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Alt  19.12.2016, 17:11   # 1
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.781


wüstenwind ist offline
Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG - die Fakten

So heißt es nämlich.

Oder mit vollem Namen
"Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" vom 21.10.2016, veröffentlicht am 27.10.2016.

Das Gesetz gilt in Stufen
ab 28.10.2016: Artikel 1 §36 "Verordnungsermächtigung" (wichtig für die Behörden)
ab 1.7.2017: generell (wichtig für Huren, Betreiber, Freier)
(Es gibt aber teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2017.)

Dieses Gesetz ersetzt NICHT das bisherige Prostitutionsgesetz - sondern ergänzt es.

Der amtliche veröffentlichte Gesetzestext (also kein Entwurf sondern die dann gültige Version)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start....bl116s2372.pdf
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  22.06.2017, 16:13   # 179
-
 

Beiträge: n/a


Denn wenn sie von innen jederzeit geöffnet werden können, sind sie doch abschließbar.
Also ich denke, dies ist doch ganz einfach zu verstehen.

Sinn und Zweck ist es, daß jederzeit der Zutritt bzw. die "Fluchtmöglichkeit" aus dem Zimmer gewährleistet werden muß.
Und wenn ein Zimmer von innen abgeschlossen wurde (zum Beispiel von jemandem, der es nicht gut mit der im Zimmer befindlichen Dame meint), dann kann es eben nicht jederzeit geöffnet werden.

Die Tür fällt zwar ins Schloß.................das Schloß wird aber nicht verriegelt.



Fazit: ....keine Schlüssel in oder an der Zimmertüre.................und auch keine Riegel u.ä.
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Alt  22.06.2017, 14:38   # 178
michael120
 
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Beiträge: 2.012


michael120 ist offline
Mit der Schilderung des Verfahrensgangs nach erfolgtem Einspruch hast natürlich Recht Wüstenwind. Kenne auch keine Behörde, die von ihrer Abhilfemöglichkeit nach einem Einspruch mal Grbrauch gemacht hätte. Für die Behörde ist der Fall mit Erlass des Bußgeldbescheides erledigt. Also landet es u.U. tatsächlich vor Gericht. Aber spätestens da muss der für eine Verurteilung erforderliche Nachweis der Tatbegehung erbracht sein, wenn man dem Freier an die Eier will. Der Frage nachzugehen, ob dieser Nachweis mit der heimlichen Videoaufnahme geführt werden kann/darf, würde jetzt hier sicher zu weit gehen. Für eine Forumsdissertation zu strafprozessuelen Themen wie friut of the poisonous tree fehlt mir nämlich irgendwie die Motivation. Außerdem sehe ich es wie LonelyJoe und meine, dass es in dem Gesetz größere Baustellen als die Sanktion für FO gibt.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  22.06.2017, 14:14   # 177
mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
Ja gut nicht müssen aber können.
Denn wenn sie von innen jederzeit geöffnet werden können, sind sie doch abschließbar. Sonst bräuchte es diesen Passus doch gar nicht!? Man kommt von außen nicht ohne weiteres herein...
Sonst hätte da gestanden" die Türen dürfen nicht verschlossen werden."

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Alt  22.06.2017, 13:57   # 176
-
 

Beiträge: n/a


Die Räume müssen von innen verschließbar sein



Im Gesetz steht etwas anderes..............
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Alt  22.06.2017, 13:21   # 175
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Die Räume müssen von innen verschließbar sein
Also kein überraschendes hineinstürmen...
Gab es denn viel OWi-Verfahren in Bayern, Saarland?!
Man die Behörden haben doch gar nicht genug Personal um das zu kontrollieren. Die müssen erstmal die ganzen illegalen Huren jagen
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Alt  22.06.2017, 13:07   # 174
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@michael120
Und das ganze ist als OWi sanktioniert, da ist für das Wort "Verurteilung" (Klugscheissermodus) ohnehin kein Raum.
Das ist ein sehr guter Punkt, den Du da indirekt auf den Tisch bringst:

Bei einer Ordnungswidrigkeit braucht es zunächst gar keinen Prozess und gar keine Verurteilung - da stellt die zuständige Behörde (was ja viel einfacher für sie ist, weil sie gar nichts beweisen muss) ganz einfach einen Bußgeldbescheid nach eigenem Gutdünken aus. Und der Betroffene kann dann zuerst mal rudern.
Bezahlt er, dann ist die Sache gelaufen.

