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Alt  14.08.2018, 20:36   # 1
Sophia
 
Mitglied seit 18.11.2016

Beiträge: 46


Sophia ist offline
Soll Kuschelmausi nach DE-München kommen ??

Hey Guys

Ich starte diesen Thread, um herauszufinden, ob Kuschelmausii nach DE-München &Co kommen soll. ?? Bevor ich mir den Irrsinn mit dem tollen DE-Gesetz antue, möchte ich wissen, wie hoch die Nachfrage, nach Kuschelmausi ist.


Soooo dann lass ich mich mal überraschen hihi

Babatschii und vlt. bis bald
Kuschelmausi Sophia

https://gratiszeiger.com/neu/sophia-...-muenchen.191/






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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  27.08.2018, 07:08   # 69
Gwambada Uhu
 
Benutzerbild von Gwambada Uhu
 
Mitglied seit 23.05.2015

Beiträge: 1.438


Gwambada Uhu ist offline
Zitat von Footcrazy Beitrag anzeigen

Ich kann mich nur wiederholen: Wenn jemand was drauf hat und von seiner Leistung und seinem Service überzeugt ist, dann stellt er/ sie sich dem “Wettbewerb”. Und braucht keine dämlichen Umfragen zu starten bevor auch nur ein einziger Bericht hier geschrieben ist!
"Bevor auch nur ein einziger Bericht hier geschrieben ist"?

https://huren-test-forum.lusthaus.cc/...d.php?t=229339

Naja ... wenn Du das alles mal gelesen hast ...
Danke von
Alt  27.08.2018, 06:07   # 68
Intoleranzistnichtok
Dreiloch AO Liebhaber
 
Benutzerbild von Intoleranzistnichtok
 
Mitglied seit 10.04.2013

Beiträge: 1.268


Intoleranzistnichtok ist offline
Sie will sich halt ins gemachte Nest setzten wenn sie einen Trip hierher wagt, ganz schön clever - das schalten diverser Anzeigen kostet ja eine Menge Kohle und ob jemand kommt der die schön überhöhten Münchner Preise zahlt ist auch fraglich

die meisten positiv Dummschwätzer werden sowieso nicht bei ihr aufschlagen deswegen sollte sie sich auch nicht drauf verlassen, aber ich glaube das weiß sie schon selber wenn sie schlau ist

Danke von
Alt  27.08.2018, 01:40   # 67
Footcrazy
 
Mitglied seit 12.06.2018

Beiträge: 20


Footcrazy ist offline
Oh nein, ...

Oh nein, ich glaube das brauchen wir nicht wirklich!
Gibt es denn nicht schon genügend Foren, Plattformen und Freds (auch hier auf LH) wo unsere Damen Werbung für sich selbst verbreiten können? Mit Texten, Bildchen und eben allem was zu schreiben und zu zeigen ist?

Muss das unbedingt hier im “Small Talk” oder den “Berichten” sein?
Ich bin der Meinung diese Teile des Forums sollten die Meinungen von “uns” wiedergeben in einer angemessenen und fairen Art den Damen gegenüber.
ABER EBEN KEINE EIGENWERBUNG UNTERSTÜTZEN!

Ich kann mich nur wiederholen: Wenn jemand was drauf hat und von seiner Leistung und seinem Service überzeugt ist, dann stellt er/ sie sich dem “Wettbewerb”. Und braucht keine dämlichen Umfragen zu starten bevor auch nur ein einziger Bericht hier geschrieben ist!

Sorry Kuschelmausi, aber das musste mal raus.
Alt  26.08.2018, 17:32   # 66
louisseize
 
Mitglied seit 09.04.2013

Beiträge: 294


louisseize ist offline
Oh doch.

... Oh doch, das wär eine feine Sache:

dass jede Dame oder die meisten sich hier irgendwie präsentieren:

Nicht, was sie sagen, ist in erster Linie wichtig, sondern wie ... (auch ob Deutsch könnend oder nicht, wenn schlecht oder holprig, stört mich das überhaupt nicht; außerdem: alle Fremdsprachen sind willkommen, wir sind ja international und verstehen alles ............)

