Hab heute durch Zufall das nachfolgende Amtsblatt zu Gesicht bekommen. Das Cola liegt genau im Zielgebiet!
Kann jemand unserer Spezialisten sagen, ob sich da für uns ev. etwas ändern könnte, oder ob alles was bereits genehmigt ist so bleibt wie es ist?
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 5 - 01. Februar 2008, Seite 41
Bebauungsplan Nr. 272
„Gewerbegebiet südlich des Holzweges/östlich der B 17“
Aufstellungsverfahren
– 1. Änderungs- und Aufstellungsbeschluss –
– 2. Erlass einer Veränderungssperre –
Zu
Anhang 232447
Zu 1.
Der Stadtrat von Augsburg hat am 24.01.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 272 „Gewerbegebiet südlich des
Holzweges / östlich der B 17“ für den Bereich zwischen dem Holzweg im Norden, der B17 (Dayton-Ring) im Westen, dem
Zuführungsgleis zum Bahnbetriebswerk Augsburg und der Feldstraße im Süden sowie der Bahntrasse der DB (Richtung
Donauwörth) im Osten, im Stadtbezirk Oberhausen-Süd beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 272 ändert in seinem Geltungsbereich den seit dem 14.11.1986 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 212
A „Gubener Straße“ und den seit dem 13.05.1966 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 202 „Für das Gebiet zwischen dem
Holzweg, dem Oberen Schleisweg und der Bahnlinie Augsburg- Ulm“ und hebt diese insoweit auf.
Als Art der Nutzung soll ein Gewerbegebiet, vorwiegend für Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen, festgesetzt
werden. Einzelhandelsnutzungen, Bordelle und Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden. Ferner soll im Bereich der
Fläche des ehemaligen Gaswerkes ein Sondergebiet festgesetzt werden.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Stadt Augsburg bekannt
gemacht.
Zu 2.
Ferner hat der Stadtrat am 24.01.2008 zur Sicherung der mit dem o. g. künftigen Bebauungsplan Nr. 272 beabsichtigten
Planung für den Teilbereich des Bebauungsplans zwischen dem Holzweg im Norden, der B17 (Dayton-Ring) im Westen, den
nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.- Nrn. 367, 367/15, 370, 370/6, Gem. Oberhausen, im Süden sowie der Bahntrasse der
DB (Richtung Donauwörth) im Osten eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen.
Der konkrete räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom
20.12.2007, der Bestandteil der Satzung ist.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft.
Die Veränderungssperre kann vom Tag der Bekanntmachung an bei der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt,
Maximilianstraße 6, 2. Stock, Zimmer 243, während der Servicezeiten: Dienstag von 8.30 - 12.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 -
12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt
werden.
Hinweise
a) Gemäß § 18 Abs. 3 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre sowie des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen
dieser Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
b) Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens - und
Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Augsburg
(Stadtplanungsamt) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist
darzulegen.
Augsburg, 30.01.2008
Dr. Paul Wengert
Oberbürgermeister
Hier noch der Link zum Amtsblatt:
https://www2.augsburg.de/fileadmin/ww...tt-2008-05.pdf