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Alt  19.12.2016, 16:11   # 1
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.741


wüstenwind ist offline
Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG - die Fakten

So heißt es nämlich.

Oder mit vollem Namen
"Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" vom 21.10.2016, veröffentlicht am 27.10.2016.

Das Gesetz gilt in Stufen
ab 28.10.2016: Artikel 1 §36 "Verordnungsermächtigung" (wichtig für die Behörden)
ab 1.7.2017: generell (wichtig für Huren, Betreiber, Freier)
(Es gibt aber teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2017.)

Dieses Gesetz ersetzt NICHT das bisherige Prostitutionsgesetz - sondern ergänzt es.

Der amtliche veröffentlichte Gesetzestext (also kein Entwurf sondern die dann gültige Version)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start....bl116s2372.pdf
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  16.08.2017, 15:51   # 454
vampirlady
 
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Beiträge: 460


vampirlady ist offline
tinderello 😉

war auch mehr als spass gemeint...wir sehen ja täglich fast wie der datenschutz funktioniert
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Alt  16.08.2017, 13:10   # 453
Tinderello
 
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Beiträge: 68


Tinderello ist offline
schonmal was von datenschutz gehört?!
gehört schon, aber...
Zumindest verwaltungsintern hat der Datenschutz meines Erachtens viele Löcher (wobei ich nicht weiß, wer bei den Gemeinden alles auf die betreffenden Dateien zugreifen kann) und je mehr Leute im Besitz einer Information sind desto größer ist die Wahrscheinlichkeit daß jemand mal nicht daran denkt...

Der Aufforderung von Matthias Claudius "sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst" Folge zu leisten ist zwar erstrebenswert, wird aber im täglichen Leben von vielen bei beidem leider nur zu häufig vergessen
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Alt  16.08.2017, 11:40   # 452
vampirlady
 
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Beiträge: 460


vampirlady ist offline
🙈

tinderello, schonmal was von datenschutz gehört?! 😅 aber bei mir weiss sowieso jeder was draculas
tochter arbeitet hihi! für mich überhaupt kein problem...ich stehe zu meinem beruf! daher ändert sich für
mich eigendlich auch garnichts mit dem neuen gesetz...ausser das bestimmt ein paar arbeitsplätze wegfallen 😳 !
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Alt  15.08.2017, 22:42   # 451
Tinderello
 
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Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Dann weiß also ganz Hildesheim (jedenfalls dann wenn du die entsprechende Anmeldung vollzogen hast) welchen Beruf die Tochter Draculas ausübt?
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Alt  15.08.2017, 21:16   # 450
vampirlady
 
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Beiträge: 460


vampirlady ist offline
tinderello ✌️

die wandermädels, (so wie ich auch im moment ab und zu) , melden sich in der stadt wo sie gemeldet sind 😉
ich lebe auf dem land bei hildesheim, also geh ich dort hin! meine "meldeadresse" wo ich lebe, kommt ja nicht in den hurenpass, auch nicht mein echter name! das bleibt anonym bei der stadt! ich kann mehrere städte
eintragen lassen oder einfach deutschlandweit! alles andere hat francoise schon erklärt! bis auf das phönix mir gesagt hat, dass ich drei jahre bis zur nächsten meldung zeit hab! phönix ist wie donna carmen ✌️
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Alt  15.08.2017, 20:50   # 449
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
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Beiträge: 1.997


michael120 ist offline
@ francoise

Wie immer gut erklärt. Danke. Thumbs up. Vielleicht war ich voreilig - mega culpa.

4000 kann ich als Einheimischer allerdings nach wie vor nicht glauben, kenne aber auch die Zahlen/Bezugsquellen solcher Fakten nicht. Wenn es allerdings von der Stadt kommt, darf DC darauf natürlich aufbauen.