Verrät mögl.weise mehr als so manches Foto -- und macht Lust auf mehr (oder weniger).
Alt  26.08.2018, 16:00   # 65
Pegidarier
---
 
Benutzerbild von Pegidarier
 
Mitglied seit 23.08.2018

Beiträge: 4


Pegidarier ist offline
Zitat von Footcrazy Beitrag anzeigen
Mann oh Mann, das kann man ja gar nicht lesen.
Keiner zwingt dich, du Dämlack
Alt  26.08.2018, 13:12   # 64
Footcrazy
 
Mitglied seit 12.06.2018

Beiträge: 20


Footcrazy ist offline
Unglaublich ...

Mann oh Mann, das kann man ja gar nicht lesen.
Auch wenn das jetzt in einem sh...storm endet:

WAS FÜR EIN UNGLAUBLICHES SELBSTGEFÄLLIGES FRED IST DAS DENN?!
Wenn ich mir vorstelle jede Damen würde erstmal eine Umfrage starten bevor sie in die Stadt kommt ... und alle potentiellen Stecher machen bei der Eigenwerbung mit ... einfach unglaublich.

Kurz und knapp: wenn du was zu bieten hast dann komm. Am Ende überzeugt immer die Qualität und der Eindruck den man hinterlässt und selten die Umfrage vorher.
Alt  25.08.2018, 22:51   # 63
-
 

Beiträge: n/a


@michael120:
Nun das mit der Hoferstraße weiß ich und wahrscheinlich noch einige andere auch schon länger von Sophia. Ein kleiner Chat mit ihr hätte Dir da sicher keinen Nachteil eingebracht. Schließlich hat sie ja in die Runde gefragt, wo es in München gut oder schlechte Unterkünfte gibt.
Und "Erststecher" ist hier ja sowieso keiner - wenn dann Erstberichterstatter.

Und was soll ich da erst sagen: Die Kuschelmaus kommt leider genau dann, wo ich in die letzte Ferienwoche in Urlaub fahre. Sonst hätte ich den Bericht gerne übernommen.

Bin ich jetzt beleidigt, weil ich vielleicht nach der Rückkehr aus den Holidays der letzte sein werde?
Nein - es muss ja Steigerungen geben
So fährt sie wenigsten mit einem guten Gefühl nach Hause

Also alle mal Halblang - wir wollen doch das sie nach der ersten Woche bald wiederkommt.
Danke von
Alt  25.08.2018, 22:23   # 62
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
Mitglied seit 12.02.2014

Beiträge: 2.011


michael120 ist offline
Danke für die Info S-Lover.

Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob mir eine Ankündigung der Anwesenheit durch Sophia selbst nicht irgendwie besser gefallen hätte, anstelle dieses "Ätsch, ich weiß was, was du nicht weißt. Und ich bin ihr auserwählter Erststecher." Klingt mir mehr nach Geltungssucht, als nach Informationensvermittlung.

Aber egal, geht ja um Sophia hier und auf deren Anwesenheit freu ich mich.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
Danke von
Alt  25.08.2018, 21:24   # 61
DurtyDuddy
 
Benutzerbild von DurtyDuddy
 
Mitglied seit 21.12.2016

Beiträge: 232


DurtyDuddy ist offline
Dieser Aga-Epigone ist wahrscheinlich einer, der bei seinen Besuchen den Damen bei der Begrüßung hoffnungsfroh verkündet er sei ein Freund vom Agamemnon

Interessant ist nur, dass ich über PN auch immer wieder Lob für meine Berichte erhalte.
Warum nur per PN? Warum nicht offen so wie Sabata sich oftmals für Berichte bedankt und was Lobendes hinzufügt
Danke von
Alt  25.08.2018, 18:27   # 60
Sunshine-Lover
He's still standing
 
Benutzerbild von Sunshine-Lover
 
Mitglied seit 07.09.2017

Beiträge: 343


Sunshine-Lover ist offline
Erstberichterstattung

Gegen den Vorschlag von AgaMammon hätte ich überhaupt nichts einzuwenden - das können wir in Zukunft gern so handhaben und ich kann mir eine Menge Schreibarbeit sparen.
Agamemnons Berichte sind wirklich immer wieder gut und hilfreich - auch für mich.

Interessant ist nur, dass ich über PN auch immer wieder Lob für meine Berichte erhalte.
Und wer selber erst 7 (sieben!) Beiträge verfasst hat - davon einen einzigen echten Bericht, der sollte vielleicht nicht allzu vorschnell über die Qualität der Berichte anderer Lusthäusler urteilen.
Schönen Abend!

