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Alt  04.02.2015, 22:26   # 1
Louis111
 
Mitglied seit 17.01.2013

Beiträge: 710


Louis111 ist offline
Post Neues Prostitutionsgesetz - Gesetzentwurf - Bundesweite Kondompflicht

Gesetz zur Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang für Freier

Von Ann-Katrin Müller

Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben - ebenso wenig wie Zwangsuntersuchungen.

Berlin - Monatelang haben sie gestritten, gestern Abend stundenlang getagt. Nun haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD über die letzten Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist dafür zuständig, wollte aber sichergehen, dass die Union ihren Gesetzentwurf dann auch mitträgt.

Unter anderem soll nun die Kondompflicht bundesweit in Bordellen eingeführt werden - der SPIEGEL hatte bereits im August über dieses Vorhaben berichtet. Allerdings sollen dabei nicht die Sexarbeiterinnen bestraft werden, sondern nur die Freier. Wie die Kontrolle funktionieren soll und welche Sanktionen es geben soll, sollen die Länder frei entscheiden können.
Frauen- und Prosituiertenverbände sowie viele SPD-Politiker hatten eine Kondompflicht bis zuletzt kritisiert, da dabei immer nur die Sexarbeiterinnen bestraft würden. Dies könne man am Beispiel Bayern sehen, wo nur sie und nicht die Freier mit Zwangsgeldern belangt werden. Ansonsten gibt es bislang nur im Saarland eine Kondompflicht, sie wird dort allerdings nicht kontrolliert.

Schon im August hatte es Gespräche gegeben, man einigte sich auf eine Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine Betriebsstättenerlaubnis für Bordellbetreiber - ebenso wie auf das Verbot von Flatrate-Sex, Gangbang-Partys und Werbung für ungeschützten Verkehr.

Doch bis zuletzt waren vor allem drei Punkte strittig. So wollte die Union ein Mindestalter einführen, erst ab 21 Jahren hätte man demnach als Prostitutierte arbeiten dürfen. Dieses sogenannte Mindestalter wird es nicht geben, heißt es bei Teilnehmern der gestrigen Sitzung, allerdings soll es für die 18- bis 21-Jährigen demnächst besondere Auflagen geben. So soll ihre Anmeldung als Prosituierte immer nur für ein Jahr gelten, außerdem sollen sie alle sechs Monate zur medizinischen Beratung müssen, nicht nur einmal im Jahr wie ältere Prostituierte.

Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung, womit der sogenannte Bockschein wieder eingeführt worden wäre, sollen Prostituierte nun alle zwölf Monate zu einer "medizinischen Beratung" gehen, eine Untersuchung ist nicht notwendig.

Nur wenn ein Arzt eine solche Beratung bestätigt, kann sich eine Prostituierte künftig anmelden, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Sie muss allerdings nicht bei einem Gynäkologen stattfinden, wie von der CSU gefordert, sondern kann auch bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt stattfinden.

https://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1016671.html

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Alt  13.05.2017, 17:46   # 622
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
die tür eines rammelzimmers während des akts zu öffnen, ist ein eingriff in die unverletzlichkeit der wohnung.
Das sehe ich genauso - wenn keine akute Gefahr im Verzug besteht, geht so etwas ohne richterlichen Beschluss gar nicht.
Daher habe ich persönlich auch keinsterlei [sic!] Sorgen.


Ich treffe mich aber auch nicht mit Zwangsprostituierten.
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Alt  13.05.2017, 17:14   # 621
el_coyote
 
Benutzerbild von el_coyote
 
Mitglied seit 20.04.2009

Beiträge: 947


el_coyote ist offline
Thumbs up

mir haben meine -leider wenigen- besuche in all inklusive clubs (um das anstößige wort flatrate zu umschiffen...) stets gut gefallen. ich kenn einige frauen, die unter allen modellen gearbeitet haben und die warn bei oben genannter methode durchaus zufrieden. ich denke, die betreiber werden sich schon was einfallen lassen, um die grundidee zu erhalten.

