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Alt  19.12.2016, 16:11   # 1
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.741


wüstenwind ist offline
Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG - die Fakten

So heißt es nämlich.

Oder mit vollem Namen
"Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" vom 21.10.2016, veröffentlicht am 27.10.2016.

Das Gesetz gilt in Stufen
ab 28.10.2016: Artikel 1 §36 "Verordnungsermächtigung" (wichtig für die Behörden)
ab 1.7.2017: generell (wichtig für Huren, Betreiber, Freier)
(Es gibt aber teilweise eine Übergangsfrist bis Ende 2017.)

Dieses Gesetz ersetzt NICHT das bisherige Prostitutionsgesetz - sondern ergänzt es.

Der amtliche veröffentlichte Gesetzestext (also kein Entwurf sondern die dann gültige Version)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start....bl116s2372.pdf
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  20.12.2016, 11:30   # 4
Langschwert
 
Mitglied seit 03.12.2016

Beiträge: 86


Langschwert ist offline
Es ist eben alles so eine sache mit Gesetzen. Es gibt Hundertausende Gesetze und verordnungen. Wer kennt Sie alle ? Auch dieses Amtsdeutsch versteht ein normalbürger oft nur ansatzweise. Ich jedenfalls lerne dieses Gesetzt nicht auswendig um zu wissen was mir alles droht.Personen die sowas beschließen die Tragen in der Öffentlichkeit den Heiligenschein. Es wird wohl selten jemand davon im Bordell auf frischer tat dabei erwischt werden dass einzelne dieser Personen genauso Sündig sein können wie es Otto normalo ist. Aber halt hat man da nicht gerade wieder einem dabei erwischt der sich mit Kinderpornografie beschäftigt hat. Ich stehe dazu dass ich als normalo und für mich als Rentner und geschiedenr Singlel ist es die einzige Möglichkeit meine Sexuellen Bedürfnisse zu leben und die lasse ich mir nicht durch ständigen Gedanken ans neue Prostituionsgesetz nehmen. Gehe ich danach dürfte sich alle nur noch zuhause im stillen Kämmerlein einen von der Palme wedeln Es gibt ja auch genug Frauen die zwar keine Prostituierte sind aber auch gelegentliche Seitensprünge leisten.
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Alt  20.12.2016, 09:12   # 3
lustmolchcologne
Howard Chance
 
Mitglied seit 06.03.2015

Beiträge: 47


lustmolchcologne ist offline
Das Gesetz gibt es nicht nur als PDF sondern auch als HTML/Text-Version zum einfachen recherchieren und suchen im Text unter:

https://prostitution2017.de/schutzges...t-online-html/
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Danke von
Alt  19.12.2016, 16:52   # 2
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.741


wüstenwind ist offline
Huren sollen mit diesem Gesetz nicht nur geschützt werden sondern viele sollen wohl auch auf den Pfad der steuerlichen Tugend zurückgeführt werden.

Denn Huren müssen sich gem. §3 vor Beginn der Tätigkeit anmelden und erhalten eine Anmeldebescheinigung mit Lichtbild - für viele möglicherweise eine Art "Hurenstern" (in Anlehnung an die deutsche Vergangenheit) da dies bedeutende Auswirkungen auf das weitere Privatleben und Berufsleben haben könnte. Die Anmeldebescheinigung selbst gibt es auch in einer anonymisierten Variante "Aliasbescheinigung" mit insbesondere dem gewählten Künstlernamen, Geburtsdatum sowie Nationalität. Das wäre eigentlich ideal, wenn Freier sich die Bescheinigung gleich zu Beginn zeigen lassen könnten und dann möglicherweise auf der "sicheren" Seite wären, dass sie nicht bei Minderjährigen oder Zwangsprostituierten landen. Damit wäre dann endlich auch geklärt, welcher in einer Region eindeutige Künstlername in LH-Berichten verwendet werden kann - und ob bei Alter und Herkunft in den Annoncen geschummelt wird.

Gleichzeitig mit der Anmeldung (die auch eine Belehrung/Beratung enthält) geht nach §34 Abs. 8 auch eine Mitteilung an die Finanzbehörden.


Meine Meinung:
Sehr schade, dass man da nicht auf den bestehenden Möglichkeiten eines unverfänglicheren Gewerbescheins oder Sozialversicherungsausweises gesetzt hat, der mit sich herumgeführt werden muss. Und die Sitte hätte online abfragen können, ob es dazu jeweils eine gültige Anmeldung gibt. Und nach Erlöschen der Gültigkeit der Anmeldung wäre der Eintrag sofort oder wegen mir nach einer Frist entsprechend der Vorratsdatenspeicherung aus der Datenbank zu löschen gewesen.

Die Mitteilung ans Finanzamt ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits vermutlich sehr ungeliebt. Die schützt aber zu einem gewissen Maße davor, dass in drei Jahren der Fiskus vollkommen unerwartet auf der Matte steht und dem/der Prostituierten ein Steuerstrafverfahren an den Hals hängt.
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