Alt  25.08.2018, 18:08   # 59
AgaMammon
---
 
Mitglied seit 09.04.2018

Beiträge: 8


AgaMammon ist offline
Bitte lieber Agamemnon übernimm du bitte den Erstbericht, der Loversack Sunshine geht mir (und meines Wissens auch nicht wenigen anderen Kollegen) arg auf selbigen
Weil dann bleibt ihm nur sich den Ausführungen des Vorberichterstatters vollinhaltlich anzuschließen - und das ist zu verkraften
Danke von
Alt  25.08.2018, 17:08   # 58
Sunshine-Lover
He's still standing
 
Benutzerbild von Sunshine-Lover
 
Mitglied seit 07.09.2017

Beiträge: 343


Sunshine-Lover ist offline
München-Premiere fürs Salzburger Mauserl

Liebe Lusthäusler,
Sophia hat mir privat mitgeteilt, dass Sie ab Sonntag, 2.9., im Allegras in der Hofer 19b residiert.
Ihr Tarif ist 200460.
Die Korrespondenz mit ihr über Whats App war sehr vielversprechend.
Ich werde in 8 Tagen zeitnah vorbeischauen (obwohl es in die Hoferstraße für mich immer eine Weltreise ist) und dann einen ausführlichen Testbericht schreiben.
Alt  17.08.2018, 22:33   # 57
sar30
 
Mitglied seit 09.11.2011

Beiträge: 997


sar30 ist offline
wenn aus kuschelmausi kuschelmaus wird

ja
Alt  17.08.2018, 21:19   # 56
Jaguarn
 
Benutzerbild von Jaguarn
 
Mitglied seit 04.12.2017

Beiträge: 731


Jaguarn ist offline
An sich wäre die antwort auf die eingangsfrage entweder

Ja oder nein

Und es wurde einstimmig befürwortet.

Nicht dass die gute nun ob unserer steuerlicher finessen abgeschreckt wird.

Alt  17.08.2018, 20:51   # 55
freeworld
 
Mitglied seit 17.12.2010

Beiträge: 443


freeworld ist offline
Für die Steuer muss man halt nur halbwegs plausible Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben vorweisen können.
Das ist einmal mehr ein ziemlicher Schmarrn, den der sunshine-lover hier von sich gibt. Es gibt ein vergleichsweise aktuelles Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH v. 28.07.2017 - X S 2/17) zum Thema Aufzeichnungspflichten. Da steht explizit drin:

"Um die Einkünfte einer Prostituierten überprüfbar zu machen, ist auch diese zu Einzelaufzeichnungen verpflichtet."

Und wer es sich unbedingt antun will:

- Besteuerung von Prostituierten durch die Gemeinden, Die Steuerberatung 2014, Seite 97 ff, natürlich nicht mehr so ganz aktuell....
- Zur Vermeidung der Prostitutionsbesteuerung in Deutschland - Bedeutung von ProstSchG 2017 und der aktuellen BFH-Rechtsprechung, StuB 2018, S. 426
__________________
Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin immer mit dem Besten zufrieden (Oscar Wilde)

Danke von
Alt  17.08.2018, 20:18   # 54
Gwambada Uhu
 
Benutzerbild von Gwambada Uhu
 
Mitglied seit 23.05.2015

Beiträge: 1.438


Gwambada Uhu ist offline
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die SDL, die in der Vergangenheit Steuererklärungen abgegeben haben, die unbeanstandet geblieben sind, sich nicht wirklich sicher fühlen können, wenn sie über keine detaillierten plausiblen Einnahmenaufzeichnungen verfügen
Quittungspflicht und Kassenbuch nicht vergessen. Oder so ein Gerät wie eine elektronische Fußfessel die aufgrund von Puls, Herzschlag und Bewegungsmuster die Anzahl der getätigten Arbeitseinsätze und auch deren Dauer aufzeichnet. Diese Aufzeichnungen sind mit der aktuellen Preisliste in der Dauer und Entgelt arbeitstäglich auf den Finanzamtserver hochzuladen der dann täglich die Steuerschuld errechnet. Private unentgeltliche Aktivitäten der Damen mit Ehemann oder Manager sind vorab anzumelden um von der Steuerschuld ausgenommen zu werden, müssen aber natürlich vom Empfänger dieser Leistungen (Ehemann, Manager) als geldwerter Vorteil in Höhe der Werte der aktuellen Preisliste versteuert werden. Sexuell besonders aktive und deshalb durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils von hoher Steuerlast bedrohte Manager bzw. Ehemänner können außergewöhnliche Belastungen durch geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung geltend machen.