die tür eines rammelzimmers während des akts zu öffnen, ist ein eingriff in die unverletzlichkeit der wohnung. da muss schon ein sehr konkreter verdacht vorliegen, dass da die verhältnismäßigkeit gewahrt ist. wenn wir freier davon betroffen sind, sollten wir den rechtsweg beschreiten. wird halt nicht so leicht einer machen, aber wer weiß ?
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Alt  12.05.2017, 21:17   # 620
vampirlady
 
Benutzerbild von vampirlady
 
Mitglied seit 06.03.2014

Beiträge: 460


vampirlady ist offline
👍

ich bin stoooooolz auf euch 😂 sonst bin ich immer diejenige die durchdreht 😂😂😂
habt euch lieb....wir wollen doch alle nur das selbe... POPPEN ............... und geeeeeeld 😇
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Danke von
Alt  12.05.2017, 18:16   # 619
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Kommt mal wieder runter. Es bringt doch nichts sich hier die Köpfe "einzuschlagen".
Danke mr.cock, machen wir
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Danke von
Alt  12.05.2017, 17:21   # 618
mr.cock27
 
Benutzerbild von mr.cock27
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Kommt mal wieder runter. Es bringt doch nichts sich hier die Köpfe "einzuschlagen".
Der wahre Feind ist doch da draußen
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Alt  12.05.2017, 17:01   # 617
-
 

Beiträge: n/a


Beitrag gelöscht...............

ist mir zu billig und primitiv

aber dennoch..................

Es scheint derzeit modern zu werden, Polizeibeamte zu beleidigen bzw. in ihrem Tun zu kritisieren bzw. zu beeinträchtigen.
Dies ist ein äußerst bedenkliches Phänomen wie ich meine.

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Alt  12.05.2017, 16:23   # 616
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Im übrigen ist es so, daß mit Inkrafttreten des Gesetzes keine Flaterate-Angebote und Bordelle mit diesen Praktiken mehr geduldet werden.
Und das ist gut so.................!!!
Du hast es immer noch nicht verstanden dass Flatrate ein Marketingbegriff ist. Da kein Mann "Flatvögeln" kann, ist das auch ok bzw. egal. Derzeit sind doch fast alle Flatrateangebote längst in Pauschalclubangebote mit Limitierungen verändert worden.

Zitat:
Aber 80-100€ für ein paar Std Spaß inkl. ein paar Nummern, wird es hier auch nach dem 01.07.2017 geben. Und das ist auch gut so.
Wie würdest denn Du dieses Geschäftsmodell nennen?
Das sind hier im Norden und Westen absolut übliche Pauschalclubangebote in denen Zeit und Anzahl Zimmer limitiert sind. Teilweise sind der Anteil für die Frauen klar ausgewiesen, teilweise wird separat gezahlt.
Die Preise werden nicht aufgrund des Gesetzes auf einmal steigen. Sicherlich werden pauschale Eintrittsgelder verschwinden. Hier in Hamburg zahlt man schon separaten Eintritt und separat Geld bei den Frau. Alles egal, die Summe wird bleiben. In Pauschalclubs verdienen die Frauen nicht schlechter als woanders. Meist sogar mehr, weil sie mehr Freier haben. Aber davon habt ihr ja in Bayern keine Ahnung.

auch dies ist für mich eine Frechheit.
Noch einmal, Du beleidigst mich indem du mir zwischen den Zeilen vorwirfst, mit irgendwelchen nach deiner Meinung nach Krimimellen unter einer Decke zu stecken, von denen du nichts weißt, sie nur aus einem Zeitungsartikel kennst, aber mich schonmal damit in Verbindung bringst. Das sollte doch wohl dein Statement bedeuten, oder ? Und da kommst du dann noch mit so einer Aussage daher, wenn sich jemand dagegen wehrt ? Schäm dich.

Dir sollten die Bullen mal ein paar Türen eintreten, vielleicht wirst du dann zurückhaltender.
Ach sry, vergessen, du steckst ja sicher mit den Bullen unter einer Decke, oder ?
Mein Mann war 28 Jahre u.a. als Kriminalbeamter bei der Bayer. Polizei.
Alles klar, Herr Kommissar.
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Alt  12.05.2017, 15:25   # 615
-
 

Beiträge: n/a


Das ist eine ziemliche Frechheit................Also lass diese Unterstellungen.
Ich lasse mir von Dir nicht vorschreiben, was ich zu tun oder zu lassen habe.