(Tante Edit) Hier die Quelle für die Zahlen:

https://www.prostituiertenschutzgese...tsberatung.pdf



(Ich würde der Stadt allerdings nicht zum Vorwurf machen, dass ihr die Sprachprobleme der Mädels egal sind bzw. die Stadt München es nicht als ihr Problem, sondern vordergründig als ein solches der Mädels ansieht. Niemand zwingt die Mädels, hier zu arbeiten. Sie selbst treffen die Entscheidung, ohne Sprachkenntnisse in ein fremdes Land zu gehen. Die Sprachprobleme, die diese Mädels in allen anderen Dingen des normalen Lebens haben werden, interessieren außerhalb der Kritik am Gesetz auch niemanden. Ich kenne zumindest keine Forderung von DC, den Puffbetreiber die Anstellung/Bereitstellung von Dolmetchern abzuverlangen, damit sich die Mädels in ihrem täglichen Arbeitsumfeld zumindest sprachlich zuhause fühlen.

Sollte ich morgen die Entscheidung treffen, als whatever in Japan arbeiten zu wollen und müsste ich mich dort irgendwelchen behördlichen Anmeldevorgängen unterziehen müssen und mich dann hier darüber aufregen, dass die Japsen einen Vogel haben und - Sauerei - für diese behördlichen Gänge nicht einmal ein Dolmetscher auf Staatskosten zur Verfügung stellen dann würde mich die Forumsmehrheit - zu Recht - als Mongo der Nation abstempeln. Bei aller berechtigten Kritik an dem Gesetz sollte man die Kirche hin und wieder im Dorf lassen. Nochmals: Niemand zwingt die SDL, sich diesen unmenschlichen und ach so gesetzteswidrigen Prozedere auszusetzen. Sie kommen freiwillig hier her, weil sie es offensichtlich lukrativer als anderswo empfinden.)
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.

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Alt  15.08.2017, 17:37   # 448
Tinderello
 
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Beiträge: 68


Tinderello ist offline
Falls meine Frage bereits mal beantwortet worden sein sollte bitte ich um Entschuldigung, dann hab ich es übersehen
Was ist eigentlich mit den "Wander-Huren" die bundesweit (meist in den immer gleichen Etablissements) tätig sind und im Wochenturnus den Arbeitsort wechseln? Wo haben diese die Meldepflicht? Hoffentlich nicht am (deutschen) Wohnort wo diese normalerweise nicht arbeiten...
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Alt  15.08.2017, 15:37   # 447
francoise
 
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Beiträge: 471


francoise ist offline
Zitat von michael120
Schade, dass DC in seiner Milchmmädchenrechnung einfach von der Anzahl der in München angeblich tätigen SDL ausgeht, ohne zu berücksichtigen, dass es eine ganze Reihe von "Wiederholungstäterinnen" gibt, die vier, fünf Mal im Jahr oder sogar noch öfters nach Münche kommen. Soweit ich das Gesetz verstanden habe, müssen die SDL nicht bei jeder Rückkehr nach München eine neue Registrierung und Beratung über sich ergehen lassen (oder?). Wenn ich mit meinem Verständnis des Gesetzes richtig liege und eineAnmeldung und Beratung pro Jahr reicht, dann darf ich jedenfalls diese SDL nicht mit in die Berechnung einbeziehen, wenn ich den tatsächlichen Beratungsbedarf ermitteln will. Sollte ich Recht haben, so wäre es gerade diese Polemik von DC, die mich an dem Verein immer wieder ärgert. Die tatsächlichen Fakten würden doch schon reichen, um das Gesetz zu Recht zu kritisieren._
An die Damen und Herren Milchmädchenrechner:

Die Stadt München geht von etwa 4.000 Prostituierten aus, die sich in München registrieren lassen und dort die Beratungen in Anspruch nehmen. Das sind laut ProstSchG die, deren Tätigkeit "vorwiegend" im Zuständigkeitsbereich der Münchner Behörden stattfindet. Prostituierte, die nur zum Oktoberfest usw., also nur kurzzeitig in München arbeiten, und sich anderswo außerhalb Baden-Württemberg anmelden, zählen nicht zu dieser Schätzung. (Ba-Wü ist das einzige Bundesland, das die Gültigkeit seiner Anmeldung auf das Bundesland begrenzt hat.)