Mein Gott ... die Finanzbeamten können einem aber auch ALLES vermiesen. Als Exportweltmeister können wir ja mal eine große Zahl an deutschen Finanzbeamten und welche vom Zoll in die anderen EU Staaten exportieren. Dann würden die auch mal richtig versteuern und bräuchten nicht immer Kohle aus Deutschland ...

Danke von
Alt  17.08.2018, 17:43   # 53
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Ergänzung

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die SDL, die in der Vergangenheit Steuererklärungen abgegeben haben, die unbeanstandet geblieben sind, sich nicht wirklich sicher fühlen können, wenn sie über keine detaillierten plausiblen Einnahmenaufzeichnungen verfügen: wenn das Finanzamt im Zusammenhang mit der Steuererklärung z.B. für 2017 oder dann für 2018 bei der Überprüfung feststellen sollte, daß für das jeweilige Jahr keine vorschriftsmäßigen Einnahmenaufzeichnungen vorliegen, dann wird es sich höchstwahrscheinlich für die Aufzeichnungen der Vorjahre interessieren. Und wenn dann die DL keine einigermaßen korrekten Unterlagen vorlegen kann, dann stellt dieses Manko für die Finanzverwaltung eine sog. „neue Tatsache“ dar die sie berechtigt, die Steuerbescheide der Vergangenheit zu Ungunsten der Steuerpflichtigen zu ändern!

Das Finanzgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 16.11.2016 (2 K 110/15) einen Musterfall quasi vorexerziert, der jedem Finanzamts-Sachbearbeiter der mit einem derartigen Fall befaßt ist als Handlungsanweisung dienen kann:

Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten gelten auch für gewerbliche Prostitution
Die für Gewerbebetriebe geltenden Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten erstrecken sich nach der Entscheidung des FG auch auf die gewerbliche Prostitution. Das Argument, eine individuelle Quittierung der erbrachten Leistungen und deren Entlohnung sei wegen der branchenspezifischen Besonderheiten dieses speziellen Gewerbes nicht praktikabel, ließ der Senat nicht gelten.
Keine Befreiung wie bei Bargeschäften im Einzelhandel möglich
Die Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht, wie sie bei Bargeschäften im Einzelhandel anerkannt wird, sei nicht auf die gewerbliche Prostitution zu übertragen, so das FG weiter. Anders als im Einzelhandel sei bei der Prostitution der Kreis der Kunden begrenzt und individuell bestimmt. Ob im Rahmen der Aufzeichnungen auch die Identität der Kunden festgehalten werden müsse, konnte der Senat deswegen offen lassen, weil er schon die Mindestanforderungen an die Aufzeichnung der einzelnen Leistungen und Bareinnahmen durch die Klägerin als nicht erfüllt angesehen hat.
https://www.landesrecht-hamburg.de/jp...1770119&st=ent

Danke von
Alt  16.08.2018, 10:00   # 52
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
@ Goldbär und andere

Natürlich dürfen die SDL Registrierkassen zur Einnahmenaufzeichnung benutzen, aber das macht aus praktischen Gründen allenfalls für stationäre DL wie z.B. Lisa einen Sinn, nicht aber für die "Wander-Huren" die ohnehin (wie ich schon verschiedentlich z.B. in den Zimmern des GF6 sehen konnte) mit zum Teil enorm großen Koffern unterwegs sind. Außerdem sind diese neuen Kassen (sofern sie von der Finanzverwaltung anerkannt werden, andere sind inzwischen völlig nutzlos) hundsgemein: jeder Zugriff und was gemacht wurde ist feststellbar und das Finanzamt kann den Speicher digital auslesen und genau feststellen, wann welche Einnahmen-Aufzeichnung erfolgt ist und ob diese zeitnah (= Pflicht) oder erst irgendwann abends oder gar erst am Wochenende gemacht wurden.
Auf halbgaren Blödsinn wie ihn der Kollege Sunshine verzapft geh ich nicht ein - nur soviel: daß die SDL quasi zu 100% steuerlich erfaßt werden hat erst begonnen und in der Finanzverwaltung ist man sich anscheinend noch nicht wirklich darüber im klaren wie mit dieser Menge von Informationen umgegangen werden soll und das Instrument der Kassennachschau gibt es erst seit heuer und diesbezüglich müssen erst Kolleginnen und Kollegen an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen und Erfahrungen sammeln und soweit ich mitbekommen habe konzentriert man sich dazu momentan erst mal auf die Gastronomie.
Nach welchen Kriterien man die Prüfer auswählen wird die auf den Rotlichtbereich losgelassen werden bin ich schon gespannt

ich hoffe du hast / ihr habt jetzt auch Zeit um wie ich zum Baden zu fahren!
Danke von
Alt  16.08.2018, 08:41   # 51
advokat666
 