Ich schrieb dies aufgrund Deiner folgenden Einlassung:

#611
Sowas solltest du lassen.
auch dies ist für mich eine Frechheit.


Daß ich mit Dir nicht einer Meinung bin, solltest Du nun verstanden haben.
Insbesondere, was die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im vorliegenden Fall anbelangt und noch weniger, was das im Artikl beschriebene Etablissement anbelangt.
Wenn ich nur die Fotos sehe, dann wird mir einiges klar..................und man braucht keine große Fantasie, worum es sich hierbei handelt.

Im übrigen ist es so, daß mit Inkrafttreten des Gesetzes keine Flaterate-Angebote und Bordelle mit diesen Praktiken mehr geduldet werden.
Und das ist gut so.................!!!

Aber 80-100€ für ein paar Std Spaß inkl. ein paar Nummern, wird es hier auch nach dem 01.07.2017 geben. Und das ist auch gut so.
Wie würdest denn Du dieses Geschäftsmodell nennen?

PS:

Abschließend möchte ich bemerken, daß mir nicht an einer verbalen bzw. virtuellen Auseinandersetzung hier im Forum mit irgendjemandem gelegen ist.
Wenn hier jemand seine Meinung kundtut bzw. vertritt ist das o.k.


LG Loreni

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Alt  12.05.2017, 13:28   # 614
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Sorry Joe, aber manchmal wirken deine Beiträge wie die eines Klugscheissers, der um's Verrecken immer das letzte Wort haben muss.
Danke, das Kompliment gebe ich gerne zurück.
Es ist trotzdem kein Grund, die Türen einzutreten, weil in einer Schublade ein paar Pillen liegen. Wenn er damit gehandelt hat, wird er verurteilt. Das ist doch völlig ok.
in die Locations, in die ich gehe, sind die Zimmer in der Regel größer und es wird auch nicht für 30,-- EUR gevögelt.
In deren Geschäftsmodell ist 30 € der Basispreis, jedes Scheiß-Extra kostet Geld. D.h. so günstig beliebt es meist nicht. 50 für eine halbe Std. hat man schnell erreicht. In Norddeutschland ist das schon auch Standard. Dass im Süden die Preise andere sind, ist bekannt. Die Mädels verdienen trotzdem gute Kohle in so einem Laden. Sie Vögeln evt. etwas mehr, aber sitzen dafür nicht den ganzen Tag rum und warten auf Freier die sich per Telefon oder per Mail angekündigt haben, aber dann doch nicht kommen.
Deine Wertung geht in diesem Zusammenhang nach meinem Dafürhalten an der Realität komplett vorbei
Mir geht es doch um Folgendes und da sind wir wieder voll beim Thema.
Alle denken sich etwas, haben keine Ahnung von der Situation vor Ort und spekulieren wild rum, von Zwangsprostitution und Zuhälterei. Genau wie bei dem Gesetz. Es basiert in großem Maße auf Annahmen, für die nicht einmal das BKA als Quelle dienen kann. Du weißt genau, wozu es führt, wenn Leute erst mit Annahmen anfangen.
Tatsache ist, dort haben die Bullen die Türen eingetreten, die Frauen wurden kontrolliert, alles war ok. Nichts mit Zwangsprostitution.
........über die Gründe kann man nur spekulieren..............
Das ist eine ziemliche Frechheit. Ich nutze den Laden zwar hin und wieder, aber es wird nie mein Lieblingsladen werden, hab ich in meinen Berichten öfters geschrieben. Also lass diese Unterstellungen.
Derartige Geschäftsmodelle, wie in dem Artikel beschrieben, werden sich ohnehin alsbald erledigt haben.
Der Laden war mal ein Flatrateclub, ist heute keiner mehr. Der Flatratemittwoch wird fallen, der war aber auch nicht wirklich einer. Es wird dort einzeln abgerechnet und zwar mit den Frauen. Das wird bleiben.