DC nimmt also die "Auslegung" der Stadt München zu Grundlage. In grober Annäherung wird angenommen, dass 25% der Prostituierten jünger als 21 Jahre sind, also 1.000. Das mag hoch sein oder niedrig - als erste Annäherung könnte man es ja akzeptieren.

Prostituierte unter 21 Jahre nehmen zweimal jährlich eine Zwangsgesundheitsberatung in Anspruch und einmal jährlich eine Anmedlungsberatung. Bei Prostituierten über 21 Jahre wird einmal jährlich die Gesundheitsberatung und alle zwei Jahre eine Anmeldungsberatung fällig. Für den hier zugrundegelegten Personenkreis findet all dies in München statt, auch wenn die Prostituierten gelegentlich an anderen Orten arbeiten, z. B. Escort-Termine in Berlin haben. Gelegentlich zureisende Prostituierte, also solche, deren Tätigkeit schwerpunktmäßig außerhalb Münchens stattfinden soll, sind in der Zahl der Stadt München nicht enthalten.

Nimmt man an, dass nach einer längeren Einschwingzeit die Anmeldungsintervalle annähernd gleichverteilt sind, lässt sich die im Folgenden dargestellte Rechnung aufmachen. Es muss aber angemerkt werden, dass sich dieser Zustand erst nach mehreren Jahren einstellt und am Anfang höhere Zahlen mit nachfolgenden Schwankungen auftreten. Im ersten Jahr müssen nämlich alle Prostituierten zur Anmeldungsberatung, im nächsten Jahr dann nur neu hinzugekommene usw.

Es ergibt sich also im eingeschwungenen Zustand:

1.000 Prostituierte < 21: 2.000 Gesundheitsberatungen 1.000 Anmeldungen/Anmeldeverlängerungen
3.000 Prostituierte > 21: 3.000 Gesundheitsberatungen 1.500 Anmeldungen/Anmeldeverlängerungen

4.000 Prostituierte gesamt: 5.000 Gesundheitsberatungen 2.500 Anmeldungen/Anmeldeverlängerungen

Die Zahlen von Dona Carmen sind also, entgegen der Polemik, unter den genannten Annahmen durchaus korrekt. Es kann natürlich schlimmer kommen, wenn sich die Schätzungen der Stadt München als zu niedrig erweisen. Aber es kann auch glimpflicher ausgehen, wenn sich zum Beispiel nur ein kleinerer Teil der Prostituierten anmeldet.

Im ersten Jahr wird es schlimmer kommen, weil man noch 1.500 Anmeldungsberatungen hinzubekommen wird. Es wird natürlich auch zu terminlichen Engpasssituationen kommen, weil es Erstanmeldungen für alle Betroffenen geben muss, die alle gleichzeitig Termine bekommen müssen.

Überhaupt nicht bedacht wurde vom Gesetzgeber und von den für die Umsetzung verantwortlichen Behörden, dass man es mit Sprachen aus aller Herren Länder zu tun haben wird. Die Stadt München möchte das Problem so lösen, dass die Prostituierten zum Anmeldungsberatungsgespräch auf eigene Kosten einen zertifizierten Dolmetscher mitbringen muss. (Beim Gesundheitsberatungsgespräch wird dies zur Zeit noch nicht verlangt.) Neben der eindeutigen Diskriminierung von EU-Ausländern fällt wohl jedem auf, dass allein diese Vorschrift sicherstellen wird, dass der Dunkelsektor massiv anwachsen wird. Immerhin stellt die Münchner Obrigkeit in Aussicht, sich um den Aufbau eines Dolmetscherdienstes zu bemühen.

Ein kleines Wort der Entschuldigung an Dona Carmen erscheint mir angebracht.
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Alt  14.08.2017, 06:43   # 446
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Ist das so, dass das KVR durch Bummelei jemanden ausbremsen kann?
Das glaube ich nicht. Man den Frauen doch nicht anlasten, wenn die Behörden nicht funktionieren.
Da muss es reichen, bei einer Kontrolle einen Zettel dabeizuhaben, dass man den Antrag abgegeben hat.
Wieso wird sowas nicht sofort ausgestellt, Stempel drunter und gut.
Wenn die das dann zu einer angegebenen Postadresse irgendwo in der Republik schicken, dauert das ja noch länger.

