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Alt  27.11.2017, 16:45   # 1
Epikureer69
Hedonist
 
Mitglied seit 15.04.2014

Beiträge: 2.332


Epikureer69 ist offline
Schlecker-Prozess und so...

Was ich heute, den Medien, über das Urteil im Schlecker-Prozess zur Kenntnis genommen habe, wirft bei mir doch einige Fragen auf. Vielleicht können die juristisch etwas beschlageneren Kollegen mich diesbezüglich aufklären.
Zur (mir bekannten) Faktenlage: Angeklagt war der ehemalige Schleckerbegründer wegen betrügerischem Bankrott sowie seine beiden Kinder wegen Beihilfe zu Selbigen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den "alten" Schlecker 36 Monate Haftstrafe beantragt, für die Kinder 33 und 34 Monate.

Das Gericht hat nun entschieden, dass der "Alte" mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, sich bei den Kindern aber bis auf jeweils einen Monat der Forderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Wohlgemerkt mir geht es dabei nicht um die Schleckersippe im Einzelnen, denn ich finde es völlig in Ordnung für Insolvenzbetrug verurteilt zu werden. Das ist nicht mein Thema.

Bisher ging ich davon aus, dass unser StGB und die anhängigen Rechtsnormen so aufgebaut sind, dass zu jeder gelisteten Straftat auch der strafwürdige Tatbestand der Anstiftung und/oder der Beihilfe, als eigener Straftatbestand existiert.

Nur ging ich bisher, wie wohl auch der Staatsanwalt im Schleckerprozess, der ja für den "Alten" die höchste Haftstrafe forderte, davon aus, dass die eigentliche Straftat höher bestraft wird, als die Beihilfe zu Selbiger. Nur diesmal war es genau umgekehrt und das stellt mein diesbezügliches Rechtsverständnis einfach auf den Kopf.

Wie denkt Ihr darüber und wer kann mir das formaljuristisch erklären ?
__________________

"Sex, Fußball und Saufen", wobei im höheren Lebensalter die "Kardinaltugenden" zwei und drei, im Leben eines Mannes immer mehr an Bedeutung gewinnen.

"Man sieht den Splitter im Auge des Anderen, aber nicht den Balken im Eigenen."

Dieses Zitat widme ich meinen besonderen "virtuellen Freunden" hier.
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  28.11.2017, 17:55   # 12
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Beiträge: n/a


ach ja: er kommentierte bis 1977 das strafgesetzbuch, bekannt unter dem von @loreni, als kopfkissenunterlage für den forumskollegen @sar empfohlenem titel "dreher tröndle"
Das heißt gewissermaßen, daß der Kommentar nichts taugt........oder?

Er wurde und wird z.B. bei der Polizeiausbildung genutzt.

Aber von mir aus soll sich der sar30 auch einen anderen Schinken unters Kopfkissen legen.
StGB Kommentare gibt es viele.
Aber er wird es wahrscheinlich bei einem Comic-Heftchen bewenden lassen.

Das kann er problemlos aufnehmen.

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Alt  28.11.2017, 16:19   # 11
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
Das ist doch ganz einfach:

Dem Alten wurde Insolvenzverschleppung zur Last gelegt

Den Jungen Insolvenzverschleppung und Betrug

Außerdem wird über 70 Jahren generell etwas milder geurteilt.
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Danke von
Alt  28.11.2017, 16:04   # 10
el_coyote
 
Benutzerbild von el_coyote
 
Mitglied seit 20.04.2009

Beiträge: 947


el_coyote ist offline
Lightbulb vorwärts denn es braucht der staat sie...

alle die entnazten n.a.z.i.:

das ns mitglied eduard dreher war im dritten reich staatsanwalt in innsbruck und forderte mehrfach höchst fragwürdige todesurteile.

1946 wurde er als "mitläufer" im schnelldurchlauf entn.a.z.i.fiziert. diese reinigungsprozedur hinderte zunächst (sehr ehrenwert, wie ich meine) die anwaltschaft stuttgart, für die er sich frisch umettikettiert bewarb, nicht zu sagen "danke, so einen brauchen wir nicht ".

gleichwohl heuerte er später (auf empfehlung eines spd mitglieds) im justizministerium an, wo er seinen reichen erfahrungsschatz zum wohle der jungen republik einbringen konnte. nur knapp scheiterte schließlich seine berufung zum richter am bundesgerichtshof.

ach ja: er kommentierte bis 1977 das strafgesetzbuch, bekannt unter dem von @loreni, als kopfkissenunterlage für den forumskollegen @sar empfohlenem titel "dreher tröndle"

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Alt  28.11.2017, 14:55   # 9
-
 

Beiträge: n/a


@epikureer69

@Loreni

aus den oben ausgeführten Gründen, kann ich mit Deinem diesbezüglichen Beitrag inhaltlich leider wenig anfangen...
Das kann ich gut verstehen.

Es handelte sich um einen Seitenhieb meinerseits auf meinen "Freund" sar 30.

Mit dessen Beitrag kann zumindest ich inhaltlich nicht sehr viel anfangen...................zumindest nicht, was Deine Eingangsfrage anbelangt.
Daher mein Ratschlag bezüglich "Dreher-Tröndle".