Flatrateclubs die unlimierten Sex anbieten, gibt es hier oben schon lange nicht mehr. War eh nur Marketing. Aber 80-100€ für ein paar Std Spaß inkl. ein paar Nummern, wird es hier auch nach dem 01.07.2017 geben. Und das ist auch gut so.
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Danke von
Alt  12.05.2017, 10:26   # 613
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
Mitglied seit 12.02.2014

Beiträge: 2.011


michael120 ist offline
Sorry Joe, aber manchmal wirken deine Beiträge wie die eines Klugscheissers, der um's Verrecken immer das letzte Wort haben muss. Vielleicht erklärt das auch das Lonely in Deinem Nick.

Ich kenne den Laden nicht und das ist - wenn ich mir die Bilder, einschließlich der Damen so ansehe - auch gut so. In die Locations, in die ich gehe, sind die Zimmer in der Regel größer und es wird auch nicht für 30,-- EUR gevögelt. Aber das tut nix zur Sache.

Die Polizei hat nur etwas Testosteron und Potenzpillen entdeckt.
Ich gehe mal davon aus, dass weder der Schreiberling noch Du Kenntnis davon haben, wieviel von dem Zeug tatsächlich gefunden wurde. Ich weiß es auch nicht. Auch ob er mit dem Zeug tatsächlich handelt werden wir nicht klären. Sollte er allerdings damit handeln, dann wird er sich das Zeug sicherlich nicht vorher auf Rezept von seinem Hausarzt besorgt haben. Und dann wäre der Einsatz als solches (vielleicht nicht unbedingt die Art und Weise) für mich jedenfalls voll in Ordnung.

Glaubst du der Schreiberling hat Ahnung ?
Ne glaube ich nicht. Ich bin aber auch ein Verfechter der Regel: "Wenn man keine Ahnung hat, dann vielleicht einfach mal Fresse halten". Das würde ich einigen Vertretern der schreibenden Journalie vermutlich auch auf die Stirn tätowieren lassen.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  12.05.2017, 07:42   # 612
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Beiträge: n/a


Glaubst du der Schreiberling hat Ahnung ?
Das könnte ich Dich auch fragen.

Ich schließe mich den Ausführungen von Michael 120 vollumfänglich an.

Deine Wertung geht in diesem Zusammenhang nach meinem Dafürhalten an der Realität komplett vorbei........über die Gründe kann man nur spekulieren..............

Derartige Geschäftsmodelle, wie in dem Artikel beschrieben, werden sich ohnehin alsbald erledigt haben.
Ob man darüber traurig sein muß, liegt in der Sichtweise des Betrachters.

Ich wünsche ein angenehmes Wochenende

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Alt  12.05.2017, 07:35   # 611
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Und was das hier als Beleg für Vorschriften nach dem ProstSchG zu tun haben soll, ist mir ebenso schleierhaft.
Nichts. Es ging um das Eintreten von Türen und ist ein Beweis für krasses Fehlverhalten der Polizei. Anklopfen hätte gereicht, wie sollen die Leute denn die Zimmer verlassen ? Aus dem Fenster springen ? Wozu dann die Türen eintreten. Wen haben sie denn dahinter vermutet. Es ist doch naiv zu glauben, dass sich ein Zuhälter im Verrichtungszimmer befindet.
Das ist physikalisch nicht möglich, wenn die Tür unverschlossen ist, weil dort dann nämlich keine Kräfte wirken.
Die Türen werden dort verschlossen. Erstens, wenn der Gast nach dem Ausziehen auf dem Zimmer duschen geht, zweitens beim Sex. Deshalb ist auch das Schließblech im unteren Bereich zerstört.
Wenn ich mir die Bilder so anschaue, bspw dass mit der aufgeschlitzten Matratze, dann sehen MEINE AUGEN nicht das Loch in der Matratze. Ich sehe ein beschissen kleines dunkles Loch (vermutlich nicht mal 10 m2 groß) wo die Matrstze, die gerade so reinpasst, rings herum von Wänden umgeben ist. Sollte es sich dort nicht nur um das Verrichtungszimmer, sondern auch gleichzeitig um die "Privatgemächer" des Mädels handeln, dann wäre das für mich das eigentliche Verbrechen und wesentlich schlimmer als ein paar verbeulte Türen.
Alter, wieviele Bordelle hast du gesehen ? Es gibt wie in jedem Laden größere und kleinere Zimmer, dieser Laden ist kein Luxusladen, sondern eine Bordellkneipe. Man geht hin, trinkt was, kommt mit den Mädels in Kontakt und geht vögeln. Das sind keine Privatgemächer, die Mädels wohnen dort auch nicht. Die Basispreise werden klein gehalten, dafür gibt es auch keine Top-Ausstattung. Aber es wird hin und wieder renoviert, die Betten waren noch nicht alt. Ich geh ab und zu mal hin, wie man in den Berichten nachlesen kann, etwas kenne ich den Laden.