Bei der Dame glaube ich auch nicht dran.
Sie ist 52 und macht das sicherlich nicht erst seit dem 01.07.2017 auch wenn das Profil bei KM neu ist.
Dann hat sie eh bis 31.12. Zeit.
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Alt  13.08.2017, 19:50   # 445
vampirlady
 
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Beiträge: 460


vampirlady ist offline
michael120 ✌️

also ich weiss nur über 21 jährige müssen sich alle zwei jahre melden und unter 21 jährige jedes jahr ☺️
aber ich hatte mich ja letztens mit einer dame von phönix getroffen und sie meinte zu mir, bei erstanmeldung
gilt das für drei jahre! vielleicht weil ich schon so alt bin 🤣🤣🤣🤣
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Alt  13.08.2017, 17:23   # 444
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Die gehen halt davon aus, dass sich jede SDL die jetzt in München tätig ist, sich einmal registrieren muss, jede unter 21 im selben Jahr nochmal (zumindestens die Gesundheitsberatung oder auch die Anmeldung?!) Also kann das schon hinkommen. Ist natürlich die Frage wie viele fest in München tätig sind...
Beim Oktoberfest werden noch zusätzlich SDL's nach München kommen. Ich weiß nicht wie München, das handhabt, wenn die Frauen schon mal wo anders gemeldet sind. Und wer soll das alles kontrollieren?

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Alt  13.08.2017, 14:04   # 443
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
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Beiträge: 1.997


michael120 ist offline
Danke für das Dokument!

Schade, dass DC in seiner Milchmmädchenrechnung einfach von der Anzahl der in München angeblich tätigen SDL ausgeht, ohne zu berücksichtigen, dass es eine ganze Reihe von "Wiederholungstäterinnen" gibt, die vier, fünf Mal im Jahr oder sogar noch öfters nach Münche kommen. Soweit ich das Gesetz verstanden habe, müssen die SDL nicht bei jeder Rückkehr nach München eine neue Registrierung und Beratung über sich ergehen lassen (oder?). Wenn ich mit meinem Verständnis des Gesetzes richtig liege und eineAnmeldung und Beratung pro Jahr reicht, dann darf ich jedenfalls diese SDL nicht mit in die Berechnung einbeziehen, wenn ich den tatsächlichen Beratungsbedarf ermitteln will. Sollte ich Recht haben, so wäre es gerade diese Polemik von DC, die mich an dem Verein immer wieder ärgert. Die tatsächlichen Fakten würden doch schon reichen, um das Gesetz zu Recht zu kritisieren.
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Alt  11.08.2017, 11:33   # 442
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Illegalität-per-Gesetz-Stadt-München.pdf Bitte keine PDFs hochladen, sondern FOTOS im .jpg Format, danke.
Ja das wurde befürchtet. Hat Dona Carmen ja erwähnt bei ca.2000-4000 SDL's reichen die paar Mitarbeiter in Muc nicht aus.
Das wird noch lustig...
Ich hoffe hier wird ordentlich geklagt!

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Alt  11.08.2017, 11:14   # 441
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.741


wüstenwind ist offline
Echt jetzt?

Ist das so, dass das KVR durch Bummelei jemanden ausbremsen kann?

So verstehe ich zumindest was ich im Profil https://www.ladies-phone.com/anon?url=https://www.kaufmich.com/MagicWomen gelesen habe:

Leider müssen wir uns noch ein wenig gedulden, da ich auf meine Genehmigung des KVR warten muss
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Alt  08.08.2017, 08:34   # 440
Palimeino
 
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Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Doch das ganze Rotlichtmilieu wird in den kommenden Jahren umgewälzt werden. Da bin ich mir ganz sicher. Wenn Mutti nochmal Kanzlerin wird, wird dies nicht in diesem Bereich so sein. Ich nehme mal an, , dass alles der Wirtschaftlichkeit des Stzaates unterworfen wird. Es driftet immer mehr ab in ein System wo für Bürger alles Gemaßregelt wird und die Persönlichen freiheiten des Einzelnen den Bach hinunter gehen einhergehend mit immer mehr Armut.
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Alt  07.08.2017, 23:30   # 439
-
 

Beiträge: n/a


da gibt es eine Ausnahme mit Pflegekräften und da dachte ich würden Prostituierte auch darunter fallen.
Tun sie ja eigentlich auch......................