Ich möchte ja nur helfen, wo es geht...................
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Danke von
Alt  28.11.2017, 14:47   # 8
sar30
 
Mitglied seit 09.11.2011

Beiträge: 997


sar30 ist offline
Wie gesagt, ich störe mich nicht daran, dass Lars und Meike verknackt wurden, sondern daran, dass der eigentliche Urheber des Insolvenzbetruges, der Anton da so billig mit einer Bewährungsstrafe rauskommt.
das urteil ist ja noch nicht rechtskräftig, vielleicht bekommt er nachschlag.
und mitte dezember beginnt ein zivilprozess gegen ehefrau und kinder.
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Danke von
Alt  28.11.2017, 14:41   # 7
Epikureer69
Hedonist
 
Mitglied seit 15.04.2014

Beiträge: 2.332


Epikureer69 ist offline
Nachtrag

höchst befremdlich finde ich auch die Verurteilung des Herrn Anton Schlecker zu Tagesätzen 'a 150€.

Warum ? Öffentlich gilt er ja als "Privatinsolventer", das heißt er muss alles abgeben was das Grundsicherungsniveau überschreitet. Die Summe von 150€ übersteigt jedoch den Tagessatz eines Grundsicherungsempfängers erheblich.

Das heißt dem Gericht muss bekannt sein, dass er über weit höhere Einkünfte, trotz Pfändung, nach wie vor verfügen kann.

Auch Das kann ich mir nicht wirklich erklären...
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Alt  28.11.2017, 14:35   # 6
Epikureer69
Hedonist
 
Mitglied seit 15.04.2014

Beiträge: 2.332


Epikureer69 ist offline
@sar30

Die Erklärung habe ich natürlich so ähnlich auch zur Kenntnis genommen. Es gibt aber auch Medien, deren Rechtsredakteuere das anders beurteilen (man google mal die SZ).

Was die "höhere krimielle Energie" ist bleibt für mich vor allem deswegen noch offen, da auch bekannt ist, dass Schlecker senior, als eingetragener Kaufmann, ohnehin mit seinem Privatvermögen hätte haften müssen.

Was war da "einfacher", als die Kohle den Kindern rüber zu schieben, die's dann in einer GmBH verschwinden lassen. Das mag wohl professionell mit krimineller Energie geschehen sein und deshalb sind sie ja auch zurecht verknackt worden.

Nur was hätten sie denn "professionell verschieben können", was ihnen der "Alte" nicht zuerst rübergeschoben hätte ?

Wie schon gesagt, die Staatsanwaltschaft hat es ja so ähnlich beurteilt.

Wie gesagt, ich störe mich nicht daran, dass Lars und Meike verknackt wurden, sondern daran, dass der eigentliche Urheber des Insolvenzbetruges, der Anton da so billig mit einer Bewährungsstrafe rauskommt.

@Loreni

aus den oben ausgeführten Gründen, kann ich mit Deinem diesbezüglichen Beitrag inhaltlich leider wenig anfangen...
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Alt  28.11.2017, 13:15   # 5
-
 

Beiträge: n/a


und wer kann mir das formaljuristisch erklären ?

schlecker wollte sein unternehmen bis zum schluß retten, erst als auch die insolvenzverschleppung nicht half, hat er gelder abgezogen. und das haben dann von anfang an die kinder, professionell mit eigener firma, gemanagt. sie haben mehr geld verschwinden lassen mit höherer krimineller energie. und schlecker selbst hat später einiges zurückgegeben.

ohne Worte

das kam gestern gleich nach den Mainzelmännchen im ZDF.

Vielleicht hilft ein "Dreher-Tröndle" heute nacht unterm Kopfkissen?
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Alt  28.11.2017, 13:10   # 4
sar30
 
Mitglied seit 09.11.2011

Beiträge: 997


sar30 ist offline
schlecker wollte sein unternehmen bis zum schluß retten, erst als auch die insolvenzverschleppung nicht half, hat er gelder abgezogen. und das haben dann die kinder, professionell mit eigener firma, gemanagt. sie haben mehr geld verschwinden lassen mit höherer krimineller energie. und schlecker selbst hat später einiges zurückgegeben.
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Alt  28.11.2017, 11:40   # 3
Epikureer69
Hedonist
 
Mitglied seit 15.04.2014

Beiträge: 2.332


Epikureer69 ist offline
Das habe ich auch gehört, nur stellt sich für mich dabei die Frage, ob es nicht auch um die sogenannte "kriminelle Energie" gehen sollte und von wem selbige zuerst ausging, vom Vater oder den Kindern.

Die Staatsanwaltschaft hat das ja ursprünglich, zumindest dem Ausmaß ihrer Strafanträge nach, genauso gesehen und die hatte ja auch Akteneinsicht...
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Alt  28.11.2017, 09:47   # 2
Rev. Lovejoy
 
Benutzerbild von Rev. Lovejoy
 
Mitglied seit 14.04.2011

Beiträge: 523


Rev. Lovejoy ist offline
Für juristische Laien wurde es gerstern im TV so erklärt, dass der nachweisbar angerichtete Schaden, sprich das Geld das man sich vorher noch aufs eigene Konto überwiesen hat (und das den Gläubigern dann fehlt), bei den Kindern höher war als bei Anton Schlecker.
Und das war letztendlich ausschlaggebend für das Strafmaß.
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