Sorry!.............Findest Du wirklich ?
Wenn ich zwischen den Zeilen lese.................
Bei Zeitungsberichten zwischen den Zeilen lesen ? Glaubst du der Schreiberling hat Ahnung ?
Die Polizei hat nur etwas Testosteron und Potenzpillen entdeckt. Letztere könnte sie auch bei vielen von uns finden. Der Rest ist doch Vermutung. Sowas solltest du lassen.
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Alt  12.05.2017, 02:30   # 610
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
Mitglied seit 12.02.2014

Beiträge: 2.011


michael120 ist offline
Bin da vollkommen bei Dir Loreni, hat mit dem ProstSchG nicht viel zu tun. Muss dennoch ein Wort dazu verlieren:

Nicht jede Razzia in der Szene ist das Ergebnis von Polizeiwillkür.

Für mich hat sich das Dickerchen bereits mit der Aussage disqualifiziert, dass er einen niedrigen Testosteronspiegel hat und all die gefundenen Mittelchen für den Eigenbedarf benötigt. Bevor ich vier unterschiedliche Locations stürme, bedarf es schon eines gehörigen Anfangsverdachts, damit ich 'nen Richter dazu bekomme, die entsprechenden Durchsuchungsbeschlüsse zu erlassen.

Interessant finde ich auch die Aussage, dass die Polizei angeblich alle Türen eingetreten hat, obwohl die doch unverschlossen waren. Komisch, dass es bei dem Bild mit dem verbeulten Schliessblech nicht das obere Teil, wo die (unverschlossene) Falle einrastet, sondern den unteren Teil, wo der Riegel einrastet ( = das was zugeschlossen wird), verbogen hat. Das ist physikalisch nicht möglich, wenn die Tür unverschlossen ist, weil dort dann nämlich keine Kräfte wirken. Aber solche Kleinigkeiten übersieht man schon mal wenn man damit beschäftigt ist, sich als Opfer darzustellen.

Deshalb wäre der Job als Polizist nix für mich. Bei der nächsten Razzia würde ich ihm nämlich nicht nur sein Testosteron und die Potenzmittel in den Arsch blasen, sondern das Dickerchen würde - natürlich aus Versehen - auch noch gegen die (unverschlossene) Tür laufen, damit die selbst auferlegte Opferrolle (nachträglich) seine Berechtigung findet. Solche Ottos sind FÜR MICH der Grund für die permanente Stigmatisierung und Vorverurteilung der Rotlichtszene.

Traurig, dass gerade dieses Beispiel für einen angeblichen Fehlgriff der Polizei herhalten muss...

Wenn ich mir die Bilder so anschaue, bspw dass mit der aufgeschlitzten Matratze, dann sehen MEINE AUGEN nicht das Loch in der Matratze. Ich sehe ein beschissen kleines dunkles Loch (vermutlich nicht mal 10 m2 groß) wo die Matrstze, die gerade so reinpasst, rings herum von Wänden umgeben ist. Sollte es sich dort nicht nur um das Verrichtungszimmer, sondern auch gleichzeitig um die "Privatgemächer" des Mädels handeln, dann wäre das für mich das eigentliche Verbrechen und wesentlich schlimmer als ein paar verbeulte Türen.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.

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Alt  11.05.2017, 23:33   # 609
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Beiträge: n/a


@Lonley Joe

Eine Sauerei war das, was die sich geleistet haben.
Sorry!.............Findest Du wirklich ?

Wenn ich zwischen den Zeilen lese.................

a, er war illegal aus Jugoslawien nach Deutschland eingereist. Es gibt einen Haftbefehl, er muss drei Monate absitzen. Mit Drogen hat das aber nichts zu tun“, sagt D. – und gibt sich empört. – Quelle: https://www.mopo.de/25116790 ©2017

Die Polizei dürfte das Ganze etwas anders bewerten – – Quelle: https://www.mopo.de/25116790 ©2017

...........dann muß ich Dir sagen, daß ich da so mein Zweifel habe.............

an der Unschuld.

