11.06.2018, 01:28
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Bordelle raus aus Ravensburg
Wo dürfen sich in Ravensburg künftig Bordelle ansiedeln? Und wo ist Prostitution dann tabu? Was jahrelang hinter verschlossenen Türen beraten wurde, soll demnächst vom Regierungspräsidium Tübingen erlassen werden: die Sperrbezirksverordnung. Der Gemeinderat wird sich voraussichtlich noch vor der Sommerpause damit befassen.
Die „Schwäbische Zeitung“ hat vorab erfahren, welche Gebiete Sperrbezirk werden sollen und welche sogenannte Toleranzzonen. Um letztere wurde lange gerungen. Schließlich dürften die meisten Anwohner nicht erfreut sein, wenn sich in ihrer Nähe Rotlichtbetriebe ansiedeln können. Weshalb das älteste Gewerbe der Welt in Ravensburg ausschließlich in Gewerbegebieten oder Mischgebieten erlaubt sein wird. Dazu gehört Karrer, wo es derzeit schon ein kleineres Bordell gibt, das nach Auskunft des Ersten Bürgermeisters Simon Blümcke kaum Probleme bereitet:„Da gibt es keinerlei Beschwerden.“
Erlaubt wird die Ansiedlung von Bordellen auch im Gewerbegebiet Erlen, im Gewerbegebiet Mariatal (allerdings mit einem gewissen Abstand zur dortigen Wohnbebauung, die mehr oder weniger fließend ins Gewerbegebiet übergeht) und im Gewerbegebiet Bleiche. Im letzteren wird allerdings wegen der Nähe zur Eissporthalle, die auch von vielen Kindern und Jugendlichen besucht wird, die Freifläche zur Ulmer Straße (B32) hin ausgenommen. Ein weiteres Gewerbegebiet in der Nähe der Bahnlinie ist im Gespräch, aber noch nicht hundertprozentig sicher.
Altstadt wird zum Sperrbezirk
Definitiv verboten wird Prostitution in der Altstadt, die zum Sperrbezirk wird. Heißt: Die bestehenden Terminwohnungen in der Rosmarinstraße und der Klosterstraße werden „über kurz oder lang keine Zukunft haben“, so Blümcke. Denn nach dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen die Frauen ohnehin nicht mehr im gleichen Zimmer arbeiten, in dem sie wohnen. Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume dürfen nicht als Schlaf- oder Wohnraum dienen. „Es ist ja nicht so, dass in diesen Wohnungen Hausfrauen oder Studentinnen sich etwas nebenbei verdienen“, meint Blümcke. Im Internet wirbt etwa das Etablissement „Venus-Girls“ mit wöchentlich wechselnden Mädchen. Ob für diese Bordelle nach dem Eintreten der Sperrbezirksverordnung ein Bestandschutz greift, ist laut Blümcke fraglich.
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Bei der Suche nach geeigneten Flächen für Rotlichtbetriebe gab es mehrere Kriterien: Es durfte sich nicht um reine Wohngebiete handeln. Altersheime, Schulen, Kindergärten und selbst Schulwege dürfen nicht in unmittelbarer Nähe liegen. Legt man dieses Raster auf die Stadtkarte, bleiben laut Blümcke nur vier bis fünf Gewerbegebiete übrig.
Prostitution faktisch unmöglich
Weniger dürfen es nach Erfahrungen aus Friedrichshafen allerdings auch nicht sein. Dort hatten vier Sex-Arbeiterinnen erfolgreich bis in die letzte Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen die Sperrbezirksverordnung geklagt, die Prostitution nur in zwei Industriegebieten gestattet hätte. In denen gab es aber keine verfügbaren Flächen, durch die Verordnung wäre Prostitution in Friedrichshafen faktisch unmöglich gemacht worden. „Ich kann also nicht einfach hingehen und 80 Prozent einer Stadt zur Toleranzzone erklären, wovon dann aber 99 Prozent unbebaubarer Wald sind“, veranschaulicht Blümcke das Problem.
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Gibt es keine Sperrbezirksverordnung, ist käufliche Liebe in baden-württembergischen Städten ab 35 000 Einwohnern prinzipiell erlaubt. Das war auch das Problem in Ravensburg: Nachdem 2013 ein Münchner Rotlichtunternehmer ein mittelgroßes Bordell mit 17 Frauen in der Jahnstraße einrichten wollte, schaffte es die Stadt nur durch Veränderungssperren und die Aufstellung eines Bebauungsplans, das Vorhaben gerade so zu verhindern. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen hätte allerdings große Aussicht auf Erfolg gehabt, wäre sie von den Eigentümern der Immobilie nicht zurückgezogen worden, die nach den lauten Protesten aus der Nachbarschaft doch nicht mehr an den Rotlicht-Unternehmer verkaufen wollten.
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https://www.schwaebische.de/landkrei...,10879632.html
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