Benutzerbild von advokat666
 
Mitglied seit 04.01.2002

Beiträge: 1.010


advokat666 ist offline
Ich denke speziell in München ist jede SDL willkommen die guten Service zu fairen Konditionen anbietet zu beiderseitigem Gewinn. Insofern freuen wir uns über alte und neue Gesichter. Was das neue Gesetz angeht, viel Rauch um wenig. Falls du besuchbar bist, unbedingt Sperrbezirksverordung beachten. Hier gibt es die entsprechende Karte vom SpBzk München zum Download:

https://www.muenchen.de/rathaus/dam/..._karte_opt.pdf

Ein Erstverstoß gegen die SpBzk Verordnung kostet ungefähr 500€, der zweite dann 1000€, in dem Rahmen. Was die Kondompflicht angeht gilt halt das was für München schon immer galt. Man kann alles in gegenseitigem Einvernehmen machen wenn man sich nicht dumm anstellt. Sprich keine Absprachen diesbezüglich telefonisch bzw. schriftlich sondern nur persönlich und ganz wichtig erst NACH Geldübergabe durch den Kunden. Die Sitte macht Faketermine, das ist auch nichts neues, ich war vorgestern erst bei einer Dame wo die Sitte als Kunde getarnt vorstellig wurde.

Ansonsten kann man denke ich in München wenn man vernünftigen Service bietet immer noch ganz gut verdienen. Weitere Fragen kann ich auch gerne per PN versuchen zu beantworten falls erforderlich.

Ich wünsche dann einen guten Aufenthalt hoffentlich,vllt. sieht man sich ja
Alt  16.08.2018, 06:24   # 50
Sophia
 
Mitglied seit 18.11.2016

Beiträge: 46


Sophia ist offline
München

Liebe Sophia, Du bist in München willkommen - und nachdem Du von der lieben Leni noch ein paar gute Tipps bekommen hast und mit Milan und DirtyDiddy ausgiebig gefrühstückt hast, können wir Zwei dann ja auch mit dem Schnackseln loslegen - deshalb möchtest Du doch kommen, oder?... 😉
Klar kommt Kuschelmausi
Bei sooooooo vielen netten kuscheligen, schmusigen Münchner kann ich net Nein sagen hihi....


Jaaa die Tipps von Leni sind super, die deutschen Girls kennen sich besser aus, deswegen großes Dankeschön an dieser Stelle.

Muss zuerst die Anmeldung machen, hoffe das ich gaaaaaaanz schnell nen Termin bekomme.

Alt  16.08.2018, 06:05   # 49
Sunshine-Lover
He's still standing
 
Benutzerbild von Sunshine-Lover
 
Mitglied seit 07.09.2017

Beiträge: 343


Sunshine-Lover ist offline
Willkommenswünsche

... das ist ja schon spannend, was die freundliche Anfrage von der schönen Sophia hinsichtlich der potentiellen Nachfrage nach ihren persönlichen Dienstleistungen in München so auslöst.
Bitte verschreckt mir das Sopherl nicht mit Euren (wohl z.T. persönlich gefärbten) Frustmeldungen über das deutsche Steuerrecht!
Meine Erkundigungen beim AST mit verschiedenen SDL haben bisher ergeben, dass es sich mit den Kontrollen der Münchner BehördenvertreterInnen (sowohl vom Kreisverwaltungsreferat als auch vom Finanzamt) ganz gut leben lässt - auch mit der neuen Rechtslage.
Für die Steuer muss man halt nur halbwegs plausible Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben vorweisen können. Fragt mal Maria (aus der Mf 12), wie das vergleichsweise in St. Petersburg so abläuft...