Aber ich bin kein Richter.

Und was das hier als Beleg für Vorschriften nach dem ProstSchG zu tun haben soll, ist mir ebenso schleierhaft.

LG Loreni
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Alt  11.05.2017, 23:02   # 608
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Daher sollte man nicht davon ausgehen, daß eine Kontrolle so verläuft, daß Türen eingetreten werden etc.
Loreni, ich gib dir ja völlig recht. Nur ist sowas vor kurzem in Hamburg geschehen.
Ist das nun die angepriesende Leitkultur !
Für mich grenzt sowas an Methoden die längst vergangen schienen und für mich nichts mit freiheitliche Demokratie zu tun hat. Es erinnert eher an Diktatorischen handeln.
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Alt  11.05.2017, 19:57   # 607
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Daher sollte man nicht davon ausgehen, daß eine Kontrolle so verläuft, daß Türen eingetreten werden etc.
Loreni, ich gib dir ja völlig recht. Nur ist sowas vor kurzem in Hamburg geschehen.
https://www.mopo.de/hamburg/polizei/d...-puff-25116790
Die Mädels können die Türen nicht einmal richtig abschließen, während der Kunde zum Duschen geht.
Eine Sauerei war das, was die sich geleistet haben. Sogar Betten wurden aufgeschlitzt
Gefunden haben sie nur ein paar Testosteron Pillen und etwas Potenzmittel des Besitzers
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Alt  11.05.2017, 10:17   # 606
-
 

Beiträge: n/a


§ 18 – Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen

(1) Prostitutionsstätten müssen nach ihrem Betriebskonzept sowie nach ihrer Lage, Ausstattung und Beschaffenheit den Anforderungen genügen, die erforderlich sind

1. zum Schutz der im Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten, der Beschäftigten, anderer dort Dienstleistungen erbringenden Personen sowie zum Schutz der Kundinnen und Kunden,

2. zum Schutz der Jugend und

3. zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, der Anlieger oder der Allgemeinheit.

(2) Insbesondere muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass

1. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume von außen nicht einsehbar sind,

2. die einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen,

3. die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können,

4. die Prostitutionsstätte über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen für Prostituierte, Beschäftigte und Kundinnen und Kunden verfügt,

5. die Prostitutionsstätte über geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäftigte verfügt,

6. die Prostitutionsstätte über individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände der Prostituierten und der Beschäftigten verfügt und

7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sind.

.....alleine diesem Artikel kann man entnehmen, daß der Schutz der Dienstleisterinnen, bzw. die Prävention im Vordergrund steht. Und nicht, wie behauptet, der erleichterte Zutritt etwaiger Kontrollpersonen.

Im übrigen sind die Türen in unserem Hause auch nicht abschließbar. Und zwar genau aus diesem Grund. Und schon immer
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Alt  11.05.2017, 09:45   # 605
-
 

Beiträge: n/a


Ich halte es auch für einen Verstoß gegen Grundrechte, unerlaubt Türen aufzustoßen, wenn man dahinter keine Straftat vermutet, schon gar nicht, wenn man weiß, dass dahinter Menschen intimste Handlungen begehen.
Ich bin der Meinung, daß sich die Diskussion darüber nun in einem falschen Fahrwasser bewegt.
Warum wurde diese Vorschrift explizit in das Gesetz aufgenommen ?
Um es der Polizei zu erleichtern, Zutritt zu Zimmern zu haben?
Wohl kaum.

Die Vorschrift dient alleine dem Schutz der Dienstleisterinnen. Und zwar soll gewährleistet werden, daß bei Übergriffen schnellst möglich Hilfe zuteil werden kann bzw. die Möglichkeit der raschen Flucht aus dem Zimmer gegeben ist. Denn Übergriffe auf Dienstleisterinnen gab es in der Vergangenheit ja schon.