LG Loreni.....................
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Alt  07.08.2017, 23:05   # 438
extremeSillis
 
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Beiträge: 452


extremeSillis ist offline
Jo krass. So ist das manchmal bei mir, wenn sich etwas in meinem Kopf festgefressen hat und ich felsenfest davon überzeugt bin.

Versuche immer wieder das zu ändern. Jetzt hat es mal wieder zugeschlagen. EU darf - Alles klar

Sorry für meinen Wind....


Der Unterschied Freizügigkeit und Arbeitserlaubnis spielt bei EU- Ausländern daher keine Rolle.
Aber es sind zwei manchmal zusammenhängende Bereiche die unterschiedliches betreffen. Frei umherziehen und arbeiten eben.
Da ich jetzt tatsächlich ein wenig nachgelesen habe ist das EU Gesetz so geregelt dass EU-Ausländer die Freizügigkeit genießen automatisch das Recht auf arbeiten haben.

Es sei denn....da gibt es eine Ausnahme mit Pflegekräften und da dachte ich würden Prostituierte auch darunter fallen. Tun sie aber nicht, solange sie sich nach 3-Monaten anmelden.

Wie gesagt wenn sich einmal etwas festgefressen hat...
__________________
Menschen völlig ohne Schamgefühl sind mir zuwider.
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Alt  07.08.2017, 22:06   # 437
-
 

Beiträge: n/a


Sag mal.................willst Du es nicht verstehen?

Eine EU-Ausländerin benötigt k e i n e Arbeitserlaubnis in Deutschland !!!

Ich habe versucht, dies wirklich sachlich klarzustellen.
Wenn Du es nicht verstehen möchtest ist mir das schnurzpiep egal............
Es ist mein täglich Brot, mich mit derlei Problemen auseinanderzusetzen..............

Und wenn Du die rechtlichen Grundlagen für meine Behauptung haben möchtest............dann gerne per PN.
Aber vorher überweist Du mir ein Honorar für Rechtsberatung................

Das Honorar kannst Du Dir sparen, denn es ist alles im Netz nachzulesen. Wenn man nur wollte.............

Freizügigkeit gibt keinen Anspruch auf Arbeitserlaubnis. Rechtlich sind das zwei völlig unterschiedliche Dinge
Das ist nicht die Quellenangabe für Deine Behauptung, die ich mir vorgestellt habe.




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Alt  07.08.2017, 22:02   # 436
extremeSillis
 
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extremeSillis ist offline
Das geht auch bei EU-Ausländern so.

Freizügigkeit gibt keinen Anspruch auf Arbeitserlaubnis. Rechtlich sind das zwei völlig unterschiedliche Dinge.
__________________
Menschen völlig ohne Schamgefühl sind mir zuwider.
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Alt  07.08.2017, 21:58   # 435
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Beiträge: n/a


@extreme sillis

ich denke, Du verwechselst hier etwas.

Eine EU-Ausländerin kann sehr wohl der Prostitution in Deutschland nachgehen. Ob selbständig oder im angestellten Verhältnis.

Dies wird durch die "Freizügigkeit" in der EU geregelt. Und da hat keine Kommune etwas mitzureden.

Anders stellt sich die Sache bei sog. "Drittstaatlerinnen" dar.
Dies dürftest Du wohl gemeint haben.
Diese sind nicht Staatsangehörige der EU-Länder und bedürfen somit bei der Aufnahme einer diesbezüglichen Tätigkeit einer Arbeitserlaubnis.
Und in diesem Falle hast Du Recht damit, daß diese für den Sektor der Prostitution wohl nicht erteilt werden wird................