Vielleicht legt er aber auch Einspruch ein. Und dann denkt die Behörde kurz nach und sagt "Ist uns egal. Ab damit zum Staatsanwalt." Und wenn der Staatsanwalt das auch o.k. findet, dann gibt es halt einen Prozess beim Amtsgericht und dann gibt es ggf. auch irgendwann ein Urteil - und da springt dann ggf. wie ich das nennen würde eine Verurteilung raus.

Die werden alleine schon um ein paar Exempel zu statuieren ein paar Prozesse durchziehen wenn es zum Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid kommt.
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Alt  22.06.2017, 11:57   # 173
mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
Genau so mein ich das el coyote.
Heimliche (verbotene) Filmaufnahmen unterliegen einem Beweisverwertungsverbot, sind selbst strafbar und dürften nur verwendet werden, wenn es z.B. um Vergewaltigung, Mord usw. geht.
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Alt  22.06.2017, 11:23   # 172
el_coyote
 
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Beiträge: 947


el_coyote ist offline
Thumbs up mit kanonen auf spatzen oder...

...mit videokameras auf pimmel

der verkehr ohne kondom ist eine ordnungswidrigkeit. um dieser "owi" auf die schliche zu kommen, mit filmaufnahmen zu arbeiten: das denke ich, wäre vom instrumentarium her einige nummern zu heftig agiert

so zumindest hatte ich den beitrag von @cock verstanden...

ich hoffe nach wie vor, dass das gesetz in wichtigen passagen einer verfassungsrechtlichen prüfung nicht standhält.
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Alt  22.06.2017, 11:09   # 171
LonelyJoe
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Heimliche Filmaufnahmen währen ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Intimleben. (nur Ordnungswidrigkeit, keine Straftat)
Stimme zu, nicht zu rechtfertigender Eingriff.
Aber nur Ordnungswidrigkeit ? Wie kommst du dadrauf ?
Nach meinem Verständnis sind derartige Aufnahmen klare Verstöße gegen $201a StGB, da sind wir dann bei einer Straftat.
§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,


Und ich denke auch nicht, dass eine SDL mit der reinen Behauptung, es sei kein Kondom verwendet worden, groß Punkten wird.
Natürlich nicht, du benötigst auch immer einen Nachweis, reine Behauptungen zählen nicht.
Wenn sich es nicht wollte, dass ohne Kondom gefickt wird und er es trotzdem getan hat, wären wir sowieso bei einer Vergewaltigung, hat alles nichts mit diesem Gesetz zu tun.
Kondompflicht ist nach meinem Empfinden einer der unwichtigsten Punkte in dem Gesetz.
Gestern wurde übrigens die Verfassungsklage gegen das Gesetz eingereicht.
https://www.taz.de/!5420187/
https://www.moz.de/heimat/artikel-ans...g/0/1/1583007/
https://www.neues-deutschland.de/art...ngereicht.html

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Alt  22.06.2017, 10:48   # 170
michael120
 
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Beiträge: 2.012


michael120 ist offline
Ja ich sehe das genauso. Immer schön entspannt durch die Hose atmen. Wenn man manchen Beitrag hier liest, meint man, dass mit der Einführung des Gestzes die Hälfte der Freier lebenslange Freiheitsstrafe in einem chinesischen Knast zu erwarten hat. Die Kondompflicht gilt in Bayern seit einer gefühlten Ewigkeit. Kontrollen - und vielleicht auch Sanktionen - kommen wohl vor, gehören aber keinesfalls zur Tagesordnung. Das wird sich mit der Einführung des Gesetzes nicht ändern. Und das ganze ist als OWi sanktioniert, da ist für das Wort "Verurteilung" (Klugscheissermodus) ohnehin kein Raum.