Liebe Sophia, Du bist in München willkommen - und nachdem Du von der lieben Leni noch ein paar gute Tipps bekommen hast und mit Milan und DirtyDiddy ausgiebig gefrühstückt hast, können wir Zwei dann ja auch mit dem Schnackseln loslegen - deshalb möchtest Du doch kommen, oder?... 😉

Danke von
Alt  16.08.2018, 01:27   # 48
Goldbär
 
Mitglied seit 05.10.2004

Beiträge: 1.652


Goldbär ist offline
Registrierkasse

Danke, Tinderello, für die Korrektur, die mich darin bestärkt, von steuerlichen Ratschlägen die Finger zu lassen, obwohl ich nicht ganz sicher bin, ob Du wirklich Recht hast. Die von Dir zitierte Richtlinie betrifft schließlich nur die Ausnahmen von der elektronischen Registerkasse und regelt nicht die Kassenpflicht schlechthin. Aber - ich will kein Besserwisser sein, und im Steuerrecht schon gleich zweimal nicht...

In #2 dieses Threads war übrigens geschrieben, dass die deutschen Steuergesetze ein 60m-langes Regal füllen würde. Es gibt eine ähnliche beängstigende Zahl: Angeblich beträgt der Anteil der weltweit veröffentlichen steuerrechtlichen Schriften, die sich auf deutsches Steuerrecht beziehen, 68% (!!!). Der Durchschnitt betrüge bei ca. 200 Ländern rechnerisch gerade 0,5%...

Fazit: "Mir können alles, außer einfach!"...

Aber dafür haben wir ja hoffentlich unermüdliche Steuerberater, obwohl diese auch nicht immer durchblicken können... Die nächste, beängstigende Statistik: Angeblich ist jeder siebte Steuerbescheid des Finanzamtes falsch. D.h. für mich: Auch die Profis blicken durch unseren selbst geschaffenen Dickicht nicht mehr durch! Off Topic: Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel à la Merz und Kirchhoff hätte durchaus Charme!

Alt  16.08.2018, 00:58   # 47
Tinderello
 
Mitglied seit 02.12.2016

Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Liebe Sophia, der Kollege Goldbär hat bzgl. Registrierkasse nicht recht: eine solche ist für dich (noch) nicht verpflichtend (derzeit mußt du hierzulande auch noch nicht jedem Gast eine Quittung in die Hand drücken) aber die derzeitige Regelung (zeitnahe Einzelaufzeichnung) ist keinen Deut besser:


Zitat von Tinderello Beitrag anzeigen
Nachfolgend Auszug aus einem Informationsbrief eines Steuerberaters (in dessen Verteiler ich drin bin) zur "Kassenführung" an seine Mandanten
c) Mindestanforderung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Auch im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ist es erforderlich, die Vollständigkeit der Einnahmen darstellen zu können.
Die Bareinnahmen können beim Einnahmen¬Überschuss-Rechner z.B. wie folgt ermittelt werden:
Einzelaufzeichnung
Registrierkasse
Die sich daraus ergebenden Bareinnahmen sind dann im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufzuzeichnen.
Ein Eintrag der Bareinnahmen in ein Kassenbuch ist nicht zwingend, sondern freiwillig.
Werden die Einnahmen über Registrierkassen erfasst, dann gelten die Ausführungen unter dem Punkt Registrierkasse vollständig auch bei dieser Gewinnermittlungsart.
Die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gilt auch für Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG. Deswegen dürfen die Aufzeichnungen nicht in Excel-Form geführt werden.

Zitat von Tinderello Beitrag anzeigen
Die Einzelaufzeichnung hat zeitnah zu erfolgen, also sobald der Gast entschwunden ist, wird das Tagebuch gezückt und (z.B.) vermerkt "iLatinas 80€" und das mit Kugelschreiber damit unveränderbar
Zuguterletzt: die Kontrolle durch das Finanzamt (das Ding hierher rüberzukopieren ist für mich einfacher - die wichtigsten Passagen habe ich markiert)

Zitat von Tinderello Beitrag anzeigen
Bundesministerium der Finanzen (vom 29.5.2018)


Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStB1 I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 24. Januar 2018 (BStB1 I S. 258) geändert ist, mit sofortiger Wirkung nach der Regelung zu § 146 folgende Regelung zu § 146b eingefügt:

„AEAO zu § 146b - Kassen-Nachschau:

