganzn Denkvorgang mit,
da Bayer gibt bloß as Ergebnis bekannt ...

Da Bayer hoit liaba as Mai, bevor à`an Schmarrn redt,
da Preiß` redt liaba an Schmarrn, bevor à`as Mai hoit ...

À g`wamperter Bayer is à gstand`ns Mannsbuid,
à g`wamperter Preiß` is à fette Sau ...
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Alt  21.04.2014, 20:29   # 7
ladybird
 
Benutzerbild von ladybird
 
Mitglied seit 08.06.2002

Beiträge: 317


ladybird ist offline
Sie muss ja nicht gerade "Nutte" auf der Kleidung drauf stehen haben. Dann ist halt der Kleiderwunsch aussen hui und innen pfui!
Erkläre es ihr und Sie wird als Agentin getarnt kommen!

Wir wollen dann den Bericht lesen!
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Alt  21.04.2014, 20:15   # 6
SonniSunny86
 
Mitglied seit 09.10.2013

Beiträge: 5


SonniSunny86 ist offline
Doch doch war ernst gemeint. Aber eher aus Interesse, ob das noch unter "Besuch" fällt, hab halt nen pissigen Vermieter und bin bei dem Thema wenig entspannt. Edit: Ich glaub in anderen Foren braucht man die Frage noch viel weniger stellen
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Alt  21.04.2014, 19:54   # 5
Yannik
Rastafari
 
Benutzerbild von Yannik
 
Mitglied seit 22.11.2012

Beiträge: 1.227


Yannik ist offline
Schau in der Hausordnung und im Vertrag nach, wenns da nicht ausgeschlossen ist (evtl. wenn Du in einem Personalhaus, zur Untermiete oder WG-ähnlich untergebracht bist und deswegen Besuchs-Empfang explizit untersagt ist), dann ist das natürlich erlaubt.

Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Frage wirklich ernst gemeint ist…...
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Alt  21.04.2014, 18:54   # 4
offline
---
 
Benutzerbild von offline
 
Mitglied seit 08.04.2004

Beiträge: 35.137


offline ist offline
ganz wichtig: buch nicht die gleiche wie er
__________________
Wozu heiraten - wenn ich ein Glas Milch will, kaufe ich auch nicht die ganze Kuh

Was stört es die Eiche, wenn sich die Sau an ihr reibt.

Find her - Feel her - Fuck her - Forget her - da ist sehr viel wahres dran
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Alt  21.04.2014, 18:49   # 3
knuuutsch
 
Mitglied seit 18.05.2012

Beiträge: 244


knuuutsch ist offline
Wehe es ist die Tochter des Vermieters und er sieht sie
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Alt  21.04.2014, 18:42   # 2
ladybird
 
Benutzerbild von ladybird
 
Mitglied seit 08.06.2002

Beiträge: 317


ladybird ist offline
Den Stress kriegst Du nur wenn Du ihn informierst und ein Photo von der Dame zeigst! Dann will er nämlich mitmachen und evtl. Mit Deiner Miete verrechnen
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