Und ich denke auch nicht, dass eine SDL mit der reinen Behauptung, es sei kein Kondom verwendet worden, groß punkten wird. Wer Angst davor hat, dass ihn die SDL erpressen könnte, indem sie behauptet, es sei kein Kondom verwendet worden, der sollte sich ernsthaft Gedanken über die Auswahl der von ihm besuchten SDL machen. Wer mit Scheisse spielt, muss sich am Ende nicht wundern, wenn es stinkt. Klingt hart, ist aber so.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.

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Alt  22.06.2017, 06:01   # 169
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Das ProstSchG macht klar das nur Paragraph 297 EStGB unberührt bleibt. Sollte die BHV bestehen bleiben würde das den Sinn und Zweck ( Freierbestrafung,keine Bestrafung der Sdl zuwiderlaufen).
Heimliche Filmaufnahmen währen ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Intimleben. (nur Ordnungswidrigkeit, keine Straftat)
Zumal es wohl einvernehmlich stattfindet beim blasen auf Kondom zu verzichten.
Und will man dann eine öffentliche Fahndung einleiten?! Ich sag im Bordell nicht meinen Namen oder rufe an...

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Alt  22.06.2017, 04:02   # 168
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@lonelyjoe
es gilt der Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Das mag grundsätzlich so sein - ich erkenne in dem Fall der BHV und dem neuen bundesweiten Gesetz aber keinen sicheren Widerspruch. Die BHV regelt Strafen für die Prostituierten und das Prostituiertenschutzgesetz regelt Strafen für Freier. Insofern könnte durchaus auch beides weiter gelten hinsichtlich der Bestrafung.

Ich bin gespannt, wie damit bei den ersten konkreten Fällen umgegangen wird.

@all
Interessant wird bei vorgeworfenem Verstoß gegen die Kondompflicht auch sein, welche Beweislage zu einer Verurteilung des Freiers ausreichend sein wird. Man las ja immer mal wieder im Einzelfall von versteckten Kameras in manchen Etablissements - ob beispielsweise solche illegalen Aufnahmen für diese Beweiszwecke herangezogen werden dürfen.
So wie beispielsweise eine Dashcam im Auto möglicherweise nicht genutzt werden darf - falls sie aber doch genutzt wird, dann kann es sein, dass die Aufnahmen auch von der Obrigkeit in anderer Sache verwertet werden.
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Alt  21.06.2017, 11:58   # 167
LonelyJoe
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Mir fehlt da jetzt irgendwie der Bezug zum neuen Gesetz. Mit dem Thema Selbständigkeit (und insbesondere Steuer zahlen) sollten sich die Damen doch auch schon bisher beschäftigt haben.
Selbständigkeit und Steuer zahlen ist hier nicht gemeint.

Das Thema Steuern zahlen ist hier nicht gemeint. Hier ist gemeint, Selbständig sein und nachzuweisen, dass man auch selbständig ist. Wird dieses verneint, erfolgt daraus die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Selbständige ja nicht abführen müssen, aber die dann der Betreiber zahlen muss, wenn eine scheinselbständige Tätigkeit festgestellt wird.

Durch das neue Gesetz wird nämlich Bordellen, die scheinselbständige Arbeitsverhältnisse unterstützen eine Genehmigung verwehrt.
Parallel dazu hat der Gesezgeber die Gesetze zu Definition von Selbständige Tätigkeit geändert.
Also stellt sich die Frage, wie regelt man zukünftigt die Arbeitsweise der Frauen in einem Bordell, um dem Vorwurf aus dem Wege zu gehen, dass sie nicht selbständig arbeitet. Das sind hauptsächlich organisatorische Abläufe, auf die man scharf achten muss.