Was Polizeikontrollen anbelangt, so sind die rechtlichen Vorgaben klar geregelt. Und zwar nicht erst durch die Vorschriften im neuen Gesetzt, sondern bereits in der Vergangenheit.
In der Regel findet man die Rechtsgrundlage für eine Kontrolle im Polizeiaufgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Zumindest in Bayern ist dies so. Und zwar dann, wenn kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, der das Einschreiten bzw. Ermitteln der Beamten erforderlich macht. Denn in diesem Fall greifen die Vorschriften der StPO................

Art. 13 PAG – Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen

1.

zur Abwehr einer Gefahr,
2.

wenn die Person sich an einem Ort aufhält,
a)

von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort
aa)

Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
bb)

sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen, oder
cc)

sich Straftäter verbergen, oder
b)

an dem Personen der Prostitution nachgehen, oder....................
https://www.sueddeutsche.de/bayern/ge...icht-1.1353472.

Im Rahmen dieser Vorschrift ist aber bei der Durchführung auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Einschreiten zu berücksichtigen.

Daher sollte man nicht davon ausgehen, daß eine Kontrolle so verläuft, daß Türen eingetreten werden etc.

Was die Personalienfeststellung anbelangt, so ist diese auch entsprechend geregelt.
Diese ist durch die genannte Vorschrift ebenfalls abgedeckt.

nach dem
warum, folgende Antwort bekam.. Ich könnte ja der Zuhälter der
DL sein.
Daher ist diese Begründung des Beamten wahrscheinlich großer Schwachsinn.
In der Regel werden die erhobenen Personalien überprüft. Und zwar dahingehend, ob es sich um eine Person handelt, gegen die etwas vorliegt. Genau wie bei einer Verkehrskontrolle.
Diese Daten dürfen nicht gespeichert werden.

Woher weiß ich das?
Mein Mann war 28 Jahre u.a. als Kriminalbeamter bei der Bayer. Polizei.

Im übrigen, und da kann ich nur von unserem Hause sprechen, sind die geschilderten Szenarien noch nie bei uns vorgekommen.
Weder wurden Türen geöffnet, noch irgendwelche Gäste einer Kontrolle unterzogen.
Lediglich werden zeitweise die Ausweise der anwesenden Damen überprüft.
Und dies geschieht mit der gebotenen Diskretion und entsprechend anständig.

Ich denke, es kommt immer darauf an, wie man miteinander umgeht.
Daß es in anderen Häusern oder Bundesländern möglicherweise auch anders ablaufen kann, möchte ich nicht ausschließen. Ich glaube aber, daß es sich hier um Einzelfälle handelt.
Wir kennen eine solche Vorgehensweise jedenfalls nicht.

Außerdem glaube ich, wenn man die Tür nicht verschließen dürfte, würde im Gesetz stehen, die Tür darf nicht verschlossen werden und nicht Begriffe, die erst interpretiert werden müssen.
Was gibt es da zu interpretieren?
die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können,
So steht es drin.

Eine Türe, die von innen abgeschlossen ist, kann nicht "jederzeit" von innen geöffnet werden.
Damit ist doch alles gesagt..................jedenfalls für mich.


Also............bitte den Ball "flach halten"!

LG Loreni

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Alt  11.05.2017, 07:16   # 604
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Ich denke mal, das ist für die Bullen einfacher, dann müssen Sie nicht mehr anklopfen und können gleich so rein...
Das ist bestimmt so, aber wir leben nicht in einem Rechtsstaat, um es den Ordnungsbehörden einfach zu machen.
Wäre ich Betreiber, würde ich mir schon mal den Passus aus dem Gesetz raussuchen, in dem geschrieben steht, was erlaubt ist und was nicht bzw. beratend darauf hinweisen, was passieren wird, wenn sie die Tür grundlos eintreten.

worauf ich bei nachfrage, nach dem warum, folgende Antwort bekam.. Ich könnte ja der Zuhälter der DL sein.
Wenn es so wäre, steht das sicherlich nicht in deinem Pass.
Meinen können sie sehen, aber, erst will ich deren Ausweis sehen, dazu sind sie verpflichtet.
Als Begründung kann man ja sagen, sie könnten ja zu dem Zuhälter der DL gehören und nur verkleidet sein.
Aber, sie dürfen meinen Namen aus Datenschutzgründen nicht notieren. Wenn sie das tun, drohe ich mit meinem Anwalt.