1. Die Kassen-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung. Der Kassen-Nachschau unterliegen u.a. elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen (summarische, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen sowie manuelle Einzelaufzeichnungen ohne Einsatz technischer Hilfsmittel).
Der Amtsträger kann u.a. zur Prüfung der ordnungsgemäßen Kassenaufzeichnungen einen sog. „Kassensturz" verlangen, da die Kassensturzfähigkeit (Soll-Ist-Abgleich) ein wesentliches Element der Nachprüfbarkeit von Kassenaufzeichnungen jedweder Form darstellt….
2. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung i.S.d. § 193 AO. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung nicht. Wird eine andere Finanzbehörde mit einer Kassen-Nachschau beauftragt, findet § 195 Satz 2 AO sinngemäß Anwendung. Die Kassen-Nachschau wird nicht angekündigt.
3. Im Rahmen der Kassen-Nachschau dürfen Amtsträger während der üblichen Geschäfts-und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten. …die…, gewerblich oder beruflich vom Steuerpflichtigen genutzt werden. Die Grundstücke, Räume oder Fahrzeuge müssen nicht im Eigentum der land- und forstwirtschaftlich, gewerblich oder beruflich tätigen Steuerpflichtigen stehen. Das Betreten muss dazu dienen, Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Ein Durchsuchungsrecht gewährt die Kassen-Nachschau nicht. Das bloße Betreten und Besichtigen von Grundstücken und Räumen ist noch keine Durchsuchung. Die Kassen-Nachschau kann auch außerhalb der Geschäftszeiten vorgenommen werden, wenn im Unternehmen noch oder schon gearbeitet wird.
4. Sobald der Amtsträger der Öffentlichkeit nicht zugängliche Geschäftsräume betreten will, den Steuerpflichtigen auffordert, das elektronische Aufzeichnungssystem zugänglich zu machen oder Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Führung des elektronischen Aufzeichnungssystems erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen vorzulegen, Einsichtnahme in die digitalen Daten oder deren Übermittlung über die einheitliche digitale Schnittstelle verlangt oder den Steuerpflichtigen auffordert, Auskunft zu erteilen, hat er sich auszuweisen. ……………….. Eine Beobachtung der Kassen und
ihrer Handhabung in Geschäftsräumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist ohne Pflicht zur Vorlage eines Ausweises zulässig. Dies gilt z.B. auch für Testkäufe und Fragen nach dem Geschäftsinhaber. Die Kassen-Nachschau muss nicht am selben Tag wie die Beobachtung der Kassen und ihrer Handhabung erfolgen.
5. Die Aufforderung zur Duldung der Kassen-Nachschau ist ein Verwaltungsakt, der formlos erlassen werden kann (z.B. mündlich mit Vorzeigen des Ausweises). Nachdem der Amtsträger sich ausgewiesen hat, ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung im Rahmen der Kassen-Nachschau verpflichtet. Das Datenzugriffsrecht ergibt sich bei der Kassen-Nachschau aus § 146b Abs. 2 Satz 2 AO. Der Steuerpflichtige hat nach § 146b Abs. 2 AO ab dem 1.1.2018 auf Verlangen des Amtsträgers für einen vom Amtsträger bestimmten Zeitraum Einsichtnahme in seine (digitalen) Kassenaufzeichnungen und -buchungen sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen zu gewähren……

Anmerkung: das betrifft natürlich nicht nur die SDL sondern genauso auch die "Veranstalter"
Wenn du hier alles so korrekt machst wie es dir dein heimatlicher Steuerberater empfohlen hat, dann solltest du hier keine Probleme bzgl. Steuern usw. haben
Alt  15.08.2018, 23:09   # 46
Goldbär
 
Mitglied seit 05.10.2004

Beiträge: 1.652


Goldbär ist offline
Klasse - Tipps über Tipps!

Verehrte Sophia,

die zahlreichen Antworten auf Deinen Thread wundern mich (positiv), und sie sind zum größten Teil auch zutreffend; ein spezielles Danke auch an Lovely Leni, da sie als Kollegin sicher das Beste beitragen kann.

Wie ich Deinen letzten Posts entnommen habe, hat sich Deine Tendenz von "vielleicht auf bald" zu "auf bald" verändert; daher: Wir sind neugierig gespannt auf Dich!


Goldbär



PS: @Leni: Wieso Shitstorm? Alles gut!
Alt  15.08.2018, 22:47   # 45
Agamemnon
---
 
Benutzerbild von Agamemnon
 
Mitglied seit 27.08.2015

Beiträge: 654


Agamemnon ist offline
dir für nächste Woche
beantwortet das die Frage :Wann kommst du Sophia ?
Danke von






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