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Alt  24.07.2009, 09:34   # 1
François
 
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Mitglied seit 05.04.2009

Beiträge: 784


François ist offline
Thumbs up Kampf der Teenie-Prostitution

Eine alte Gesetzeslücke wird zum Politikum: Minderjährige sollen sich nicht prostituieren dürfen.
Über die Teenie-Sexarbeiterinnen wurde bereits im Parlament abgestimmt, und nun handelt der Bundesrat:
Voraussichtlich ab Herbst ist Schluss mit Sex für Geld unter 18 Jahren.




Obwohl das Gesetz seit 1992 gilt, kann es CVP-Nationalrat Luc Barthassat immer noch kaum glauben:
In der Schweiz darf man bereits ab 16 Jahren auf den Strich gehen und in Pornofilmen mitspielen.
Barthassats Befürchtung:
Die Schweiz wird zum Zentrum für minderjährige Prostitution und Pornographie.
«Die Schweiz verschliesst die Augen vor diesem Problem», sagte der Genfer Parlamentarier gegenüber dem St. Galler Tagblatt.

Nun hat der welsche Christdemokrat den Kampf gegen diese Regelung aufgenommen:
Er will das sexuelle Mündigkeitsalter auf mindestens 18, besser noch auf 21 Jahre hinaufschrauben.
Barthassat scheiterte am 3. Juni mit seinem Anliegen im Nationalrat, Prostitution und Pornographie unter 18 Jahren zu verbieten.
Das Parlament hielt eine Erhöhung des Mindestalter für kontraproduktiv. Begründung: Man wolle die Prostituierten nicht kriminalisieren.

Nicht nur Gesetze

Angenommen haben die Räte aber eine Motion der SP-Rätin Margrit Kiener Nellen.
Sie fordert dass «Freier als Erwachsene bestraft werden, wenn sie Dienstleistungen bei unmündigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern beziehen.»
Ein Signal also, dass das Thema minderjährige Sexarbeit im Schweizer Parlament angekommen ist.

Die Motion von Luc Barthassat hat jedoch nicht nur die Politiker auf Trab gebracht; auch die Verbände setzen sich seit einigen Wochen intensiv mit dem schwierigen Thema auseinander – wenn auch bisher noch keine konkreten Lösungsvorschläge vorliegen.
Dass es Prostitution von Minderjährigen gibt, ist kaum umstritten.
Sie findet weniger in Bordellen, sondern eher auf dem Strassenstrich und auf privaten Partys statt.
Manche Teenager verkaufen ihren Körper auch, um sich Markenkleider zu kaufen – bekannt geworden ist diese Art von Prostitution unter dem Namen «Labelsex.»

Patentrezepte gegen Teenie-Prostitution gibt es keine

Viel mehr weiss man aber nicht:
«Es gibt kaum Daten, auf die man sich stützen könnte», sagt Cordula Sanwald von der Stiftung Kinderschutz Schweiz, die zurzeit ein Positionspapier zu minderjährigen Sexarbeiterinnen erstellt.
Auch Procore, der Dachverband für den Schutz der Prostituierten, ist daran, bei seinen Beratungsstellen in Schweizer Städten Fakten und Meinungen einzusammeln, um eine Position zu formulieren und Lösungen vorzuschlagen.

Wie man das Problem in den Griff kriegt, ist auch unter Fachleuten umstritten.
«Wir sind der Meinung, dass sich das Problem nicht nur durch gesetzliche Handhabe lösen lässt», meint Rosa Winkler von der Fraueninformationsstelle Zürich.
Doch für Winkler ist der Jugendschutz das Wichtigste: Frauen sollten sich erst ab 18 Jahren legal prostituieren dürfen.
Doch gesetzliche Ansätze zur Lösung des Problems sind schwierig zu handhaben:

«Die Freier erwischt man sowieso kaum. Und wenn, dann können sie behaupten, sie hätten nicht gewusst, wie alt die Prostituierte sei», sagt Regula Rother von der Sexarbeit-Beratungsstelle Isla Victoria in Zürich. Trotzdem könne es helfen, solche Freier strafbar zu machen. Klar ist für beide Expertinnen: «Es gibt keine einfachen Lösungen für dieses Problem.»