Z.B. gibt es ein Problem, wenn:
- eine Frau fast nur in einem Club arbeitet,.
- sie nicht das Geld entgegen nimmt , sondern der Club,
- wenn sie Verpflegung und Getränke frei hat und dafür nichts zahlt
- wenn sie in organisatorische Abläüfe eingebunden ist
- wenn ihr Vorschriften hinsichtlich Kleidung gemacht werden
usw. usw.
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Alt  21.06.2017, 11:56   # 166
michael120
 
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michael120 ist offline
steh gerade auf dem Schlauch, was Deinen Beitrag an mich antrifft. Vielleicht kannst du mich erhellen Palimeino.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  21.06.2017, 11:45   # 165
Palimeino
 
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Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Ah Michael dir fehlt also nix besonders sowas nicht.

Für alle übrigen, es findet mal wieder ein Parteitag in Dortmund statt. Löl
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Alt  21.06.2017, 11:43   # 164
LonelyJoe
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
ich denke jeder hier kapiert was ich damit zeigen wollte
anscheinend wohl nicht

Wird eigentlich die Bayerische Hygieneverordnung zum 1.7. ersatzlos aufgehoben oder besteht sie zusätzlich zum ProstSchG weiter?
es gilt der Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes...ht_Landesrecht

Dann können sich die DL nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass sie unbehelligt bleiben, sondern es könnte wie bisher ein Zwangsgeld nach vorheriger Androhung (die üblicherweise im Zuge der Anmeldung erfolgt) erhoben werden.
Wenn Bayern die Polizei kontrollieren lassen will, können sie das tun, bestraft wird dann zukünftig aber der Freier, nicht die Dame, wie bisher, weil das P-schutzgesetz diesen Bereich regelt.

Ich bin froh das in in NDS wohne, hier hat die Polizei für so einen Quatsch keine Zeit. Die GdP hat sich insgesamt schon dagegen ausgesprochen, derartige Kontrollen durchzuführen. Abwarten.

Legt immer ein ausgepacktes Gummi auf das Bett, dann fällt die Argumentation schwer. Oder der Bordellbetreiber installiert eine Sgnalanlage, sobald die Bulle kommen, piept es.
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Alt  21.06.2017, 11:27   # 163
michael120
 
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Beiträge: 2.012


michael120 ist offline
Es gibt aber große Wissenslücken, auch zum Thema Selbständigkeit/Scheinselbständigkeit usw.
Mir fehlt da jetzt irgendwie der Bezug zum neuen Gesetz. Mit dem Thema Selbständigkeit (und insbesondere Steuer zahlen) sollten sich die Damen doch auch schon bisher beschäftigt haben. Haben viele natürlich nicht - also sich damit beschäftigt und Steuern gezahlt - ist mir schon klar. Aber wenn genau die jetzt aufhören und nach der Sommerpause nicht mehr wieder kommen, werden sie MIR ganz sicher nicht fehlen.

@ freeclimber

Gute und interessante Frage.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  21.06.2017, 08:46   # 162
vampirlady
 
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vampirlady ist offline
🙈

ich krieg gerade starkes kopfaua...ich denke jeder hier kapiert was ich damit zeigen wollte 🙈 und jetzt reagiere ich nicht mehr auf solche "sinnlosen" kommentare 👍
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Alt  21.06.2017, 08:45   # 161
freeclimber
 
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Beiträge: 23


freeclimber ist offline
Wird eigentlich die Bayerische Hygieneverordnung zum 1.7. ersatzlos aufgehoben oder besteht sie zusätzlich zum ProstSchG weiter? Dann können sich die DL nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass sie unbehelligt bleiben, sondern es könnte wie bisher ein Zwangsgeld nach vorheriger Androhung (die üblicherweise im Zuge der Anmeldung erfolgt) erhoben werden.
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Alt  21.06.2017, 07:42   # 160
LonelyJoe
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
ich bin ja nur selbst eine sdl
Was heißt denn nur ? Ich mache da keine Unterschiede. Du bist eine Frau wie jede andere auch, nur dass sie mit diesem Job ihr Auskommen hat, oder sagen wir mal ihr Geld verdient. Ob das zu Lamborghini und Bentley, oder Villen in Monaco reicht, möchte ich jedoch stark bezweifeln.
Bei den Frauen die ich etwas besser kenne, reicht es nach ein paar Jahren zu einer Eigentumswohnung oder Haus in der Heimat und zu Hause fahren sie deutsche Mittelklassefahrzeuge.
Ich kenne eine junge Bulgarin, die hat einen Clubbesitzer geheiratet, der fährt Lamborgini und Panamera.