wenn Du meinst......................mir soll es recht sein.....
Ja meine ich. Ich bin mir sogar sehr sicher.
Außerdem glaube ich, wenn man die Tür nicht verschließen dürfte, würde im Gesetz stehen, die Tür darf nicht verschlossen werden und nicht Begriffe, die erst interpretiert werden müssen.
Es gibt auch keinen Grund, Menschen die in einem Zimmer Sex haben wollen, zu verweigern, die Türe zu verschließen.
Ich halte es auch für einen Verstoß gegen Grundrechte, unerlaubt Türen aufzustoßen, wenn man dahinter keine Straftat vermutet, schon gar nicht, wenn man weiß, dass dahinter Menschen intimste Handlungen begehen. Über diesen Punkt werden sicherlich noch Gerichte entscheiden.
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Alt  11.05.2017, 02:14   # 603
Puffmuckl
---
 
Mitglied seit 05.11.2015

Beiträge: 150


Puffmuckl ist offline
Ich denke mal, das ist für die Bullen einfacher, dann müssen Sie nicht
mehr anklopfen und können gleich so rein... Besser sie bekämen noch
nen Generalschlüssel für alle Lustgrotten in Deutschland..

Ich hab das schon mal Live miterlebt, bei einer Kontrolle in nem
Bordellkomplex, in 1 Minute wollen die den Ausweiss deiner
Liebesdienerin sehen, gezählt von da an wo sie mit den Fäusten
an die Türe schlagen...

Da stand langsam auszucken nicht mehr so im Fokus.


Und weill sie dann schon mal gleich so gut drauf waren, wollten Sie
meinen Pass auch gleich sehen, worauf ich bei nachfrage, nach dem
warum, folgende Antwort bekam.. Ich könnte ja der Zuhälter der
DL sein. Und meine Persönlichen Daten wurden auch festgehalten
also bin ich nun auch registriert.... Auuufpassen Familienväter, Ehemänner
Richter und Beamte..

.... die beiden letztgenannten, können sich aber gerne selber, oder gegenseitig den Schwanz lutschen.

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Alt  10.05.2017, 20:25   # 602
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wenn Du meinst......................mir soll es recht sein...................
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Alt  10.05.2017, 19:26   # 601
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
jederzeit heisst nichts anderes................als daß die Türe nicht verschlossen sein darf.
Falsch interpretiert.
Es geht hier um die Möglichkeit, eine Tür jederzeit von innen zu öffnen. Man möchte, dass die Dame im Falle eines Konfliktes mit dem Gast, das Zimmer verlassen kann.
Das kann sie durch Öffnen der Türe auch ermöglichen, wenn sie vorher den Schlüssel umdreht. Ein Verbot die Türe zu verschließen, ergibt sich aus dem Passus nicht.
Wenn dort stehen würde, dass die Tür von innen UND von außen jederzeit geöffnet werden kann, dürfte sie nicht verschlossen sein.
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Danke von
Alt  10.05.2017, 19:01   # 600
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3. die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können,
jederzeit heisst nichts anderes................als daß die Türe nicht verschlossen sein darf.

Fertig !
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Alt  10.05.2017, 18:36   # 599
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Nach dem neuen Gesetz dürfen die Zimmer nicht von innen zu verschließen sein
Das stimmt doch nicht. Leute, könnt ihr nicht lesen ?

§ 18
Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen
..
(2) Insbesondere muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass
.....
3. die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können,
Das bedeutet, die Türen dürfen von außen nicht verschlossen werden. Von innen müssen sie geöffnet werden können. Öffnen kann man nur, was man vorher geschlossen hat. Also: man darf schließen, auch verschließen.
Sollten die Ordnungskräfte übrigens eine Tür eintreten, ohne dass sie irgendetwas nachweisen, müssen sie zahlen. Dann gibt es neue Türen.
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Alt  10.05.2017, 18:18   # 598
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die Zimmer werden halt abgeschlossen, wenn sie belegt sind.
Nach dem neuen Gesetz dürfen die Zimmer nicht von innen zu verschließen sein.

Ist aber jetzt in den meisten Häusern auch schon so..............
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