Bundesrat muss handeln

Um Positionen zu klären und erste Lösungen zu erarbeiten, veranstaltet die Kinderschutz-Organisation Terre des Hommes am 18. August ein Diskussionspodium.
Als Redner sind unter anderem Luc Barthassat und der Zürcher Milieu-Ermittler Peter Rüegg vorgesehen.
«Wir wollen konkrete Massnahmen vorantreiben», sagt «Terre des Hommes»-Sprecher Pierre Zwahlen.



Konkret wird es spätestens im Herbst.
Dann wird der Bundesrat höchstwahrscheinlich die Europaratskonvention zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung unterschreiben.
«Diese Konvention hätte strafrechtliche Konsequenzen», sagt Cordula Sanwald von der Stiftung Kinderschutz Schweiz:
«Bezahlter Sex mit Minderjährigen würde dann für die Freier strafbar.»

Quelle: 20min.ch
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Alt  01.08.2009, 10:02   # 3
François
 
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Beiträge: 784


François ist offline
Minderjährige ins Rotlicht-Milieu vermittelt

Essen (dpa/lnw)

- Ein ehemaliger Boutiquen-Besitzer aus Gelsenkirchen, der minderjährige Mädchen ins Rotlicht-Milieu vermittelt haben soll, muss sich seit Montag vor Gericht verantworten.
Außerdem soll sich der Angeklagte selbst an seinen jugendlichen Kundinnen vergangen haben.
Zum Prozessauftakt am Landgericht Essen gab der 59-jährige zu, in einem Fall sexuelle Kontakte mit einem 15-jährigen Mädchen gehabt zu haben.
Die Vermittlung von jugendlichen Prostituierten bestritt er dagegen.
Ein 60 Jahre alter Mitangeklagter, der im Gelsenkirchener Rotlichtmilieu tätig gewesen sein soll, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
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Alt  24.07.2009, 09:37   # 2
François
 
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Beiträge: 784


François ist offline
Razzia im Rotlichtviertel: 17-Jährige aus Bordell befreit

Frankfurt.



Die Frankfurter Polizei verzeichnet eine Zunahme der Prostitution im Bahnhofsgebiet, die mit vermehrten Raub- und Drogendelikten einhergeht. Seit dem 27. April 2009 hat die Frankfurter Polizei mit Unterstützung von Beamten der Hessischen Bereitschaftspolizei verstärkte Kontrollen im Rotlichtmilieu durchgeführt.
Dabei wurden auch die Arbeitsbedingungen der Prostituierten überprüft.

Seit etwa Mitte 2007 stellen die Ermittler in der Prostituiertenszene eine starke Zuwanderung von Frauen aus dem Osten, vor allem aus Bulgarien und Rumänien, fest.
Im Bahnhofsviertel habe damit die Prostitution auffallend zugenommen, ebenso die szenetypische Begleitkriminalität wie Raub- und Drogendelikte.

Neben einer verstärkten Kontrolle der illegalen Straßenprostitution hat die Frankfurter Polizei seit Ende April 2009 insgesamt 17 Bordellbetriebe im Bahnhofsgebiet und in der Breiten Gasse eingehend kontrolliert.

Dabei wurden insgesamt 328 Prostituierte angetroffen und überprüft.
Es erfolgten 18 Festnahmen von Prostituierten wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz.
Darauf basierend wurden vier Strafverfahren gegen die betroffenen Bordellbetreiber eingeleitet.
Bei der Kontrolle der ebenfalls angetroffenen potenziellen Freier in den Laufhäusern und angrenzenden Lokalitäten wurden weitere Strafverfahren, unter anderem wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beleidigung, eingeleitet.

In einem Bordell in der Breiten Gasse entdeckten die Beamten gar eine 17jährige, die zur Prostitution gezwungen wurde.

Mit den aktuellen Kontrollen will das Polizeipräsidium einer Entwicklung hin zu einer anonymen Subkultur entgegenwirken.

Quelle: fnp.de
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