Solange die Gesetze sich in diesem Rahmen bewegen beißt die Maus da keinen Faden ab.
und in dann wird auch hier ein "Schuh draus"..............
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Alt  07.08.2017, 21:52   # 434
extremeSillis
 
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extremeSillis ist offline
Das ist so einfach. Es gibt keinen Anspruch.

Ausländer müssen nachweisen dass es einen Bedarf oder so ähnlich geben muss. Soll insgesamt der Volkswirtschaft nutzen. Klar kann man jetzt einen blöden Witz machen.

Nutzt aber nix. Wenn die Behördenleitung sagt, Ausländerinnen kriegen bei uns keine Arbeitserlaubnis für Prostitution, dann gibt es keine. Da kriegt noch eher der Tischler aus Bolivien eine.

Da kann man auch tausendmal schreiben und schreien Art 2, 5 oder 12 GG Solange die Gesetze sich in diesem Rahmen bewegen beißt die Maus da keinen Faden ab.

München - Salzburg 128 km
__________________
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Alt  07.08.2017, 21:42   # 433
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
"Behörde kann einfach nein sagen"
Ganz so einfach wird's dann wohl doch nicht werden. Es müssen gewichtige und nachweisbare Gründe vorliegen um die Anmeldung zu versagen. Vermutungen oder Mistrauen reichen nicht. Auch haben die Strafgerichte die Hürde, wann eine Zwangslage vorliegt sehr hoch angesetzt. Auch das muss die Verwaltungsbehörde beachten.

Eine Versagung wäre ein Eingriff in Art.12 GG Berufsfreiheit, gilt zwar nur für Deutsche aber Ausländer können sich subsidiär auf Art.2 berufen.

Bis jetzt zeichnet sich ab, dass die Kommunen kein Bock auf dieses Gesetz haben. Wie engagiert man dann bei der Umsetzung ist bleibt abzuwarten.
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Alt  07.08.2017, 21:37   # 432
-
 

Beiträge: n/a


Es gibt aber überhaupt keinen Anspruch einer ausländischen Frau in Deutschland als Prostituierte zu arbeiten. weder selbstständig noch als Angestellte.
Ach so............?

Jetzt verblüffst Du mich................

Da fehlen mir bei Deiner "starken" Aussage die Fakten und die Begründung.

Warum sollte es diesen Anspruch nicht geben?
Ich bitte um nachvollziehbare Aufklärung !
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Alt  07.08.2017, 21:27   # 431
extremeSillis
 
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Beiträge: 452


extremeSillis ist offline
Unattraktiv würde heißen viele Hürden legen, aber im Prinzip machbar.

Es gibt aber überhaupt keinen Anspruch einer ausländischen Frau in Deutschland als Prostituierte zu arbeiten. weder selbstständig noch als Angestellte.

Eine Behörde kann einfach NEIN sagen und fertig. genau dass werden manche Kommunen machen.

Der Rest bleibt Schweigen bis die Razzia kommt und dann ist eben die Bettenburg im Zweifel arg gefährdet. Alles immer nur unter dem Vorbehalt die Kommune möchte es und zieht es durch.
__________________
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Danke von
Alt  07.08.2017, 21:16   # 430
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Doch das ganze Rotlichtmilieu wird in den kommenden Jahren umgewälzt werden. Da bin ich mir ganz sicher.

Ich vermute, daß Du hierbei nicht ganz unrecht hast.................

Ob nun sebststständig oder nicht, das Gesetz gibt die Möglichkeiten her Ausländerinnen die Möglichkeit zu nehmen als Prostituierte in Deutschland zu arbeiten.
Entweder falsch ausgedrückt.........oder falsch an sich.

Wenn Du geschrieben hättest..............."das Gesetz schafft die Möglichkeit, Ausländerinnen den Standort Deutschland für Prostituierte unattraktiv zu machen"..............bekämest Du ein zustimmendes "JA" von mir.

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Danke von






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