... "Das ist alles nicht so schlimm. Die echten Küsse bekommt eh nur mein Freund" ...
|
Das erinnert doch fatal an das "Loverboy"-Modell, von dem man seit Jahren im Zusammenhang mit minderjährigen Mädchen liest und hört: "Liebling, ich bin gerade in einer ganz üblen Notlage, Du mußt mir unbedingt für kurze Zeit helfen ... aber das ist für unsere gemeinsame Zukunft ..." Daß der "Schatz" noch weitere Mädchen auf die gleiche Weise am Start hat, weiß sie nicht ...
... "Du bekommst dein Handy erst wieder, wenn du mir einen bläst."
...
Jungs reichen ihre Freundinnen an Kumpels weiter – gegen Geld. ...
|
Das hat nichts mehr mit "Prostitution" zu tun, das sind schlicht und einfach die Straftatbestände Erpressung und sexuelle Nötigung. In meinen Augen gilt das für den gesamten Bereich der "Zwangsprostitution". Ich wäre ohnehin dafür, den Begriff "Zuhälterei" zu streichen und alles dort enthaltene bei "Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" zu integrieren. Der wissentliche Mißbrauch einer zum Sex genötigten Person sollte uneingeschränkt als Vergewaltigung geahndet werden, die Nötigung zum Sex mit Dritten als "Vergewaltigung in mittelbarer Täterschaft". Dann wären die Verhältnisse noch klarer und die Botschaft noch deutlicher!