Zu den privaten Infos: Es ist kein Hobby von mir und ich führe darüber auch keinerlei Aufzeichnungen und schaue auch nicht dauernd bei Facebook nach. Grundsätzlich geht es mir darum, den Menschen etwas kennenzulernen, auch wenn sie "nur" eine SDL ist. Vielleicht möchte ich auch wissen, ob alles einigermaßen ok ist, in dieser Welt, in der es nach Aussagen der Politik nur Zwangsprostituierte gibt.

Manche lassen sich darauf ein, andere erzählen dir einfach nur Müll und sind auch noch der Meinung, sowas fällt halbwegs intelligenten Menschen nicht auf. So ist das halt

So, zurück zum Thread:
nach meinem gestrigen Clubbesuch habe ich festgestellt, dass die Frauen schon einiges wissen, was ab dem 1.7 gilt. Andere werden Ende des Monats nach Hause fahren und abwarten, was hier passiert und was sie dann nach dem Sommerurlaub machen.
Es gibt aber große Wissenslücken, auch zum Thema Selbständigkeit/Scheinselbständigkeit usw. Wer soll den ganzen Kram als Nicht-Muttersprachler auch verstehen, da kommen ja deutsche Selbständige kaum mit klar.
Ich denke das ist auch ein Ziel der neuen Regelungen. Man treibt die Frauen durch bewusste Nichtinformation in die Unsicherheit.
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Alt  20.06.2017, 22:46   # 159
vampirlady
 
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vampirlady ist offline
LonelyJoe👍

du weisst es wie immer besser...das ist schön, dass du private infos hast...von einer "sdl" 👍 ich bin ja nur selbst eine sdl mmmh 🤔
soooo ich hab auch garkeine zeit mich mit sowas aufzuhalten...ich muss meinen lamborghini und bentley waschen...ach und meine villen in monaco bisschen aufhübschen! und die ganzen häuser in deutschland
auch 😘
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Danke von
Alt  20.06.2017, 20:28   # 158
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Na ja ob die Sdl's einen immer die Wahrheit sagen?
Natürlich nicht immer, aber es gibt durchaus welche, die gerade wenn man sie länger kennst, alles Mögliche von zuhause erzählen. Da kennt man Familieninfos, Schwestern, Cousinen, Kinder, Facebook usw.
Dass die Frauen es sind, die hier die Kohle für die Familie verdienen, ist ja richtig.
Aber erwachsene Frauen und verliebte Mädels sind da doch noch was anderes
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Danke von
Alt  20.06.2017, 19:35   # 157
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Na ja ob die Sdl's einen immer die Wahrheit sagen?
Das Problem wirds dann auch bei der Anmeldung geben
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Danke von
Alt  20.06.2017, 19:29   # 156
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
jetzt sind das alles verliebte naive mäuse 🙈 die denken, wenn der kerl im nebenzimmer sitzt, dass er auf sie aufpasst 😅 ja macht er, aber nur auf die kohle!
Als ob bei jeder bulgarischen (oder rumänischen) Hure heute das so ist. Wir haben 2017.
Da ich hauptsächlich mit osteuropäischen Frauen "verkehre", kann ich dir sagen, die Zeiten waren einmal.
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Alt  20.06.2017, 16:01   # 155
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Tja gegen Naivität und Dummheit hilft kein Gesetz.
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Danke von














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